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Missachtete Bordsteinabsenkungen an der Einmündung Am Rötheneck in die Straße Am Ameisenberg
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2019, OF 345/4 Betreff: Missachtete Bordsteinabsenkungen an der Einmündung Am Rötheneck in die Straße Am Ameisenberg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge dafür Sorge tragen, dass die beiden Bordsteinabsenkungen an der Einmündung Am Rötheneck in die Strasse Am Ameisenberg rund um die Uhr genutzt werden können. Die Anwohner*innen wünschen sich eine schnelle und kostengünstige Lösung für die Aufgabenstellung. Eventuell könnten auch die taktilen Streifen nachgerüstet werden. Begründung: Allzuhäufig ist die oben bezeichnete Stelle als Fußgänger*innenüberweg auf beiden Seiten nicht nutzbar. Mobilitätseingeschränkte Personen, Eltern mit Kinderwägen und Schulkinder müssen auf die Strasse ausweichen, um die Strasse zu überqueren und setzen sich gefährlichen Situationen aus. Anwohner*innen weisen auch darauf hin, dass im Boden eingelassene Hydranten, sofern diese noch im Betrieb sind, durch das illegale Parken im Unglücksfall verstellt sind. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 4 am 07.05.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4553 2019 Die Vorlage OF 345/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Missachtete Bordsteinabsenkungen an der Einmündung der Straße Am Rötheneck in die Straße Am Ameisenberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4553 entstanden aus Vorlage: OF 345/4 vom 22.04.2019 Betreff: Missachtete Bordsteinabsenkungen an der Einmündung der Straße Am Rötheneck in die Straße Am Ameisenberg Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die beiden Bordsteinabsenkungen an der Einmündung der Straße Am Rötheneck in die Straße Am Ameisenberg rund um die Uhr genutzt werden können. Die Anwohnerinnen und Anwohner wünschen sich eine schnelle und kostengünstige Lösung für die Aufgabenstellung. Eventuell könnten auch die taktilen Streifen nachgerüstet werden. Begründung: Allzu häufig ist die oben bezeichnete Stelle als Fußgängerinnen- und Fußgängerüberweg auf beiden Seiten nicht nutzbar. Mobilitätseingeschränkte Personen, Eltern mit Kinderwagen und Schulkinder müssen auf die Straße ausweichen, um die Straße zu überqueren, und setzen sich gefährlichen Situationen aus. Anwohnerinnen und Anwohner weisen auch darauf hin, dass im Boden eingelassene Hydranten, sofern diese noch in Betrieb sind, durch das illegale Parken im Unglücksfall verstellt sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2019, ST 1599 Beratung im Ortsbeirat: 4
Beratung im Ortsbeirat: 4
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