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Reflexion

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Wohnungsneubauten in der Niedwiesenstraße, Eschersheim

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.05.2012, OF 371/9 Betreff: Wohnungsneubauten in der Niedwiesenstraße, Eschersheim Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob für die im Bau befindlichen 64 Wohneinheiten zwischen den Haus-Nr. 41 und 51 eine Tiefgarage vorgesehen ist; wenn nicht, aus welchem Grunde, bitte; wie der sich aus hinzukommenden 64 Wohneinheiten ergebend zusätzliche Parkplatzbedarf in welcher anderen Form gedeckt werden soll. Begründung: In der Niedwiesenstraße besteht jetzt schon Parkplatzdruck. Wenn die nicht geringe Zahl von 64 Wohneinheiten mit einer abzusehenden Zahl von Autos hinzukommt, wäre es nicht vertretbar, wenn nicht schon im Vorfeld des Bauens die Parkplatz-Situation geklärt worden wäre. Der freie Raum zwischen den neuen Wohneinheiten stellt sich zu gering dar, um für Abstellplätze herangezogen werden zu können. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 9 am 24.05.2012, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 392 2012 Die Vorlage OF 371/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Ablehnung)

Wohnungsneubauten in der Niedwiesenstraße

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 24.05.2012, V 392 entstanden aus Vorlage: OF 371/9 vom 09.05.2012 Betreff: Wohnungsneubauten in der Niedwiesenstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob für die im Bau befindlichen 64 Wohneinheiten zwischen den Häusern Niederwiesenstraße 41 und 51 eine Tiefgarage vorgesehen ist. 2. Wenn nicht, aus welchem Grund; 3. wie der sich aus hinzukommenden 64 Wohneinheiten ergebende zusätzliche Parkplatzbedarf gedeckt werden soll. Begründung: In der Niedwiesenstraße besteht jetzt schon Parkplatzdruck. Wenn die nicht geringe Zahl von 64 Wohneinheiten mit einer abzusehenden Zahl von Autos hinzukommt, wäre es nicht vertretbar, wenn nicht schon im Vorfeld des Bauens die Parkplatzsituation geklärt worden wäre. Der freie Raum zwischen den neuen Wohneinheiten stellt sich zu gering dar, um für Abstellplätze herangezogen werden zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2012, ST 1325 Aktenzeichen: 64 1

Beratung im Ortsbeirat: 4