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Reflexion

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Erneute Befassung der OF 278/8 vom 09.01.2013 durch die Stadtverordnetenversammlung

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2013, OF 353/8 Betreff: Erneute Befassung der OF 278/8 vom 09.01.2013 durch die Stadtverordnetenversammlung In der Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2013 (ST 803) wird der Antrag des Ortsbeirats - zur Schaffung einer zweiten Zuwegung zu dem in Planung befindlichen Neubaugebiet "An der Sandelmühle" (OF 278/8 vom 09.01.2013) - vollumfänglich abgelehnt. Zur Begründung wird im Wesentlichen angeführt, dass der Bau einer zweiten Zufahrt teuer und "mit dem Bau eines zweiten Anschlusses nördlich an die "Olof-Palme-Straße" (. .) keine strukturelle Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes "An der Sandelmühle" zu erwarten" ist. Dies vorausgeschickt wolle der Ortsbeirat beschließen: Die Einschätzung des Magistrats hinsichtlich fehlender struktureller Verbesserung durch die Schaffung einer zweiten Zuwegung wird seitens des Ortsbeirats nicht geteilt. Bereits heute ist die Leistungsfähigkeit des Knotenpunkts "An der Sandelmühle/Olof-Palme-Straße" durch die Neugestaltung des Bahnübergangs erheblich gesunken, sodass inzwischen "alternative" Fahrtrouten durch die Wohngebiete genutzt werden. Der Ortsbeirat bittet daher, aufgrund der Wichtigkeit seines Anliegens, dass der Antrag OF 278/8 vom 09.01.2013 nicht im vereinfachten Verwaltungsweg bearbeitet, sondern stattdessen - wie im Antrag beabsichtigt - der Stadtverordneten-versammlung zur Befassung vorgelegt wird. Hierzu erneuert der Ortsbeirat seinen Beschluss zur OF 278 / 8 Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 8 am 29.08.2013, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung OA 415 2013 Die Vorlage OF 353/8 wird in geänderter Fassung beschlossen. Text siehe Anlage. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung)

Bebauungsplan Sandelmühle

S A C H S T A N D : Anregung vom 29.08.2013, OA 415 entstanden aus Vorlage: OF 353/8 vom 12.08.2013 Betreff: Bebauungsplan Sandelmühle Vorgang: B 328/12; OA 315/13 OBR 8; ST 803/13 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird mit Bezug auf den Bebauungsplan Sandelmühle beauftragt, 1. den generellen Verzicht auf die zweite Zufahrt zum Neubaugebiet gemäß Bericht des Magistrats vom 23.07.2012, B 328, Buchstabe a), zurückzunehmen. Der Knotenpunkt "An der Sandelmühle/Olof-Palme-Straße" muss entlastet werden; 2. die im oben genannten Bericht unter d) angeführten beiden Verkehrszählungen (2011 und 2012) im Detail (Anzahl, Fahrtrichtung, Zählpunkte, Zählzeitraum - Tagesdatum und Tageszeitraum) dem Ortsbeirat zur Verfügung zu stellen; 3. bei den jeweiligen Bauanträgen, die mehr Stellplätze pro Wohneinheit einplanen, als die Stellplatzsatzung vorsieht, bis zu zwei Stellplätze pro Wohneinheit nicht zu verweigern; 4. bei den im Bebauungsgebiet als "sozialer Wohnungsbau" vorgesehenen Wohnbauten nicht - wie derzeit geübte Praxis - auf 30 Prozent der vorgeschriebenen Stellplätze zu verzichten. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2013, ST 803, wird die Anregung vom 24.01.2013, OA 315, des Ortsbeirats zur Schaffung einer zweiten Zuwegung zu dem in Planung befindlichen Neubaugebiet "An der Sandelmühle" vollumfänglich abgelehnt. Zur Begründung wird im Wesentlichen angeführt, dass der Bau einer zweiten Zufahrt teuer und "mit dem Bau eines zweiten Anschlusses nördlich an die Olof-Palme-Straße (. .) keine strukturelle Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes An der Sandelmühle zu erwarten" ist. Die Einschätzung des Magistrats hinsichtlich fehlender struktureller Verbesserung durch die Schaffung einer zweiten Zuwegung wird seitens des Ortsbeirats nicht geteilt. Bereits heute ist die Leistungsfähigkeit des Knotenpunkts "An der Sandelmühle/Olof-Palme-Straße" durch die Neugestaltung des Bahnübergangs erheblich gesunken, sodass inzwischen "alternative" Fahrtrouten durch die Wohngebiete genutzt werden. Der Ortsbeirat bittet aufgrund der Wichtigkeit seines Anliegens, die Anregung nicht im vereinfachten Verfahren erledigen zu lassen, sondern in der vorgelegten Fassung zu beschließen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 23.07.2012, B 328 Anregung vom 24.01.2013, OA 315 Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2013, ST 803 Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2014, ST 64 Anregung an den Magistrat vom 09.03.2017, OM 1330 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 04.09.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 30.09.2013, TO I, TOP 42 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 415 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: Ziffern 1. und 2.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 3. und 4.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) und Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3717, 23. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 30.09.2013 Aktenzeichen: 61 00

Beratung im Ortsbeirat: 4