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Anmietung der Liegenschaft Neue Börsenstraße 1 zur Unterbringung von 2 neuen Gymnasien
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 20.10.2023, M 186 Betreff: Anmietung der Liegenschaft Neue Börsenstraße 1 zur Unterbringung von 2 neuen Gymnasien Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 28.09.2023, § 3858 (M 151) Auf Antrag des Magistrats vom 20.10.2023 I. Das Dezernat XI - Bildung, Immobilien und Neues Bauen - Amt für Bau und Immobilien wird beauftragt den Mietvertrag abzuschließen. II. Die Anmietung der Liegenschaft Neue Börsenstr. 1 wird zu folgenden Bedingungen beschlossen: Vermieter: ASBERGIA Grundstücks-Vermietungsgesell- schaft mbH & Co. KG mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister beim Amtsge- richt München unter der Nummer A 115979, Geschäftsanschrift: Sonnenstraße 9, c/o CELLS Property Investors GmbH, 80331 München, vertreten durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, Asbergia GP GmbH, mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht München unter der Nummer B 269947, Geschäftsanschrift: Sonnenstraße 9, c/o CELLS Property Investors GmbH, 80331 München, diese wiederum vertreten durch ihre Geschäftsführer, Herrn Dirk Ruppert und Herrn Mohammad Alothman Liegenschaft: Neue Börsenstr. 1 Mietfläche: Gesamte Liegenschaft als single tenant Schulgebäudefläche 40.633 m2 Kantinenfläche 2.706 m2 Lagerfläche 2.801 m2 Außengelände 16.000 m2 Stellplätze TG (laut Stellplatzsatzung aus 2017 sind 25 194 Stk. Stück je Schüler oder Schülerin gefordert also ca. 130) E-Stellplätze 6 Stk. im Bestand Fahrradstellplätze 1.000 Stk. (teilweise überdacht & gesichert, teilweise außenliegend) (bei 3.240 Schüler werden ca. 982 Stück gefordert) Sporthalle, wenn realisierbar Mietbeginn: Die Mietfläche wird in Teilabschnitten zur Verfügung gestellt 1. Abschnitt 15.07.2024 2. Abschnitt 01.07.2025 3. Abschnitt 01.06.2026 Außengelände nach Fertigstellung Sporthalle, wenn realisierbar und fertiggestellt Laufzeit: 30 Jahre, nach Übergabe des 1. Abschnitts Mietzahlungen: Sporthalle: Kostenmiete, wenn Bau realisierbar Mietkosten Containeranlage: 3.141.532,00 € netto für 12 Monate 261.794,33 € netto monatlich (Herrichtungskosten der Aufstellfläche mit Anschluss an das Bestandsgebäude 1.713.374,00 € netto; Anlieferung, Aufstellung, mtl. Miete 1.428.158,00 € netto; inkl. Schallschutz) Kostenaufstellung nach dem derzeitigen Planungsstand. Die Technische Ausstattung (Elektrotechnik, Küche und ggf. weitere) ist noch nicht finalisiert. Im Falle der Verlängerung der Standzeit reduzieren sich die monatlichen Mietkosten auf ca. 30.000,00 € netto monatlich Verwaltungskosten: Verwaltung des Schulgebäudes und Pflege des Außengeländes durch externen Dienstleister: nach vorzulegendem Angebot plus zwei Schulhausverwalter, alternativ Verwaltung durch das Amt für Bau und Immobilien (ABI): vier Schulhausverwalter und 0,5 Objektmanager Personalkosten Amt 25 Schulhausverwalter (EGr. 7 TVöD) 58.000,- Euro je Vollzeitstelle (Stand zum 01.04.2022 - aktuelle Tabelle mittlere Jahreswerte POA) Objektverantwortliche 103.000,- Euro (A12 BesO) je Vollzeitstelle x 50 % = 51.500,- Euro. (halbe Stelle). Personalkosten Amt 40 Für ein Gymnasium sind 3,5 Vollzeitstellen je 58.000,- Euro mittlere Jahreswerte erforderlich. Für zwei Gymnasien demnach 7 Vollzeitstellen = 406.000,- Euro jährliche Personalkosten für Schulverwaltungskräfte. Sämtliche vorgenannten Personalstellen werden über den nächsten Stellenplan zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Nebenkostenvorauszahlungen: 190.000,00 € monatlich (ca. 4,12 Euro pro m2) Wertsicherung: jährliche Indexierung nach VPI; erstmals 12 Monate nach Übergabe des ersten Schulgebäudeabschnitts Höhe der Indexierung: 100% der Änderung mit einer 5% Veränderungshürde sowie gedeckelt auf maximal 3% Erhöhung p.a. (seit der letzten Anpassung), und im folgenden frühestens 12 Monate nach der letzten Erhöhung Das Außengelände ist von der Indexierung ausgenommen Mittelbereitstellung: Die Mittel werden in der Produktgruppe 20.1 (Kostenarten 67000000 und 67001000) bereitgestellt. Ankaufsrecht: Ankaufsrecht zum - spätestens 31.01.2027 (bis zu diesem Zeitpunkt darf der Vermieter das Grundstück nicht veräußern) - Nach dem 01.02.2028 kann die Stadt das Ankaufsrecht ziehen, solange der Vermieter seine eigenen Verkaufsabsichten nicht anzeigt. Die Verkaufsanzeige blockiert das Ankaufsrecht für 18 Monate, sollte dieser Prozess scheitern, erhält die Stadt 6 Monate exklusiv das Recht, den Ankauf auszuüben. Danach kann der Vermieter erneute Verkaufsabsichten anzeigen. Dies ist solange möglich, bis eine Veräußerung (auch als share deal) Begründung: A. Zielsetzung Die beschlossenen integrierten Schulentwicklungspläne der Stadt Frankfurt am Main sehen ein sechszügiges Gymnasium in der Bildungsregion Mitte-Nord sowie ein sechszügiges Gymnasium in der Bildungsregion Ost und eine vierzügige Gymnasiale Mittelstufenschule vor, die, gemäß Bedarfsberechnung, seit mehreren Jahren im Betrieb sein müssten. Die Bedarfsplanung bildet die Realisierungsfähigkeit jedoch nicht ab. Fehlende verfügbare Grundstücke, gestoppte B-Planverfahren und die schiere Menge der Bauaufgaben führen zu Verzug. Dies führt im Umkehrschluss zu den prognostizierten steigenden Anmeldezahlen im gymnasialen Bereich, die im kommenden Schuljahr 2023/2024 unter großen Anstrengungen und Kompromissbereitschaft auf allen Seiten bewerkstelligt werden konnten, die im nächsten Schuljahr 2024/2025 aber nicht mehr ohne Schulneugründungen kompensiert werden können. Der Schulträger Stadt Frankfurt ist insofern verpflichtet, den kontinuierlich steigenden Schüler- und Schülerinnenzahlen durch die Eröffnung von zwei Gymnasien, die beschlossen und durch das Hessische Kultusministerium genehmigt sind, angemessen zu begegnen. Das Land Hessen und das Staatliche Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main haben bereits mehrfach an die Umsetzung der beschlossenen Schulentwicklungspläne erinnert. Unter den gegebenen Voraussetzungen ist die Schulneugründung von zwei Gymnasien zum Schuljahr 2024/2025 nur dann umsetzbar, wenn sich eine Bestandsimmobilie findet, deren Grundvoraussetzungen bereits so gut sind, dass der Eigentümer den Umbau zur Schulnutzung innerhalb kürzester Zeit bewerkstelligen und der Stadt zur Anmietung anbieten kann. Eine solche Immobilie konnte identifiziert werden, es handelt sich um die Liegenschaft Neue Börsenstr. 1 (NBS1). Zwei Gymnasien können in der Liegenschaft Neue Börsenstr. 1 verortet werden. Die Liegenschaft NBS1 ist aktuell noch bis 2030 an die Commerzbank zur Büronutzung vermietet. Der Vermieter ist bereit, diesen noch langen laufenden Mietvertrag im Einvernehmen mit der Commerzbank zu kündigen, damit beide Gymnasien bereits zum Schuljahresbeginn 2024/2025 mit der ersten Jahrgangsstufe einziehen können. Dazu muss der Vermieter die Baugenehmigungsplanung nach erfolgtem Magistratsbeschluss beauftragen und einen ersten Gebäudeteil vorgezogen umbauen, ggf. im 1. Abschnitt auf dem Gelände eine Containeranlage bereitstellen. Er wird den Mietvertrag mit der Commerzbank jedoch nur dann kündigen, wenn er seitens der Stadt eine ausreichende Sicherheit in Form eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung erhält. Um den Auszug der Commerzbank fristgerecht sicherzustellen, muss der Vermieter bis zum 31.10.2023 die ordnungsgemäße Kündigung aussprechen. Das weitere Aufwachsen der Gymnasien wird durch die Fertigstellung des 2. Umbauabschnittes mit geplanter Fertigstellung zum Schuljahresbeginn 2025/26 sichergestellt. Für die beschriebene Anmietung haben das Amt für Bau und Immobilien (ABI) und das Stadtschulamt in enger Kooperation mit den Architekten des Vermieters und dem Vermieter unter hohem Zeitdruck die Belegungsplanung, die Erstellung der Mieterbaubeschreibung und damit die Beschreibung des Leistungssolls sowie die wirtschaftliche Kalkulation zur Erstellung einer Verhandlungsgrundlage synchron vorangetrieben. Trotz der intensiven Planungsphase konnten noch nicht alle Themen abgearbeitet werden, so dass es noch keinen Freiflächenplan gibt, jedoch den rechnerischen Nachweis, dass die Außenfläche als Schulhof auskömmlich ist. Der rechnerische Nachweis und die Unterbringung der notwendigen PKW- und Fahrrad-Stellplätze wurde ebenfalls geführt, die Umsetzung ist nach Auffassung des ABI und des Stadtschulamtes darstellbar. Die Unterbringung der notwendigen Sporthallenkapazitäten konnte bisher nur insoweit vorgeplant werden, dass ein denkbarer Platz auf dem Gelände identifiziert ist. Der Vermieter plant, das existierende Parkdeck abzubrechen und dort die Hallenkapazitäten in gestapelter Form zu schaffen. Die Realisierung hängt unter anderem von der Baugenehmigungsfähigkeit ab. Der Vermieter verpflichtet sich die Sporthalle zu bauen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden können. Die Halle wird dann im Open Book Verfahren realisiert und zur Kostenmiete an die Stadt Frankfurt vermietet. Es besteht nach wie vor das Risiko, dass Planungsthemen noch nicht identifiziert wurden oder im Rahmen der Baugenehmigung noch auferlegt werden; daher hat die Vermieterseite einen Puffer für Unvorhergesehenes einkalkuliert und räumt der Stadt Frankfurt bis zum Zeitpunkt der Ausschreibung einzelner Leistungen noch Änderungsmöglichkeiten ein. Im Rahmen der Mietvertragsverhandlungen wurden Ankaufsoptionen vom Vermieter angeboten und besprochen. Es wird ein Ankaufsrecht eingeräumt bis spätestens 31.01.2027 mit einem festgelegten Kostenrahmen (Vervielfältiger 25-facher der jährlichen Nettokaltmiete). Anschließend kann die Stadt jederzeit das Ankaufsrecht ziehen, solange der Vermieter seine eigene Verkaufsabsicht nicht anzeigt. Die Verkaufsanzeige blockiert das Ankaufsrecht der Stadt für 18 Monate. Sollte dieser Prozess scheitern, erhält die Stadt im Anschluss für 6 Monate das exklusive Recht den Ankauf auszuüben. Erst nach Ablauf dieses Zeitraumes (insgesamt 24 Monate) kann der Vermieter erneut eine Verkaufsabsicht anzeigen. B. Alternativen Keine; derzeit gibt es kein adäquates Gebäude, dass bis zum Schuljahresbeginn 2024/2025 zur Verfügung gestellt werden könnte, um ein oder zwei Gymnasien zu gründen. Geprüft wurden in der Vergangenheit die in dem beigefügten Plan (Anlage 17) zu entnehmenden Standorte/Immobilien: 1. Bebauungsplan Nr. 880 - Günthersburghöfe - Kein Planungsrecht, da Bebauungsplanverfahren Nr. 880 derzeit gestoppt 2. Ratsweg - Planungsrechtlich nicht zulässig 3. Honsellstr. / Mayfahrtstr. - Fläche ist langfristig vergeben und steht nicht zur Verfügung 4. Erasmus-Schule / BZO - Keine ausreichend verfügbaren Flächen vorhanden 5. Ehemaliger Betriebshof Günthersburgpark - Fläche soll zur Parkerweiterung genutzt werden 6. Nördlich Sankt Katharinen-Krankenhaus - Planungsrechtlich nicht zulässig 7. Uhlandschule / Abendhaupt- und Abendrealschule Frankfurt - Uhlandschule muss am Standort verbleiben und dort erweitert werden 8. Postbankgebäude - Liegenschaft ist für zwei integrierte Gesamtschulen (IGS) vorgesehen 9. Marie-Curie-Straße - Liegenschaft war in der Anmietung zu teuer und somit nicht wirtschaftlich 10. An der Wolfsweide - Grundstück konnte nicht ausreichend erschlossen werden, zudem fehlendes Planungsrecht Im Falle der Nichterteilung der erforderlichen Baugenehmigung bis spätestens 30.06.2025 entfällt die Verpflichtung des Vermieters zur Erbringung der Bauverpflichtung und das Gebäude wird übernommen wie es steht und liegt. Der Mietzins reduziert sich in diesem Falle voraussichtlich auf 17,00 € pro Quadratmeter für die Büro- und Kantinenfläche. Nach bereits stattgefundenen Vorabgesprächen mit der Bauaufsichtsbehörde ist das Risiko der Nichterteilung als äußerst gering einzuschätzen. Die Kosten vergleichbarer Neubauprojekte beziffert das ABI, unter der Berücksichtigung von Kostensteigerungen während der Bauzeit von ca. 5 Jahren sowie notwendiger Interimsmaßnahmen, auf Basis der kalkulierten Projekte kooperative Gesamtschule (KGS) Mitte-Nord und IGS Riedberg mit ca. 426 Mio. Euro. C. Lösung Das Amt für Bau und Immobilien wird beauftragt den Mietvertrag über die Liegenschaft Neue Börsenstr. 1 inklusive der Ankaufsoptionen abzuschließen. Unter Berücksichtigung der Bewertung der im Gebäude gebundenen CO2-Emissionen, können bei einer Umnutzung zu einer Schule, im Gegensatz zu einem Neubau, CO2-Emmissionen in Höhe von ca. 17.237 t eingespart werden. D. Kosten Wie oben beschrieben. Sollte bis 31.12.2023 ein langfristiger Mietvertrag über das Gesamtobjekt (ausgenommen Parkdeck) nicht geschlossen sein oder die Stadt Frankfurt am Main ASBERGIA schriftlich mitteilen, dass ein solcher Mietvertrag nicht geschlossen werden wird ("Abbruchanzeige"), trägt die Stadt Frankfurt am Main die nach dieser Planungsvereinbarung veranlassten Planungskosten und die Kosten für die sonstigen für die Beantragung des Nutzungsänderungsantrages benötigten Maßnahmen (§ 1 Ziff. 2) bis zu einer maximalen Höhe von EUR 2.083.750,00 (netto, zzgl. USt.). Die Kosten (je netto zzgl. USt.) fallen im Einzelnen an wie folgt: Planungskosten des Container-Anbieters (einmalig) 33.750,00 EUR Planungskosten ASBERGIA für Container-Lösung pro Monat 50.000,00 EUR Planungskosten ASBERGIA für Baugenehmigung Gebäude im Monat November 400.000,00 EUR Planungskosten ASBERGIA für Baugenehmigung Gebäude 1.400.000,00 EUR Geht die Abbruchanzeige der Stadt Frankfurt am Main ASBERGIA bis spätestens 30.09.2023 zu, betragen die Kosten höchstens (33.750,00 EUR + 50.000 EUR =) 83.750,00 EUR. Bei Zugang der Abbruchanzeige bis 05.11.02023 betragen die Kosten höchstens (33.750,00 EUR + 2*50.000 EUR =) 133.750,00 EUR. Bei Zugang der Abbruchanzeige bis 01.12.02023 betragen die Kosten höchstens (33.750,00 EUR + 3*50.000 EUR + 400.000,00 EUR =) 583.750,00 EUR. Klargestellt wird, dass die Planungskosten des Containeranbieters und der ASBERGIA für die Container-Lösung anfallen, da mit diesen Leistungen sofort begonnen wird, während die Planungskosten ASBERGIA für Baugenehmigung Gebäude nur dann anfallen, wenn der Leistungsabruf seitens der Stadt Frankfurt am Main erfolgt. Anlage _01_Mietvertragsentwurf-Stand-23-09-2023 (nicht öffentlich - ca. 407 KB) Anlage _02_1-1-1_Stellungnahme_Bauaufsicht (nicht öffentlich - ca. 740 KB) Anlage _03_1-1-2_Machbarkeitsstudie_Vermieter (nicht öffentlich - ca. 2,3 MB) Anlage _04_1-Darstellung_Ausweichmoeglichkeit (nicht öffentlich - ca. 513 KB) Anlage _05_1-2-Grundrisse_und_Raumplanung (nicht öffentlich - ca. 850 KB) Anlage _06_1_4_Teil_1_Ist-Zustand (nicht öffentlich - ca. 1,2 MB) Anlage _07_1_4_Teil_2_Ist-Zustand (nicht öffentlich - ca. 683 KB) Anlage _08_1_4_Teil_Mieterausbaubeschr (nicht öffentlich - ca. 505 KB) Anlage _09_3-1-2_Uebergabeuebersicht_BT_8_und_7 (nicht öffentlich - ca. 763 KB) Anlage _10_3-3_Containererweiterung (nicht öffentlich - ca. 1,8 MB) Anlage _11-4-2_Energieausweis (nicht öffentlich - ca. 798 KB) Anlage _12_11-2a_BetrKV-1 (nicht öffentlich - ca. 55 KB) Anlage _13_Anlage_11b_weitere_Betriebskosten (nicht öffentlich - ca. 80 KB) Anlage _14_22-1_Mieterdienstbarkeit_Entwurf (nicht öffentlich - ca. 119 KB) Anlage _15_22-2_Empfehlungen_VDP_von_2009 (nicht öffentlich - ca. 307 KB) Anlage _16_Standorte_Gymasien_Ost_Mitte-Nord (nicht öffentlich - ca. 942 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 17.01.2018, NR 523 Vortrag des Magistrats vom 24.06.2022, M 91 Vortrag des Magistrats vom 08.09.2023, M 151 (nicht öffentlich) Antrag vom 15.01.2024, OF 358/7 Anregung vom 16.01.2024, OA 425 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 25.10.2023 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.10.2023, TO I, TOP 3 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage M 186 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 24. Sitzung des Ältestenausschusses am 02.11.2023, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 186 wird unter folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Die Maßgaben zur M 151/23 und die OA 400 des Ortsbeirats werden in der weiteren Umsetzung der M 186 berücksichtigt und die Fragen aus der V 766 des Ortsbeirats 7 zeitnah beantwortet. 2. Der § 6 des Mietvertragsentwurfs wird dahingehend verändert, dass Mietzweck der Betrieb von Bildungsreinrichtungen oder bildungsnahen Einrichtungen ist. 3. § 16.01 des Mietvertragsentwurfs wird dahingehend verändert, dass eine Untervermietung für alle planungsrechtlich zulässigen Nutzungen ohne Zustimmung des Vermieters erfolgen kann, sofern keine grundlegenden baulichen Veränderungen vorgenommen werden müssen. 4. Mittelbereitstellung: Die Mittel werden in der Produktgruppe 20.1 (Kostenarten 67000000 und 67001000) bereitgestellt. Die Deckung erfolgt im Rahmen des Eckwertes des Dezernats XI - Bildung, Immobilien und Neues Bauen. 5. Der Magistrat erarbeitet ein Konzept, das aufzeigt, wie Module bzw. Container und geeignete Aufstellflächen für kurzfristige Schulauslagerungen oder Neugründungen künftig unabhängig von der Anmietung von größeren Liegenschaften kurzfristig beschafft bzw. genutzt werden können. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass das im Mietvertragsentwurf eingeräumte Ankaufsrecht unter § 23.1.1 a) nach Mietvertragsschluss im genannten Zeitraum verbindlich ausgeübt wird) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz); BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.11.2023, TO II, TOP 58 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss die Vertraulichkeit der Vorlage M 186 aufgehoben hat. b) Der Vorlage M 186 wird unter folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Die Maßgaben zur M 151/23 und die OA 400 des Ortsbeirats werden in der weiteren Umsetzung der M 186 berücksichtigt und die Fragen aus der V 766 des Ortsbeirats 7 zeitnah beantwortet. 2. Der § 6 des Mietvertragsentwurfs wird dahingehend verändert, dass Mietzweck der Betrieb von Bildungsreinrichtungen oder bildungsnahen Einrichtungen ist. 3. § 16.01 des Mietvertragsentwurfs wird dahingehend verändert, dass eine Untervermietung für alle planungsrechtlich zulässigen Nutzungen ohne Zustimmung des Vermieters erfolgen kann, sofern keine grundlegenden baulichen Veränderungen vorgenommen werden müssen. 4. Mittelbereitstellung: Die Mittel werden in der Produktgruppe 20.1 (Kostenarten 67000000 und 67001000) bereitgestellt. Die Deckung erfolgt im Rahmen des Eckwertes des Dezernats XI - Bildung, Immobilien und Neues Bauen. 5. Der Magistrat erarbeitet ein Konzept, das aufzeigt, wie Module bzw. Container und geeignete Aufstellflächen für kurzfristige Schulauslagerungen oder Neugründungen künftig unabhängig von der Anmietung von größeren Liegenschaften kurzfristig beschafft bzw. genutzt werden können. c) Es dient zur Kenntnis, dass Frau Stadtverordnete Pause gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen hat. Abstimmung: zu a) CDU, LINKE., AfD, FRAKTION und BFF-BIG; GRÜNE, SPD, FDP und Volt (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass das im Mietvertragsentwurf eingeräumte Ankaufsrecht unter § 23.1.1 a) nach Mietvertragsschluss im genannten Zeitraum verbindlich ausgeübt wird) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz); BFF-BIG (= Enthaltung) 24. Sitzung des OBR 7 am 28.11.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage M 186 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, farbechte/LINKE, FDP und BFF gegen GRÜNE und SPD (= Zustimmung unter Hinweis auf OA 400 und V 766) Beschlussausfertigung(en): § 4014, 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.11.2023 Aktenzeichen: 23-13
Anmietung der Liegenschaft Neue Börsenstraße 1 zur Unterbringung von zwei neuen Gymnasien
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.01.2024, OF 358/7 Betreff: Anmietung der Liegenschaft Neue Börsenstraße 1 zur Unterbringung von zwei neuen Gymnasien Vorgang: M 186/23; M 151/23; OA 400/23; V 766/23 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Ansiedlung der beiden neuen Gymnasien in der Börsenstraße 1 (M 186/23) neben den Ortsbeiratsanregungen zur M 151/23 (OA 400/2023 und V 766/2023) zwingend folgende Vorgabe zu berücksichtigen: Für den zu erwartenden Hol- und Bringverkehr ist dem Ortsbeirat zeitnah ein Verkehrskonzept vorzulegen. Dieses muss eine Lösung für die Elterntaxi-Problematik in dem Sackgassenabschnitt der Neuen Börsenstraße und einen ÖPNV-Anschluss für Schüler*innen und Lehrer*innen am Ausgang der Rossittener Straße/Ludwig-Landmann-Straße beinhalten sowie die Schulwege der Schüler*innen der umliegenden Schulen miteinbeziehen. Die Herstellung einer Verbindungsstraße über das private Gelände zur Elbinger Straße ist dabei auszuschließen. Begründung: Trotz erheblicher Bedenken hat die Stadtverordnetenversammlung der M 151/23 und der M 186/23 zugestimmt und damit den Weg frei gemacht für die Anmietung des Areals der ehemaligen Neuen Börse. Dem Ortsbeirat war eine fristgemäße Beratung der M 186/23 nicht mehr möglich. Die Sorgen und Bedenken des Ortsbeirats wurde daher vom Ortvorsteher im Haupt- und Finanzausschuss mündlich vorgebracht, sowie schriftlich den Ausschussmitgliedern übermittelt und in der vorliegenden OA zur M 186/23 nachträglich hinterlegt. Eine Verbindungsstraße über die Elbinger Straße würde zu erheblichen Mehrverkehr in der Siedlung führen, was den Anwohner*innen nicht zuzumuten ist. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD die farbechten-LINKE. FDP FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2023, M 151 (nicht öffentlich) Anregung vom 10.10.2023, OA 400 (nicht öffentlich) Auskunftsersuchen vom 10.10.2023, V 766 (nicht öffentlich) Vortrag des Magistrats vom 20.10.2023, M 186 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 7 am 16.01.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung OA 425 2024 Die Vorlage OF 358/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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