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Herausnahme einer Fläche aus dem GrünGürtel zugunsten des Baus eines Studentenwohnheimes
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 31.07.2017, M 146 Betreff: Herausnahme einer Fläche aus dem GrünGürtel zugunsten des Baus eines Studentenwohnheimes Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.1991, §§ 83 und 85 I. Eine Fläche von 4.093 Quadratmetern (Grundstück "Ginnheimer Landstraße o. Nr", Gemarkung Bockenheim (488), Flur 8, Flurstück 72/21) wird aus dem GrünGürtel Frankfurt am Main herausgenommen. II. Laut GrünGürtel- Verfassung aus dem Jahr 1991 kann dies mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erfolgen, wenn zugleich Grundstücke von mindestens gleichem Ausmaß und vergleichbarer Qualität dem GrünGürtel neu zugeordnet werden. Dies erfolgt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans B 515 "Preungesheim-Ost", in Teilbereichen der Festsetzungen "Öffentliche Grünfläche" und "Dauerkleingärten" am Nordrand des Bebauungsplanes. Die genaue Abgrenzung der Ersatzfläche ist in der Karte im Anhang dargestellt. Sie umfasst das 4,3 ha große Gelände nördlich und südlich der A661, das im Norden und Osten durch die Huswertstraße, im Süden durch die Straße Am Lausberg und im Westen durch die Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 515 begrenzt wird. III. Der Magistrat wird beauftragt, den Antrag beim Regierungspräsidium Darmstadt zur Teillöschung der entsprechenden Fläche aus dem Landschaftsschutzgebiet gem. Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main" zu stellen. Begründung: A. Zielsetzung Auf dem Flurstück an der Ginnheimer Landstraße, Gemarkung Bockenheim, soll ein Studentenwohnheim durch das Studentenwerk Frankfurt realisiert werden. Die Bauaufsicht sieht die Möglichkeit der Bebaubarkeit für diese Universitäts- affine Nutzung aufgrund des rechtswirksamen Bebauungsplanes mit der Festsetzung "Johann-Wolfgang-Goethe Universität, Institut für Leibesübungen" sowie der Lage des Gebäudes in der örtlichen Bauflucht der vorhandenen Gebäude. Die Untere Naturschutzbehörde des Magistrates der Stadt Frankfurt am Main befürwortet ausnahmsweise eine Herausnahme aus dem GrünGürtel, weil die Fläche aktuell eingezäunt, von der Goethe-Universität genutzt und damit für die Allgemeinheit unzugänglich ist. Die eigentliche freie Landschaft beginnt erst hinter dem geplanten Bebauungsbereich. Darüber hinaus ist mit der Bebauung eine Zurücknahme der Zaunanlage und die Herstellung eines öffentlich zugänglichen Platzbereiches verbunden, welcher - gegenüber dem heutigen Zustand - eine verbesserte Zugangssituation zum Freiraum darstellt. Dieser Platzbereich verbleibt im GrünGürtel. Der zu entlassende Bereich befindet sich in der Zone I des Landschaftsschutzgebietes "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main". Eine Anfrage bezüglich des positiven Ausgangs eines Antragsverfahrens zur Löschung des Flurstückes aus dem Landschaftsschutzgebiet beim Regierungspräsidiums Darmstadt wurde gestellt und von diesem in Aussicht gestellt. Die Bereitstellung einer Kompensationsfläche gemäß der GrünGürtel- Verfassung, I. GrünGürtel-Charta, erfolgt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 515, Preungesheim Ost. Die Ersatzfläche hat eine Größe von 4,3 ha. Die Auswahl und Eignung der Fläche als Kompensationsfläche zugunsten des GrünGürtels genau an dieser Stelle gründet sich zum einen auf ihre hohe ökologische Wertigkeit, die 2012 vom Umweltamt in einem Gutachten dargestellt worden ist - insbesondere die Streuobst- und weiteren alten Baumbestände betreffend. Darüber erfährt der GrünGürtel, der hier nördlich der A661 bereits ausgewiesen ist, mit dieser Kompensation auch südlich der A661 eine beginnende Arrondierung, die in westliche und südliche Richtung weitere Entwicklungspotenziale zeigt. Der hier teilweise außerhalb des GrünGürtels verlaufende Radrundweg erfährt im Abschnitt der Huswertstraße eine Einbindung in den GrünGürtel. B. Alternativen Eine Alternativlösung für den Bau eines Studentenwohnheimes und gleichzeitigem Verbleib der Fläche im GrünGürtel zeigt sich nicht. C. Lösung Zustimmende Beschlussfassung D. Kosten Keine Anlage 1_Karte (ca. 182 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 22.08.2017, OA 182 Antrag vom 29.08.2017, OF 345/2 Antrag vom 21.08.2017, OF 356/10 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.09.2017, OM 2166 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 2, 10 Versandpaket: 02.08.2017 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 15.08.2017, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage M 146 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRAKTION (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Ablehnung) 13. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.08.2017, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 146 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD, LINKE. und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Ablehnung) 14. Sitzung des OBR 2 am 21.08.2017, TO I, TOP 30 Beschluss: a) Die Vorlage M 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. c) Der Ortsvorsteher wird gebeten, hierzu einen Vertreter des Magistrats in den Ortsbeirat einzuladen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 10 am 22.08.2017, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung OA 182 2017 1. Der Vorlage M 146 wird unter Hinweis auf OA 182 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 356/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung GRÜNE zu 2. SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung) 14. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.08.2017, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 146 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 182 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Annahme) sowie LINKE., BFF und FRAKTION (= Ablehnung); FRANKFURTER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 146 und OA 182 = Annahme) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.08.2017, TO II, TOP 45 Beschluss: 1. Der Vorlage M 146 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 182 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie LINKE., BFF und FRAKTION (= Ablehnung); FRANKFURTER (= Enthaltung) 15. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Vorlage M 146 wird zurückgestellt, bis eine Vorstellung im Ortsbeirat erfolgt. 2. a) Die Vorlage OF 345/2 wird zurückgestellt, bis eine Vorstellung im Ortsbeirat erfolgt. b) Der Ortsvorsteher wird gebeten, hierzu einen Vertreter des Magistrats in den Ortsbeirat einzuladen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 26.11.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: 1. Der Vorlage M 146 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 345/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 LINKE. und Piraten (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (= Annahme); Piraten (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 1710, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.08.2017 Aktenzeichen: 23 20
Keine Herausnahme einer Fläche aus dem Grüngürtel zugunsten des Baus eines Studentenwohnheims Alternative: Bau eines Studentenwohnheims anstelle des geplanten Büroturms auf dem Gelände des ehemaligen AFE-Turms und Umnutzung des ehemaligen Polizeipräsidium
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2017, OF 345/2 Betreff: Keine Herausnahme einer Fläche aus dem Grüngürtel zugunsten des Baus eines Studentenwohnheims Alternative: Bau eines Studentenwohnheims anstelle des geplanten Büroturms auf dem Gelände des ehemaligen AFE-Turms und Umnutzung des ehemaligen Polizeipräsidiums als Studentenwohnheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. Die Magistratsvorlage M 146 vom 31.07.2017 wird zurückgewiesen. 2. Auf die Herausnahme einer Fläche aus dem Grüngürtelareal (Grundstück "Ginnheimer Landstraße o. Nr", Gemarkung Bockenheim (488), Flur 8, Flurstück 72/21) zum Zweck der Bebauung wird verzichtet. 3. Stattdessen wird das vorgesehene Studentenwohnheim entweder auf dem Gelände des geplanten Bürohochhauses neben dem im Bau befindlichen Hotel und Boarding House Turm, auf dem Grundstück des ehemaligen AFE-Turms an der Robert -Mayer-Straße gebaut, oder das Gebäude des ehemaligen Polizeipräsidiums an der Friedrich-Ebert-Anlage wird nach 15 Jahren Leerstand und Verwahrlosung dem Studentenwerk zum Zweck des Umbaus zum Studentenwohnheim kostenlos oder in günstiger Erbpacht zur Verfügung gestellt, womit auch der Wahrung des Denkmalschutzes Rechnung getragen werden könnte. Das übrige Grundstück wird zum Bau von öffentlich geförderten Wohnungen nach dem ersten Förderweg genutzt. Begründung: Auch Frankfurt leidet unter dem Klimawandel. Laut Klimaplanatlas sind die Temperaturen in Frankfurt bereits im Durchschnitt um zwei Grad Celsius gestiegen. Deshalb ist es dringend notwendig, jede Grünfläche zu erhalten. Es ist nicht nachvollziehbar, dass auf dem Gelände des ehemaligen Campus Bockenheim an der Robert-Mayer-Straße, das im Eigentum der ABG Frankfurt Holding steht, ein Gelände verkauft wird, um darauf ein Bürohochhaus zu errichten, und stattdessen an der Ginnheimer Landstraße eine für das Klima wichtige Grünfläche geopfert wird, um hier ein Studentenwohnheim zu errichten. Das frühere Polizeipräsidium an der Friedrich -Ebert-Anlage soll nach dem Vorbild des ehemaligen 4. Polizeireviers in der Wiesenhüttenstraße, das vom Land für die Nutzung als Studentenwohnheim kostenlos zur Verfügung gestellt wurde, für den Bau eines Studentenwohnheims genutzt werden. Es kann nicht sein, das öffentliches Eigentum bewusst ungenutzt bleibt und somit als Spekulationsobjekt dem Verfall preisgegeben wird, während gleichzeitig dringend günstiger Wohnraum für Studenten benötigt wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 31.07.2017, M 146 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Vorlage M 146 wird zurückgestellt, bis eine Vorstellung im Ortsbeirat erfolgt. 2. a) Die Vorlage OF 345/2 wird zurückgestellt, bis eine Vorstellung im Ortsbeirat erfolgt. b) Der Ortsvorsteher wird gebeten, hierzu einen Vertreter des Magistrats in den Ortsbeirat einzuladen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 26.11.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: 1. Der Vorlage M 146 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 345/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 LINKE. und Piraten (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (= Annahme); Piraten (= Enthaltung)
Beratung im Ortsbeirat: 4
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