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Erwerb eines Grundstücks sowie Planung und Bau einer Sporthalle und eines Vereinszentrums in Frankfurt-Seckbach
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2012, ST 388 Betreff: Erwerb eines Grundstücks sowie Planung und Bau einer Sporthalle und eines Vereinszentrums in Frankfurt-Seckbach Vorläufige Stellungnahme: Die in räumlicher Nähe zur Sportanlage an der Hochstädter Straße gelegenen Grundstücksflächen sind aufgrund der planungsrechtlichen Ausweisung im Flächennutzungsplan als Wohnbauflächen bzw. Grünflächen "Wohnungsferne Gärten" zum Bau einer Turnhalle bzw. Vereinsheim nicht geeignet. Im entfernter gelegenen Gewerbegebiet Seckbach zwischen Flinsch- und Kruppstraße konnte bisher kein den Anforderungen für den Bau einer Sporthalle und eines Vereinszentrums passendes Grundstück zu angemessenen Konditionen erworben werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 25.10.2010, OA 1208 Antrag vom 01.06.2016, OF 35/11 Auskunftsersuchen vom 04.07.2016, V 82
Wie ist der derzeitige Stand beim Erwerb eines Grundstücks zwecks Errichtung einer Sporthalle und eines Vereinszentrums in Seckbach?
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2016, OF 35/11 Betreff: Wie ist der derzeitige Stand beim Erwerb eines Grundstücks zwecks Errichtung einer Sporthalle und eines Vereinszentrums in Seckbach? Vorgang: ST 388/12; ST 368/14 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wie der derzeitige Stand bei der Suche nach einem geeigneten Grundstück zum Bau einer Sporthalle inkl. Vereinszentrum ist? Wurde mittlerweile ein geeignetes Grundstück gefunden? Wird die Standortsuche mit Nachdruck verfolgt? Wurde seitens des Magistrats eine Änderung des Flächennutzungsplans in Erwägung gezogen und geprüft (siehe hierzu die Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2012, ST 388)? Begründung: Seit mehr als fünf Jahren regt der Ortsbeirat den Neubau einer Sporthalle mit Vereinszentrum in Seckbach an. Bisher hat der Magistrat aber noch kein geeignetes Grundstück gefunden. In seiner Stellungnahme vom 05.03.2012, ST 388 führt der Magistrat aus: "Die in räumlicher Nähe zur Sportanlage an der Hochstädter Straße gelegenen Grundstücksflächen sind aufgrund der planungsrechtlichen Ausweisung im Flächennutzungsplan als Wohnbauflächen bzw. Grünflächen "Wohnungsferne Gärten" zum Bau einer Turnhalle bzw. Vereinsheim nicht geeignet". Der Turnverein Seckbach 1875 e. V. verfügt über eine Turnhalle in der Ortsmitte (Am Schießrain 2). Die kleine, veraltete Turnhalle kann nur für einen geringen Teil der sportlichen und geselligen Aktivitäten des Vereins genutzt werden. Für viele sportlichen Übungen und Wettkämpfe muss auf Sporthallen im Frankfurter Nordosten ausgewichen werden. Da die Vereinsturnhalle in der Mitte der Wohnbebauung liegt, kommt es wegen ruhestörenden Lärms immer wieder zu Strafanzeigen der Nachbarschaft. Darüber hinaus könnte durch das Aufgeben der Turnhalle (Am Schießrain 2) Platz für die Weiterentwicklung des Ortskerns gewonnen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2012, ST 388 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2014, ST 368 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 04.07.2016, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 82 2016 Die Vorlage OF 35/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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