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Reflexion

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Poller bei Fußgängerüberweg Leonhardsgasse 2

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.04.2018, OF 371/11 Betreff: Poller bei Fußgängerüberweg Leonhardsgasse 2 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, durch Aufstellen von Pollern, den Bereich um den Fußgängerüberweg an der Leonhardsgasse 2 von widerrechtlich parkenden Fahrzeugen freizuhalten. Begründung: In der Leonhardsgasse 2 ist eine beliebte Gastronomie. Die Parkplatzsituation in Seckbach ist wie überall in der Stadt - nicht ausreichend. Dennoch herrscht auch reger Fußverkehr. Es ist nicht hinnehmbar, dass dieser durch widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge, gefährdet wird, insbesondere an Fußgängerüberwegen. Täglich ist zu beobachten, wie Fahrzeuge auf dem Fußgängerüberweg direkt oder wahlweise im geschützten 5-Meterbereich parken. Es scheint jedenfalls die Regel zu sein. Das Aufstellen von zwei Pollern, um den 5-Meterbereich zu sichern, würde eine merkliche Verbesserung der Verkehrssicherheit der Fußgänger bewirken. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 11 am 14.05.2018, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3166 2018 Die Vorlage OF 371/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Poller unter Beachtung der Barrierefreiheit aufgestellt werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP

Aufstellen von Pollern um den Fußgängerüberweg vor der Leonhardsgasse 2

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.05.2018, OM 3166 entstanden aus Vorlage: OF 371/11 vom 26.04.2018 Betreff: Aufstellen von Pollern um den Fußgängerüberweg vor der Leonhardsgasse 2 Der Magistrat wird aufgefordert, durch Aufstellen von Pollern, unter Beachtung der Barrierefreiheit, den Bereich um den Fußgängerüberweg vor der Leonhardsgasse 2 von widerrechtlich parkenden Fahrzeugen frei zu halten. Begründung: In der Leonhardsgasse 2 ist eine beliebte Gastronomie. Die Parkplatzsituation in Seckbach ist wie überall in der Stadt - nicht ausreichend. Dennoch herrscht auch reger Fußverkehr. Es ist nicht hinnehmbar, dass dieser durch widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge gefährdet wird, insbesondere an Fußgängerüberwegen. Täglich ist zu beobachten, wie Fahrzeuge auf dem Fußgängerüberweg direkt oder wahlweise im geschützten Fünf-Meter-Bereich parken. Es scheint jedenfalls die Regel zu sein. Das Aufstellen von zwei Pollern, um den Fünf-Meter-Bereich zu sichern, würde eine merkliche Verbesserung der Verkehrssicherheit der Fußgänger bewirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1739 Anregung an den Magistrat vom 17.09.2018, OM 3680 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66 0

Beratung im Ortsbeirat: 4