Reflexion
Erstellt:
Lesezeit: 3-5 Minuten
Verbundene Dokumente: 1
Frankfurt-Nordwest (Gemarkung Niederursel und Praunheim) Vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 (4) BauGB
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76 Betreff: Frankfurt-Nordwest (Gemarkung Niederursel und Praunheim) Vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 (4) BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.12.2017, § 2080 Ziff. III, Pkt. 6 - NR 463/17 CDU/SPD/GRÜNE, M 176/17 - Im Beschluss § 2080 vom 14.12.2017 zum neuen Stadtteil im Frankfurter Nordwesten wurde der Magistrat unter Ziffer 6. beauftragt, über die Kosten der Voruntersuchung einschließlich der beauftragten externen Gutachten der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main zu berichten, erstmalig zum 30.09.2018. Der Magistrat erhielt mit dem Beschluss offiziell den Auftrag, die vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Damit wurde der Magistrat auch ermächtigt, erforderliche Gutachten zu beauftragen. Diese bilden eine wesentliche fachliche Basis für die Stadtverordnetenversammlung, sich für oder gegen eine Entwicklung des neuen Stadtteils mittels einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme zu entscheiden. 1. Öffentlichkeitsarbeit Auf der Pressekonferenz am 6. Juni 2017 mit Oberbürgermeister Peter Feldmann, Bürgermeister Uwe Becker, Stadtrat Stefan Majer und Planungsdezernent Mike Josef wurde die Idee, einen neuen Stadtteil im Frankfurter Nordwesten zu entwickeln offiziell der Öffentlichkeit vorgestellt. Danach begann eine Reihe von Vorstellungen auf Informationsveranstaltungen und in politischen Gremien in den betroffenen Stadtteilen und Ortsbezirken: - Oberursel 23.08.2017 (öffentliche Sitzung des Bauauschusses) und 08.06.2018 (Austausch mit Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung Oberursel) - Steinbach 16.09.2017 (Vor-Ort-Begehung) und 28.11.2017 (öffentliche Sitzung des Bauauschusses) - Eschborn 24.01.2018 und 03.05.2018 (öffentliche Sitzung des Bauauschusses) - Nordweststadt 27.09.2017 (Titusforum) und 25.09.2018 (Dietrich-Bonhoeffer-Kirche) - Frankfurt 19.06.2017, 06.11.2017 und 04.12.2017 (Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau der Stadt Frankfurt mit ausführlicher Aussprache in der Bürgerinnen- und Bürgerrunde) In weiteren Veranstaltungen und Fachkongressen wurde der neue Stadtteil vorgestellt und diskutiert, unter anderem: - Öffentliche Veranstaltung "Kein Land in Sicht" 18.04.2018 - Regionaler Kongress "FrankfurtRheinMain baut" 05.06.2018 - Green City Soirée 20.03.2018, 20.08.2018 und 06.11.2018 - Bundeskongress Nationale Stadtentwicklungspolitik 17./18.09.2018 - Workshop des Deutschen Architekturmuseums, dessen Ergebnisse anschließend in einer Ausstellung zu sehen waren und die von Besuchern kommentiert werden konnten, September und Oktober 2018 Im Rahmen der Veranstaltungen wurden von Bürgerinnen und Bürgern zahlreiche Anregungen zur Planung formuliert. Auch außerhalb der Info-Veranstaltungen erreichten das Stadtplanungsamt stetig zahlreiche Anregungen und Anfragen von Interessenten. Viele Bürgerinnen und Bürger wandten sich direkt an den Oberbürgermeister oder an den Planungsdezernenten. Neben konkreten Anregungen zur Planung wurden (und werden) immer wieder Nachfragen nach möglichen Wartelisten für Baugrundstücke gestellt. Ein inzwischen obligatorischer Teil der Öffentlichkeitsarbeit ist der Internet-Auftritt. Auf der Internetseite des Stadtplanungsamtes wurden die wesentlichen Informationen über den neuen Stadtteil für die Bürgerinnen und Bürger sowie für das Fachpublikum zusammengestellt, verschiedene Unterlagen sind im Netz abrufbar. 2. 3. Änderung LEP Hessen - Gespräch mit dem Regionalverband Parallel zu den ersten Überlegungen zum neuen Stadtteil wurde die "Dritte Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000" durchgeführt. Die nicht überbauten Flächen im Untersuchungsbereich sind von den Festlegungen des geänderten Landesentwicklungsplans (LEP) betroffen: zusätzlich zu der schon im regionalplanerischen Teil des Regionalen Flächennutzungsplans (RegFNP) vorliegenden Restriktion "Vorranggebiet Landwirtschaft" ist im Landesentwicklungsplan ein Schutzabstand zwischen Höchstspannungsleitungen und neuer Wohnbebauung von 400 m als Ziel der Landesplanung aufgenommen. Trotz intensiver Bemühungen des Hessischen Städtetages, der Stadt Frankfurt und weiterer hessischer Kommunen unter anderem im Rahmen der Anhörung im Hessischen Landtag wurde diese Restriktion durch die Landesregierung nicht zurückgenommen. Mit der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen am 10. September 2018 wurde die dritte Änderung des LEPs verbindlich. Gleichwohl eröffnete der Hessische Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung, Herr Tarek Al-Wazir, in einem Schreiben vom 06.09.2018 an den Hessischen Städtetag den betroffenen Kommunen die Möglichkeit, einen Antrag auf Abweichung von den Zielen des Landesentwicklungsplans zu stellen. Die sonst auftretenden Einschränkungen der kommunalen Siedlungsentwicklung durch den Schutzabstand von 400 m können so vermieden werden. Das Ziel der Stadt Frankfurt, im Frankfurter Nordwesten einen neuen Stadtteil zu entwickeln, ist auch mit dem Regionalverband FrankfurtRheinMain bzw. der Verbandskammer abzustimmen, eventuell erforderliche Änderungsverfahren sind einzuleiten. In einem gemeinsamen Termin mit Vertretern der Regionalen Planungsversammlung wurden Ende Juni 2018 die ersten Schritte in Richtung einer einvernehmlichen Lösung besprochen. 3. Gutachten - Sachstand und Ergebnisse Die ersten magistratsinternen Grundlagenarbeiten begannen bereits im Mai 2017. Skizzenhafte Konzeptüberlegungen und die Recherche in vorhandenen Datenbeständen bildeten die ersten Grundlagen in der sog. "Planungsphase 0". Daten aus den Bereichen übergeordnete Planungen, Landschaftsplanung/Ökologie, technische Infrastruktur und Verkehr wurden ausgewertet, analysiert und mögliche Konflikte aufgezeigt. Nach dem Stadtverordnetenbeschluss wurden zur Vertiefung der notwendigen Grundlagen erste Gutachten vergeben. Ein Schwerpunkt der gutachterlichen Tätigkeit liegt im Bereich Landschaftsplanung und Ökologie: - Landschaftsplanerische Untersuchung: Erhebung und Bewertung der Landschafts- und Biotopstrukturen; Landschaftsraumanalyse; Definition von Entwicklungszielen (Auftrag ist erteilt) - Artenschutz: Erfassung artenschutzrechtlich relevanter Arten, insbesondere Feldhamster (Auftrag ist erteilt) - Klima: Numerische Simulation und Evaluierung der Daten durch Messungen im Gelände zur Beurteilung der Bestandssituation und im weiteren städtebaulicher Konzepte/Szenarien (Auftrag ist erteilt) - Entwässerung/Regenwasserbewirtschaftung (RWB): Niederschlagswasser-Abfluss-Berechnung mit Abschätzung und Verortung RWB-Flächen - erste Abschätzung (in Zusammenarbeit mit der Stadtentwässerung Frankfurt) - Machbarkeitsstudie zur Straßen- und Schienenführung innerhalb der Zone II des geplanten Trinkwasserschutzgebiet Praunheim II (Auftrag ist erteilt) Des Weiteren werden, entsprechend des Ablaufs der Voruntersuchung, weitere Gutachten zu den Themen Lärm, elektromagnetische Emissionen und Wasserwirtschaft beauftragt. Ein weiterer Schwerpunkt ist die verkehrliche Erschließung des Entwicklungsgebietes bzw. der Teilgebiete. In diesem Zusammenhang wurde seitens des Magistrates beschlossen, eine Machbarkeitsstudie Verkehr in Auftrag zu geben. Im Vorfeld dazu wurden Verkehrserhebungen an den maßgeblichen, für die Erschließung in Betracht kommenden Knotenpunkten und Straßenquerschnitten durchgeführt. Aufbauend hierauf und auf die o.g. Grundlagen soll die Machbarkeitsstudie die Möglichkeiten einer Erschließung der neuen Gebiete mit einem möglichst geringen Kfz-Anteil und einem erhöhten ÖPNV und Radverkehrsanteil in Relation zu den geplanten Wohneinheiten aufzeigen. Die Vergabe der Studie ist erfolgt. Einen breiten Raum wird die Ermittlung der Mitwirkungsbereitschaft einnehmen. § 165 BauGB in Verbindung mit § 137 BauGB verpflichtet die Gemeinde, die vorgesehene Entwicklungsmaßnahme möglichst frühzeitig mit Eigentümern, Mietern und Pächtern sowie sonstigen Betroffenen zu erörtern. Die Eigentümer werden auf ihre Bereitschaft befragt, an den Zielen der geplanten städtebaulichen Entwicklung mitzuwirken. Im Gebiet des zukünftigen neuen Stadtteils sind die Landwirte eine Gruppe, die besonders von der städtebaulichen Entwicklung betroffen sein können. Der Beschluss § 2080 der Stadtverordnetenversammlung sieht unter Ziffer III Punkt 4 vor, ein Konzept zu den landwirtschaftlichen Flächen vorzulegen. Über eine landwirtschaftliche Betroffenheitsanalyse soll eine systematische Untersuchung der Folgen für die landwirtschaftlichen Betriebe erarbeitet werden und mögliche Lösungswege, vor allem für unzumutbar betroffene Betriebe, aufgezeigt werden. Ein abschließendes Ergebnis wird zum Ende der vorbereitenden Untersuchungen vorgelegt werden. 4. Förderprogramm "Nachhaltiges Wohnumfeld - Konzepte" Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) hat ein Förderprogramm ins Leben gerufen, mit dem das Land Hessen die Entwicklung neuer Wohnquartiere unterstützt. Der Magistrat vertreten durch das Stadtplanungsamt hat Fördermittel im Rahmen dieses Förderprogramms beantragt. Ziel dieses Programms ist nicht nur die Förderung nachhaltiger Planungen und Projekte im neu zu entwickelnden Stadtteil, sondern auch in den angrenzenden Quartieren und - soweit mit den Förderzielen vereinbar - in der Gesamtstadt. Im Falle einer positiven Förderzusage durch das Land sollten die beantragten Mittel für Partizipationsprozesse verwendet werden. Neben Bürgerinnen und Bürgern aus den angrenzenden Frankfurter Stadtteilen sollten insbesondere die benachbarten Kommunen Oberursel, Steinbach und Eschborn eingebunden werden. Mit Schreiben vom 03.12.2018 hat das HMUKLV der Stadt Frankfurt mitgeteilt, dass im Rahmen des Förderprogramms "Nachhaltiges Wohnumfeld" der Förderantrag der Stadt Frankfurt für Partizipationsprozesse im Zusammenhang mit dem neuen Stadtteil vom Land Hessen nicht berücksichtigt werden konnte. 5. Nächste Schritte - Städtebauliche Studien Ziel der vorbereitenden Untersuchungen ist die Erarbeitung eines städtebaulichen Gesamtkonzepts. Als Vorgabe für die weiteren städtebaulichen Entwürfe soll ein Leitbild entwickelt werden, das auch regionale Bezüge aufnimmt. Eine wichtige Funktion hat das städtebauliche Konzept bei Beurteilung der Wirtschaftlichkeit einer Entwicklungsmaßnahme, da es die wesentlichen Parameter für den späteren Baulandpreis liefert. Diese Grundlage liefert alle notwendigen städtebauliche Kennwerte, die für weitere Entscheidungen Grundvoraussetzung sind. Als ersten Schritt zur Erlangung eines städtebaulichen Entwurfs wird das Stadtplanungsamt im Rahmen eines öffentlichen Verfahrens städtebauliche Studien erarbeiten lassen. Sie sollen Hinweise zu Leitbild, Strukturkonzept und städtebaulichen Strukturen liefern. Die Stadt Frankfurt wird Bürgerinnen und Bürger und die Nachbarkommunen in das Verfahren einbinden. 6. Nächste Schritte - Consilium Die Stadtverordnetenversammlung hat im Beschluss § 2080 den Magistrat beauftragt, parallel zur Voruntersuchung ein Beratergremium "Consilium Neuer Stadtraum im Frankfurter Nordwesten" einzubestellen. Den Stadtverordneten wird zeitnah eine Beschlussvorlage zum Consilium vorgelegt werden. Weitere Ausführungen sind an dieser Stelle daher nicht erforderlich. 7. Nächste Schritte - Zielabweichungsverfahren Zur Harmonisierung der städtischen Planungsvorstellungen mit den übergeordneten Planungsebenen (RegFNP und LEP) ist ein Zielabweichungsverfahren erforderlich. Der Magistrat wird einen Antrag auf Abweichung von den Zielen des Landesentwicklungsplans vorbereiten und bei der zuständigen Stelle einreichen, sobald die erforderliche Ermächtigung hierfür von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen ist. 8. Vorlage der Kosten gem. Beschluss § 2080 Ziff. 6. Eine tabellarische Aufstellung mit der Höhe der Kosten für die Einzelgutachten ist in der Anlage beigefügt. Bisher sind 147.799,34 € verpflichtet und 50.620,70 € verausgabt worden. (Stand Nov. 2018). Anlage _Kostenuebersicht_November_2018 (ca. 98 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 19.03.2019, OF 353/7 Antrag vom 18.03.2019, OF 422/8 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Antrag vom 04.12.2017, NR 463 Auskunftsersuchen vom 21.03.2019, V 1207 Auskunftsersuchen vom 08.05.2019, V 1260 Bericht des Magistrats vom 07.06.2019, B 210 Antrag vom 03.04.2020, OF 483/7 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 7, 8 Versandpaket: 06.03.2019 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 7 am 19.03.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: 1. Die Vorlage B 76 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 353/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU zu 2. SPD, GRÜNE, FARBECHTE, FDP und Herr Leitzbach gegen CDU (= Annahme) bei Enthaltung Frau Lämmer 30. Sitzung des OBR 8 am 21.03.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1207 2019 1. Die Vorlage B 76 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 422/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 11 der Vorlage gestrichen wird. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Ablehnung) 30. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 09.05.2019, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 76 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP gegen BFF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis) 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.05.2019, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 76 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen BFF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FDP (= Kenntnis) FRANKFURTER (= Zurückweisung) 30. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.05.2019, TO I, TOP 67 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 76 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen BFF (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 3954, 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 13.05.2019 Aktenzeichen: 61 0
Berichtswesen und aktuelle Fragen zur Voruntersuchung „Stadterweiterung Nord-West“ Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.03.2019, OF 353/7 Betreff: Berichtswesen und aktuelle Fragen zur Voruntersuchung "Stadterweiterung Nord-West" Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76 Mit fast einem halben Jahr Verspätung hat der Magistrat den ersten der gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung halbjährlich zu erstattenden Zwischenberichte zu den laufenden Gutachten bzw. deren Kosten betreffend die Voruntersuchung zu dem möglichen neuen Stadtteil an der A5 vorgelegt. Daraus geht hervor, dass in den elf Monaten zwischen dem Stadtverordnetenbeschluss über die Voruntersuchung (Dezember 2017) und der als Anlage zur B 76 vorgelegten ersten Kostentabelle (Stand: November 2018) lediglich 44.000,- Euro für Gutachten (Anfangswerte, Landschaftsplanung, Verkehr, Artenschutz) und 6.000,- Euro für einen vergeblichen Förderprogramm-Antrag "Nachhaltiges Wohnumfeld" verausgabt wurden. Hieraus ergeben sich weitere Fragen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Aus welchen Gründen ist der Bericht so spät vorgelegt worden? Bedeutet die Verzögerung, dass die Voruntersuchung deutlich länger als die bisher geplanten zwei Jahre dauern wird? 2. Bisher verpflichtet sind nach dem Bericht rund 150.000,- Euro. Mit welchen Gesamtkosten für Gutachten, Consilium und Ideenwettbewerb rechnet der Magistrat? 3. Aus welchen Gründen sind die Kosten für das nur zweimal jährlich tagende Consilium so hoch angesetzt? 4. Im gültigen Regionalen Flächennutzungsplan von 2010 sind die zu untersuchenden Freiflächen als "Vorrangebiet Regionaler Grünzug", "Vorranggebiet Landwirtschaft" und "Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen. Weshalb wurde vom Magistrat der Antrag zu dem Förderprogramm "Nachhaltiges Wohnumfeld" (B 76 Ziffer 4, S. 5f) eingereicht, wenn eine wesentliche Antragsvoraussetzung, nämlich die Übereinstimmung des geplanten Baugebiets mit den Zielen des aktuell gültigen Regionalen Flächennutzungsplanes, gar nicht gegeben ist? 5. Zum 31.03.2019 müsste nach dem Beschluss zur NR 463 bereits der nächste Zwischenbericht vorgelegt werden. Kann der Magistrat bereits eine aktualisierte Kostenübersicht vorlegen? 6. Machbarkeitsstudie Verkehr (B 76 Ziffer 3, S. 5): An welchen "maßgeblichen, für die Erschließung in Betracht kommenden Knotenpunkten und Straßenquerschnitten" wurden die erwähnten, offensichtlich bereits im Vorfeld der jetzt beauftragten Studie gemachten Verkehrserhebungen konkret durchgeführt? Sind dabei auch die Rosa-Luxemburg-Straße, der Weißkirchner Weg, der Gerhart-Hauptmann-Ring, der Praunheimer Weg, die Haingrabenstraße, die Steinbacher Hohl, die Heerstraße und die Ludwig-Landmann-Straße in den Blick genommen worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 7. Warum ist die landwirtschaftliche Betroffenheitsanalyse (B 76 Ziffer 3, S. 5) bei den Prioritäten der Gutachtenvergabe offensichtlich weit hinten angesiedelt? 8. Wann konkret plant der Magistrat, ein Zielabweichungsverfahren (B 76 Ziffer 7, S.6) zu führen und vor welchen Behörden, dem Ministerium für Landesentwicklung und/oder dem Regierungspräsidium Darmstadt bzw. vor der Regionalversammlung Südhessen)? Kann und sollte ein solches Verfahren überhaupt geführt werden bevor die als "ergebnisoffen" bezeichnete Voruntersuchung abgeschlossen ist bzw. die Stadtverordnetenversammlungen einen Satzungsbeschluss über eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme oder wenigstens einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst hat? 9. Derzeit wird in den Fachbehörden der Regionalplanung bereits an dem neuen Entwurf für den Regionalen Flächennutzungsplan gearbeitet, der 2023 beschlossen werden soll. Vor der Erstellung des Planentwurfs, der im Sommer 2020 vorliegen soll, reichen die kommunalen Fachbehörden und die Planungsträger Verkehr erste Grundlagen und Konzepte beim Regierungspräsidium Darmstadt und beim Planungsverband ein. Zudem führen die regionalen Planungsbehörden die sogenannten "Gemeindegespräche" zu deren Entwicklungsabsichten. Welche Vorschläge bringt die Stadt Frankfurt derzeit für das Gebiet der Stadterweiterung Nord-West in diesen fortlaufenden Prozess ein und nimmt sie dabei Rücksicht auf die Ergebnisoffenheit der aktuell noch laufenden Voruntersuchung? 10. Der Presse war zu entnehmen, dass die ABG Frankfurt Holding GmbH bereits vereinzelte Grundstücke im Umfang von 7,3 Hektar angekauft hat - gibt es in dem Voruntersuchungsgebiet weitere Grundstücksankäufe durch die Stadt Frankfurt am Main und/oder Wohnungsbaugesellschaften der öffentlichen Hand, an denen die Stadt Anteilseigner ist? Plant etwa die Nassauische Heimstätte ebenfalls Grundstücksankäufe, die der Bevorratung in diesem Gebiet dienen? 11. "Josefstadt" - Hat der Magistrat tatsächlich die Absicht, diesen Stadtteil nach dem derzeitigen Planungsdezernenten zu benennen oder hat er bereits versucht, in Gesprächen mit den Medien, die regelmäßig diesen Begriff unwidersprochen anwenden, endlich darauf hinzuwirken, diese mit der Wiener Josefstadt identische Bezeichnung zur Beschreibung des Projekts nicht mehr zu verwenden? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 7 am 19.03.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: 1. Die Vorlage B 76 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 353/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU zu 2. SPD, GRÜNE, FARBECHTE, FDP und Herr Leitzbach gegen CDU (= Annahme) bei Enthaltung Frau Lämmer
Beratung im Ortsbeirat: 4
Analyse wird durchgeführt...
Bitte warten Sie einen Moment