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Durchfahrt für die Müllabfuhr in der Martin-Böff-Gasse freihalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.12.2022, OF 361/11 Betreff: Durchfahrt für die Müllabfuhr in der Martin-Böff-Gasse freihalten Der Ortsbeirat möge beschließen: den Magistrat zu beauftragen in der Martin-Böff-Gasse an der Kurve nach der Einfahrt aus der Starkenburgerstraße rechts eine Sperrfläche im Kurvenbereich zu markieren. Begründung: Fast täglich kommt es vor, daß Autos direkt in der Kurve Parken. Dies behindert zum einen Fußgänger, da der abgesenkte Bereich der Bürgersteigs nicht mehr nutzbar ist, des weiteren behindert ein in der Kurve geparktes Auto die Müllabfuhr, so daß diese nicht mehr um die Kurve fahren kann und regelmäßig die Mülltonnen in der Martin-Böff-Gasse nicht oder nur teilweise geleert werden. Quelle: Google Earth Quelle: Sebastian Schugar Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 11 am 05.12.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3218 2022 Die Vorlage OF 361/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Durchfahrt für die Müllabfuhr in der Martin-Böff-Gasse frei halten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3218 entstanden aus Vorlage: OF 361/11 vom 05.12.2022 Betreff: Durchfahrt für die Müllabfuhr in der Martin-Böff-Gasse frei halten Der Magistrat wird gebeten, in der Martin-Böff-Gasse an der Kurve nach der Einfahrt von der Starkenburger Straße aus kommend rechts eine Sperrfläche im Kurvenbereich zu markieren. Begründung: Fast täglich kommt es vor, dass Autos direkt in der Kurve geparkt werden. Dies behindert zum einen Fußgänger, da der abgesenkte Bereich des Bürgersteigs nicht mehr nutzbar ist, zum anderen behindert ein in der Kurve geparktes Auto die Müllabfuhr, sodass diese nicht mehr um die Kurve fahren kann und die Mülltonnen in der Martin-Böff-Gasse regelmäßig gar nicht oder nur teilweise geleert werden. Quelle: Google Earth/Foto: Sebastian Schugar Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 815 Aktenzeichen: 66 3
Beratung im Ortsbeirat: 4
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