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Reflexion

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Nußzeil für das Radfahren gegen die Einbahnstraße öffnen

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2296 entstanden aus Vorlage: OF 266/9 vom 10.05.2022 Betreff: Nußzeil für das Radfahren gegen die Einbahnstraße öffnen Der Magistrat wird gebeten, die Nußzeil im Abschnitt zwischen der Straße Im Wörth und Zehnmorgenstraße für das Radfahren gegen die Einbahnstraße freizugeben und entsprechend zu beschildern. Begründung: Die Nußzeil wird in diesem Abschnitt als Einbahnstraße einspurig geführt, ist aber in dem Bereich sehr breit und gut zu überblicken. Es ist nicht ersichtlich, warum hier für Radfahrende kein Fahren gegen die Einbahnstraße gestattet ist, was die Wege für diese Richtung Süden erheblich verkürzen und Verkehrskonflikte im Bereich Zehnmorgenstraße/Eschersheimer Landstraße/Im Wörth erheblich reduzieren würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2114 Antrag vom 11.10.2022, OF 362/9 Antrag vom 27.04.2023, OF 528/9 Anregung an den Magistrat vom 27.04.2023, OM 3855 Aktenzeichen: 32 1

Lichtsignalanlage Nußzeil/Im Wörth

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2022, OF 362/9 Betreff: Lichtsignalanlage Nußzeil/Im Wörth Vorgang: OM 2296/22 OBR 9; ST 2114/22 In seiner Stellungnahme ST 2114 vom 16.9.2022 führt der Magistrat aus, dass die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Nußzeil/Im Wörth aus seiner Sicht verkehrstechnisch entbehrlich ist, diese aber einer Freigabe des Radverkehrs in der Nußzeil gegen die Einbahnstraße (zwischen Zehnmorgenstraße und Im Wörth) entgegensteht. Der Ortsbeirat möge deshalb beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Lichtsignalanlage im Kreuzungsbereich Nußzeil/Im Wörth zu entfernen und den Kreuzungsbereich sowohl im Hinblick auf die Verkehrssicherheit (Schulweg) als auch auf die Barrierefreiheit anzupassen. Begründung: Der Bereich der Zehnmorgenstraße zwischen Nußzeil und Eschersheimer Landstraße stellt ein Nadelöhr in Eschersheim dar. In diesem Abschnitt passieren Autofahrende, Busse, Radfahrende und andere Verkehrsteilnehmende auf engem Raum. Diese Situation wird durch die Sperrung des Überwegs Lachweg noch verschärft. Entlastend könnte hier wirken, wenn der Fahrradverkehr diese Engstelle über die Nußzeil legal umfahren könnte. Die benannte Lichtsignalanlage ist nach Einschätzung des Magistrats für die Verkehrssicherheit und -führung entbehrlich. Beschriebene lange Wartezeiten für Fußgänger*innen und den PKW-Verkehr könnten zu dem durch eine flexiblere, aber nicht minder sichere Lösung an dieser Stelle vermieden, die Barrierefreiheit optimiert werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 27.04.2023, OF 528/9 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2296 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2114 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 9 am 10.11.2022, TO I, TOP 21 Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 362/9 einen Ortstermin zu organisieren. Beschluss: Die Vorlage OF 362/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 9 am 08.12.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 362/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 9 am 19.01.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 362/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 9 am 16.02.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 362/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 9 am 16.03.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 362/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 9 am 27.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3855 2023 1. Die Vorlage OF 362/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 528/9 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 528/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4