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Außengastronomie im Drosselbart?
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.10.2022, OF 358/9 Betreff: Außengastronomie im Drosselbart? Bei der Vorstellung der Pläne der Bebauung des Geländes der Gaststätte Drosselbart und der Neukonzeptionierung der Gastronomie wurde zugesagt, dass ein Biergarten mit mindestens 80 Sitzplätzen und einer großkronigen Baumbepflanzung wieder entstehen soll. Die Baustelle und der Platzierung des Baukörpers lassen befürchten, dass der unbebaute Raum dafür nicht ausreicht und mit weniger Platz im Außenbereich zu rechnen ist. Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Wird es die Möglichkeit für 80 Sitzplätze im Außenbereich geben? 2. Wo werden diese genau liegen? 3. Wenn dies nicht der Fall ist, auf war der Biergarten in der vorgestellten Form anders als in der Sitzung des Ortsbeirats dargestellt doch nicht Teil der Baugenehmigung für das Bauprojekt? 4. Warum wurde der Ortsbeirat darüber nicht informiert? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 9 am 10.11.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 546 2022 Die Vorlage OF 358/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Außengastronomie im „Drosselbart“?
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 10.11.2022, V 546 entstanden aus Vorlage: OF 358/9 vom 28.10.2022 Betreff: Außengastronomie im "Drosselbart"? Bei der Vorstellung der Pläne der Bebauung des ehemaligen Geländes der Gaststätte "Drosselbart" und der Neukonzeptionierung der Gastronomie wurde zugesagt, dass ein Biergarten mit mindestens 80 Sitzplätzen und einer großkronigen Baumbepflanzung wieder entstehen soll. Die Baustelle und die Platzierung des Baukörpers lassen befürchten, dass der unbebaute Raum dafür nicht ausreicht und mit weniger Platz im Außenbereich zu rechnen ist. Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Wird es die Möglichkeit für 80 Sitzplätze im Außenbereich geben? 2. Wo werden diese genau liegen? 3. Wenn dies nicht der Fall ist: War der Biergarten in der vorgestellten Form anders als in der Sitzung des Ortsbeirats dargestellt doch nicht Teil der Baugenehmigung für das Bauprojekt? 4. Warum wurde der Ortsbeirat darüber nicht informiert? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 760 Antrag vom 07.04.2023, OF 522/9 Antrag vom 07.04.2023, OF 523/9 Anregung an den Magistrat vom 27.04.2023, OM 3873 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 9 am 16.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61-0
Beratung im Ortsbeirat: 4
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