Reflexion
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Vision Ortskern Rödelheim - Umsetzung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3420 entstanden aus Vorlage: OF 285/7 vom 20.07.2018 Betreff: Vision Ortskern Rödelheim - Umsetzung Vorgang: OA 204/17 OBR 7 Als Ergebnis der Ideenwerkstatt Rödelheim, die im Jahr 2016 durchgeführt wurde, ist eine Dokumentation mit Handlungsalternativen für einzelne städtebauliche Bereiche des Ortskerns erstellt worden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die folgenden Handlungsalternativen weiterzuverfolgen und die nötigen Maßnahmen zur Umsetzung einzuleiten: Radilostraße Bestand Umgesetzt werden soll die Variante 2 (5.2/Seite 30), die einen reduzierten Eingriff vorsieht. Lorscher Straße Bestand Der einzige Lösungsvorschlag (5.3/Seite 33) soll umgesetzt werden, allerdings ist darauf zu achten, dass maximal zehn Parkplätze wegfallen. Zudem sollte der Rad- und Fußgängerverkehr durch die Integration durchgehender Schutzstreifen für den Radverkehr (insbesondere stadteinwärts, vom Taunus kommend) von den Maßnahmen an der Lorscher Straße profitieren. Alt-Rödelheim Bestand Sollte eine Quartiersgarage realisiert werden, ist die Variante 2 (Seite 35) umzusetzen. Sollte sich eine Quartiersgarage nicht realisieren lassen, ist die Variante 1 (Seite 35) umzusetzen. Kreuzungsbereich Rewe Bestand Für diesen Bereich ist die Variante 1 (5.5.1/Seite 38) weiterzuverfolgen, die eine Blockrandschließung vorsieht. Kreuzungsbereich "Radiloplatz" Bestand Für diesen Bereich soll die Variante 1 (5.5.2/Seite 41) mit einer Platzausbildung weiterverfolgt werden. Kreuzungsbereich Südwest-Ecke Bestand Weiterverfolgt werden soll die Variante 1 (5.5.3/Seite 44) mit einer zweigeschossigen Nachverdichtung. Kubaturstudie Alt-Rödelheim Bestand Weiterverfolgt werden soll die Variante 1 (5.5.4/Seite 47), die eine bestandsnahe Nachverdichtung vorsieht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 28.11.2017, OA 204 Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2174 Antrag vom 25.02.2020, OF 452/7 Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2334 Antrag vom 06.02.2024, OF 364/7 Auskunftsersuchen vom 20.02.2024, V 859
Abriss der nordöstlichen Häuserzeile Alt-Rödelheim?
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 18.06.2019, V 1338 entstanden aus Vorlage: OF 370/7 vom 25.05.2019 Betreff: Abriss der nordöstlichen Häuserzeile Alt-Rödelheim? Die nordöstliche Häuserzeile Alt-Rödelheim 12 bis 20 war bereits mehrmals Gegenstand diverser Überlegungen zum Abriss und zur Neubebauung. Nun sind wiederum Aktivitäten beobachtet worden, die auf einen erneuten Anlauf zur Neubebauung hindeuten. Dies vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat 7 den Magistrat, folgende Fragen zu beantworten: 1. Sind dem Magistrat entsprechende Aktivitäten bekannt? 2. Hat es bereits eine Bauvoranfrage gegeben? 3. Wurde seitens der Besitzer oder eines Kaufinteressenten bereits Kontakt mit der Stadt aufgenommen, um die Modalitäten eines Abrisses zu erörtern? 4. Wie stellen sich der Magistrat und die betroffenen Ämter zu einer solchen Absicht? 5. Wie soll hier mit der Erhaltungssatzung umgegangen werden? 6. Sind die Vorschläge aus der Planungswerkstatt "Vision Rödelheim 2030" und insbesondere das diesbezügliche Votum des Ortsbeirats 7 bei eventuellen Gesprächen berücksichtigt worden bzw. würden diese bei in Zukunft stattfindenden Gesprächen berücksichtigt? 7. Sind bereits Nebenabsprachen getroffen oder ist beabsichtigt, Nebenabsprachen (z. B. Quartiersgarage) mit einem potenziellen Bauherrn zu treffen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2032 Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6113 Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2334 Antrag vom 06.02.2024, OF 364/7 Auskunftsersuchen vom 20.02.2024, V 859 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 7 am 22.10.2019, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63 0
Bauvorhaben: Alt-Rödelheim 12-20, Rödelheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6113 entstanden aus Vorlage: OF 475/7 vom 01.06.2020 Betreff: Bauvorhaben: Alt-Rödelheim 12-20, Rödelheim Vorgang: V 1338/19 OBR 7; ST 2032/19, F 2286/19 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Beantwortung folgender Fragen: 1. Hat der Magistrat inzwischen Kenntnis über eine Bauvoranfrage bzw. einen Bauantrag bezüglich des oben aufgeführten Grundstückes? 2. Wenn Punkt 1. bejaht wird, wird die Erhaltungssatzung bzw. der Punkt zu 6.) der Stellungnahme ST 2032 ("Bestandsnahe Nahverdichtung") für dieses Baugebiet angewandt? 3. Wenn Punkt 1. bejaht wird, sind bereits Nebenabsprachen getroffen oder ist beabsichtigt, Nebenabsprachen mit dem Bauherrn zu treffen? 4. Wenn Punkt 1. bejaht wird, ist es aus Sicht des Magistrates möglich (im Rahmen des Bauantrages), gemeinsam mit dem Eigentümer eine Quartiersgarage unter der Straße Alt-Rödelheim zu planen und zu verwirklichen? 5. Ist dem Magistrat bekannt, wann die Absperrung des Zaunes (welcher die öffentlichen Flächen und Parkplätze minimiert) im Bereich des entsprechenden Grundstückes beseitigt wird? Zudem wird der Magistrat gebeten, alle Bauvorhaben in der Straße Alt-Rödelheim nur im Rahmen der folgenden Priorisierungen zu genehmigen: Für die Bebauung/Ersatzbebauung wird die Variante 1 der "Kubaturstudie Alt-Rödelheim" (5.5.4/Seite 47 der Dokumentation zur Ideenwerkstatt) umgesetzt. Diese sieht eine bestandsnahe Nachverdichtung vor. Die notwendigen Parkplätze entsprechend der Stellplatzsatzung sind tatsächlich nachzuweisen bzw. zu erstellen. Begründung: Zur Anfrage V 1338 erteilte der Magistrat eine entsprechende Stellungnahme vom 01.11.2019, ST 2032. Diese Stellungnahme entspricht nicht der dem Ortsbeirat 7 durch das ehemalige Architektenbüro des Eigentümers spa schmidtploecker planungsgesellschaft mbH, Herr Plöcker, vorgestellten Planung sowie den Aussagen des Eigentümers. Ebenso ist aus der Stellungnahme des Magistrates zur Frage F 2286 vom 05.12.2019 der Stadtverordneten Stephanie Wüst nicht ersichtlich, ob ein Abriss in absehbarer Zeit ansteht bzw. wann die für die anliegenden Geschäftsleute gesperrten Parkplätze wieder freigegeben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.06.2019, V 1338 Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2032 Frage vom 05.12.2019, F 2286 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2020, ST 1649 Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2334 Antrag vom 06.02.2024, OF 364/7 Auskunftsersuchen vom 20.02.2024, V 859 Aktenzeichen: 63 0
Alt-Rödelheim muss seine historische Gestaltung als Ortskern behalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2334 entstanden aus Vorlage: OF 169/7 vom 13.06.2022 Betreff: Alt-Rödelheim muss seine historische Gestaltung als Ortskern behalten Vorgang: OM 3420/18 OBR 7; V 1338/19 OBR 7; OM 6113/20 OBR 7 Der Magistrat wird gebeten, auf die Gestaltungswünsche der Bauherrschaft dahin gehend Einfluss zu nehmen, dass sich eine Bebauung der Häuserzeile Alt-Rödelheim 14 bis 20 und Assenheimer Straße 1 gemäß der Erhaltungssatzung E 34 an den derzeitigen Traufhöhen orientiert, wie es durch Beschlüsse des Ortsbeirats bezüglich der Dokumentation Ideenwerkstatt (Vision Ortskern Rödelheim, veröffentlicht im "Dialog 12" des Stadtplanungsamtes) seit 2017 festgehalten ist (OM 3420, V 1338, OM 6113). Gleichzeitig sind auch die planungsrechtlichen Grundlagen aus dem derzeit gültigen Bebauungsplan Nr. 886 einzuhalten. Begründung: Alt-Rödelheim, früher Marktplatz, ist der eigentliche traditionelle Ortskern des Stadtteils. Die mögliche neue Bebauung sollte sich an der bisher vorhandenen orientieren und den historischen Charakter erhalten. Eine Neubebauung und Neuvermietung sollte durch soziale Kriterien gestaltet werden, damit nicht aus dem Projekt Alt-Rödelheim ein Gentrifizierungsprojekt wird, das die umliegenden Mietwohnungen verteuert und die Mieter aus ihren Wohnungen vertreibt. Das Fachwerkhaus Assenheimer Straße 1 stammt vermutlich aus dem frühen 19. oder sogar 18. Jahrhundert. Es war das Familienhaus der Eheleute Arthur Stern und Elli Capell, denen das Haus bis 1937 gehörte. Arthur Stern ist der Namensgeber des Bahnhofsplatzes Rödelheim West. Darüber hinaus wohnten auf und rund um den Platz zahlreiche jüdische Familien, deren Schicksal durch die zahlreichen Stolpersteine zu erkennen ist. Dieses Haus könnte daher ein Markstein für das ehemalige jüdische Leben in Rödelheim sein. Durch eine Begutachtung soll geprüft werden, welche Möglichkeiten der Gestaltung dem Bauherrn aufgezeigt werden, um der historischen Bedeutung gerecht zu werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3420 Auskunftsersuchen vom 18.06.2019, V 1338 Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6113 Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2023, ST 222 Antrag vom 06.02.2024, OF 364/7 Auskunftsersuchen vom 20.02.2024, V 859 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 7 am 17.01.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63 0
Bebauung der Häuserzeile Alt-Rödelheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2024, OF 364/7 Betreff: Bebauung der Häuserzeile Alt-Rödelheim Vorgang: OM 2334/22 OBR 7; OM 3420/18 OBR 7; V 1338/19; OM 6113/20 OBR 7 Anfrage an den Magistrat: Laut Auskunft unseres Ortsvorstehers vom 14.6.2022 aus einem Gespräch mit dem damaligen Dezernenten und seiner Büroleiterin musste dem Investor für die Häuserzeile Alt Rödelheim eine "weitreichende Ausnahme vom bestehenden B-Plan" erteilt werden. Das sei die Begründung, warum der Investor auf eine Unterstützung des Ortsbeirats dränge. Die Sachlage war klar: In einem Beschluss vom 13.6.2022, als Anregung an den Magistrat vom 28.6.2022, OM 2334, entstanden aus der OF 169/7, wird die Position des Ortsbeirates, die er seit 2018 immer wieder geäußert hat, bestätigt: "Der Magistrat wird gebeten, auf die Gestaltungswünsche der Bauherrschaft dahin gehend Einfluss zu nehmen, dass sich eine Bebauung der Häuserzeile Alt-Rödelheim 14 bis 20 und Assenheimer Straße 1 gemäß der Erhaltungssatzung E 34 an den derzeitigen Traufhöhen orientiert, wie es durch Beschlüsse des Ortsbeirats bezüglich der Dokumentation Ideenwerkstatt (Vision Ortskern Rödelheim, veröffentlicht im "Dialog 12" des Stadtplanungsamtes) seit 2017 festgehalten ist (OM 3420, V 1338, OM 6113). Gleichzeitig sind auch die planungsrechtlichen Grundlagen aus dem derzeit gültigen Bebauungsplan Nr. 886 einzuhalten." (Hervorhebung durch I.P.) In der o.g. Mail wird auch zugesichert, dass die Rückmeldungen aus der öffentlichen Präsentation noch in den Genehmigungsprozess einfließen würden. Tatsache ist jedoch: Die Erhaltungssatzung wurde gegenüber dem Investor aufgehoben, der gültige Bebauungsplan Nr. 886 wurde bezüglich der Traufhöhe den Wünschen des Investors angepasst. Daraus folgend stellen sich für uns folgende Fragen: Welche baurechtlichen Bedingungen wurden mit dem Investor vereinbart, damit dieser seine Pläne für Abriss und Neubau umsetzen kann? Welche Gründe gab es, die rechtlichen Bindungen für den Neubau der Häuserzeile aufzugeben und an die Pläne des Investors anzupassen? Warum gab es keine Festschreibung von Mietwohnungen für den Neubau der Häuserzeile Alt Rödelheim? Warum wurde nicht vereinbart, dass ein Teil der aufgegebenen rechtlichen Bindungen mit gefördertem Wohnungsbau abgegolten werden? Warum wurden die Beschlüsse des Ortsbeirats 7 bezüglich Alt Rödelheim nicht berücksichtigt? Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3420 Auskunftsersuchen vom 18.06.2019, V 1338 Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6113 Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2334 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 7 am 20.02.2024, TO I, TOP 12 Auf Wunsch der SPD wird über die Frage 3 der Vorlage OF 364/7 getrennt vom Rest der Vorlage abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 859 2024 1. Die dritte Frage der Vorlage OF 364/7 wird abgelehnt. 2. Der Rest der Vorlage OF 364/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen farbechte/LINKE (= Annahme) zu 2.: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und fraktionslos gegen BFF und FDP (= Ablehnung); CDU und FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
Beratung im Ortsbeirat: 4
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