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Reflexion

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„Ein- und Ausfahrt bitte freihalten!“

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2015, OM 4494 entstanden aus Vorlage: OF 621/8 vom 22.08.2015 Betreff: "Ein- und Ausfahrt bitte freihalten!" Bereits seit geraumer Zeit äußern sich immer wieder verärgerte Anwohner der Häuser Niederurseler Landstraße 160-166 und Praunheimer Weg 2-4, dass die Ein- und Ausfahrt der zu diesen Häusern gehörende Tiefgarage regemäßig beparkt wird, sodass die Zu-/Ausfahrt nicht möglich ist. Seit einiger Zeit hat sich die Häufigkeit der Beschwerden spürbar erhöhte. Auch eigene Beobachtungen bestätigen, dass dieses Ärgernis in den letzten Monaten sprunghaft zugenommen hat. Es ist selten geworden, dass vor der Ein- oder Ausfahrt nicht geparkt wird. Wiederkehrend sind gleichzeitig sogar beide Fahrwege unpassierbar. Gewöhnlich werden Fahrzeuge über mehrere Minuten für einen Einkauf u. a. abgestellt, ohne das ein Verantwortlicher in der Nähe ausgemacht werden kann. "Üblicherweise" wird daher dem außerhalb des Fahrzeug befindlichen Fahrers durch Hupen signalisiert, dass jemand die Tiefgarage verlassen bzw. befahren möchte. Inzwischen muss die Hupe fast zu jeder Tageszeit genutzt werden, was anderen Anwohnern zur Last fällt. In der Tiefgarage befinden sich ca. 100 Parkplätze für die Bewohner, weshalb die Zufahrt häufig befahren wird. Die Nutzung der Tiefgaragenzufahrt als Parkfläche wird dadurch begünstigt, dass diese aus einer Einfahrt und einer Ausfahrt besteht, wodurch aufgrund der Gesamtlänge der "freien" Fahrbahn ein rangierfreies Parken problemlos möglich ist. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen für geeignet erachtet werden (bsp. Errichtung eines Hindernisses zwischen Zu- und Ausfahrt), um regelmäßiges Beparken der Tiefgaragenzufahrt zu verhindern od er zumindest zu erschweren und "unattraktiv" zu gestalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2015, ST 1670 Antrag vom 04.01.2016, OF 664/8 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2016, OM 4940 Antrag vom 15.08.2016, OF 37/8 Anregung an den Magistrat vom 01.09.2016, OM 512 Antrag vom 21.06.2021, OF 32/8 Auskunftsersuchen vom 08.07.2021, V 112 Aktenzeichen: 32 1

Tempo 100 auf den Autobahnen im Ortsbezirk 6 der Stadt Frankfurt am Main

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1610 Betreff: Tempo 100 auf den Autobahnen im Ortsbezirk 6 der Stadt Frankfurt am Main Vorläufige Stellungnahmen: Die Anregung wurde Hessen Mobil zur Stellungnahme vorgelegt. Der Magistrat bedauert, dass in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist leider noch keine abschließende Stellungnahme vorliegt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4450 Antrag vom 04.01.2016, OF 664/8 Antrag vom 15.08.2016, OF 37/8 Anregung an den Magistrat vom 01.09.2016, OM 512 Antrag vom 21.06.2021, OF 32/8 Auskunftsersuchen vom 08.07.2021, V 112

Ein- und Ausfahrt bitte freihalten

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2016, OM 4940 entstanden aus Vorlage: OF 664/8 vom 04.01.2016 Betreff: Ein- und Ausfahrt bitte freihalten Vorgang: OM 4494/15 OBR 8; ST 1670/15 In seiner Anregung an den Magistrat vom 10.09.2015, OM 4494, beauftragte der Ortsbeirat den Magistrat, Lösungsvorschläge zu unterbreiten, welche geeignet sind, die Ein- und Ausfahrt der Tiefgaragenanlage der Häuser Niederurseler Landstraße 160-166 und Praunheimer Weg 2-4 vor regelmäßigem Beparken zu sichern. In der Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2015, ST 1670, wird die Erneuerung bzw. Neumarkierung von Parkwinkeln, die an die Tiefgaragenzufahrt angrenzen, vorgeschlagen. Dies vorausgeschickt, wird Magistrat gebeten, die von ihm vorgeschlagene Maßnahme aus der Stellungnahme ST 1670, die Erneuerung bzw. Neumarkierung von Parkwinkeln, die an die Tiefgaragenzufahrt der Häuser Niederurseler Landstraße 160-166 und Praunheimer Weg 2-4 angrenzen, durchzuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2015, OM 4494 Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2015, ST 1670 Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2016, ST 472 Antrag vom 15.08.2016, OF 37/8 Anregung an den Magistrat vom 01.09.2016, OM 512 Antrag vom 21.06.2021, OF 32/8 Auskunftsersuchen vom 08.07.2021, V 112 Aktenzeichen: 32 1

"Ein- und Ausfahrt bitte freihalten!" - Teil 3

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.08.2016, OF 37/8 Betreff: "Ein- und Ausfahrt bitte freihalten!" - Teil 3 Vorgang: OM 4494/15 OBR 8; ST 1610/15; OM 4940/16 OBR 8 Der Ortsbeirat möge beschließen: Bereits seit langer Zeit äußern sich immer wieder verärgerte Anwohner der Häuser Niederurseler Landstraße 160-166 und Praunheimer Weg 2-4, dass die Ein-/ und Ausfahrt der zu diesen Häusern gehörende Tiefgarage regemäßig beparkt wird, sodass eine Zu/Ausfahrt nicht möglich ist. Die Häufigkeit der Beschwerden hat sich inzwischen spürbar erhöht. Auch eigene Beobachtungen bestätigen, dass dieses Ärgernis im zurückliegenden Jahr erheblich zugenommen hat. Es ist selten geworden, dass vor der Ein- oder Ausfahrt nicht geparkt wird. Wiederkehrend sind gleichzeitig sogar beide Fahrwege unpassierbar. Gewöhnlich werden Fahrzeuge über mehrere Minuten für einen Einkauf u. a. abgestellt, ohne das ein Verantwortlicher in der Nähe festgestellt werden kann. "Üblicherweise" wird daher dem außerhalb des Fahrzeugs befindlichen Fahrers durch Hupen signalisiert, dass jemand die Tiefgarage verlassen, bzw. befahren möchte. Inzwischen ist das Hupen fast zu jeder Tageszeit zu hören, was anderen Anwohnern zur Last fällt. In der Tiefgarage befinden sich ca. 100 Parkplätze für die Bewohner, weshalb die Zufahrt häufig befahren wird. Die Attraktivität die Tiefgaragenzufahrten als Parkfläche zu nutzen wird dadurch begünstigt, dass diese aus einer Einfahrt UND einer Ausfahrt besteht, wodurch aufgrund der Gesamtlänge von etwa zwei PKW-Längen ein rangierfreies Parken möglich ist. In Rahmen seiner Stellungnahme ST 1670 vom 27.11.2015 wurde durch den Magistrat als abhelfende Maßnahme eine Erneuerung bzw. Neumarkierung von Parkwinkeln, die an die Tiefgaragenzufahrt angrenzen, vorgenommen. Diese Maßnahme hat sich in der Zwischenzeit leider als wirkungslos herausgestellt (siehe Anlage). Auch diese Markierungen werden - wie die Tiefgaragenzufahrt - schlicht ignoriert. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen für effektiv geeignet erachtet werden, um den Anwohnern wieder das zuverlässige Befahren der Tiefgarage zu ermöglichen. Vorstellbar wäre bsp. die Errichtung von Hindernissen zwischen Zu- und Ausfahrt, um die Attraktivität des regelmäßigen Beparkens der Tiefgaragenzufahrt zu verhindern oder zumindest "unattraktiv" zu gestalten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2015, OM 4494 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1610 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2016, OM 4940 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 8 am 01.09.2016, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 512 2016 Die Vorlage OF 37/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

„Ein- und Ausfahrt bitte freihalten!“ - Teil 3

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.09.2016, OM 512 entstanden aus Vorlage: OF 37/8 vom 15.08.2016 Betreff: "Ein- und Ausfahrt bitte freihalten!" - Teil 3 Vorgang: OM 4494/15 OBR 8; ST 1610/15; OM 4940/16 OBR 8 Bereits seit langer Zeit äußern sich immer wieder verärgerte Anwohner der Häuser Niederurseler Landstraße 160-166 und Praunheimer Weg 2-4, dass die Ein- und Ausfahrt der zu diesen Häusern gehörende Tiefgarage regemäßig beparkt wird, sodass eine Zu-/Ausfahrt nicht möglich ist. Die Häufigkeit der Beschwerden hat sich inzwischen spürbar erhöht. Auch eigene Beobachtungen bestätigen, dass dieses Ärgernis im zurückliegenden Jahr erheblich zugenommen hat. Es ist selten geworden, dass vor der Ein- oder Ausfahrt nicht geparkt wird. Wiederkehrend sind gleichzeitig sogar beide Fahrwege unpassierbar. Gewöhnlich werden Fahrzeuge über mehrere Minuten für einen Einkauf u. a. abgestellt, ohne das ein Verantwortlicher in der Nähe festgestellt werden kann. "Üblicherweise" wird daher dem außerhalb des Fahrzeugs befindlichen Fahrers durch Hupen signalisiert, dass jemand die Tiefgarage verlassen bzw. befahren möchte. Inzwischen ist das Hupen fast zu jeder Tageszeit zu hören, was anderen Anwohnern zur Last fällt. In der Tiefgarage befinden sich ca. 100 Parkplätze für die Bewohner, weshalb die Zufahrt häufig befahren wird. Die Attraktivität, die Tiefgaragenzufahrten als Parkfläche zu nutzen, wird dadurch begünstigt, dass diese aus einer Einfahrt und einer Ausfahrt besteht, wodurch aufgrund der Gesamtlänge von etwa zwei PKW-Längen ein rangierfreies Parken möglich ist. In Rahmen seiner Stellungnahme vom 27.11.2015, ST 1670, wurde durch den Magistrat als abhelfende Maßnahme eine Erneuerung bzw. Neumarkierung von Parkwinkeln, die an die Tiefgaragenzufahrt angrenzen, vorgenommen. Diese Maßnahme hat sich in der Zwischenzeit leider als wirkungslos herausgestellt (siehe Fotos). Auch diese Markierungen werden - wie die Tiefgaragenzufahrt - schlicht ignoriert. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen für effektiv geeignet erachtet werden, um den Anwohnern wieder das zuverlässige Befahren der Tiefgarage zu ermöglichen. Vorstellbar wäre beispielsweise die Errichtung von Hindernissen zwischen Zu- und Ausfahrt, um die Attraktivität des regelmäßigen Beparkens der Tiefgaragenzufahrt zu verhindern oder zumindest "unattraktiv" zu gestalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2015, OM 4494 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1610 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2016, OM 4940 Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2016, ST 1500 Antrag vom 21.06.2021, OF 32/8 Auskunftsersuchen vom 08.07.2021, V 112 Aktenzeichen: 32 1

Beratung im Ortsbeirat: 4