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Reflexion

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Das Schwanheimer Unterfeld für die Allgemeinheit erhalten

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2007, NR 441 Betreff: Das Schwanheimer Unterfeld für die Allgemeinheit erhalten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Charakter des Schwanheimer Unterfeldes als teilweise Flora-Fauna-Habitat-Status genießendes Natur- und Landschaftsschutzgebiet mit seiner natürlichen Artenvielfalt und gemeinwohlverträglichen Erholungsfunktion für die gesamte Bevölkerung zu erhalten und dazu folgendes umzusetzen: 1. Die Aufstellungsbeschlüsse für die Geltungsbereiche der Bebauungspläne Nr. 782 und Nr. 786 gemäß beigefügter Skizze werden erweitert. Der Flächennutzungsplan soll über den Planungsverband Ballungsraum Frankfurt / Rhein-Main entsprechend geändert werden. 2. Für das der beigefügten Skizze zu entnehmende Gebiet am Kelsterbacher Weg ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Ziel und Zweck der Planung ist gleich den oben genannten Bebauungsplänen die planungsrechtliche Sicherung bestehender Freizeitgärten innerhalb des abgegrenzten Geltungsbereiches, wobei dort dann auch die Neuanlage von Freizeitgärten möglich sein wird. Über den Planungsverband Ballungsraum Frankfurt / Rhein-Main soll der Flächennutzungsplan entsprechend geändert werden. 3. Ungenehmigte und nicht genehmigungsfähige Nutzungen, Eingriffe und Bauten im Schwanheimer Unterfeld außerhalb des Geltungsbereichs der Bebauungspläne sind zu beseitigen. Dabei ist bei bis zum Stichtag 01.05.2005 entstandenen nicht gewerblichen Nutzungen unter Betonung der Verhältnismäßigkeit des Vorgehens folgendes zu beachten: a) Den Nutzern ist eine angemessene Frist, z. B. ein Jahr, zur Beseitigung zu gewähren. b) Wird auf einen Rechtsstreit verzichtet und die Beseitigung der festgestellten ungenehmigten und nicht genehmigungsfähigen Sachverhalte von den Nutzern unwiderruflich anerkannt, wird eine Duldung von fünf Jahren ausgesprochen. c) Es ist zu prüfen, inwieweit bei ungenehmigten Freizeitgärten eine auf die Person des derzeitigen Nutzers bezogene, nicht übertragbare unbefristete Duldung ausgesprochen werden kann. Nach dem Stichtag entstandene nicht genehmigte Nutzungen, Eingriffe und Bauten sind mit kurzer Frist zu beseitigen. 4. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass die natur- und landschaftsschutzrechtlichen Bestimmungen im Geltungsbereich der Bebauungspläne bezüglich Gartenhütten (zulässig bis 30 m3), Versiegelungen, Brunnen und Sichtschutzanlagen eingehalten und dort ungenehmigte und nicht genehmigungsfähige Nutzungen, Eingriffe und Bauen beseitigt werden. Für die Vorgehensweise gilt Ziff. 3 entsprechend. 5. Der Magistrat macht Nutzer von ungenehmigten und nicht genehmigungsfähigen Freizeitgärten im Schwanheimer Unterfeld außerhalb des Geltungsbereichs der Bebauungspläne auf die Möglichkeit einer Verlegung der Gärten in die Bebauungsplangebiete aufmerksam und unterstützt diese bei einer Verlegung. Dazu ist von der Stadt Frankfurt im Bereich der Bebauungspläne Gelände zu erwerben, das den Gartennutzern zur Pacht angeboten wird. 6. Der unerlaubte Autoverkehr im Schwanheimer Unterfeld wird unterbunden. Dafür werden geeignete Maßnahmen erarbeitet. 7. Die öffentlichen Wege im Schwanheimer Unterfeld werden ausgebessert und in einen für Fußgänger und Fahrradfahrer, bei Wegen mit erlaubtem Autoverkehr in einen auch für diesen benutzbaren Zustand gebracht. 8. Die Einhaltung der natur- und landschaftsschutzrechtlichen Bedingungen im Schwanheimer Unterfeld ist durch regelmäßige Kontrolle zu gewährleisten. Begründung: Das Schwanheimer Unterfeld ist eine die westlichen Stadtteile unverwechselbar prägende Freifläche mit hoher Bedeutung sowohl für die natürliche Artenvielfalt von Flora und Fauna als auch für die Erholung der Bevölkerung. Die Ausweisung als Natur- und Landschaftsschutzgebiet, die Schwanheimer Dünen zusätzlich auch als Flora-Fauna-Habitat-Schutzzone, unterstreicht den Wert dieses Gebietes. Durch ungenehmigte und auch nicht genehmigungsfähige Eingriffe ist der Charakter dieses Gebietes stark gefährdet. Die Errichtung von Hütten, hausähnlichen Gebäuden, Sichtschutzanlagen, Zäunen, Versiegelungen und Nutzungen bis hin zu gewerblichen und dauerhaftem Wohnen nahekommenden haben zu einer Zersiedelung geführt, die dem Natur- und Landschaftsschutz und einem gemeinwohlverträglichen Naturerlebnis für die gesamte Bevölkerung widerspricht. Um demgegenüber den ursprünglichen Charakter des Schwanheimer Unterfelds wiederherzustellen und künftig für die Allgemeinheit zu erhalten, sind dahingerichtete Maßnahmen und regelmäßige Kontrollen durch den Magistrats notwendig. Bei dem Vorgehen gegen ungenehmigte und auch nicht genehmigungsfähige Nutzungen, Bauten und Eingriffe müssen dabei Härten für mit dem Stadtteil und der Natur verbundenen Nutzern, die aus gutem Glauben und besten Absichten sich ihres mit den Anforderungen eines Landschaftsschutzgebietes nicht vereinbaren Fehlverhaltens oft nicht bewußt sind, vermieden werden. Dies betrifft insbesondere den Umgang mit ungenehmigten Freizeitgärten. Zur Lösung sollen durch Bebauungspläne ausgewiesene Flächen, in denen künftig Freizeitgärten einschließlich bis 30 m3 große Gartenhütten erlaubt sind, vergrößert oder neu eingerichtet werden. Dabei ist der Magistrat aufgefordert, z. B. durch Erwerb von Gelände und anschließender Verpachtung Feizeitgärtner bei einer Verlegung ihrer Gärten in diese Bereiche zu unterstützen. Um Fehleinschätzungen vorzubeugen sei darauf hingewiesen, daß auch außerhalb der Geltungsbereiche der Bebebauungspläne Eigentümer und Pächter die Flächen nach wie vor zur Erholung entsprechend den Vorgaben des Natur- und Landschaftsschutzes nutzen können (z. B. zum Spielen mit Kindern, Grillen) und natürliche Einfriedungen mit Hecken zulässig sind. Bei notwendigen Beseitigungen von ungenehmigten und nicht genehmigungsfähigen Nutzungen, Bauten und Eingriffen soll eine angemessene Frist (z. B. ein Jahr) gesetzt oder bei unwiderruflicher Anerkennung der Beseitigung eine Duldung von fünf Jahren ausgesprochen werden. Gewerbliche Nutzungen oder nach dem 01.05.2005 (Zeitpunkt der letzten Befliegung mit Senkrecht-Luftbildaufnahmen) entstandene ungenehmigte Nutzungen etc. sind jedoch mit kurzer Frist zu beseitigen. Mit diesem von Verhältnismäßigkeit und maßvollem Handeln geprägtem Vorgehen sollte es gelingen, das Gemeinwohl mit dem anzuerkennenden Wunsch nach Freizeitgärten zu verbinden und damit das Schwanheimer Unterfeld dauerhaft zu sichern. . Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 20.06.2007, NR 507 Bericht des Magistrats vom 24.09.2007, B 699 Antrag vom 28.03.2017, OF 369/6 Auskunftsersuchen vom 25.04.2017, V 429 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 09.05.2007 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.05.2007, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 441 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF 12. Sitzung des OBR 6 am 22.05.2007, TO I, TOP 39 Beschluss: a) Der Vorlage NR 441 wird zugestimmt. b) Es dient zur Kenntnis, dass Herr Löllmann gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat. Abstimmung: zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE.WASG (= Ablehnung) bei Enthaltung FDP 11. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 24.05.2007, TO I, TOP 8 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 441 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FAG und BFF 12. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 21.06.2007, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 441 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD, LINKE.WASG und FAG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Zurückstellung) NPD (= Enthaltung) 12. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 25.06.2007, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 441 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.07.2007, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 441 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD, LINKE. und FAG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Annahme) NPD (= Enthaltung) ÖkoLinX/E.L. (= Ablehnung) 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.07.2007, TO II, TOP 2 Beschluss: 1. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage NR 339 zurückgezogen hat. 2. Die Vorlage NR 418 wird abgelehnt. 3. a) Die Ziffer 1. der Vorlage NR 505 wird abgelehnt. b) Der Ziffer 2. der Vorlage NR 505 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage NR 441 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage NR 507 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 2. Ziffern 1. bis 4.: CDU, GRÜNE, FDP, BFF, REP und ÖkoLinX/E.L. gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme); NPD (= Enthaltung) Ziffern 5. und 6.: CDU, GRÜNE, FDP, BFF, REP und ÖkoLinX/E.L. gegen SPD (= Annahme) sowie LINKE. und FAG (= Prüfung und Berichterstattung); NPD (= Enthaltung) zu 3. a) CDU, GRÜNE, BFF und ÖkoLinX/E.L. gegen SPD, LINKE., FDP, FAG und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF und REP gegen ÖkoLinX/E.L. (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) zu 4. CDU, GRÜNE, FDP, BFF und REP gegen SPD, LINKE., FAG und ÖkoLinX/E.L. (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) zu 5. CDU, GRÜNE, BFF und ÖkoLinX/E.L. gegen SPD, LINKE., FDP, FAG und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 2171, 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.07.2007 Aktenzeichen: 61 0

Schwanheimer Unterfeld - Bebauungspläne für Freizeitgärten

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.03.2017, OF 369/6 Betreff: Schwanheimer Unterfeld - Bebauungspläne für Freizeitgärten Vorgang: NR 441/07 CDU/GRÜNE; Beschl. d. Stv.-V. vom 05.07.2007, § 2171 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, welchen Stand die Bebauungsplanverfahren für die folgenden Bebauungspläne haben: - B-Plan 782 "Schwanheim, Am Schwanenhof (Freizeitgärten)" - B-Plan 786 " Schwanheim, Südlich Höchster Weg (Freizeitgärten)" - B-Plan 865 "Schwanheim, Kelsterbacher Weg (Freizeitgärten)" Begründung: Im Schwanheimer Unterfeld wurden Eigentümer mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (§ 2171 aus dem Jahr 2007) verpflichtet Ihre Gartenhütten abzureißen bzw. deren Grundstücke binnen 5 Jahren zu verlassen. Im Gegenzug sollten die o. g. Bebauungsplanverfahren vorangetrieben werden, um legalisierte Freizeitgartenflächen zu schaffen. Diese sollten auch als Tauschflächen dienen. Bisher scheint keines der Verfahren abgeschlossen zu sein. Dies ist nicht hinnehmbar, einerseits werden Eigentümer verpflichtet ihre Grundstücke in einen naturschutzrechtlichen Zustand zu bringen und andererseits kommt die Stadt ihrem Versprechen nach legalisierten Flächen für Freizeitgärten nicht nach. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 02.05.2007, NR 441 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2017, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 429 2017 Die Vorlage OF 369/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4