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Reflexion

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Schwedlerbrücke (BW 025) - denkmalgerechte Sanierung und Teilneubau - Realisierungswettbewerb, Beauftragung von Planungsleistungen des Siegerentwurfs hier: Vorplanungsbeschluss

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 12.05.2017, M 98 Betreff: Schwedlerbrücke (BW 025) - denkmalgerechte Sanierung und Teilneubau - Realisierungswettbewerb, Beauftragung von Planungsleistungen des Siegerentwurfs hier: Vorplanungsbeschluss Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 16.07.2015, § 6148 (M 61) I. Der Vorplanung für eine denkmalgerechte Sanierung incl. Teilneubau der Schwedlerbrücke auf Grundlage der Planung der Arbeitsgemeinschaft Christoph Mäckler Architekten und Bollinger und Grohmann Ingenieure entsprechend des interdisziplinären Realisierungswettbewerbs wird zugestimmt. II. Der Magistrat wird beauftragt, auf Basis des Siegerentwurfs eine Baureifplanung zu erarbeiten und diese zur Beschlussfassung vorzulegen. III. Es dient zur Kenntnis, dass a.) abweichend von der Kostenschätzung im Zuge des interdisziplinären Realisierungs-wettbewerbs (geschätzte Baukosten 5,497 Mio. € - zuzüglich Nebenkosten in Höhe von 660.000 Euro, entspricht 12% der Baukosten) wird der Gesamtinvestitionsbedarf aufgrund der denkmalgerechten Instandsetzung und der damit verbundenen Unwägbarkeiten auf 9,3 Mio. € (brutto) geschätzt; In den geschätzten Baukosten aus dem Realisierungswettbewerb sind keine Kosten für denkmalpflegerische Maßnahmen und bahnspezifische Mehraufwendungen aufgenommen worden. Diese wurden für alle Entwürfe als gleich unterstellt und waren daher nicht Teil des Wettbewerbs; b.) von den zur weiterführenden Planung (Leistungsphase 2 bis 4) erforderlichen Mitteln in Höhe von insgesamt 1.113 T€ im Investitionsprogramm 2015 - 2018 in der Projektgruppe 16.03-Verkehrsanlagen; Projektdefinition 5.002021 "Neubau der Schwedlerbrücke (Planungsmittel)", 276 T€ zur Verfügung stehen; c.) die darüber hinaus notwendigen Mittel in Höhe von 837 T€ über Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen, Produktdefinition 5.002663 Programm Abbau Sanierungsstau Ingenieurbauwerke bereitgestellt werden; d.) die Brücke aus Sicherheitsgründen teilweise zurückgebaut wurde. Der nördlichste Brückenbogen wurde denkmalgerecht ausgebaut und vor Ort gelagert um weitere Untersuchungen der Bestandssubstanz des Stahlüberbaus zu ermöglichen; e.) die Brückenunterbauten d.h. die Widerlager und Pfeiler neu gebaut werden und die 4 Stahlüberbaubögen soweit wie möglich erhalten werden; f.) der Bauwerkszustand der unter Denkmalschutz stehenden Bögen erst nach einer umfassenden Untersuchung bewertet werden kann, daher ist eine zuverlässige Beurteilung der Gesamtkosten erst nach Abschluss der Vorplanung möglich; g.) bisher bereits Planungskosten für den interdisziplinären Realisierungswettbewerb in Höhe von 162.336,91 € verausgabt wurden; h.) die Brücke Bestandteil des Brückenbauprogramms 2015-2019 ist (M 61/2015) und aufgrund des ungenügenden Bauwerkszustandes (Zustandsnote 4) bereits seit August 2011 für den Verkehr gesperrt ist: i.) ein Antrag zur Förderung der Baumaßnahme nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) gestellt wird. Begründung: A - Zielsetzung Die Schwedlerbrücke ist eine der wichtigsten Fußwegeverbindungen im Osten der Stadt Frankfurt am Main. Sie verbindet über Bahnflächen und ein Containerterminal hinweg den Ostpark im Norden mit der Ferdinand-Happ-Straße im Süden. Das Bauwerk wurde in den Jahren 1910 - 13 errichtet, im Zweiten Weltkrieg teilweise zerstört und wurde im Jahr 2010 als Technisches Kulturdenkmal unter Denkmalschutz gestellt. Bauliche Veränderungen bedürfen daher der Genehmigung und Freigabe durch das Denkmalamt. Die Brückenhauptprüfung nach DIN 1076 aus dem Jahre 2012 ergab eine Zustandsnote von 4,0. Es wurden diverse Schäden festgestellt, wonach die Dauerhaftigkeit des Bauwerks nicht mehr gegeben ist. Eine Nachrechnung ergab, dass aufgrund der mangelhaften Tragfähigkeit der stark beschädigten Stampfbetonpfeiler die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet werden kann. Daher musste die Schwedlerbrücke im August 2011 für den öffentlichen Verkehr gesperrt werden. Die Schwedlerbrücke wird seither in verkürzten Prüfintervallen halbjährlich handnah geprüft und deren Standsicherheit bewertet. Ziel der denkmalgerechten Instandsetzung ist es, die Schwedlerbrücke in denkmalgerechtem Umgang zu einem zeitgemäßen Verkehrsbauwerk mit entsprechenden Anforderungen an Sicherheit, Benutzerkomfort und Barrierefreiheit zu ertüchtigen. Hierzu wurde ein Interdisziplinärer Realisierungswettbewerb mit einem sich anschließendem Verhandlungsverfahren durchgeführt. B - Alternativen Aufgrund des ungenügenden Bauwerkszustandes, gibt es zur denkmalgerechten Instandsetzung der Brücke keine Alternative. Ein ersatzloser Rückbau ist wegen des Denkmalschutzes und des Erhalts der Wegeverbindung nicht möglich. C - Lösung Mit der Durchführung des interdisziplinären Wettbewerbs hat man die Aufgabe gelöst, die unterschiedlichen Anforderungen an Sicherheit, Benutzerkomfort und Barrierefreiheit mit harmonischer Verbindung von historischer Bausubstanz und einem Teilneubau entsprechend zu berücksichtigen. Die maximale Erhaltung der historischen Bausubstanz steht bei dem Entwurfskonzept im Vordergrund. Die vier Stahlbogenfelder sollen denkmalgerecht instandgesetzt werden. Der Ersatzneubau erstreckt sich auf den nördlichen Bereich des derzeitigen Vollwandträgers, der durch eine Gitterträgerkonstruktion ersetzt werden soll und über dem Gleisbereich der DB AG liegt. Als architektonische Endpunkte fassen die Brückenwiderlager Bestand und Neubau zu einer neuen, städtebaulichen Gesamtkomposition zusammen. Um einen barrierefreien Zugang zu gewährleisten, wird der Aufzugsschacht ebenfalls in massiver Bauweise ergänzt. Die Widerlager werden so gestaltet, dass Räumlichkeiten für zusätzliche Nutzungen geschaffen werden, die über die spezifische Funktion als Verkehrsbauwerk hinausgehen. Die aktuellen technischen Anforderungen an die Tragfähigkeit, den Berührungsschutz, die Entwässerung und die Beleuchtung werden im Entwurfskonzept berücksichtigt. D - Kosten Die Baukosten der denkmalgerechten Instandsetzung incl. des Teilneubaus der Schwedlerbrücke werden auf ca. 5,497 Mio. Euro (brutto) entsprechend der Kostenermittlung im Zuge des Realisierungswettbewerbs geschätzt. Bereits mit dem Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung, M 61/2015, waren für das Projekt Schwedlerbrücke zum damaligen Planungsstand Gesamtkosten i. H. v. 7,5 Mio. € ermittelt und kommuniziert worden. Die Gesamtkosten sind aufgrund des frühen Planungsstandes noch mit einer Unschärfe behaftet. Die im Realisierungswettbewerb ermittelten Kosten in Höhe von 5,497 Mio. Euro werden daher um 35 % (= 1,924 Mio. Euro) auf 7,421 Mio. Euro erhöht. Hintergrund ist, dass die an der unter Denkmalschutz stehenden Baukonstruktion erforderlichen Maßnahmen erst nach umfangreichen Untersuchungen bewertet werden können. (s. a. Ziffer III f. des Beschlusstextes) Die Erhöhung um 35% wurde gewählt, um für die spezielle Aufgabenstellung und für die zum jetzigen Zeitpunkt nicht exakt beschreibbaren Leistungen Planungssicherheit zu erreichen. Die Erarbeitung exakter Baukosten erfolgt im weiteren Planungsprozess. Aufgrund dieser speziellen Rahmenbedingungen erfolgte bereits eine Abstimmung mit dem Revisionsamt über die geplante Vorgehensweise. Die Nebenkosten werden aufgrund des hohen Aufwandes für Planung und Überwachung der denkmalgerechten Instandsetzung sowie den DB-spezifischen Planungsanteilen mit 25% der Baukosten angesetzt. Gesamtkosten: Baukosten = 7,421 Mio. Euro (brutto) Nebenkosten = 7,421 Mio. Euro x 25 % 1,855 Mio. Euro (brutto) Gesamtinvestitionsbedarf = 9,276 Mio. Euro (brutto) Von den Nebenkosten in Höhe von 1,855 Mio. Euro werden für die Leistungsphasen 2 - 4 60% angesetzt: Nebenkosten Leistungsphasen 2 - 4 = 1,855 Mio. Euro x 60% = 1,113 Mio. Euro (brutto) Die Investition geht ausschließlich in das Infrastrukturvermögen der Stadt Frankfurt am Main ein. Eine Kostenbeteiligung der DB AG erfolgt nicht. Anlage _AN_Erlaeuterungsbericht (ca. 2,4 MB) Anlage _Kostenschaetzung (ca. 732 KB) Anlage _Plaene_des_Siegerentwurfs (ca. 8,5 MB) Anlage _Vergabevermerk_Realisierungswettbewerb (ca. 51 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.04.2015, M 61 Antrag vom 04.06.2019, OF 357/4 Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4843 Vortrag des Magistrats vom 03.06.2022, M 81 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 17.05.2017 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.06.2017, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 98 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 12. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.06.2017, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 98 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 13. Sitzung des OBR 4 am 20.06.2017, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 98 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.06.2017, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 98 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.06.2017, TO II, TOP 28 Beschluss: Der Vorlage M 98 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL Beschlussausfertigung(en): § 1557, 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.06.2017 Aktenzeichen: 66 6

Frankfurter Brückenbauprogramm - Umsetzungsstand und Fortschreibung hier: 1. Bericht

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 07.08.2017, B 244 Betreff: Frankfurter Brückenbauprogramm - Umsetzungsstand und Fortschreibung hier: 1. Bericht Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 16.07.2015, § 6148 (M 61) 1. Vorbemerkung Auf der Grundlage des Stadtverordnetenbeschlusses vom 16.07.2015, § 6148 (Vortrag des Magistrats vom 24.4.2015, M 61), berichtet der Magistrat und legt das fortgeschriebene Brückenbauprogramm 2017 - 2021 vor. Der vorliegende Bericht enthält sowohl den Umsetzungsstand des Bauprogramms 2015 bis 2019, als auch die Fortschreibung und vereinzelte Neuausrichtung des Programmes für den Zeitraum 2017 - 2021 (inklusive Ausblick auf 2022). Das fortgeschriebene Brückenbauprogramm 2017 - 2021 (inklusive Ausblick auf 2022), liegt als Anlage 2 bei. Die Finanzierung erfolgt a) bei bestandsnahen Sanierungs- oder Unterhaltungsmaßnahmen aus Mitteln des Ergebnishaushalts, b) bei Ersatz- oder Neubauten aus Mitteln des Finanzhaushalts. Maßnahmen des Investitionsprogramms werden der Stadtverordnetenversammlung bzw. dem Magistrat unter Beachtung der allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften im Rahmen von Bau-/Finanzierungsvorlagen zur Genehmigung vorgelegt. Folgende Mittel zur Unterhaltung und zur Sanierung von Brücken- und Ingenieurbauwerken stehen jährlich im Haushalt zur Verfügung: a) Ergebnishaushalt : 10.338 T€ p.a. Produktgruppe 16.03, Kontengruppe 60, 61, 67-69 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen; b) Finanzhaushalt : 3.000 T€ p.a. Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.002663 - Programm Abbau Sanierungsstau Ingenieurbauwerke; Darüber hinaus sind im Haushalt folgende Einzelveranschlagungen vorgesehen: c) Einzelveranschlagungen im Finanzhaushalt: Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.003558 - Grundhafte Erneuerung der Straßenbrücke ü. d. Nidda in Rödelheim, BW 14; Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.001252 - Grundhafte Erneuerung der Brücke über die Hafenbahn (Hanauer Landstraße), BW 21a und Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.00 2021 - Neubau der Schwedlerbrücke (Planungsmittel), BW 25 Die konventionelle Sanierung der Brückenbauwerke durch das städtische Fachamt ermöglicht sowohl eine zeitliche Ausdehnung des Instandhaltungsprogramms als auch die Reduzierung auf bautechnisch zwingend erforderliche bzw. verkehrsinfrastrukturell gebotene Maßnahmen. Im Rahmen der vorliegenden Konzeption für eine konventionelle Sanierung sind die Durchführung kurz- bis mittelfristig notwendiger Maßnahmen vorgesehen, die sowohl die Stand- und Verkehrssicherheit der Bauwerke gewährleisten als auch im Einzelfall zusätzliche Anforderungen an bestehende Mobilitätserfordernisse berücksichtigen. Der Konzeption zur Sanierung der Frankfurter Brücken- und Ingenieurbauwerke liegen dabei folgende Kriterien zugrunde: a) Baulicher Zustand Auf der Grundlage der Ergebnisse wiederkehrender oder anlassbezogener Bauwerksprüfungen erfolgt eine Einstufung von Bauzustand und Sanierungsbedarf. Die Kategorisierung nach Bauwerkszustand lässt jedoch per se noch keine abschließende Aussage über die Dringlichkeit des Sanierungsbedarfs der Bauwerke zu. Aufgrund spezifischer Besonderheiten einzelner Bauwerke wurden ergänzende Auswahlkriterien einbezogen. So wurden vereinzelt Bauwerke mit ausreichender Bauwerkssubstanz im Sanierungsprogramm berücksichtigt, um baubedingte Verkehrsbeeinträchtigungen zu minimieren, indem mehrere Brückenbauwerke eines Straßenzugs zusammengefasst wurden. b) Verkehrliche Bedeutung der Bauwerke Die Beurteilung und Einstufung eines Brücken- oder Ingenieurbauwerkes nach seiner verkehrlichen Bedeutung dient neben der Zustandsnote als zusätzliches Auswahlkriterium. Bauwerke mit hoher Verkehrsbedeutung werden daher grundsätzlich vorrangig im Sanierungsprogramm berücksichtigt. c) Zeitliche Einordnung aufgrund des planerischen Vorlaufs und der Erlangung von Gremienbeschlüssen Der erforderliche zeitliche Vorlauf wird in Abhängigkeit des Aufwands für die Planung, die Art der zu erwirkenden Gremienbeschlüsse sowie einer gegebenenfalls bestehenden Fördermöglichkeit nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz abgeschätzt. Die Zuordnung einer Maßnahme zum Ergebnishaushalt (grundhafte Erneuerung) oder zum Investitionshaushalt (Ersatzneubau) findet ebenfalls Berücksichtigung. Mit einer Kostenschätzung wird für jede einzelne Maßnahme der Bedarf an Finanzmitteln festgestellt. 2. Bewertung des Bauprogramm 2015-2019/Erste Erfahrungen bei der Umsetzung Nach den ersten beiden Jahren der Umsetzung zeigt sich, dass die Rückkehr zur konventionellen Unterhaltung der Bauwerke und das Nichtverfolgen des ÖPP-Projekts richtig waren. Die erhofften Vorteile haben sich im vollem Umfang eingestellt: Die Stadt allein entscheidet nach technischen, wirtschaftlichen und verkehrlichen Kriterien, welche Bauwerke wann, wie und in welchem Umfang instandgesetzt werden oder ob ein Neubau die sinnvollere Lösung ist. Das zuständige Fachamt legt die erforderlichen technischen Standards fest, nach denen die Instandsetzungsmaßnahmen durchgeführt werden und veranlasst dann die erforderlichen Planungen. Die Ausführung erfolgt ebenfalls in direktem Auftragsverhältnis mit Baufirmen. Im Zuge der Planung und Durchführung der Maßnahmen kann das teilweise verloren gegangene Know-how von städtischen Mitarbeitern wieder aufgebaut werden. Die Gesamtaufwendungen zur Instandhaltung und Werterhaltung des Bauwerksbestandes sind so deutlich geringer, da flexibel auf Situationen reagiert werden kann, die sich beim Bauen im Bestand erst im Zuge der Ausführung zeigen. Externe Dienstleister wären aufgrund vertraglicher Regularien (z. B. vertraglich zwingend einzuhaltende Qualitäten, DIN-Vorschriften etc.) deutlich unflexibler und damit teurer. 3. Konjunkturelle Situation Es konnten nicht alle im Bauprogramm 2015 - 2019 geplanten Baumaßnahmen im vorgesehenen Zeitraum begonnen werden. Verschiedene Baumaßnahmen mussten von der Baustellenkoordination aufgrund von Konflikten mit anderen Baumaßnahmen mit höherer Priorität verschoben werden. Bei mehreren Baumaßnahmen die den Betrieb der DB AG beeinflussen, kommt es ebenfalls zu Bauzeitverschiebungen aufgrund von extrem langen Vorlaufzeiten für die Anmeldung von Sperrungen im Gleisbereich. Weiterhin besteht derzeit eine sehr hohe Auslastung in der Baubranche, die ebenfalls zu Verzögerungen führt. In den nächsten Jahren muss damit gerechnet werden, dass vereinzelt keine geeigneten Firmen für die Baumaßnahmen gefunden werden können. Auf Ausschreibungen werden zurzeit deutlich weniger Angebote abgegeben als in der Vergangenheit, und die abgegebenen Angebote unterliegen sehr großen Preisschwankungen. Wiederholt mussten Ausschreibungen wegen nicht ausreichender Budgets aufgehoben und neu ausgeschrieben werden. Kürzlich erfolgte Änderungen im Vergaberecht erhöhen den Arbeitsaufwand bis zur Ausschreibung und Beauftragung von geeigneten Ingenieurbüros deutlich. Aufgrund der neuen Vorgaben sind nahezu alle Ingenieurleistungen in Zukunft öffentlich auszuschreiben. Dies führt zu einem zeitlichen Mehraufwand bis zur Beauftragung von Ingenieurleistungen. Viele Ingenieurbüros sind zudem sehr gut ausgelastet, sodass es hier zu Kapazitätsproblemen und damit zu verlängerten Planungszeiträumen kommt. Ähnlich stellt sich die Situation bei den bauausführenden Firmen dar. 4. Stand der Umsetzung 4.1 Im Jahr 2015 bis Mitte 2017 wurden folgende Baumaßnahmen aus dem Bauprogramm umgesetzt, begonnen oder abgeschlossen: - BW 014 Straßenbrücke über die Nidda in Rödelheim - BW 021 a Brücke im Zuge der Hanauer Landstraße - BW 021 c Omegabrücke Griesheim - BW 038 b Straßenbrücke über Königsbach/Humperdinckstraße - BW 038 c Straßenbrücke über Königsbach/Max-Reger-Straße - ST 071 Stützwand "Am Herrenhof" - Grundinstandsetzung Alte Brücke 4.2 Folgende Maßnahmen befinden sich aktuell in der Planung: - BW 011 b Fußgängerbrücke ü.d. Nidda-Altarm in Praunheim - BW 022 Maybachbrücke (Am weißen Stein) - BW 022 m Straßenbrücke über DB im Zuge Ludwig-Landmann-Straße - BW 023 Laymeyerbrücke - BW 025 Schwedlerbrücke - BW 029 Fußgängersteg an der Main-Neckar-Brücke - BW 030 Fußgängersteg Niederräder Eisenbahnbrücke - BW 038 Straßenbrücke im Zuge Kennedyallee über den Königsbach - BW 040 m Waldwegbrücke über den Jacobi-Weiher Dornhöfer-Schneise - BW 048 b Feldwegbrücke Lachgraben, Kellerskopfweg - BW 007 Fußgängerbrücke zum Strandbad Eschersheim - St 006 /St 006a Stützmauer "auf dem Mühlberg" /Stützmauer am Mühlkanal - St 33a Stützwand Berkersheimer Obergasse/Untergasse 4.3 Verschoben werden mussten folgende größere Baumaßnahmen: - BW 012 Straßenbrücke über die Nidda in Hausen - BW 022 g bis 022 k Straßenbrücken über DB im Zuge Camberger Straße - BW 085/03 bis 085/05 Straßenbrücken im Bereich Miquel-Knoten - BW 122/04 Straßenbrücke "In der Römerstadt" - BW 122/05 Straßenbrücke über die Rosa-Luxemburg/Ausfahrt NWZ - BW 122/08 Überführung Dillenburger Straße - BW 123/13 Feuerwehrbrücke "Nidaforum" - BW 123/16 Heddernheimer Steg - BW 123/20 Titusbrücke Diese Maßnahmen wurden für die Folgejahre ins Bauprogramm aufgenommen. 5. Fortgeschriebenes Bauprogramm 2017 - 2021 (Anlage 2) Bauzeitraum: Der im Bauprogramm benannte Baubeginn der einzelnen Baumaßnahmen dient als Richtwert. Bei vereinzelten Baumaßnahmen kann es zu einer Verschiebung des Baubeginns kommen. Durch die Abhängigkeit von Dritten lässt sich bei einem Zeitraum von größer als drei Jahren kein belastbarer Baubeginn planen. Bauwerkszustand: Bei den im Bauprogramm aufgeführten Bauwerken besteht derzeit kein akuter Handlungsbedarf aus Sicht der Verkehrssicherheit. Bei einer Verschiebung von Baumaßnahmen um einige wenige Jahre, ist die Verkehrssicherheit der Bauwerke trotzdem gegeben. Kostenschätzung: Die hohe Auslastung der Baubranche macht derzeit eine Kostenschätzung extrem schwierig. Teilweise werden deutlich höhere Preise angeboten als in den zurückliegenden Jahren. Die im Bauprogramm genannte Kostenschätzung ist daher nur als grober Richtwert zu sehen. 6. Weiteres Vorgehen Das fortgeschriebene Bauprogramm 2017 - 2021 verfolgt primär eine zeitnahe Instandsetzung bzw. einen Neubau der Brücken bzw. Ingenieurbauwerke mit dem vordringlichsten Sanierungsbedarf. In der zweiten Planungsperiode ab 2020 soll sukzessive ein Übergang zu einer geregelten und vorbeugenden Brückenunterhaltung erreicht werden. Voraussichtlich ab dem Jahr 2025 soll bei Umsetzung des vorgelegten Konzeptes ein Bauwerkszustand der Frankfurter Brücken erreicht werden, der eine planmäßige vorbeugende Unterhaltung ermöglicht. Anlage 1_Regelablaufplan (ca. 160 KB) Anlage 2_Brueckenbauprogramm_2017-2022 (ca. 109 KB) Anlage 3_Teilbereich_Anschluss_Ffm_Ost (ca. 1,7 MB) Anlage 3_Teilbereich_Buergergarten (ca. 1,5 MB) Anlage 3_Teilbereich_Camberger_Strasse (ca. 952 KB) Anlage 3_Teilbereich_Nordweststadt (ca. 1,8 MB) Anlage 3_Uebersichtsplan (ca. 19,2 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.04.2015, M 61 Anregung an den Magistrat vom 10.04.2018, OM 2994 Antrag vom 04.06.2019, OF 357/4 Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4843 Bericht des Magistrats vom 07.10.2019, B 369 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 16.08.2017 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 13 am 22.08.2017, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 244 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 7 am 22.08.2017, TO II, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 244 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 3 am 24.08.2017, TO II, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage B 244 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 9 am 24.08.2017, TO II, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 244 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE. 15. Sitzung des OBR 14 am 11.09.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 244 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 10 am 12.09.2017, TO II, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 244 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 16 am 12.09.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 244 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 4 am 12.09.2017, TO II, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage B 244 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, GRÜNE, CDU, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF 15. Sitzung des OBR 6 am 12.09.2017, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 244 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 8 am 14.09.2017, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 244 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2017, TO I, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage B 244 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 12 am 15.09.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 244 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 15 am 15.09.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 244 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2017, TO II, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 244 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 11 am 18.09.2017, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage B 244 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 1 am 19.09.2017, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage B 244 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des Verkehrsausschusses am 07.11.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 244 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und FRAKTION (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 1862, 15. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 07.11.2017 Aktenzeichen: 66 6

Wie geht es der Schwedlerbrücke?

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.06.2019, OF 357/4 Betreff: Wie geht es der Schwedlerbrücke? Vorgang: M 98/17; B 244/17 Der Magistrat möge prüfen und berichten, zu welchen Ergebnissen die angekündigten Untersuchungen zur Bausubstanz der Schwedlerbrücke gekommen sind und in welchem Zeitraum mit einer Wiederherstellung der Brücke zwischen den Wohnvierteln und dem gewerblichen Teil des Ostends zu rechnen ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.05.2017, M 98 Bericht des Magistrats vom 07.08.2017, B 244 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 4 am 18.06.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4843 2019 Die Vorlage OF 357/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4