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Schwedlerbrücke
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2014, OF 350/4 Betreff: Schwedlerbrücke Der Ortsbeirat möge beschließen Der Magistrat wird gebeten die Schwedlerbrücke auf der Prioritätenliste zur Sanierung der baufälligen Brücken in Frankfurt mit hoher Priorität weit oben zu positionieren. Begründung: Die Schwedlerbrücke ist eine wichtige Fußgängerverbindung zwischen den Wohngebieten am Ostpark zu den Einkaufs- und Ausgehmöglichkeiten sowie der Arbeitswege zur Hanauer Landstraße. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 06.03.2014, OF 364/4 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 4 am 21.01.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 350/4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 4 am 18.02.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 350/4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 4 am 25.03.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3017 2014 1. Die Vorlage OF 350/4 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 364/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Schwedlerbrücke - .noch jahrelang gesperrt.?
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.03.2014, OF 364/4 Betreff: Schwedlerbrücke - "noch jahrelang gesperrt"? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) ob die Schwedlerbrücke einsturzgefährdet ist, b) wann das geplante Instandhaltungskonzept fertiggestellt wird, c) ob die Arbeit am Instandhaltungskonzept durch das Denkmalamt oder durch das Amt für Straßenbau und Erschließung verzögert wird, d) wann mit dem Beginn der Sanierungsarbeiten zu rechnen ist, e) was die "Prioritätenliste der zu renovierenden Brücken" ist und warum die Schwedlerbrücke -als einzige vollständig gesperrte Brücke der Stadt- dort "nicht sehr weit oben" steht Begründung: Die Schwedlerbrücke musste bereits im August 2011 laut Auskunft des Magistrates (ST 948 2013) wegen mangelnder Tragfähigkeit der stark beschädigten Stampfbetonpfeiler gesperrt werden. Fraglich ist, ob sich inzwischen die Schäden so weit ausgebreitet haben, dass die Brücke auch ohne die regelmäßige Benutzung durch Fahrradfahrer und Fußgänger einsturzgefährdet ist. Unter der Brücke verläuft eine vielbefahrene Bahnstrecke. Der Magistrat unterrichtete im September 2012 den Ortsbeirat darüber (ST 1477 2012), dass "gegenwärtig" ein Instandhaltungskonzept erarbeitet werde, um die Kosten der Sanierung ermitteln und in den Haushalt einplanen zu können. In der FAZ vom 6. März 2014 behauptet nun die Leiterin des Straßenbauamtes, dass die Kosten nicht ermittelt werden könnten, da der zuständige Mitarbeiter des Denkmalamtes seit längerer Zeit erkrankt sei und es für ihn keine Vertretung gebe. Das Denkmalamt widerspricht öffentlich dieser Darstellung und behauptet wiederum, man warte stattdessen auf ein Konzept zur Instandsetzung vom Straßenbauamt. Fraglich ist deshalb, wann das Instandhaltungskonzept tatsächlich fertiggestellt wird und welche der zwei sich widersprechenden Darstellungen zutreffend sind. Die Leiterin des Straßenbauamtes behauptet in der FAZ weiter, dass die Schwedlerbrücke auf der Prioritätenliste der zu renovierenden Brücken "nicht sehr weit oben" stehe und sich das Sanierungsvorhaben auch auf die Zeit nach 2017 verschieben könne, wenn entsprechende Haushaltsmittel nicht zur Verfügung stünden. Über eine solche Prioritätenliste und die Kriterien für die Einordnung der zu sanierenden Brücken wurde der Ortsbeirat bis jetzt jedoch noch nicht informiert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 07.01.2014, OF 350/4 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse:
Schwedlerbrücke - „noch jahrelang gesperrt“?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.03.2014, OM 3017 entstanden aus Vorlage: OF 364/4 vom 06.03.2014 Betreff: Schwedlerbrücke - "noch jahrelang gesperrt"? Vorgang: ST 1477/12; ST 948/13 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) ob die Schwedlerbrücke einsturzgefährdet ist; b) wann das geplante Instandhaltungskonzept fertiggestellt wird; c) ob die Arbeit am Instandhaltungskonzept durch das Denkmalamt oder durch das Amt für Straßenbau und Erschließung verzögert wird; d) wann mit dem Beginn der Sanierungsarbeiten zu rechnen ist; e) was die "Prioritätenliste der zu renovierenden Brücken" ist und warum die Schwedlerbrücke - als einzige vollständig gesperrte Brücke der Stadt - dort "nicht sehr weit oben" steht. Begründung: Die Schwedlerbrücke musste bereits im August 2011 laut Auskunft des Magistrates (ST 948) wegen mangelnder Tragfähigkeit der stark beschädigten Stampfbetonpfeiler gesperrt werden. Fraglich ist, ob sich inzwischen die Schäden so weit ausgebreitet haben, dass die Brücke auch ohne die regelmäßige Benutzung durch Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger einsturzgefährdet ist. Unter der Brücke verläuft eine viel befahrene Bahnstrecke. Der Magistrat unterrichtete im September 2012 den Ortsbeirat darüber (ST 1477), dass "gegenwärtig" ein Instandhaltungskonzept erarbeitet werde, um die Kosten der Sanierung ermitteln und in den Haushalt einplanen zu können. In der FAZ vom 6. März 2014 behauptet nun die Leiterin des Amtes für Straßenbau und Erschließung, dass die Kosten nicht ermittelt werden könnten, da der zuständige Mitarbeiter des Denkmalamtes seit längerer Zeit erkrankt sei und es für ihn keine Vertretung gäbe. Das Denkmalamt widerspricht öffentlich dieser Darstellung und behauptet wiederum, man warte stattdessen auf ein Konzept zur Instandsetzung vom Amt für Straßenbau und Erschließung. Fraglich ist deshalb, wann das Instandhaltungskonzept tatsächlich fertiggestellt wird und welche der zwei sich widersprechenden Darstellungen zutreffend ist. Die Leiterin des Amtes für Straßenbau und Erschließung behauptet in der FAZ weiter, dass die Schwedlerbrücke auf der Prioritätenliste der zu renovierenden Brücken "nicht sehr weit oben" stehe und sich das Sanierungsvorhaben auch auf die Zeit nach 2017 verschieben könne, wenn entsprechende Haushaltsmittel nicht zur Verfügung stünden. Über eine solche Prioritätenliste und die Kriterien für die Einordnung der zu sanierenden Brücken wurde der Ortsbeirat bis jetzt jedoch noch nicht informiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1477 Stellungnahme des Magistrats vom 28.06.2013, ST 948 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2014, ST 1206 Beratung im Ortsbeirat: 4 Aktenzeichen: 66 6
Beratung im Ortsbeirat: 4
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