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Reflexion

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Radfahrverbot auf der Helmut-Sittler-Promenade

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1347 Betreff: Radfahrverbot auf der Helmut-Sittler-Promenade Die Helmut-Sittler-Promenade hat neben der Erholungsfunktion auch als öffentliche Wegebeziehung für Fußgänger und Radfahrer eine hohe Bedeutung. So besteht beispielsweise ein nachvollziehbares Interesse, den Arthur-von-Weinberg-Steg zwecks Mainquerung zu nutzen, der auf direktem Weg über die Promenade erreicht wird. Eine zweifache Gleisquerung inklusive umständlicher und somit unattraktiver Wegeführung über den asphaltierten Fechenheimer Leinpfad findet keine Akzeptanz bei Radfahrenden von und nach Offenbach. Darüber hinaus ist der Uferweg für Ausflügler besonders interessant, er ist übersichtlich und verläuft "naturnah". Ohne eine Attraktivierung des asphaltierten "Fechenheimer Leinpfads" durch eine funktionierende, Umweg frei und nachvollziehbare Führung des Radverkehrs, wird die gewünschte Entflechtung der Verkehrsströme in der Praxis nicht funktionieren. Der Promenadenweg war nie per verkehrsrechtlicher Anordnung durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde als reiner Fußweg ausgewiesen; die bis zur Entfernung vorhandene Beschilderung war ohne Genehmigung angebracht worden. Ein Ausschluss bzw. Verbot des Radverkehrs kann straßenverkehrsrechtlich nicht begründet werden. Geschilderte Konflikte zwischen Radfahrenden und Spaziergängern aufgrund von eindeutigem Fehlverhalten gibt es im gesamten Stadtgebiet und sind nicht durch zusätzliche Verkehrsregelungen vermeidbar. Eine Ahndung solcher Verstöße ist nur durch eine entsprechende Verkehrsüberwachung möglich. Hierfür genügt es bereits, dass rücksichtsloses bzw. gefährdendes Verhalten vorliegt. Ein Fahrverbot, welches unverhältnismäßiger Weise sämtlichen Radverkehr betreffen würde, ist für solche Sanktionen nicht erforderlich. Vor diesem Hintergrund bittet der Magistrat um Verständnis, dass er der vorliegenden Anregung nicht zu folgen vermag. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.06.2015, OM 4262 Antrag vom 21.09.2015, OF 353/11 Anregung an den Magistrat vom 05.10.2015, OM 4561

Sicherheit für Fußgänger auf der Helmut-Sittler-Promenade

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.09.2015, OF 353/11 Betreff: Sicherheit für Fußgänger auf der Helmut-Sittler-Promenade Vorgang: ST 1347/15 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Helmut-Sittler-Promenade zwischen den Haltestellen der Straßenbahn Schießhüttenstraße und Artur-von-Weinberg-Steg als reinen Gehweg auszuweisen. Sollte der Magistrat weiterhin der Auffassung sein, dass dies nicht sinnvoll oder durchführbar ist, wird er aufgefordert, die in der ST 1347 beschriebene Verkehrsüberwachung verstärkt durchzuführen. Begründung: Die Helmut-Sittler-Promenade wird von vielen Fußgängern genutzt. Oft auch mit Kinderwagen oder Rollatoren. Dabei kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen mit Radfahrern die auch die Promenade nutzen, anstelle des asphaltierten Radweges am Fechenheimer Leinpfad. Ein Schutz der Fußgänger ist hier dringend angezeigt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1347 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 05.10.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4561 2015 Die Vorlage OF 353/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Satz gestrichen wird. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung)

Beratung im Ortsbeirat: 4