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Verkehrsberuhigung der Straße Am Kalten Berg in Berkersheim
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 31.08.2012, ST 1411 Betreff: Verkehrsberuhigung der Straße Am Kalten Berg in Berkersheim Die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Zuge der Straße Am Kalten Berg beträgt 50 km/h. Lediglich im Kurvenbereich am Ortsausgang ist die Höchstgeschwindigkeit aus beiden Fahrtrichtungen auf 30 km/h begrenzt. Um eine Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeiten zu erreichen schlägt der Magistrat vor, das bestehende Haltverbot in Fahrtrichtung Am Dachsberg zu entfernen und somit das Parken zu legalisieren. Möglich wäre auch die Entfernung der Leitlinie in der Fahrbahnmitte. Auf zusätzliche Einengungen der Fahrbahn sollte in Anbetracht der hier verkehrenden landwirtschaftlichen Fahrzeuge verzichtet werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 12.06.2012, V 395 Antrag vom 12.11.2012, OF 356/10
Freigabe der Straße Am Kalten Berg zum Parken
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2012, OF 356/10 Betreff: Freigabe der Straße Am Kalten Berg zum Parken Vorgang: ST 1411/12 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge seine eigene Anregung in ST 14 11 vom 31.08.2012, auf der Straße "Am Kalten Berg" das Parken in geeigneter Form zur Verkehrsberuhigung in Richtung "Am Dachsberg" freizugeben, umsetzen. Begründung: Die vom Magistrat in der ST 14 11 vom 31.08.2012 angeregte Legalisierung des Parkens in der Straße "Am Kalten Berg" ist leider immer noch nicht umgesetzt. Da der Schleichverkehr über diese Straße aber weiter zunimmt, ist eine Umsetzung dringend geboten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.08.2012, ST 1411 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 10 am 27.11.2012, TO II, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1759 2012 Die Vorlage OF 356/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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