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Reflexion

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Generelles Durchfahrverbot für 3,5-Tonner im Wacholderweg

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2017, OF 371/10 Betreff: Generelles Durchfahrverbot für 3,5-Tonner im Wacholderweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, das Straßenverkehrsamt anzuweisen, durch Aufstellen der entsprechenden Hinweisschilder dafür zu sorgen, dass der Wacholderweg am Frankfurter Berg künftig nicht mehr von Lastkraftwagen ab 3,5 Tonnen durchfahren werden kann. Begründung: Der Wacholderweg als ohnehin schmale Straße ist im Abbiegebereich zum Ginsterweg so eng, dass es immer wieder zu gefährlichen Situationen für Kinder, Radfahrer und Fußgänger kommt. Die Straße führt zudem zu zwei Kitas, einer Schule und verläuft direkt am Sportplatz der TSG Frankfurter Berg, so dass dort täglich viele Kinder zu Fuß unterwegs sind. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 10 am 12.09.2017, TO II, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2098 2017 Die Vorlage OF 371/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Generelles Durchfahrtsverbot für 3,5-Tonner im Wacholderweg

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2098 entstanden aus Vorlage: OF 371/10 vom 28.08.2017 Betreff: Generelles Durchfahrtsverbot für 3,5-Tonner im Wacholderweg Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass durch das Aufstellen der entsprechenden Hinweisschilder dafür gesorgt wird, dass der Wacholderweg am Frankfurter Berg künftig nicht mehr von Lastkraftwagen ab 3,5 Tonnen durchfahren werden kann. Begründung: Der Wacholderweg, eine ohnehin schmale Straße, ist im Abbiegebereich zum Ginsterweg so eng, dass es immer wieder zu gefährlichen Situationen für Kinder, Radfahrer und Fußgänger kommt. Die Straße führt zudem zu zwei Kitas, einer Schule und verläuft direkt am Sportplatz der TSG Frankfurter Berg 1957 e. V., sodass dort täglich viele Kinder zu Fuß unterwegs sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2017, ST 2311 Aktenzeichen: 32 1

Beratung im Ortsbeirat: 4