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Reflexion

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Umgestaltung eines Teilabschnitts der Talstraße als verkehrsberuhigten Bereich

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 24.08.2009, B 699 Betreff: Umgestaltung eines Teilabschnitts der Talstraße als verkehrsberuhigten Bereich Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 04.06.2009, § 6021 - OA 883 OBR 12 - Der Anregung des Ortsbeirats der externen Vergabe von Planungsleistungen wird im Grundsatz gefolgt. Dies ist bereits regelmäßig angewendete Praxis. Die Erfahrung im Rahmen der Vergabe von Planungsleistungen hat bislang jedoch gezeigt, dass es einer Betreuung durch das beauftragende Amt bedarf. Die Erstellung eines Gestaltungskonzepts für einen Teilabschnitt der Talstraße in Kalbach kann daher auch weiterhin nur im Rahmen der Möglichkeiten der Personalkapazitäten sowie unter Rücksichtnahme auf die bereits zeitlich und finanziell festgelegten Projekte des Ausbauprogramms "Schöneres Frankfurt" erfolgen. Die Umgestaltung eines Teilabschnitts der Talstraße ist kein Bestandteil des aktuellen Arbeitsprogramms. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.04.2009, OA 883 Antrag vom 15.11.2018, OF 369/12 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 12 Versandpaket: 26.08.2009 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 12 am 25.09.2009, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 699 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.11.2009, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 699 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler 35. Sitzung des Verkehrsausschusses am 03.11.2009, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 699 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler Beschlussausfertigung(en): § 6983, 35. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 02.11.2009 Aktenzeichen: 66 5

Ausführung der Grunderneuerung der Talstraße zwischen Bonifatiusstraße und der Alten Riedbergstraße

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 11.07.2014, V 1077 entstanden aus Vorlage: OF 363/12 vom 24.06.2014 Betreff: Ausführung der Grunderneuerung der Talstraße zwischen Bonifatiusstraße und der Alten Riedbergstraße Vorgang: OA 831/09 OBR 12; ST 1117/09; OM 703/11 OBR 12; ST 527/12 Der Magistrat wird gebeten, unter Bezug auf die Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2009, ST 1117, und vom 10.04.2012, ST 527, dem Ortsbeirat zu berichten, zu welchem Zeitpunkt die Grunderneuerung der Talstraße zu erwarten ist. Des Weiteren ersucht der Ortsbeirat um Auskunft, mit welchem Ergebnis die mit oben genannten Beschlüssen ergangene Anregung zu verkehrsberuhigenden Maßnahmen in der Talstraße geprüft wurde. Begründung: Es wird erneut auf Beschwerden der Anwohner verwiesen, die Erschütterungen in ihren Häusern infolge nicht eingehaltener Geschwindigkeitsbeschränkungen, vorwiegend durch die Busfahrzeuge der Linien 28 und 29, beklagen. Kurzfristig ausführbare Verengungen der 6,80 Meter breiten Fahrbahn könnten auch ohne Grunderneuerung der Straßenoberfläche zu Erleichterungen der Anwohner und zur besseren Beachtung der Tempo-30-Zone führen. Die seit Jahren angekündigte Grunderneuerung der Talstraße ist offensichtlich weiterhin ungewiss. Deshalb erscheint es dem Ortsbeirat angebracht, erneut auf die angeregten Fahrbahnverengungen hinzuweisen. Mit dieser Maßnahme könnte, vor einer Grunderneuerung der Fahrbahnoberfläche, mit geringen Kosten eine Reduzierung der Fahrgeschwindigkeiten und damit eine verminderte Störung in den angrenzenden Wohnhäusern erreicht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.03.2009, OA 831 Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2009, ST 1117 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2011, OM 703 Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2012, ST 527 Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2014, ST 1475 Antrag vom 26.02.2017, OF 133/12 Etatanregung vom 10.03.2017, EA 48 Antrag vom 15.11.2018, OF 369/12 Etatanregung vom 30.11.2018, EA 263 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 12 am 14.11.2014, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 0

Ausführung der Grunderneuerung der Talstraße zwischen Bonifatiusstraße und der Alten Riedbergs-traße

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2014, ST 1475 Betreff: Ausführung der Grunderneuerung der Talstraße zwischen Bonifatiusstraße und der Alten Riedbergs-traße Der Magistrat bedauert, dass es aufgrund der angespannten Haushaltslage und anderer dringlicher zu realisierenden Maßnahmen nicht möglich war, für das Projekt Grunderneuerung der Talstraße zwischen Bonifatiusstraße und Alte Riedbergstraße Mittel für den Haushalt 2015/2016 anzumelden. Gleichwohl sieht der Magistrat die Realisierung des Projekts für notwendig an und beabsichtigt, die hierfür notwendigen finanziellen Mittel für den Haushalt 2017 anzumelden. Um zu diesem Zeitpunkt bereits über eine qualifizierte Kostenschätzung zu verfügen, wird der Magistrat eine Vorplanung erstellen. Hierbei werden auch die Anregungen zu verkehrsberuhigenden Maßnahmen in der Talstraße geprüft werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 11.07.2014, V 1077 Antrag vom 12.05.2015, OF 455/12 Anregung an den Magistrat vom 29.05.2015, OM 4233 Antrag vom 26.02.2017, OF 133/12 Etatanregung vom 10.03.2017, EA 48 Antrag vom 15.11.2018, OF 369/12

Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.3 Verkehrsanlagen Grunderneuerung Talstraße

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2018, OF 369/12 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.3 Verkehrsanlagen Grunderneuerung Talstraße Vorgang: B 699/09; V 1077/14 OBR 12; ST 1475/14 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Grunderneuerung der Talstraße werden neben den Planungsmitteln von 560.000,00 € auch die weiteren voraussichtlich 2,5 Millionen Baumittel in den Haushalt eingestellt, damit die Grunderneuerung der Talstraße endlich erfolgt. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2019 nicht eingestellt werden könne, werden die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2010 vom Magistrat angemeldet. Begründung: Seit 2009 ist der schlechte Zustand der Talstraße Thema im Ortsbeirat 12 und den städtischen Ämtern hinreichend bekannt. Hierzu wird auf die B 699 vom 24.08.2009 verwiesen. Weitere Berichte und Stellungnahmen liegen vor, V 1077 vom 11.07.2014 Da im Haushaltsentwurf lediglich Planungsmittel eingestellt wurden, sind nunmehr nach 10 Jahren Mittel für die Umsetzung dieser Maßnahme einzustellen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.08.2009, B 699 Auskunftsersuchen vom 11.07.2014, V 1077 Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2014, ST 1475 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 12 am 30.11.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 263 2018 Die Vorlage OF 369/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Worte "Haushalt 2010" durch die Worte "Haushalt 2020" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Grunderneuerung Talstraße

S A C H S T A N D : Etatanregung vom 30.11.2018, EA 263 entstanden aus Vorlage: OF 369/12 vom 15.11.2018 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Grunderneuerung Talstraße Vorgang: B 699/09; V 1077/14 OBR 12; ST 1475/14 H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 199 vom 02.11.2018, Entwurf Haushalt 2019 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2019 - 2022. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019, § 3734, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Grunderneuerung der Talstraße werden neben den Planungsmitteln von 560.000 Euro auch die weiteren voraussichtlich 2,5 Millionen Euro Baumittel in den Haushalt eingestellt, damit die Grunderneuerung der Talstraße endlich erfolgt. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2019 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2020 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Seit 2009 ist der schlechte Zustand der Talstraße Thema im Ortsbeirat 12 und den städtischen Ämtern hinreichend bekannt. Hierzu wird auf die Vorlage B 699 vom 24.08.2009 verwiesen. Weitere Berichte und Stellungnahmen liegen vor, Vorlage V 1077 vom 11.07.2014. Da im Haushaltsplanentwurf lediglich Planungsmittel eingestellt wurden, sind nunmehr nach zehn Jahren Mittel für die Umsetzung dieser Maßnahme einzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.08.2009, B 699 Auskunftsersuchen vom 11.07.2014, V 1077 Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2014, ST 1475 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1044 Anregung an den Magistrat vom 13.09.2019, OM 5102 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 13.12.2018 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.02.2019, TO I, TOP 60 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 263 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Aktenzeichen: 66 5

Beratung im Ortsbeirat: 4