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Reflexion

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Sossenheim: Sichere Querung der Siegener Straße gewährleisten

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2015, OM 4765 entstanden aus Vorlage: OF 1530/6 vom 15.11.2015 Betreff: Sossenheim: Sichere Querung der Siegener Straße gewährleisten Vorgang: V 1311/10 OBR 6; ST 1083/10 Der Magistrat wird gebeten, in der Siegener Straße in Höhe des Supermarkts (Lidl-Markt) bzw. des Sossenheimer Friedhofs entweder eine Querungshilfe (ähnlich der in der Westerbachstraße in Höhe Haigerer Straße 2) oder "im Bereich der bestehenden Signalisierung eine sichere Querung für Fußgänger" (vgl. ST 1083) einzurichten. Begründung: An der o. g. Stelle überqueren viele Menschen die Siegener Straße, um bspw. zu dem Supermarkt, der Bushaltestelle oder dem Friedhof zu gehen. Da die Siegener Straße breit und stark frequentiert ist, kommt es hier immer wieder zu gefährlichen Situationen. Ein Fußgängerüberweg und eine Verkehrsinsel wurden vor nunmehr sechs Jahren abgelehnt, stattdessen wurde vorgeschlagen, "im Bereich der bestehenden Signalisierung eine sichere Querung für Fußgänger einzurichten" (vgl. ST 1083). Da die Situation für die Fußgänger jedoch unverändert ist, es zwischenzeitlich aber sowohl bauliche Veränderungen in der Straße gab als auch ggf. neue Möglichkeiten zur Einrichtung von Querungshilfen vorhanden sind, wird der Magistrat gebeten, auch diese Option noch einmal zu prüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 11.05.2010, V 1311 Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2010, ST 1083 Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 331 Antrag vom 25.02.2017, OF 343/6 Anregung an den Magistrat vom 14.03.2017, OM 1378 Aktenzeichen: 32 1

Entree von Sossenheim (Siegener Straße) aufwerten und sicherer gestalten

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2017, OF 343/6 Betreff: Entree von Sossenheim (Siegener Straße) aufwerten und sicherer gestalten Vorgang: OM 4765/15 OBR 6; ST 331/16 Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat zu berichten, wann die Erneuerung der Brückenbauwerke der BAB 66 geplant ist und die Pläne für den Umbau vorzustellen bzw. schriftlich darzulegen. Um die Sicherheit, insbesondere für Fußgänger und Fahrradfahrer auf der Siegener Straße zu erhöhen, sind bei dem Umbau sind nachfolgende Punkte zu berücksichtigen: 1. Eine Querungshilfe für Fußgänger in Höhe der Friedhofszufahrt (möglichst in Form einer Lichtsignalanlage) 2. Ein sichere Rad- und Fußverkehrsverbindung zwischen Sossenheim-Nord und Eschborn 3. Eine ansprechende Gestaltung des Ortseingangs, die nicht nur die Attraktivität erhöht, sondern den Autofahrern auch verdeutlicht, dass sie (nach der Autobahn) nun in einen Stadtteil fahren und entsprechend die Geschwindigkeit reduzieren müssen Begründung: Gemäß der Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 331 soll die Erneuerung Brückenbauwerke der BAB 66 in 2017 beginnen. Dabei sei auch beabsichtigt, eine Fußgängerlichtsignalanlage zu errichten. Neben einer Querungshilfe fehlt es dieser Stelle bereits seit Jahren an einer sicheren Rad- und Fußverkehrsverbindung entlang der Straße. Dabei ist ein Rad- und Fußweg an dieser Stelle umso wichtiger, da dieser Weg von vielen Kindern und Jugendlichen genutzt wird, die in Eschborn zur Schule gehen. Zudem ist die Stelle, die das Entrée von Sossenheim aus Eschborn kommend bildet, derzeit wenig attraktiv. Vielmehr hat man hier auf den ersten Blick den Eindruck, dass man in Gewerbe- oder Mischgebiet fährt. Eine Aufwertung, die deutlich macht, dass man hier in ein Wohngebiet fährt, könnte auch dem Problem der permanenten Geschwindigkeitsüberschreitungen entgegenwirken. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.12.2015, OM 4765 Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 331 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 6 am 14.03.2017, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1378 2017 Die Vorlage OF 343/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4