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Sicherstellung der nachschulischen Betreuung für die Schulanfängerinnen und Schulanfänger 2022
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2469 Betreff: Sicherstellung der nachschulischen Betreuung für die Schulanfängerinnen und Schulanfänger 2022 Zu Frage 1) Die Ergebnisse der Bestandserhebung zum 31.12.2020 liegen vor. Für den Ortsbezirk 7 ergibt sich im Bereich der Ganztags- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder folgendes Bild: Rödelheim Im Schulbezirk der Michael-Ende-Schule stehen 418 Schulkindern insgesamt 244 Betreuungsplätze in Horten und Erweiterte Schulische Betreuung (ESB) zur Verfügung. Die Versorgungsquote liegt bei 58%. Im Schulbezirk der Brentanoschule stehen 248 Schulkindern 147 Plätze zur Verfügung. Dies ergibt eine Versorgungsquote von 59%. Die Schule ist zudem im Landesprogramm als Schule mit Ganztagsangeboten nach Profil 1 anerkannt; hierüber stehen zusätzlich Angebote zur Verfügung. Hausen Im Schulbezirk der Kerschensteinerschule stehen 427 Kindern insgesamt 199 Plätze in Horten und Erweiterter Schulischer Betreuung zur Verfügung. Die Erweiterte Schulische Betreuung gehört zum Pakt für den Nachmittag. Über die Gesamtheit der Angebote im Pakt für den Nachmittag (= Horte, ESB sowie weitere Bildungs- und Betreuungsangebote in der Schule) erhalten alle Kinder ein verlässliches Ganztags- und Betreuungsangebot. Praunheim Im Schulbezirk der Ebelfeldschule stehen 431 Schulkindern insgesamt 210 Betreuungsplätze in Horten und Erweiterter Schulischer Betreuung zur Verfügung. Dies entspricht einer Versorgung von 49%. Die Ebelfeldschule ist ebenfalls als Schule mit Ganztagsangeboten nach Profil 1 im Landesprogramm anerkannt, so dass hierüber weitere Angebote für Kinder zur Verfüung stehen. Das politisch beschlossene Versorgungsziel für Schulkindbetreuung in Frankfurt am Main wurde im Jahr 2021 von 65% auf 85% angehoben. Zu Frage 2) Eltern haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihr Kind in mehreren Einrichtungen vorzumerken, um die Chance auf ein Platzangebot zu erhöhen. Dies ist auch möglich, wenn ein Kind bereits eine Betreuungseinrichtung im gleichen Alterssegment besucht (Wechselwunsch). Aus diesem Grund ist eine entsprechende Auswertung nicht möglich. Zu Frage 3) Die Anmeldezahlen in kindernetfrankfurt werden aufgrund der Ausführungen in Frage 2 nicht mit der Bestandserhebung in Beziehung gesetzt. Zu Frage 4) Prognosen zu freien Plätzen in Betreuungseinrichtungen nehmen die jeweiligen Träger oder Einrichtungen autonom vor. Zu Frage 5) Das Amt für Bau und Immobilien wurde von Kita Frankfurt mit der Planung beauftragt. Zu Frage 6) Hinweise zu geeigneten Liegenschaften für eine Kinderbetreuungseinrichtung können dem Stadtschulamt zur Eignungsprüfung an folgende Email-Adresse mitgeteilt werden: kita-sofortprogramm.amt40@stadt-frankfurt.de Dabei sind folgende Angaben notwendig: Konkrete Adresse, Größe der Innen- sowie Außenfläche sowie Kontaktdaten einer Ansprechperson. Zu Frage 7) Für die Michael-Ende-Schule wurde eine Machbarkeitsstudie für die Erweiterung auf eine 5-Zügigkeit beauftragt. Dies beinhaltet den aktuellen Planungsrahmen. Zur Verbesserung der aktuellen Raumsituation wurde der Austausch und die Erweiterung der bestehenden Containeranlage beauftragt. Die Umsetzung der Maßnahme wird aktuell im Amt für Bau und Immobilien bearbeitet. Zu Frage 8) Das Gesamtkonzept für ganztägig arbeitende Grundschulen befindet sich momentan in der Pilotphase und dient u.a. der Vorbereitung des Rechtsanspruchs auf Schulkindbetreuung. Es wird in Kombination mit dem Pakt für den Nachmittag umgesetzt und beinhaltet dem entsprechend ebenfalls eine Betreuungsplatzgarantie. Die Angebote über den Pakt für den Nachmittag i.V.m. mit dem künftigen Gesamtkonzept werden bezüglich Qualitäts- und Zeitrahmen vergleichbar sein. Zu Frage 9) Das Förderprogramm Pakt für den Nachmittag ist ein Förderprogramm des Landes Hessen und ein Format, das allen Kindern ein ganztägiges Angebot garantiert. Die Betreuungsgarantie wird über die jeweilige Schule, den Träger der Ganztags- und Betreuungsangebote sowie die Horte im Schulbezirk sichergestellt. Zum Pakt für den Nachmittag gehören aktuell innerhalb einer Schule die Erweiterte Schulischen Betreuung als Baustein für die ersten und zweiten Jahrgänge sowie andere verlässliche Betreuungsangebote für die dritten und vierten Klassen. Jahrgangsübergreifendes Arbeiten ist -außerhalb der Corona-Situation- selbstverständlich möglich. Die ESB ist entgeltpflichtig (analog der städtischen Entgeltregelung für Horte). Die anderen Angebote sind in der Regel kostenfrei. Interessierte Schulen können im Zuge der jährlichen Bewerbungsverfahren einen Antrag für eine Aufnahme in den Pakt für den Nachmittag stellen und werden vom Stadtschulamt bei dem Prozess der Ganztagsschulentwicklung unterstützt. Die Angebote werden über freie Träger und Fördervereine umgesetzt. Die Vergabe der Trägerschaft erfolgt entweder über eine Vertragserweiterung des bestehenden Trägers oder eine Ausschreibung. Die Angebote werden sehr gut angenommen. Wie bei jedem Förderprogramm / jeder Einrichtung gibt es auch hier Weiterentwicklungspotentiale, z.B. in der Umsetzung von integrierten und verzahnten Systemen anstelle von additiven Umsetzungsformen. Die Bearbeitung der Weiterentwicklungspotentiale erfolgt über das Zusammenwirken mit dem künftigen Gesamtkonzept. Zu Frage 10) Zwischen dem Stadtschulamt und allen Frankfurter Trägern sind verbindliche Kriterien zur Platzvergabe vereinbart worden. Diese orientieren sich am Kindeswohl und der sozialen bzw. beruflichen Situation der Familie. Nach diesen Kriterien sortiert sich kindernetfrankfurt und zeigt z.B. alleinerziehende Erwerbstätige in den Vormerklisten der Betreuungseinrichtungen vorrangig an. Weitere pädagogische Kriterien, wie z.B. eine ausgewogene Alters- oder Geschlechtermischung spielen bei der Platzvergabe durch eine Betreuungseinrichtung ebenfalls eine Rolle. Zu Frage 11) Bedingt durch die weltweite Coronapandemie und dem damit verbundenen Krisenmanagement, wurden stadtweit viele Ressourcen gebunden, insbesondere auch im Bildungsbereich. Dies führte zu Verzögerungen bei der üblichen Bearbeitung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.01.2022, V 277 Auskunftsersuchen vom 06.06.2023, V 687 Antrag vom 06.02.2024, OF 369/7 Auskunftsersuchen vom 20.02.2024, V 860 Antrag vom 08.04.2024, OF 392/7 Etatanregung vom 23.04.2024, EA 111
Sicherstellung der nachschulischen Betreuung für die Schulanfängerinnen und Schulanfänger 2023 in den Grundschulen des Ortsbezirks 7
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 06.06.2023, V 687 entstanden aus Vorlage: OF 302/7 vom 23.05.2023 Betreff: Sicherstellung der nachschulischen Betreuung für die Schulanfängerinnen und Schulanfänger 2023 in den Grundschulen des Ortsbezirks 7 Vorgang: OM 4142/19; ST 1734/19; OM 4665/19; ST 1549/19; OM 19/21; ST 1352/22; V277/22; ST 2469/22 Der OBR 7 bittet den Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie sind die aktuellen Zahlen aller Kindergartenkinder im letzten Kindergartenjahr im Ortsbezirk? Wie viele davon haben eine Halbtagsbetreuung? 2. Wie ist der Stand der einzelnen Schulen im Ortsbezirk bei der Ausgestaltung des Ganztages? Gibt es gegenüber der in der Stellungnahme ST 2469/22 dargelegten Versorgungssituation für die nachschulische Betreuung an den Grundschulen im Ortsbezirk 7 Verbesserungen? Für welches Schuljahr wird die angestrebte Quote von 85 Prozent erreicht? 3. Eine große Herausforderung bestand in den vergangenen Jahren auch bei der Identifizierung von nutzbaren Liegenschaften. Welche Ergebnisse hat die Standortsuche des Stadtschulamts im Ortsbezirk 7 vorzuweisen? Bitte aufschlüsseln nach den jeweiligen Stadtteilen und Schulbezirken. 4. In der Stellungnahme Stellungnahme ST 1352/22 ist ausgeführt, dass die Anfrage der Kath. St. Antoniusgemeinde, das Platzangebot im Kirschbaumweg 17-19 auszubauen, vom Magistrat abgelehnt wurde, da in diesem Schulbezirk kein weiterer Bedarf gesehen wurde. Vertritt der Magistrat weiterhin die Auffassung, dass man sich dies angesichts der angespannten Situation leisten kann? Inwiefern könnten durch ein Überangebot andere Grundschulbezirke im Ortsbezirk 7 kompensiert werden, wo die Versorgungsquote nicht erreicht werden kann? 5. In der Stellungnahme ST 2469/22 sind einige Kriterien zur Vergabe der Plätze, die zwischen dem Stadtschulamt und den Trägern verbindlich vereinbart worden sind, ausgeführt. Diese dienen als Grundlage für das kindernetfrankfurt. Wie werden diese prozentual gewichtet? 6. Wie gedenkt der Magistrat eine ausreichende Versorgung der nachschulischen Betreuung bis zum Jahr 2026 zu gewährleisten? Welche Umsetzungsprobleme im Hinblick auf den Rechtsanspruch 2026 bestehen aktuell? Wie sieht das detaillierte Gesamtkonzept (inkl. Dauer/Zwischenziele und deren Ergebnisse) für ganztägig arbeitende Grundschulen aus und in welcher Phase befindet es sich mittlerweile? 7. Was kann akut bis zur Einschulung nach den Sommerferien 2023 vonseiten des Magistrats getan werden, um eine "Notfallbetreuung" zu gewährleisten? 8. Laut der Stellungnahme ST 1352/22 ist die Containerstellung an der Michael-Ende-Schule für das erste Quartal 2023 geplant gewesen. Dazu ist es jedoch nicht gekommen. Zu welchem konkreten Zeitpunkt kann damit gerechnet werden? Wie weit ist der Stand der Planungen für den Erweiterungsbau, der kurz- und mittelfristig die Raumnot an der Michael-Ende-Schule beheben soll? 9. Lässt sich an der Michael-Ende-Schule eine weitere Nutzung für die nachschulische Betreuung in den Containerbauten ermöglichen? Falls ja, stellt das Kapazitäten für Familien dar, die bisher noch keine nachschulische Betreuung zugesagt bekommen haben, und wenn ja, welche (Anzahl an zusätzlichen Plätzen)? Oder sind diese Räumlichkeiten bereits in den getätigten Zusagen enthalten? 10. Liegen die Ergebnisse aus der Machbarkeitsstudie, die in der Stellungnahme ST 2469/22 für die Fünfzügigkeit der Michael-Ende-Schule angekündigt wurde, vor und welche Planungsschritte leiten sich daraus ab? 11. Ist es möglich, in den nächsten Jahren eher als bisher die Zu- bzw. Absagen gemäß transparentem Kommunikationskonzept für die nachschulische Betreuung zu machen, sodass eine größere Planbarkeit für Familien besteht? Begründung: In der Bürgerinnen- und Bürgerfragestunde in der Sitzung des Ortsbeirates am 25.04.2023 berichtete eine besorgte Mutter, dass ihre Tochter bei der Vergabe der Hortplätze nach den Sommerferien 2023 leer ausgegangen sei. Auch ein offener Brief an die zuständigen Dezernate vom 07.05.2023, versandt von den Elternbeiräten der KiZ 17 Niddagaustraße/KiZ 100 Stichelstraße/der Parklöwen sowie der Erweiterten schulischen Betreuung der Michael-Ende-Grundschule in Rödelheim unterstreichen die dramatische Situation. Dieser Zustand, den man leider bereits aus den letzten Jahren kennt, stellt für die Eltern eine enorme Belastung dar, da vier Monate vor der beginnenden Grundschule unklar ist, ob diese ihre Berufstätigkeit weiter ausüben können. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf scheint mit dem Eintritt des Kindes in die Grundschule leider für viele Familien eine noch größere Herausforderung zu werden: Kinder, die bisher ggf. bis 17 Uhr im Kindergarten bleiben konnten, müssen nun ggf. ab mittags in der Familie betreut werden und stellen berufstätige Eltern damit vor enorme Probleme. Die Situation der nachschulischen Betreuung im Ortsbezirk 7 ist seit Jahren Anlass für Sorge der Eltern und des Ortsbeirates. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4142 Anregung an den Magistrat vom 14.05.2019, OM 4665 Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1549 Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1734 Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 19 Auskunftsersuchen vom 18.01.2022, V 277 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1352 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2469 Antrag vom 06.02.2024, OF 369/7 Auskunftsersuchen vom 20.02.2024, V 860 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2024, ST 445 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 7 am 16.01.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Den Pakt für den Nachmittag im Ortsbezirk transparent machen
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2024, OF 369/7 Betreff: Den Pakt für den Nachmittag im Ortsbezirk transparent machen Vorgang: V 687/23 OBR 7; ST 2469/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen beantworten: 1. Wie viele Schulkinder im Ortsbezirk können derzeit am Pakt für den Nachmittag (Betreuung ist mit dem schulischen Angebot verzahnt und ist ein Ganztagsangebot bis 17.00 Uhr) teilnehmen (1. bis 4. Klasse, absolut und in %, aufgeschlüsselt nach Grundschulen) und welche Verbesserungen sind mit dem neu erarbeiteten Gesamtkonzept Ganztag zu erwarten? 2. Wie verteilen sich die Kosten für die gegenwärtige Nachmittagsbetreuung auf die Stadt Frankfurt und das Land Hessen? 3. Wie groß ist die Lücke der Plätze, um den Rechtsanspruch auf eine Schulkindbetreuung am Nachmittag ab dem Schuljahr 2026/2027 im Ortsbezirk zu schließen und die angestrebte Versorgungsquote von 85% zu erfüllen? 4. Welcher zusätzlicher Raum- und Personalbedarf wird benötigt (in Stellen, Soll und Ist)? Bei dem Ortstermin am 17.07.2023 in der Michael-Ende-Schule schlug die anwesende Elternschaft die Liegenschaft Assenheimer Straße 17 vor. Wurde diese bereits geprüft und wenn ja mit welchem Ergebnis? Darüber hinaus bittet der Ortsbeirat die Liegenschaft Thudichumstr. 50 (ehem. Lampenladen) zu prüfen. 5. Welche Planungen von Seiten des Magistrats gibt es, um die fehlenden Kapazitäten (Räume, Personal) im Ortsbezirk sicher zu stellen? Begründung: Das Problem fehlender Nachmittagsbetreuung verschärft sich Jahr für Jahr, wie die Anzahl der Anträge belegen. Das zuletzt beantragte Auskunftsersuchen V 689 wurde bis zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht beantwortet. Die zuletzt bekannt gegebenen Zahlen der ST 2469 aus dem Jahr 2022 stammen aus der Bestandserhebung vom 31.12.2020, der Aussagewert ist sowohl hinfällig als auch hoch problematisch mit Versorgungszahlen von 49, 58 und 59%. Ab dem Schuljahr 2026/27 soll es einen Rechtsanspruch auf eine vollständige Nachmittagsbetreuung für alle Schulkinder geben. Bislang ist nicht absehbar, wie dieser erreicht werden soll, wenn man die aktuellen Nöte der Eltern und die tatsächliche Zahl von Plätzen in der Betreuung am Nachmittag zur Kenntnis nimmt. In zwei Jahren greift die Tatsache eines Rechtsanspruchs, den Eltern gegen die Kommune geltend machen können. Die Antworten auf die Fragen sollen Licht ins Dunkle der städtischen Planungen bringen - für den Ortsbeirat und die betroffenen Eltern. Antragsteller: GRÜNE die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2469 Auskunftsersuchen vom 06.06.2023, V 687 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 7 am 20.02.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 860 2024 Die Vorlage OF 369/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Beratung im Ortsbeirat: 4
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