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Sperrung für PKW Bereich Hammarskjöldring 140
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.09.2023, OF 347/8 Betreff: Sperrung für PKW Bereich Hammarskjöldring 140 Der Magistrat wird gebeten, den Fußgängerweg zwischen Hammarskjöldring 130 und Hammarskjöldring 140 durch eine Schranke oder einen Poller abzusperren, so dass nur Fahrzeuge der FES oder Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und Rettungsdienste passieren können. Begründung: Obwohl der Weg deutlich als Fußgängerweg gekennzeichnet ist, wird dieser regelmäßig nicht nur befahren, sondern auch dauerhaft als Parkplatz genutzt. Das geht so weit, dass die Entsorgungsfahrzeuge nicht mehr wenden können und rückwärts ausfahren müssen, was sehr viel Zeit kostet. Teilweise müssen diese Fahrzeuge unverrichteter Dinge weiterziehen, da sie nicht durchkommen. Eine Zugänglichkeit für Rettungsfahrzeuge wäre im Unglücksfall auch nicht gegeben. Quelle: Openstreetmap Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8 am 21.09.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4539 2023 Die Vorlage OF 347/8 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, den Fußgängerweg zwischen Hammarskjöldring 130 und Hammarskjöldring 140 so abzusperren, dass nur Fahrzeuge der FES oder Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr, der Polizei und Rettungsdienste passieren können." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Sperrung für Bereich Hammarskjöldring 140
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2023, OM 4539 entstanden aus Vorlage: OF 347/8 vom 04.09.2023 Betreff: Sperrung für Bereich Hammarskjöldring 140 Der Magistrat wird gebeten, den Fußgängerweg zwischen Hammarskjöldring 130 und Hammarskjöldring 140 so abzusperren, dass nur Fahrzeuge der FES oder Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr, der Polizei und der Rettungsdienste passieren können. Begründung: Obwohl der Weg deutlich als Fußgängerweg gekennzeichnet ist, wird dieser regelmäßig nicht nur befahren, sondern auch dauerhaft als Parkplatz genutzt. Das geht so weit, dass die Entsorgungsfahrzeuge nicht mehr wenden können und rückwärts ausfahren müssen, was sehr viel Zeit kostet. Teilweise müssen diese Fahrzeuge unverrichteter Dinge weiterziehen, da sie nicht durchkommen. Eine Zugänglichkeit für Rettungsfahrzeuge wäre im Unglücksfall auch nicht gegeben. Quelle: Openstreetmap Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 357 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32-1
Beratung im Ortsbeirat: 4
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