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Bebauungsplan Nr. 900 - Hanauer Landstraße - westlich Osthafenplatz/Launhardtstraße - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 14 Betreff: Bebauungsplan Nr. 900 - Hanauer Landstraße - westlich Osthafenplatz/Launhardtstraße - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB I.1 Für das Gebiet Hanauer Landstraße - westlich Osthafenplatz / Launhardtstraße in Frankfurt am Main - Ostend ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 20.06.2013 zum Aufstellungsbeschluss. I.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, auf den Grundstücken beidseits der Hanauer Landstraße und nördlich der Ferdinand- Happ-Straße gemischt genutzte Stadtquartiere mit einem hohen Anteil an Wohnnutzungen und der erforderlichen sozialen Infrastruktur zu entwickeln. Die öffentliche Erschließung und Durchwegung ist zu verbessern beziehungsweise entsprechend der beabsichtigten Nutzungsstruktur erstmalig zu schaffen. Für das südlich der Mayfarth-Straße gelegene Grundstück sind die planerischen Voraussetzungen für eine gewerbliche Nutzung zu schaffen, die zwischen den obengenannten gemischt genutzten Stadtquartieren und der östlich angrenzenden Hafennutzung so vermitteln soll, dass die zulässige Weiterentwicklung von Gewerbebetrieben im Osthafen nicht eingeschränkt wird. II. Der Magistrat wird beauftragt, beim Regionalverband FrankfurtRheinMain die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans zu beantragen. III. Der räumliche Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 798 - Unterhafen - wird im Westen an den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 900 - Hanauer Landstraße - westlich Osthafenplatz / Launhardtstraße - angepasst. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Zu I. Lage des Plangebietes und räumlicher Geltungsbereich Das etwa 12 ha große Plangebiet liegt im Stadtteil Ostend beidseits der Hanauer Landstraße, die als Rückgrat des Gebietes in den letzten Jahren einer starken Umstrukturierung vom klassischen Gewerbegebiet hin zu einem Gebiet für Dienstleister (Informationstechnologie- und Werbebranche) und Autohäuser unterworfen war. Der Geltungsbereich des Plangebiets wird im Norden durch die Bahngleise begrenzt. Im Osten verläuft die Geltungsbereichsgrenze entlang des Flurstücks 5/10, Flur 414, und der Launhardtstraße bis zur Hanauer Landstraße und dann weiter über den Osthafenplatz bis zum Nordbecken des Osthafens. Im Süden verläuft die Grenze entlang der Duisburger Werft bis zur Honsellbrücke und dann im Westen entlang der Honsellstraße bis zur Hanauer Landstraße, wo sie auf Höhe der Hausnummer 97 (Teil des Flurstücks 190/5, Flur 414) wieder an die Bahngleise anschließt. Anlass, Erfordernis und Ziele Die absehbare Fertigstellung der westlich des Gebiets liegenden Europäischen Zentralbank im Jahr 2014 führte in den letzten Jahren verstärkt zu baulichen Investitionen in ihrem Umfeld. Im Geltungsbereich wurde ein größeres Bürogebäude für eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft an der Einmündung Hanauer Landstraße / Ferdinand-Happ-Straße realisiert, ein Projekt mit zirka 280 Einzimmerapartments nördlich der Ferdinand-Happ-Straße steht kurz vor Baubeginn. Umsiedlungsabsichten größerer Gewerbebetriebe (Daimler) und Umstrukturierungs- und Aufwertungsabsichten von Eigentümern größerer zusammenhängender Flächen südlich der Hanauer Landstraße führten in der jüngsten Vergangenheit zu Überlegungen, einzelne Teilflächen neu zu strukturieren und aufzuwerten. Frankfurt hat einen hohen Bedarf an zusätzlichen Wohnungen, da weiterhin mit einem deutlichen Bevölkerungswachstum zu rechnen ist. Für das Jahr 2030 werden 724.000 Einwohner mit Erst- und Nebenwohnsitz prognostiziert, was einem weiteren Zuwachs von ca. 20.000 Personen entspricht. Der steigenden Nachfrage nach Wohnraum soll mit Schaffung attraktiven Wohnraums begegnet werden. Auch die Standorte beiderseits der Hanauer Landstraße können dafür einen wichtigen Beitrag leisten. Diese Entwicklungsabsichten machen es erforderlich, einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Plan soll die vorgenannten Entwicklungen und Entwicklungsabsichten steuern. Dabei soll das Nebeneinander von Hafennutzung (insbesondere Containerterminal) und höherwertigen und damit auch sensibleren Nutzungen planungsrechtlich so geregelt werden, dass Gewerbebetriebe in ihren gegebenen Entwicklungsmöglichkeiten nicht beschränkt werden. Planungsgrundlagen Der Regionale Flächennutzungsplan (RegFNP) stellt die Geltungsbereichsfläche nördlich der Ferdinand-Happ-Straße als "Fläche für den Schienenverkehr", die Flächen zwischen Hanauer Landstraße und Mayfahrtstraße und entlang der Launhardtstraße als "gemischte Bauflächen - Bestand" dar. Aufgrund eines Ergänzungsverfahrens (rechtverbindlich am 17.06.2013) werden die ehemalige Weißfläche südlich der Mayfarthstraße als "Sonderbaufläche mit gewerblichem Charakter, Bestand (Zweckbestimmung Hafen)" und die ehemalige Weißfläche nördlich der Hanauer Landstraße als "gemischte Baufläche" dargestellt. Der Bebauungsplan ist somit nicht vollständig aus den Darstellungen des RegFNP entwickelt. Für die nördlich der Ferdinand-Happ-Straße und südlich der Mayfarthstraße gelegenen Flächen sind Änderungen des Regionalen Flächennutzungsplans von "Fläche für den Schienenverkehr" in "gemische Baufläche" sowie von "Sonderbaufläche mit gewerblichem Charakter, Bestand (Zweckbestimmung Hafen)" in "gewerbliche Baufläche" erforderlich. Für den Bereich des Plangebietes gelten die Fluchtlinienpläne F176 vom 11.05.1875, F784 vom 15.09.1911, F813 vom 19.03.1912, F1499 vom 02.01.1940 und F1048 vom 16.01.1928, die lediglich Aussagen zu Straßen- und Baufluchtlinien enthalten. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich für das Plangebiet im Übrigen nach § 34 BauGB. Im Nordosten grenzt der am 11.04.2006 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 836 - Ehemaliger Güterbahnhof Ost - unmittelbar an das Plangebiet an. Im Nordwesten schließt der am 14.05.1966 in Kraft getretene Bebauungsplan NO 1d Nr. 1 - Bahnhof Ost - und im Westen der am 25.10.2011 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 799 - Honsellstraße - an das Gebiet an. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 900 - Hanauer Landstraße - westlich Osthafen- platz / Launhardtstraße - befindet sich teilweise im Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 798 - Unterhafen - , was eine Anpassung des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 798 erforderlich macht. Konzept und städtebaulicher Entwurf Bestehende Wohnnutzungen im Geltungsbereich (zum Beispiel entlang der Launhardtstraße) sollen stabilisiert und beidseitig der Hanauer Landstraße ergänzt werden. Aufgrund der Lärmimmissionen, bedingt durch die hohe Verkehrsbelastung der Hanauer Landstraße und dem Gewerbelärm der Hafennutzungen, können Wohnnutzungen unter Umständen erst in zweiter Reihe hinter einer Pufferbebauung von weniger lärmempfindlichen gewerblichen Nutzungen entwickelt werden. Die Notwendigkeit und Wirksamkeit eines solchen Konzeptes wird im Bebauungsplanverfahren zu untersuchen sein. Insbesondere im Bereich der Mayfahrtstraße soll die Situation der konfliktträchtigen nebeneinander liegenden Nutzungsarten durch die Entwicklung gemischt genutzter Strukturen entschärft werden. Passend zu den beabsichtigten gemischten Nutzungsstrukturen wird es erforderlich, das Erschließungs- und Durchwegungssystem im Hinblick auf ein dichteres Netz zu überprüfen. Die neue Erschließungsqualität durch die Verlängerung der Ferdinand-Happ-Straße und den bereits fertig gestellten Durchgang zum Danziger Platz (U-Bahn-Ausgang) ist aufzunehmen und weiterzuentwickeln. Eine Freiraumverbindung vom Osthafenplatz zum Danziger Platz ist in das zu entwickelnde Freiraumkonzept zu integrieren. Großflächiger Einzelhandel und Vergnügungsstätten sollen im gesamten Geltungsbereich ausgeschlossen werden. Zu II. Zur Anpassung des Regionalen Flächennutzungsplans an die geänderten Planungsziele ist dieser im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB zu ändern. Zu III. Der Geltungsbereich des im Verfahren befindlichen Bebauungsplans Nr. 798 wird im Zuge der Weiterführung um den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 900 reduziert. Anlage _Lageplan (ca. 6,8 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 18.02.2014, OA 473 Antrag vom 18.02.2014, OF 363/4 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 22.01.2014 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.02.2014, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 28. Sitzung des OBR 4 am 18.02.2014, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung OA 473 2014 1. Der Vorlage M 14 wird unter Hinweis auf die OA 473 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 363/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung LINKE. zu 2. Annahme bei Enthaltung LINKE. 27. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 18.02.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER 28. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.02.2014, TO II, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 28. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.03.2014, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 14 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 473 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, ELF Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 473); SPD und FREIE WÄHLER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren); SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 28. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 25.03.2014, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Frauen die Beratung der Vorlage M 14 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Frauen die Beratung der Vorlage OA 473 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.04.2014, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 14 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 473 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, ELF Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 473) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 14 = Annahme, OA 473 = Prüfung und Berichterstattung) NPD (M 14 und OA 473 = Enthaltung) REP (M 14 und OA 437 = Annahme) 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2014, TO II, TOP 18 Beschluss: 1. Der Vorlage M 14 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 473 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, ELF Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 473) und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten, RÖMER und REP gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung); NPD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 4420, 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2014 Aktenzeichen: 61 00
Bebauungsplan Nr. 900 westlich Osthafenplatz
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2014, OF 363/4 Betreff: Bebauungsplan Nr. 900 westlich Osthafenplatz Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten den Magistrat aufzufordern, im genannten Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 900 im Zusammenhang mit der Entwicklung des Teilgebietes zwischen Hanauer Landstraße und Mayfarthstraße mit besonderer Sorgfalt darauf zu achten, dass die angestrebte Erweiterung der Wohnnutzung nicht in Konflikt mit der gewerblichen Nutzung des Hafens und seiner benachbarten Bereiche gerät. Begründung: Das einzuleitende Verfahren folgt wie weitere Verfahren, die in der parallel eingebrachten M9 benannt werden, der erklärten Absicht zusätzliche Wohnungsbauflächen zu gewinnen. Zugleich ist erklärte Absicht der Stadtpolitik, sowohl den Hafen langfristig in seinem Bestand zu sichern wie überhaupt Flächen für Gewerbe und Industrie innerhalb der Stadtgrenzen bereitzuhalten. Das Bebauungsplangebiet überdeckt sozusagen die Bruchstellen der Kontinentalplatten. Das mögliche Konfliktpotential ist im Prinzip in der Begründung der Vorlage benannt. Mit dem vorgeschlagenen Beschluss bekräftigen die Gremien den Auftrag, den absehbaren Konflikten mit planerischen Mitteln zu begegnen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 14 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 4 am 18.02.2014, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung OA 473 2014 1. Der Vorlage M 14 wird unter Hinweis auf die OA 473 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 363/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung LINKE. zu 2. Annahme bei Enthaltung LINKE.
Bebauungsplan Nr. 900 westlich Osthafenplatz Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 14
S A C H S T A N D : Anregung vom 18.02.2014, OA 473 entstanden aus Vorlage: OF 363/4 vom 18.02.2014 Betreff: Bebauungsplan Nr. 900 westlich Osthafenplatz Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 14 Vorgang: M 9/14 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im genannten Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 900 bei der Entwicklung des Teilgebietes zwischen Hanauer Landstraße und Mayfarthstraße mit besonderer Sorgfalt darauf zu achten, dass die angestrebte Erweiterung der Wohnnutzung nicht in Konflikt mit der gewerblichen Nutzung des Hafens und seiner benachbarten Bereiche gerät. Begründung: Das einzuleitende Verfahren folgt wie weitere Verfahren, die im parallel eingebrachten Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 9, benannt werden, der erklärten Absicht zusätzliche Wohnungsbauflächen zu gewinnen. Zugleich ist erklärte Absicht der Stadtpolitik, sowohl den Hafen langfristig in seinem Bestand zu sichern, wie überhaupt Flächen für Gewerbe und Industrie innerhalb der Stadtgrenzen bereitzuhalten. Das Bebauungsplangebiet überdeckt sozusagen die Bruchstellen der Kontinentalplatten. Das mögliche Konfliktpotential ist im Prinzip in der Begründung der Vorlage benannt. Mit dem vorgeschlagenen Beschluss bekräftigen die Gremien den Auftrag, den absehbaren Konflikten mit planerischen Mitteln zu begegnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 14 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 9 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Versandpaket: 26.02.2014 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.03.2014, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 14 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 473 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, ELF Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 473); SPD und FREIE WÄHLER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren); SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 28. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 25.03.2014, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Frauen die Beratung der Vorlage M 14 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Frauen die Beratung der Vorlage OA 473 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.04.2014, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 14 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 473 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, ELF Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 473) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 14 = Annahme, OA 473 = Prüfung und Berichterstattung) NPD (M 14 und OA 473 = Enthaltung) REP (M 14 und OA 437 = Annahme) 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2014, TO II, TOP 18 Beschluss: 1. Der Vorlage M 14 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 473 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, ELF Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 473) und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten, RÖMER und REP gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung); NPD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 4420, 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2014 Aktenzeichen: 61 00
Beratung im Ortsbeirat: 4
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