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Reflexion

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Stand und Perspektiven der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung für Frankfurt am Main - Fortschreibung 2015 - Kinderfreundliche Stadt: Zukunftsorientierte Planung der Betreuung der Kinder unter drei Jahren

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 09.10.2015, B 379 Betreff: Stand und Perspektiven der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung für Frankfurt am Main - Fortschreibung 2015 - Kinderfreundliche Stadt: Zukunftsorientierte Planung der Betreuung der Kinder unter drei Jahren Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 26.06.2014, § 4758 - NR 405/94 Jugendhilfeausschuss, B 15/14 - Gliederung 1. Allgemeines 2. Entwicklung der Kinderzahlen 3. Entwicklung des Angebots in Kindertageseinrichtungen 3.1 Entwicklung im Bereich der Angebote für Kinder unter 3 Jahren/Rechtsanspruch für Kinder ab dem 1. Lebensjahr seit 2013 3.2 Entwicklung im Bereich Kindergarten 3.3 Entwicklung im Bereich der Angebote für Grundschulkinder 3.4 Entwicklung von Grundschulen zu ganztägig arbeitenden Schulen 3.4.1 Erweiterte Schulische Betreuung (ESB) 3.4.2 Förderprogramme des Landes Hessen 3.4.3 Pakt für den Nachmittag 4. Ausblick: Planung der Angebotserweiterungen 2015 bis 2019 4.1 Ausbauplanung im Bereich der Angebote für Kinder unter 3 Jahren 4.2 Ausbauplanung im Bereich Kindergarten 4.3 Ausbauplanung im Bereich der Angebote für Grundschulkinder Anlagen: Anlage 1a Versorgung von Kindern unter 3 Jahren 2013 (nach Planungs- und Schulbezirken) Anlage 1b Versorgung von Kindern unter 3 Jahren 2014 (nach Planungs- und Schulbezirken) Anlage 2a Kindergartenversorgung 2013 (nach Planungs- und Schulbezirken) Anlage 2b Kindergartenversorgung 2014 (nach Planungs- und Schulbezirken) Anlage 3a Schulkinderversorgung 2013 (nach Planungs- und Schulbezirken) Anlage 3b Schulkinderversorgung 2014 (nach Planungs- und Schulbezirken) Anlage 4a Ausbau und Veränderungen des Kita-Platzangebots von November 2012 bis November 2013 Anlage 4b Ausbau und Veränderungen des Kita-Platzangebots von November 2013 bis November 2014 Anlage 5 Kita-Neubauten ab 2014 in Bau oder in Vorbereitung Anlage 6a Bestandserhebung der Kindertageseinrichtungen nach Planungs- und Schulbezirken zum 1.11.2013 Anlage 6b Bestandserhebung der Kindertageseinrichtungen nach Planungs- und Schulbezirken zum 1.11.2014 1. Allgemeines Es gehört zu den erklärten kommunalpolitischen Prioritäten des Magistrats auch für die XVII. Wahlperiode 2011 - 2016, Frankfurt am Main zur Familienstadt weiter zu entwickeln und die frühkindliche Bildung zu intensivieren und qualitativ weiter zu verbessern. Derzeit gibt es in Frankfurt 141 Kitas des Eigenbetriebes Kita Frankfurt und 590 nicht-städtische Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft von 233 Trägern der freien Jugendhilfe. Der vorliegende Bericht schreibt die in den 90er Jahren begonnene Berichterstattung der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung fort (vgl. zuletzt B 15 vom 24.01.2014). Datengrundlage sind die Kita-Bestandserhebung zum Stichtag 01.11.2014 sowie Auswertungen der Einwohnerstatistik bezüglich relevanter Altersjahrgänge zum Jahresende 2014. - Im Teil 2 wird zunächst die Entwicklung der Kinderzahlen in Frankfurt am Main kurz dargestellt; - Teil 3 beschreibt die Entwicklung im Bereich der Angebote für Kinder unter drei Jahren, im Kindergarten- und im Schulkinderbereich bis 2019 auf der Basis wichtiger Eckdaten; - Teil 4 gibt einen Ausblick auf die Maßnahmen zur Angebotserweiterung in den Jahren 2015 bis 2019 im Bereich der Angebote für Kinder unter drei Jahren, im Kindergartenbereich und bei den Bildungs- und Betreuungsangeboten an den Grundschulen. Der Bericht wird durch folgende Anlagen ergänzt: - Die Anlagen 1a und 1b, 2a und 2b sowie 3a und 3b stellen auf der Ebene der 79 Grundschulbezirke und der 40 Kita- Planungsbezirke sowie der Angebote mit gesamtstädtischem Bezug (Kita- Planungsbezirk 99) Informationen zu Kinderzahlen, Platzbestand und Versorgungsquoten in den 3 Altersgruppen entsprechend der Bestanderhebung zum 01.11.2013 bzw. 01.11.2014 bereit; - Mit den Anlagen 4a und 4b werden die große Zahl von Angebotsveränderungen nach Bezirken, Einrichtungen und Altersstufen dokumentiert, die zwischen den Stichtagserhebungen zum 01.11.2012 und 01.11.2013 bzw. zwischen dem zum 01.11.2013 und 01.11.2014 erfolgt sind; - Anlage 5 gibt einen Überblick über die in Bau oder Vorbereitung befindlichen Kita-Neubauvorhaben. - In der Anlage 6a und 6b befindet sich ergänzend die komplette Bestandserhebung zum 01.11.2013 bzw. 1.11.2014. Hier sind alle bestehenden Kindertageseinrichtungen nach Kita-Planungs- und Schulbezirken aufgeführt. Es finden sich Angaben zur Adresse der Einrichtungen, zu den jeweils betreuten Altersgruppen, zu vorhandenen und tatsächlich belegten Plätzen, zum Anteil von Mädchen und Jungen in den Einrichtungen und zur Betreuungszeit sowie zur Auslastung. 2. Entwicklung der Kinderzahlen Ein zentraler Faktor für die Kita-Entwicklungsplanung ist, dass in Frankfurt am Main entgegen dem allgemeinen Trend nun schon seit 15 Jahren steigende Kinderzahlen bei den Kindern von der Geburt bis ins Grundschulalter zu verzeichnen sind. Nach der Bevölkerungsvorausberechnung des Bürgeramts, Statistik und Wahlen ist mit einer Fortsetzung dieses Trends noch bis mindestens 2025 zu rechnen. Die kleinräumliche Analyse zeigt, dass neben den Neubaugebieten hohe Zuwächse insbesondere in den innenstadtnahen, bevölkerungsreichen Stadtteilen festzustellen sind. Bereits in den vergangenen Jahren ist Frankfurt am Main im Vergleich zu anderen deutschen Großstädten stark überdurchschnittlich gewachsen. Die Stadt belegt in der Wachstumsstatistik (Bevölkerungsfortschreibung der Statistischen Landesämter) nach München, Dresden und Leipzig den vierten Platz und gehört damit zu den prosperierenden deutschen Städten. Der Bevölkerungszuwachs der letzten Jahre ist sowohl auf einen Geburtenüberschuss, als auch auf eine positive Wanderungsbilanz zurückzuführen. Die Zahl der Zuzüge liegt deutlich über der Zahl der Wegzüge. Positiv wirken sich hier insbesondere die großen Wohnungsneubauprojekte (u.a. Riedberg, Frankfurter Bogen, Rebstock, Europaviertel, Lindenviertel) aus. In einer Studie des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung ist Frankfurt noch vor München im Vergleichszeitraum (1990 bis 2009) die Stadt mit dem größten Geburtenzuwachs in Deutschland. Die höchsten Geburtenzahlen wiesen die Stadtteile Nordend, Sachsenhausen, Bockenheim, Westend und Gallus auf. Die Kinderzahlen im Bereich der Kinder von 0 bis unter 3 Jahren (3 Jahrgänge / 0- bis unter 3-Jährige; Geburtsjahre 2012 bis 2014) sind von 21.163 in 2012 auf 21.920 in 2013 (+757) und weiter auf 22.617 in 2014 (+697) angestiegen. Für die Folgejahre 2015 bis 2019 wird eine Mittelwertberechnung auf der Basis der Zuwächse von 2008 bis 2014 vorgenommen. Der prognostizierte Zuwachs beträgt damit für die Folgejahre jährlich 459 Kinder. Die hochgerechneten Gesamtzahlen relativieren sich in der absoluten Höhe erfahrungsgemäß etwas durch Wanderungsbewegungen / Fluktuation (z.B. Wegzug von Familien ins Umland); der ansteigende Trend ist jedoch weiterhin sehr deutlich erkennbar. Die Kinderzahlen in den für den Kindergartenbesuch im Jahr 2014/2015 relevanten Jahrgängen (3,5 Jahrgänge / 3 bis 6 jährige Kinder; Geburtsjahre 2008 bis 2011) sind von 23.022 in 2012 über 23.590 in 2013 (+568) auf 24.303 in 2014 (+713) deutlich angestiegen. Die für 2015/16/17 errechneten Prognosezahlen (24.962, 25.735 bzw. 26.218 = Zuwächse gegenüber dem Vorjahr um 659, 774 bzw. 483 Kinder) wurden nach unten korrigiert: die Abweichungen zwischen Hochrechnungs- und tatsächlich eingetretenen Kinderzahlen waren in den zurückliegenden Jahren erheblich: die tatsächlichen Zuwächse der Kindergartenkinder reduzierten sich gegenüber den Hochrechnungszuwächsen. Bei einer Hochrechnung/Trendverlängerung bis ins Jahr 2017 (3,5 Jahrgänge) wird nun von einer Steigerung bei den Kinderzahlen um im Durchschnitt 500 Kinder pro Jahr ausgegangen. Berechnungsgrundlage für diesen Trend ist die Entwicklung in den vergangenen 7 Jahren (2008 bis 2014) unter Berücksichtigung der Geburtenzahlen zum 31.12.2014 im Bereich der zu diesem Zeitpunkt 0- bis unter 3-Jährigen (2015 bis 2017). Für die Jahre 2018 bis 2019 wird die Prognose über eine Mittelwertberechnung der Entwicklung zwischen 2008 und 2014 erstellt. Der prognostizierte Zuwachs beträgt damit für die Folgejahre 2018 bis 2019 jährlich 532 Kinder. Die Kinderzahlen im Grundschulalter (4 Jahrgänge) stiegen von 23.584 in 2012 über 24.376 in 2013 (+792) auf 25.271 in 2014 (+895) deutlich an, was sich bis 2019 und auch darüber hinaus fortsetzen wird. Berechnungsgrundlage für die Prognose 2015 bis 2019 ist die Zahl der zum 31.12.2014 in Frankfurt lebenden 1 bis 9jährigen Kinder. Auch im Bereich dieser Altersgruppe wurden die für 2015 bis 2019 errechneten Prognosezahlen (25.827, 26.502, 27.249, 27.988, bzw. 28.795 = Zuwächse gegenüber dem Vorjahr um 556, 675, 747 740 und 807 Kinder) nach unten korrigiert: die Abweichungen zwischen Hochrechnungs- und tatsächlich eingetretenen Kinderzahlen waren in den zurückliegenden Jahren erheblich: die tatsächlichen Zuwächse der Kinder verringerten sich gegenüber den Hochrechnungszuwächsen. Die Prognose geht von einem Anstieg um jährlich 500 Kinder aus. Für alle 3 Altersgruppen (Kinder unter 3 Jahren, Kindergartenkinder, Grundschulkinder) gilt, dass auch andere Daten und Erkenntnisse eine weiter steigende Nachfrage und einen entsprechenden Handlungsbedarf bestätigen: - Insgesamt hoher Auslastungsgrad - Kaum noch frei gemeldete Plätze und viele Anfragen bei der "Infobörse Kindertagesbetreuung" - Einschätzungen der Kita-Leitungen zu unberücksichtigten Vormerkungen und - Aktuelle Versorgungsengpässe in einigen Stadtteilen 3. Entwicklung des Angebots in Kindertageseinrichtungen Die Stadt Frankfurt am Main hat das Platzangebot seit Beginn der 90er Jahre konsequent ausgebaut. Vor allem als Folge der seit dem Jahr 2000 wieder steigenden Kinderzahlen bedarf jedoch das Ziel, den geltenden Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz zu gewährleisten und für Kinder unter 3 Jahren seit 2013 einzulösen, weiterer Anstrengungen. Auch für die Grundschulkinder will der Magistrat ein verlässliches Bildungs- und Betreuungsangebot bereithalten, obwohl es keinen Rechtsanspruch für diese Altersgruppe gibt. Dies wird im Rahmen der Ganztagsschulentwicklung ermöglicht (vgl. Kapitel 3.4). Die folgende Tabelle zeigt, dass in den vergangenen 8 Jahren ein erheblicher Ausbau der Platzkapazität in allen Altersstufen erfolgt ist. Auch in den Jahren 2013 und 2014 konnten wieder Verbesserungen erreicht werden. Wegen der stark steigenden Kinderzahlen und der Gefährdung des Rechtsanspruchs wurde für die Maßnahmenplanung ab 2004 der vorrangige Ausbau des Kindergartenangebots festgelegt. Die Erweiterung der Betreuungsplätze für Grundschulkinder wurde auf die Erweiterung schulischer Betreuungsangebote verlagert. Ab dem Jahr 2008 wurde dann auch wegen der Änderungen im SGB VIII (Einführung des Rechtsanspruchs für Kinder unter 3 Jahren zum August 2013) das Angebot in Krippen und Krabbelstuben massiv ausgebaut. Parallel dazu wurde für die gleiche Altersgruppe das Angebot in der Kindertagespflege erweitert. Entwicklung des Gesamtangebots an Kita-Plätzen 2007 - 2014 Betrieblich geförderte Kindertageseinrichtungen Insbesondere im Bereich der Angebote für Kinder unter 3 Jahren realisieren immer mehr Betriebe und Unternehmen in Frankfurt am Main die Option, die Kinderbetreuung für ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen betrieblich zu fördern. Seit dem Jahr 1992 werden Betriebe, die eine betriebliche Kindertageseinrichtung einrichten, von der Stadt Frankfurt finanziell unterstützt. Auf der Grundlage dieses Frankfurter Programms zur Förderung betrieblicher und betriebsnaher Einrichtungen werden zum Stichtag 01.11.2014 in Frankfurt am Main 54 betriebliche Kindertageseinrichtungen betrieben, die 1.617 Plätze für Kinder unter 3 Jahren, 828 Kindergartenplätze und 55 Hortplätze zur Verfügung stellen. Dies sind insgesamt 2.500 Plätze in betrieblichen und betriebsnahen Einrichtungen. 3.1 Entwicklung im Bereich der Angebote für Kinder unter 3 Jahren / Rechtsanspruch für Kinder ab vollendetem 1. Lebensjahr seit 2013 Bei den Platzzahlen (Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze in Krippen und Krabbelstuben sowie in altersgemischten Kindergartengruppen und Tagespflege) erfolgte in den Jahren von 2007 bis 2014 ein kontinuierlicher Ausbau des Angebots um insgesamt 5.535 Plätze in Tageseinrichtungen und um 280 Plätze in Tagespflege. In 2013 wurden 1.104 und 2014 weitere 1.418 Plätze für Kinder unter 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen geschaffen. Damit erreicht der Versorgungsgrad in Tageseinrichtungen im Bereich der Kinder unter 3 Jahren 2014 39 %. Absolut standen zum 01.11.2014 insgesamt 8.771 Plätze in Krippen und Krabbelstuben sowie in altersgemischten Kindergartengruppen zur Verfügung. Vor allem in dieser Altersgruppe (0- bis unter 3-Jährige Kinder) wird ein großer Teil der Kinder in Tagespflege betreut. Durch die Regelungen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) und des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) wird diesem Bereich der Kinderbetreuung ein erweiterter rechtlicher Rahmen verliehen. Bei der Planung des Gesamtangebots für diese Altersgruppe ist die Tagespflege als gleichrangige Angebotsform mit zu berücksichtigen. Nach den Daten der Tagespflegebörse wurden 375 Tagespflegeverhältnissen zum Stichtag 01.11.2008 für Kinder unter 3 Jahren ermittelt. Seitdem ist das Angebot im Bereich der Kindertagespflege angestiegen. Im Berichtsjahr 2014 werden nunmehr 809 Kinder unter 3 Jahren in Tagespflege betreut. Rechnet man diese Plätze bei Tagespflegepersonen zu den Plätzen in Kindertagseinrichtungen, ergibt sich für 2013 eine Gesamtzahl von 8.196 Plätzen und für 2014 von 9.580 Plätzen. Erstmals liegt damit die Gesamtzahl der Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren über 9.000. Mit diesem Platzangebot wird in 2014 ein Versorgungsgrad von 42 % in Bezug auf die 3 Jahrgänge der unter 3-Jährigen erreicht. Mit 42% liegt Frankfurt über dem gesetzten bundesweiten Mittelwert zum Ausbau von U3 Plätzen. Das Versorgungsziel wird seit dem Bericht B 864 vom 02.10.2009 mit 50 % in Bezug auf 3 Jahrgänge (0- bis unter 3-Jährige) beziffert. Der Magistrat geht bei der Ermittlung des Versorgungsziels weiterhin von 3 Jahrgängen (Kinder von 0 bis 3 Jahren) aus. Eine Reduzierung der Versorgungsziele - gerade auf 2 Jahrgänge (Kinder von 1 bis 3 Jahren), weil nur für diese Altersgruppe der individuelle Rechtsanspruch besteht - erscheint aus Sicht des Magistrats nicht ausreichend. Darum übernimmt die Stadt die Verantwortung und baut auch über dem bereits erreichten bundesweiten Mittelwert hinaus weiter aus, sodass 2015 ein Versorgungsgrad von 45% für die 3 Jahrgänge prognostiziert wird. Auch ein bedarfsgerechtes Angebot für Kinder unter 1 Jahr ist per Gesetz (§ 24, Abs. 1, SGB VIII) zu schaffen (wenn auch ohne den individuell einklagbaren Rechtsanspruch) und wird auch von den Familien nachgefragt. Darüber hinaus sind die Vorgaben des Bundes und der Länder bezüglich der Berichterstattung der Kommunen seit 2008 gleich geblieben. Alle Angaben, die hier jährlich (z.B. dem Hessischen Sozialministerium oder dem Bundesfamilienministerium) vorgelegt werden, müssen in Bezug auf 3 Jahrgänge dargestellt werden. Diese Anforderungen finden ihre Begründung insbesondere in der Vergleichbarkeit der Angaben in betreffenden Statistiken des Bundes und der Länder. Seit 01.08.2013 gilt der uneingeschränkte (subjektive, d. h. individuell einklagbare) Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege für jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Zur Einlösung des Rechtsanspruchs hält der Magistrat bis 2017 die Umsetzung eines Versorgungsgrads von mindestens 50%, bezogen auf die ersten drei Jahrgänge, für erforderlich. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen zwischen 2015 und 2017 ca. 2.400 zusätzliche Betreuungsplätze in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege eingerichtet werden (siehe dazu die folgende Tabellenübersicht). Das stellt nicht nur die Stadt Frankfurt, sondern auch die Träger von Kindertageseinrichtungen vor erhebliche Herausforderungen. Wegen stärker steigender Kinderzahlen wären bis 2019 zur Erreichung des Versorgungsziels 50% weiter rd. 460 Plätze erforderlich. Zusätzlich werden weitere Plätze ab 2017 benötigt, um eine neue regional bezogene Ausbauplanung für Planungsbezirke mit erhöhtem Bedarf zu realisieren. Diese neue regional bezogene Ausbauplanung wird in Kapitel 4.1 näher erläutert und begründet. In der Summe führt diese Ausbauplanung zu einem stadtweit nach oben korrigierten Versorgungsziel von 53%. Für diese regional bezogene, erhöhte Ausbauplanung werden weitere 750 Plätze benötigt. In der Summe wären zum Erreichen einer 53% Versorgung 2019 gegenüber dem Ist 2014 rund 3.600 zusätzliche Plätze erforderlich. Die Platzausbauplanung zur Einlösung des Rechtsanspruchs ab 2013 legt der Magistrat mit diesem Bericht vor (siehe Kapitel 4.1). Die in der Tabelle abgebildeten Ausbauzahlen (Veränderungen zum Vorjahr) beinhalten ab dem Jahr 2015 neue Plätze für unter 3jährige über das Frankfurter Sofortprogramm Kinderbetreuung, über Kita-Neubauten sowie Erweiterungen in Neubauten. 3.2 Entwicklung im Bereich Kindergarten In den letzten Jahren erfolgte ein kontinuierlicher Ausbau des Kindergarten-Platzangebots. Allein in den letzten vier Jahren wurden 2.514 zusätzliche Kindergartenplätze geschaffen (2011 +500 Plätze, 2012 +519 Plätze, 2013 +785 Plätze, 2014 +710 Plätze, vgl. Anlage 4). Dem stand im gleichen Zeitraum ein Anstieg um 2.214 Kinder gegenüber. So ist der Versorgungsgrad trotz erheblichem Platzausbau zwischen 2011 und 2014 nicht signifikant gestiegen. Er beträgt 2014, bezogen auf 3,5 Jahrgänge, 95%. Um der zu erwartenden, weiterhin deutlichen, Zunahme der Kinderzahlen gerecht zu werden und auch den Versorgungsgrad weiter zu verbessern, sind weiterhin große Anstrengungen beim Kindergarten-Platzausbau erforderlich. Dabei kommt es auch darauf an, eine größere regionale Ausgewogenheit zu erreichen. Zusätzlich zu den Angebotserweiterungen im Rahmen des Sofortprogramms Kinderbetreuung werden in erheblichem Umfang zusätzliche Platzkapazitäten in den vorgesehenen Kita-Neubauten geschaffen (vgl. Anlage 5). Die unter 3.1 beschriebenen geplanten Platzerweiterungen für Kinder unter 3 Jahren verstärken das Erfordernis einer lückenlosen Anschlussbetreuung im Kindergarten zum vollendeten 3. Lebensjahr der Kinder. Kann der Wechsel nicht zum 3. Geburtstag erfolgen, hat dies zur Folge, dass Dreijährige in Krippen und Krabbelstuben bleiben müssen, diese Plätze also nicht zeitnah mit Kleinkindern belegt werden können. Vor diesem Hintergrund hat der Magistrat im Rahmen des Berichtes B 864 vom 2.10.2009 (Beschluss der StVV vom 28.01.2010 § 7474) das Versorgungsziel im Kindergartenbereich auf 100% angehoben. Drei- bis Sechsjährige - Entwicklung der Kinder- und Platzzahlen * = Hochrechnung / Platzzahlen und -veränderungen geschätzt / Kinderzahlen auf Basis der Jahrgänge der heute 0 bis 3-Jährigen. Die für 2015/16/17 errechneten Prognosezahlen (24.962, 25.735 und 26.218 = Zuwächse gegenüber dem Vorjahr um 659, 774 bzw. 483 Kinder) wurde insgesamt nach unten korrigiert. Die Abweichungen zwischen Hochrechnung und tatsächlich eingetretenen Kinderzahlen waren in den zurückliegenden Jahren erheblich. Die tatsächlichen Zuwächse der Kindergartenkinder verringerten sich gegenüber den Hochrechnungszuwächsen. Deshalb wird für 2015/16/17 von 500 zusätzlichen Kindern ausgegangen. Die Überprüfung der tatsächlichen Entwicklung in 2015 erfolgt nach Vorliegen der Einwohner-statistik zum 31.12.2015 ** = Trendverlängerung / Platzzahlen und -veränderungen geschätzt / Kinderzahlen auf Basis einer Mittelwertberechnung der Entwicklung 2008 bis 2014 Die Erweiterung der Anteile von Ganztags- und Teilzeit-Plätzen am Gesamtangebot im Kindergartenbereich wurde bereits im Bericht vom 18.02.2000 (B 102) ausdrücklich als Ziel der Angebotsplanung benannt. Das Ziel einer bedarfsgerechten Ausweitung des Ganztagsangebots wird kontinuierlich weiter verfolgt. So konnte der Anteil der Ganztagsplätze im Kindergarten mittlerweile auf 74% erhöht werden, der Anteil der Teilzeitplätze liegt 2014 bei 18% und der Anteil der Halbtagsplätze sank weiter auf nunmehr 8%. Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung seit dem Jahr 2000: Entwicklung der Betreuungszeiten in Kindergärten von 2000 bis 2014 Ganztags Teilzeit Halbtags 2000 47% 20% 33% 2004 50% 25% 25% 2008 63% 22% 15% 2012 70% 20% 10% 2013 71% 20% 9% 2014 74% 18% 8% 3.3 Entwicklungen im Bereich der Angebote für Grundschulkinder Der Bedarf an Betreuungsangeboten für Grundschulkinder steigt in Frankfurt am Main kontinuierlich. Das zeigt die deutlich gestiegene Nachfrage nach Betreuungsplätzen in allen Frankfurter Stadtteilen. In den vergangenen Jahren war dieser höhere Bedarf eher in den innenstadtnahen Planungs- und Schulbezirken zu verzeichnen. Heute stellt sich die Situation so dar, dass im gesamten Stadtgebiet ein großer Bedarf erkennbar ist. Belege hierfür sind die vermehrte Nachfrage nach Betreuungsangeboten in der Infobörse Kindertagesbetreuung des Stadtschulamtes und die Überbelegungen in den Horten, den Schülerläden und den Erweiterten Schulischen Betreuungen. Zurückzuführen ist die gestiegene Nachfrage zum einen auf das stetige Wachstum der Stadt Frankfurt am Main. Im Zeitraum zwischen dem Schuljahr 2011 und 2014 ist die Zahl der Grundschüler um rund 8 % gestiegen. Zum anderen benötigen viele Familien einen Betreuungsplatz über die Unterrichtszeit hinaus, um Beruf und Familie vereinbaren zu können. Der gut voranschreitende Ausbau von Betreuungsplätzen für unter Dreijährige und die sehr gute Versorgungssituation im Bereich der Drei- bis Sechsjährigen macht zudem die Rückkehr in den Beruf schon sehr viel früher attraktiv und möglich. Hier greifen die städtischen Bemühungen zur Erhöhung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Zudem gibt es im Bereich der Drei- bis Sechsjährigen eine Ausweitung der Betreuungsdauer, sodass viele Familien mit ihrer Berufstätigkeit und Lebensplanung auf eine Entlastung durch ein Betreuungsangebot eingestellt sind und beim Übergang der Kinder vom Kindergarten in die Grundschule auf eine Fortsetzung des Betreuungsangebots im vergleichbaren zeitlichen Rahmen angewiesen sind. Hinzu kommt, dass Eltern die Förderung ihrer Kinder in Horten, schulischen Betreuungsangeboten und ganztägig arbeitenden Schulen sehr schätzen und Kinder hier gerne ihren Nachmittag mit Kindern ihrer Altersgruppe verbringen. Die Planung für die Altersgruppe der Schulkinder beruht auf dem gesetzlichen Auftrag, dass für Kinder im schulpflichtigen Alter ein bedarfsdeckendes Betreuungsangebot vorzuhalten ist (vgl. § 24, Satz 4 SGB VIII). Allerdings besteht für schulpflichtige Kinder bisher weder nach dem SGB VIII noch nach hessischem Landesrecht (Hessisches Kinder- und Jugendhilfe-Gesetzbuch - HKJGB; Hessisches Schulgesetz) ein einklagbarer Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Zum 01.11.2014 standen den Grundschulkindern 9.057 Hortplätze und 4.268 Plätze in der Erweiterten Schulischen Betreuung (siehe 3.4.1) und in der Übermittagbetreuung (siehe ebd.) zur Verfügung. Dies ergibt gesamt 13.325 Plätze und einen stadtweiten Versorgungsgrad über platzbezogene Angebote von 53%. In dieser Quote sind noch nicht die schulbezogenen Bildungs- und Betreuungsangebote einbezogen. Die Angebote nach den Profilen 2 und 3 der Schulen im Ganztagsschulprogramm des Landes Hessen (siehe 3.4.2) sowie die Angebote der "Offenen Frankfurter Ganztagsschule" (OFG, siehe 3.4.3) müssen für mindestens 20% der Kinder der Schule vorgehalten werden. Schulen, die sowohl im Profil 2 oder 3 arbeiten und zugleich Offene Frankfurter Ganztagsschule sind, halten entsprechend für mindestens 40% der Schulkinder ein Ganztagsangebot vor. In der Summe sind dies mindestens 1733 Schulkinder. Über schulbezogene Bildungs- und Betreuungsangebote können in der Stadt Frankfurt also mindestens weitere 7% der Kinder zwischen sechs und zehn Jahren betreut werden. Die Gesamtversorgungsquote für Kinder zwischen sechs und zehn Jahren (bezogen auf 4 Jahrgänge), die sowohl die platzbezogenen Betreuungsangebote als auch die Mindestabdeckquote für schulbezogene Angebote einbezieht, beläuft sich auf mindestens 60%. Die Sicherstellung von zusätzlichen ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangeboten für Grundschulkinder erfolgt über den Ausbau und die Weiterentwicklung von ganztägig arbeitenden Grundschulen. Ein Ausbau von Hortplätzen erfolgt nicht. Das bestehende Hortangebot in Kindertageseinrichtungen außerhalb der Schule bleibt erhalten. In Einzelfällen (Horte in und an Schulen) werden Horte in Erweiterte Schulische Betreuungen umgewandelt. Sechs bis Zehnjährige - Entwicklung der Kinderzahlen- und der platzbezogenen Angebote (ohne Plätze der OFG und der Ganztagsprogramme des Landes Hessen***) 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015* 2016* 2017* 2018* 2019* Kinder (6-10 Jahre / 4 Jahrgänge) 21.674 21.910 22.267 23.178 23.584 24.376 25.271 25.771 26.271 26.771 27.271 27.771 Veränderungen zum Vorjahr +138 +236 +357 +911 +406 +792 +895 +500 +500 +500 +500 +500 Hort-Plätze gesamt 9.484 9.661 9.655 9.720 9.658 9.465 9.535 9.535 9.555 9.565 9.585 9.585 Veränderungen zum Vorjahr +189 +177 -6 +65 -62 -193** +70 +/- 0 +20 +10 +20 +/- 0 abzüglich Plätze ab 5. Klasse -705 -679 -628 -590 -624 -539 -478 -600 -600 -600 -600 -600 Hortkapazität Grundschulalter 8.779 8.982 9.027 9.130 9.034 8.926 9.057 8.935 8.955 8.965 8.985 8.985 Versorgungsgrad (4 Jahrgänge) 41% 41% 41% 39% 38% 37% 36% 35% 34% 33% 33% 32% Plätze in Betreuung an Schulen (ESB + ÜM-Betr.) 2.293 2.490 2.760 3.054 3.414 3.831 4.268 4.868 5.468 6.068 6.668 7.268 Veränderungen zum Vorjahr -40 +197 +270 +294 +360 +417 +437** +600 +600 +600 +600 +600 Plätze gesamt (Hort/ESB/ÜM-Betr.) 11.072 11.472 11.787 12.184 12.448 12.757 13.325 13.803 14.423 15.033 15.653 16.253 Versorgungsgrad (Hort/ESB/ÜM-Betr.) 51% 52% 53% 53% 53% 52% 53% 54% 55% 56% 57% 59% 65 % von 4 Jahrgängen 14.088 14.242 14.474 15.066 15.330 15.844 16.426 16.751 17.076 17.401 17.726 18.051 rechnerisches Platzdefizit -3.016 -2.770 -2.687 -2.882 -2.882 -3.087 -3.101 -2.948 -2.653 -2.368 -2.073 -1.798 * = Hochrechnung / Platzzahlen und -veränderungen geschätzt (jährlicher Zuwachs an Hortplätzen auf Grundlage der Haushaltsanmeldungen, keine Plätze mehr im Sofortprogramm + Plätze in Neubauten; ab 2012 jährlich + 600 Plätze in erweiterter Betreuung an Schulen vorgesehen) Kinderzahlen auf der Basis der Jahrgänge der heute 3 bis 9 Jährigen Die für 2015 bis 2019 errechneten Prognosezahlen (25.827, 26.502, 27.249, 27.988 und 28.795 = Zuwächse gegenüber dem Vorjahr um 556, 675, 747, 740 und 807 Kinder) wurde insgesamt nach unten korrigiert. Die Abweichungen zwischen Hochrechnung und tatsächlich eingetretenen Kinderzahlen waren in den zurückliegenden Jahren erheblich. Die tatsächlichen Zuwächse der Kinder verringerten sich gegenüber den Hochrechnungszuwächsen. Deshalb wird für 2015 bis 2019 von jährlich 500 zusätzlichen Kindern ausgegangen. Die Überprüfung der tatsächlichen Entwicklung in 2015 erfolgt nach Vorliegen der Einwohnerstatistik zum 31.12.2015 ** tatsächlich wurden in erheblichem Umfang Plätze in der "Über-Mittag-Betreuung" in Plätze in Erweiterter Schulischer Betreuung umgewandelt (qualitative Verbesserung v.a. in Bezug auf die Öffnungszeiten); zwischen 1.11.2012 und 1.11.2013 sind 725 neue Plätze und zwischen 1.11.2013 und 1.11.2014 sind 518 neue Plätze in Erweiterter Schulischer Betreuung entstanden. *** schulbezogene Angebote der Schulen, die im Profil 2 und 3 nach der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen arbeiten sowie Schulen, die am kommunal finanzierten Ganztagsprogramm "Offene Frankfurter Ganztagsschule" (OFG) teilnehmen, haben entsprechend der Richtlinien für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen ein Ganztagsangebot für mindestens 20% der Schulkinder ihrer Schule vorzuhalten. Schulen, die sowohl im Profil 2 oder 3 arbeiten und zugleich OFG-Schule sind, haben entsprechend ein Angebot für mindestens 40% der Schulkinder vorzuhalten. In der Summe sind dies noch einmal mindestens 1733 weiter Schulkinder (6-10Jahre) stadtweit, die ganztägig über schulbezogene Angebote betreut werden. Das entspricht mindestens weiteren 7%. Rechnet man diese Quote schulbezogener Angebote auf die Versorgungsquote von 53% der oben aufgelisteten platzbezogenen Angebote, ergibt sich ein Gesamtversorgungsgrad für Frankfurter Kinder im Grundschulalter von mindestens 60%. 3.4 Entwicklung von Grundschulen zu ganztägig arbeitenden Schulen Das Ziel der Stadt Frankfurt ist es, die Korrelation von Herkunft und Bildungserfolg aufzubrechen und allen Kindern ein Mehr an Teilhabemöglichkeiten sowie faire Bildungschancen zu bieten. Ein wesentlicher Baustein auf dem Weg zu diesem Ziel ist die Entwicklung von Grundschulen zu ganztägig arbeitenden Schulen. Die Rahmenbedingungen an den Grundschulen sollen so ausgebaut werden, dass Bildungsprozesse optimal verlaufen können. Wichtig ist hierbei, dass Bildungswege keine Brüche erleiden und verlässliche, familiengerechte Betreuungsangebote wie auch Förderungen in gestalteten Übergängen von der Kindertagesstätte in die Schule fortgeführt werden. Zudem müssen Übergänge von Grundschulen in die weiterführende Schule unterstützend vorbereitet und begleitet werden. Dieses Ziel möchten wir in Frankfurt am Main mit der Entwicklung von Grundschulen zu ganztägig arbeitenden Schulen erreichen. Dieser Entwicklungsschritt ist ein zentraler Bestandteil des integrierten Schulentwicklungsplans 2015 - 2019, der folgende Leitprinzipien dafür zu Grunde legt: Vom Kind her denken Ganztägig arbeitende Schulen leisten erkennbare Beiträge zur individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern indem sie deren Bedürfnissen und Potentialen in den Blick nehmen und die Gestaltung der Bildungs- und Betreuungsangebote an den persönlichen Ressourcen der Kinder ausrichten. Regionalisierung Bestehende Programme in den Schulen und bestehende Strukturen in Schul-bezirken/Stadtteilen werden zusammengeführt und koordiniert, mit dem Ziel regionale Zusammenhänge zu stärken. Dazu werden verstärkt die Angebote des Schulbezirks bzw. des Stadtteils (Horte, Schülerläden, Kinderhäuser, Kindertagespflege, Vereine, etc.) einbezogen. Gemeinsam soll ein abgestimmtes sowie qualitativ hochwertiges und vielfältiges Ganztagsangebot ermöglicht werden. Vielfalt Schülerinnen und Schüler haben in ihrer individuellen Vielfältigkeit besondere Bedarfe und Potentiale. Diese zu erkennen und zum Wohl des Kindes zu arbeiten ist ein ausdrückliches Ziel. Die Ganztagsschulentwicklung folgt diesen Leitprinzipien und kann nur gelingen, wenn eine Abkehr von einem überwiegend additiven Ansatz erfolgt, bei dem die Betreuungsangebote nach dem Unterricht beginnen. Vielmehr wird ein ineinandergreifendes Modell als Ziel von ganztägig arbeitenden Schulen unterstützt. Die Umsetzung erfolgt mit veränderten Zeitstrukturmodellen in rhythmisierter Form bestehend aus Unterricht und individueller Lernförderung, Mittagessen und Freizeitangeboten sowie Bildungs- und Betreuungsangeboten. Im letzten Jahrzehnt sind im Bereich der Schulkinderbetreuung auf kommunaler Ebene und durch das Land Hessen verschiedene Bildungs- und Betreuungsangebote entstanden, die zurzeit parallel und in den verschiedensten Kombinationen in den Grundschulen existieren. Das Ziel für die kommenden Jahre ist es, diese parallel existierenden Programme und die dazugehörigen Ressourcen zusammenzuführen und in einem neuen Gesamtkonzept für eine ganztägige arbeitende Grundschule zu vereinen. Das Pilotprojekt "Pakt für den Nachmittag" (siehe 3.4.3) bildet hierbei die Grundlage für diesen Veränderungsprozess. Dieses enge Kooperationsprojekt mit dem Land Hessen hat zum Ziel, allen Eltern, die dies für ihre Grundschulkinder benötigen, ein verlässliches und bedarfsorientiertes Bildungs- und Betreuungsangebot von 7.30 bis 17.00 Uhr anzubieten. Grundschulen, die Teil des "Paktes für den Nachmittag" werden, beginnen bereits mit der Zusammenführung von existierenden Förderprogrammen an ihrer Schule. Ein nächster wichtiger Schritt im Pilotprojekt ist die enge Zusammenarbeit mit den Bildungs- und Betreuungsstrukturen im Stadtteil, um die ganztägig arbeitenden Grundschulen nach einem einheitlichen Bildungsverständnis auszurichten und die vorhandene Expertise der Kooperationspartnerinnen und -partner im Stadtteil in die Arbeit miteinfließen zu lassen. Aus den Erfahrungen des Pilotprojektes und der konzeptionellen Weiterentwicklung mit allen Akteurinnen und Akteuren im Fachfeld soll zeitnah ein Gesamtkonzept für die Entwicklung von Grundschulen zu ganztägig arbeitenden Schulen entstehen und als Grundlage für die Umsetzung an allen Grundschulen dienen. 10 Grundschulen nehmen am Pilotprojekt "Pakt für den Nachmittag" im Schuljahr 2015/2016 teil, im Schuljahr 2016/2017 sollen weitere Grundschulen dazu kommen. Für die Grundschulen, die zunächst nicht am "Pakt für den Nachmittag" teilnehmen, werden die dort vorhandenen Förderprogramme fortgeführt und nach Bedarf ausgebaut. 3.4.1 Erweiterte Schulische Betreuung (ESB) Die erweiterte Schulische Betreuung ist ein verlässliches und bedarfsorientiertes Angebot an einer Grundschule mit einer Öffnungszeit von 11.30 Uhr bis 15 Uhr bzw. 17 Uhr. Es beinhaltet eine Ferienbetreuung bei maximal 25 Schließtagen im Jahr. Das Angebot ist entgeltpflichtig und orientiert sich an den kommunalen Regelungen für Elternentgelte in Frankfurter Kindertageseinrichtungen. Zurzeit gibt es an 64 Frankfurter Grundschulen, bzw. Schulen mit Grundstufen, eine Erweiterte Schulische Betreuung mit 3.721 Plätzen. Das Förderprogramm wird mit jährlich 600 Plätzen ausgebaut. In der Zeit vor dem Unterricht (07.30-09.00 Uhr) gibt es in Grundschulen zudem die Möglichkeit einer Frühbetreuung, die entgeltfrei angeboten wird. 87 Grundschulen halten dieses Angebot zum Schuljahr 2015/2016 vor. Der Vorläufer der Erweiterten Schulischen Betreuung war die Übermittagsbetreuung. Sie deckt eine Betreuungszeit nach dem Unterricht von 11.30 Uhr bis 14 Uhr ab und enthält keine Ferienbetreuung. An 11 Grundschulen ist dieses Förderprogramm zurzeit noch installiert und wird schrittweise ebenfalls in ESB umgewandelt. 3.4.2 Förderprogramme des Landes Hessen Die Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen nach § 15 Hessisches Schulgesetz in der Fassung vom 01.11.2011 und dem dazugehörigem Qualitätsrahmen ist die rechtliche Grundlage für die Umsetzung des Förderprogrammes des Landes Hessen. Es werden die folgenden Angebote unterschieden: Profil 1 Schulen mit Ganztagsangeboten im Profil 1 bieten an mindestens drei Tagen Angebote im Zeitfenster 07.30 Uhr bis 14.30 Uhr an. Profil 2 Schulen mit Ganztagsangeboten im Profil 2 halten an fünf Tagen Ganztagsangebote von 07.30 Uhr bis 16 Uhr oder 17 Uhr und freitags bis mindestens 14 Uhr bereit. Die Teilnahme an Angeboten im Profil 1 und 2 sind für die Schülerinnen und Schüler freiwillig und erst nach Anmeldung für ein Angebot verpflichtend für den Anmeldezeitraum. Profil 3 Ganztagsschulen im Profil 3 bieten an fünf Tagen Ganztagsangebote von 07.30 Uhr bis 16 Uhr oder 17 Uhr und freitags bis mindestens 14 Uhr an. Die Teilnahme an den Angeboten ist teilweise oder vollständig verpflichtend. In Schulen mit Ganztagsangeboten Profil 1 und 2 ist gemäß Richtlinie kein Ferienprogramm vorgesehen. Schulen mit Profil 3 sehen in ihrem pädagogischen Konzept nach ihren Möglichkeiten eine Ferienbetreuung vor. Diese sind teilweise entgeltpflichtig. Die Angebote nach den Profilen müssen in der Grundschule für 20% der Kinder der Schule oder mindestens 30 Schülerinnen und Schüler vorgehalten werden. Zum Schuljahr 2015/2016 sind 43 Grundschulen/Schulen mit Grundstufen im Ganztagsschulprogramm des Landes Hessen anerkannt, davon 22 als Schule mit Ganztagsangeboten Profil 1 13 als Schule mit Ganztagsangeboten Profil 2 6 als Ganztagsschulen Profil 3 3.4.3 Pakt für den Nachmittag Am 11.06.2015 hat die Stadtverordnetenversammlung die Beteiligung der Stadt Frankfurt am Landesprogramm "Pakt für den Nachmittag" beschlossen. Die Umsetzung hat zum Schuljahr 2015/2016 mit einem Pilotverfahren begonnen. Folgende Schulen nehmen im Schuljahr 2015/2016 am "Pakt für den Nachmittag" teil: 1. Albrecht-Dürer-Schule (Sossenheim) 2. Dahlmannschule (Ostend) 3. Diesterwegschule (Ginnheim) 4. Grundschule Rebstock (Bockenheim) 5. Grundschule Riedberg I (Riedberg) 6. Henri-Dunant-Schule (Sossenheim/Auslagerung Höchst) 7. Hostatoschule (Höchst) 8. Konrad-Haenisch-Schule (Fechenheim) 9. Marie-Curie-Schule (Riedberg) 10.Textorschule (Sachsenhausen) Ziel des "Paktes am Nachmittag" ist, dass alle Kinder, die eine teilnehmende Schule besuchen und einen Betreuungsplatz benötigen, diesen auch erhalten. Dieses Versorgungsziel von dann 100% wird sichergestellt über die Angebote in der jeweiligen Schule und ihrer Kooperationspartnerinnen und -partner im Stadtteil. Zu entwickelnde Angebotsstruktur im "Pakt für den Nachmittag": - Frühbetreuung vor dem Unterricht - Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1 und 2 Für alle Schülerinnen und Schüler der ersten und zweiten Jahrgänge, die es benötigen, steht das Förderprogramm Erweiterte Schulische Betreuung (ESB) entgeltpflichtig zur Verfügung (siehe 3.4.1). - Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 3 und 4 Für die Schülerinnen und Schüler der dritten und vierten Jahrgänge steht ein System von kostenfreien Bildungs-, Betreuungs- und Freizeitangeboten täglich bis 17.00 Uhr zur Verfügung. - Ferienangebote Alle Schülerinnen und Schüler können bei maximal 25 Schließtagen an Ferienangeboten teilnehmen. Ferienangebote werden in Kooperation mit Einrichtungen, Organisationen und Vereinen im Schulbezirk/Stadtteil abgestimmt. Sie werden bedarfsorientiert angeboten. Sofern Kinder eine Erweiterte Schulische Betreuung oder einen Hort besuchen, nehmen sie bei Bedarf die dortigen Ferienangebote wahr. Die "Offene Frankfurter Ganztagsschule" (OFG) wurde im Vorfeld des "Paktes für den Nachmittag" als rein kommunale Weiterentwicklung von Schulen zu ganztägig arbeitenden Schulen eingeführt. Mit der Einführung des "Paktes für den Nachmittag" hat sich diese Entwicklungsperspektive verändert. Die weitere Entwicklung von Schulen zu ganztägig arbeitenden Schulen kann nun in Kooperation mit dem Land Hessen stattfinden. Die Stadtverordneten haben deshalb beschlossen, dass künftig nur noch Schulen in das kommunale Förderprogramm "Offene Frankfurter Ganztagsschule" aufgenommen werden, - die bereits am Pakt für den Nachmittag teilnehmen, - die sich für den Pakt für den Nachmittag beworben haben oder - die bereit sind, sich für den Pakt für den Nachmittag zu bewerben. Die kommunale Ressource wird bei diesem Förderprogramm mit der Landesressource verrechnet. Die verbleibende kommunale Ressource soll insbesondere für die Stärkung der Kooperationsbezüge innerhalb des Schulbezirks / Stadtteils eingesetzt werden. Dies geschieht mit dem Ziel, dass bestehende Strukturen des Schulbezirks/Stadtteils im Bereich der Schulkinderbetreuung so zusammengeführt und koordiniert werden sollen, dass für alle Kinder im Schulbezirk ein verlässliches und transparentes Angebot entsteht. Aktuell nehmen folgende Schulen im Pakt für den Nachmittag auch am Förderprogramm Offene Frankfurter Ganztagsschule teil: 1. Albrecht-Dürer-Schule (Sossenheim) 2. Diesterwegschule (Ginnheim) 3. Henri-Dunant-Schule (Sossenheim/Auslagerung Höchst) 4. Hostatoschule (Höchst) 5. Marie-Curie-Schule (Riedberg) 6. Konrad-Haenisch-Schule (Fechenheim) Offene Frankfurter Ganztagsschulen, die bislang noch nicht am Pakt für den Nachmittag teilnehmen, sind: 1. Adolf-Reichwein-Schule (Zeilsheim) 2. Albert-Schweitzer-Schule (Frankfurter Berg) 3. Liebfrauenschule (Innenstadt) 4. Linnéschule (Ostend) 5. Theobald-Ziegler-Schule (Eckenheim) 6. Valentin-Senger-Schule (Bornheim) 7. Willemerschule (Sachsenhausen) 8. Gruneliusschule (Oberrad) 4. Zusammenfassung und Ausblick: Planung der Angebotserweiterungen 2015 bis 2019 Derzeit gibt es in Frankfurt 141 Kitas des Eigenbetriebes Kita Frankfurt und 590 nicht-städtische Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft von 233 Trägern der freien Jugendhilfe. Der Magistrat plant auch in den kommenden Jahren den weiteren Ausbau des Angebots im Bereich der Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder in allen Altersgruppen. Im Bereich der Angebote für Kinder unter drei Jahren geschieht dies vor dem Hintergrund der in Kapitel 3.1 beschriebenen gesetzlichen Regelungen, die seit 1.08.2013 den individuellen Rechtsanspruch für Kinder zwischen dem vollendeten 1. und 3. Lebensjahres begründen. Zur Einlösung des Rechtsanspruchs hält der Magistrat bis 2017 die Umsetzung eines Versorgungsgrads von mindestens 50%, bezogen auf die ersten drei Jahrgänge, für erforderlich. Um dieses Ziel zu erreichen müssen zwischen 2015 und 2017 ca. 2.400 zusätzliche Betreuungsplätze in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege eingerichtet werden. Wegen stärker steigender Kinderzahlen wären bis 2019 zur Erreichung des Versorgungsziels 50% weiter rd. 460 Plätze erforderlich. Zusätzlich werden weitere Plätze ab 2017 benötigt, um eine neue regional bezogene Ausbauplanung für Planungsbezirke mit erhöhtem Bedarf zu realisieren. Diese neue regional bezogene Ausbauplanung wird in Kapitel 4.1 näher erläutert und begründet. In der Summe führt diese Ausbauplanung zu einem stadtweit nach oben korrigierten Versorgungsziel von 53%. Für diese regional bezogene erhöhte Ausbauplanung werden weitere 750 Plätze benötigt. In der Summe wären zum Erreichen einer 53% Versorgung 2019 gegenüber dem Ist 2014 rund 3.600 zusätzliche Plätze erforderlich. Im Bereich der Angebote für Kinder im Kindergartenalter ist der weitere Ausbau zur Sicherung des seit 1996 bestehenden Rechtsanspruchs erforderlich, um den entstehenden Mehrbedarf durch steigende Kinderzahlen abzudecken. Gleichzeitig ist der verstärkte Anschluss-Betreuungsbedarf durch ein umfassend ausgebautes Angebot für Kinder unter 3 Jahren zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund wurde ab 2009 das Versorgungsziel im Kindergartenbereich geändert. Der angestrebte Versorgungsgrad von 95% in Bezug auf 3,5 Jahrgänge (Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt) wurde auf 100% angehoben. (vgl. B 864 vom 2.10.2009; Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2010, § 7474). Um dieses Ziel zu erreichen plant der Magistrat eine Erweiterung um ca. 3.700 Kindergartenplätze in den Jahren von 2015 bis 2019. Auch im Bereich der Angebote für Kinder im Grundschulalter ist ein weiterer Ausbau geplant. Auch hier geschieht dies vor dem Hintergrund steigender Kinderzahlen und der hohen Nachfrage von Eltern. Gerade durch den massiven Ausbau des Kindergartenangebots und insbesondere wegen der steigenden Nutzung von Ganztagsplätzen im Kindergarten entsteht bei vielen Familien ein Folgebedarf mit dem Übergang in die Grundschule. Für das Schuljahr 15/16 wird eine starke Angebotserweiterung an Betreuungsplätzen am Standort Schule durch den "Pakt für den Nachmittag" umgesetzt werden. Langfristiges Ziel ist es ein neues, einheitliches Strukturmodell zu schaffen, das die bisherigen Förderprogramme des Landes Hessens und die kommunal finanzierten Steuerungselemente zur Ganztagsschulentwicklung vereint und das als Grundlage für alle Grundschulen dienen soll. Seit der mit diesem Bericht dokumentierten Bestandserhebung zum Stichtag 1. November 2014 wurde das Platzangebot im Bereich der Angebote für Kinder unter drei Jahren, im Kindergarten- und im Schulkinderbereich durch Neugründungen und Erweiterungen von Kita-Projekten im Rahmen des Sofortprogramms Kinderbetreuung und der Erweiterten Schulischen Betreuung sowie des "Pakts für den Nachmittag" weiter ausgebaut. Eine größere Zahl weiterer Projekte wurde vorbereitet und wird im Laufe des 2. Halbjahres 2015 und 1. Halbjahres 2016 zur Verfügung gestellt. Die Planung und Umsetzung dieser Projekte bedarf gesicherter finanzieller Rahmenbedingungen und der partnerschaftlichen Zusammenarbeit von Stadtschulamt und Trägern, dem städtischen Eigenbetrieb Kita Frankfurt, Dachverbänden und Fördervereinen. 4.1 Ausbauplanung im Bereich der Angebote für Kinder unter 3 Jahren Im Bereich der Angebote für Kinder unter drei Jahren ist weiterhin in den nächsten Jahren ein flächendeckender Ausbau im gesamten Stadtgebiet geplant. 2013 konnten 1.104 und 2014 1.418 neue Plätze in Krippen und Krabbelstuben geschaffen werden. Im Jahr 2014 konnte mit den umgesetzten Projekten ein Versorgungsgrad von 42% erreicht werden, was über dem bundesweit festgelegten Mittelwert liegt. Da im Bereich der Angebote für Kinder unter 3 Jahren ein großer Teil des Angebots im Bereich der Einrichtungen mit gesamtstädtischem Bezug angesiedelt ist (Angebote der betrieblichen und betriebsnahen Einrichtungen, aber auch Angebote mit speziellem pädagogischem Profil, z.B. bilinguale Einrichtungen, Waldorfpädagogik, Montessoripädagogik etc.), werden 20 bis 25 % der Kinder über diese Einrichtungen betreut. Diese Einrichtungen betreuen Kinder aus dem gesamten Stadtgebiet. Nur betrieblich geförderte Kindertageseinrichtungen betreuen, entsprechend den Finanzierungsvereinbarungen, Kinder aus dem Umland. Das bedeutet, dass die angestrebte rechnerische Versorgungsquote in den Regionen 40% beträgt. Gründe für eine Verzögerung steigender Ausbauquoten sind: - Die deutliche Steigerung der Kinderzahlen in Frankfurt am Main (durch Zunahme der Geburten und durch Zuzüge). - Der zunehmende Mangel an Fachkräften über alle Trägerbereiche hinweg. Die Fachschulen des Landes haben zwar die Ausbildungskapazitäten für Erzieherinnen und Erzieher erweitert und Angebote für den Quereinstieg sowie berufsbegleitende Ausbildungsformen entwickelt, bisher allerdings nicht in ausreichendem Maß. - Bauliche Verzögerungen im Bereich der Kita-Neubauten. Für einige der geplanten Neubauten konnten bisher keine geeigneten Flächen (Grundstücke) gefunden werden. - Im Bereich des Sofortprogramms (Anmietung von Gewerbe- oder Wohnraum und Umwandlung in Kindertageseinrichtungen) wird es immer schwieriger geeignete Liegenschaften zu finden. - Bei der Erweiterung im Bestand (bei bestehenden Kitas des städtischen Eigenbetriebs/Betrieb 48 und bei katholischen und evangelischen Kirchengemeinden) sind geplante Maßnahmen in einigen Fällen nach näherer Prüfung nicht umsetzbar, weil z.B. die Kosten wesentlich höher sind als ursprünglich veranschlagt oder die Substanz vorhandener Gebäude einen Anbau/Erweiterung aus baulichen Gründen nicht zulässt. Im Bereich der Angebote für Kinder unter drei Jahren ist weiterhin in den nächsten Jahren ein flächendeckender Ausbau im gesamten Stadtgebiet geplant. Der Magistrat geht davon aus, dass sich in den einzelnen Regionen unterschiedliche Bedarfe zeigen werden. In einer Abfrage zum Stichtag 01.05.2014 hat das Stadtschulamt die Tageseinrichtungen für Kinder unter 3 Jahren der großen Träger (städtischer Träger Kita Frankfurt, Caritasverband und katholische Kitas, Diakonisches Werk und evangelische Kitas, Arbeiterwohlfahrt, Verein zur Unterstützung berufstätiger Eltern, Gesellschaft für Jugendarbeit und Bildungsplanung, Gesellschaft zur Förderung betrieblicher und betriebsnaher Kindereinrichtungen, Sozialpädagogischer Verein zur familienergänzenden Erziehung) hierzu befragt. Abgefragt wurden freigemeldete Plätze und die Gründe hierfür, eine Einschätzung zum bisherigen Versorgungsziel sowie die Anzahl der unberücksichtigten Vormerkungen (Wartelisten). Es gab Rückmeldungen von 239 Einrichtungen, d.h. von 70% aller Einrichtungen mit Angeboten für Kinder unter 3 Jahren in Frankfurt am Main. Die Auswertung kann also als repräsentativ betrachtet werden. 188 Einrichtungen meldeten zurück, dass sie keine freien Plätze haben, in 51 Einrichtungen werden freie Plätze zurückgemeldet. In Bezug auf die insgesamt zurückgemeldeten ca. 500 freien Plätze in U3-Einrichtungen ist festzustellen, dass die meisten freien Plätze auf Personalmangel zurückzuführen sind (ca. 300 Plätze in 30 Einrichtungen). 64 mal wurden keine Angaben zu Gründen für freie Plätze gemacht. 135 freie Plätze in 15 Einrichtungen sind auf keine Nachfrage zurückzuführen (davon 12 Stadtteilkitas und 3 betriebliche Einrichtungen). In all diesen Planungsbezirken ist eine große Anzahl von neuen Einrichtungen kürzlich in Betrieb gegangen. Die überwiegende Anzahl der Einrichtungen (137) kommt zur Einschätzung, dass das Versorgungsziel zu niedrig angesetzt ist, der Bedarf also höher als angenommen ist. Zur Einschätzung, dass das Versorgungsziel ausreichend ist, kommen 82 Einrichtungen. Nur 12 Einrichtungen beschreiben das Versorgungsziel als zu hoch. In vielen Planungsbezirken ist die Rückmeldung der verschiedenen Einrichtungen uneinheitlich (meist schwankend zwischen "ausreichend" und "zu niedrig"). In 6 Planungsbezirken wird das Versorgungsziel von den Einrichtungen überwiegend als ausreichend beschrieben Planungsbezirke, in denen die Einrichtungen das Versorgungsziel überwiegend als zu niedrig ansehen, sind: Bockenheim, Westend, Nordend, Bornheim, Ostend, Sachsenhausen, Eschersheim und Dornbusch. Ebenfalls benannt werden: Bahnhof/Gutleut, Griesheim, Höchst, Zeilsheim, Sindlingen, Frankfurter Berg, Harheim und Kalbach/Riedberg. In diesen Regionen ist der Ausbau allerdings noch nicht abgeschlossen und mehrere (große) Projekte noch in Bau/Planung. 219 Einrichtungen melden unberücksichtigte Vormerkungen (haben eine Warteliste). 20 Einrichtungen melden keine unberücksichtigten Vormerkungen (haben keine Warteliste). 89 Einrichtungen haben bis zu 50 Kinder auf der Warteliste, 33 Einrichtungen zwischen 50 und 100 Kinder, 40 Einrichtungen 100 bis 200 Kinder ,14 Einrichtungen 200 bis 300 Kinder und 20 Einrichtungen über 300 Kinder. Eine Häufung einer hohen Anzahl von unberücksichtigten Vormerkungen ist in den Planungsbezirken Bockenheim, Westend, Innenstadt, Nordend, Bornheim, Ostend, Sachsenhausen, Eschersheim, Dornbusch und Riedberg festzustellen. Als Reaktion auf diese Abfrage, schlägt der Magistrat vor, wie im letzten Bericht B 15 vom 24.01.2014 bereits angekündigt, das Versorgungsziel in bestimmten Regionen zu erhöhen. In den Kita-Planungsbezirken Bockenheim, Westend, Nordend, Bornheim, Ostend, Sachsenhausen, Eschersheim und Dornbusch soll das Versorgungsziel zukünftig regional nicht mehr bei 40% sondern bei 50% liegen (gesamtstädtisch in diesen Regionen bei 60%). Die Erhöhung um 10% in diesen Kita-Planungsbezirken bedeutet einen zusätzlichen Ausbau für Kinder unter 3 Jahren in Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder unter 3 Jahren (vgl. Kapitel 3.1). In den benannten Regionen wohnen ungefähr einem Drittel der Kinderzahl der gesamten Stadt. Das Versorgungsziel für die Stadt Frankfurt insgesamt steigt mit dieser regional bezogenen Ausbauplanung von 50% auf 53%. Der Ausbau im Bereich der Angebote für Kinder unter 3 Jahren wird in den kommenden Jahren mit vier verschiedenen Instrumenten realisiert: 1. Über das Frankfurter Sofortprogramm Kinderbetreuung (Umsetzung durch Anmietung bestehender Liegenschaften) inklusive Erweiterungen/Umbauten/Anbauten bei bestehenden Einrichtungen in Eigentum freier Träger. Über dieses Programm wird der Großteil des Ausbaus realisiert. 2. Über Erweiterungen/Umbauten/Anbauten bei bestehenden Einrichtungen im Bereich des kommunalen Trägers (städtischer Eigenbetrieb Kita Frankfurt - Betrieb 48). 3. Über Kita-Neubauten. Für den Bereich der Angebote für Kinder unter drei Jahren sind zusätzlich zu den bereits geplanten Kita-Neubauten in Neubaugebieten 14 weitere Neubau-Standorte vorgesehen. Darüber hinaus werden in den bereits geplanten Kita-Neubauten auch noch weitere Plätze für unter Dreijährige eingerichtet. 4. Über die Etablierung regionaler Fachdienste der Kindertagespflege und den damit verbundenen Ausbau der Angebote für Kinder unter 3 Jahren in Tagespflege. Aus einer Gesamtbetrachtung unterschiedlicher Versorgungsaspekte in den einzelnen Planungsbezirken (Versorgungsgrade, Bestandsdaten, Entwicklung der Kinderzahlen, eingeleitete und geplante Erweiterungsprojekte, Neubaugebiete, Mitversorgung durch oder für andere Planungsbezirke) ergibt sich für 2014 / 2015 folgendes Bild: Planungsbezirke, in denen das Angebot bereits zum heutigen Zeitpunkt als bedarfsdeckend beschrieben werden kann (Planungsbezirke ohne aktuellen Handlungsbedarf): - Innenstadt/Altstadt - Eckenheim - Harheim - Bornheim - Hausen - Nieder-Erlenbach - Fechenheim - Praunheim - Nieder-Eschbach - Schwanheim/Goldstein - Ginnheim - Höchst Planungsbezirke, in denen nach Umsetzung von in Planung/Bau befindlichen Projekten das Angebot bedarfsdeckend sein wird: - Bahnhof/Gutleut - Nied - Preungesheim - Gallus - Sossenheim - Frankfurter Berg - Riederwald - Zeilsheim - Bonames - Bergen-Enkheim - Sindlingen - Kalbach/Riedberg - Niederrad - Heddernheim - Rödelheim - Oberrad - Dornbusch Planungsbezirke in denen weiterhin das Angebot ausgebaut werden muss, um bedarfsgerecht zu sein (Planungsbezirke mit hohem Handlungsbedarf): - Westend - Seckbach - Niederursel - Bockenheim - Sachsenhausen - Eschersheim - Nordend - Griesheim - Berkersheim - Ostend - Unterliederbach In 2 Planungsbezirken wird nach Umsetzung aller in Bau/Planung befindlichen Projekte der Versorgungsgrad voraussichtlich über dem Versorgungsziel liegen. Hier können benachbarte Regionen mitversorgt werden: - Höchst (hier ist eine Mitversorgung für Familien aus Unterliederbach, Sossenheim, Zeilsheim und Sindlingen denkbar) - Eckenheim (hier ist eine Mitversorgung für Familien aus Berkersheim, Frankfurter Berg, Eschersheim, Dornbusch, Nordend und Bornheim denkbar) Wegen planerischer und baulicher Verzögerungen gingen von dem 2009 aufgelegten Kita-Neubauprogramm für den U3-Ausbau (14 Krippen-Neubauten mit jeweils 5/6 Gruppen U3) 2014/15 die ersten Standorte in Betrieb: - Heddernheim, Heddernheimer Landstraße 2c; Träger: Caritasverband; 5 Gruppen, 60 Plätze (in Betrieb seit 01.01.2014) - Praunheim, Heinrich-Lübke-Straße 60a; Träger: Verein zur Unterstützung berufstätiger Eltern e.V.; 6 Gruppen, 72 Plätze (in Betrieb seit 01.04.2014) - Schwanheim/Goldstein, Zur Waldau 14, Träger: Kita Frankfurt (Betrieb48); 6 Gruppen, 72 Plätze (in Betrieb seit Ende 2013) - Eckenheim-Nord, Niederbornstraße 55; Träger: Evangelische Nazarethgemeinde; 6 Gruppen, 72 Plätze (in Betrieb seit 01.02.2015) - Nieder-Eschbach, Gladiolenstraße 34; Träger: Kita Frankfurt (Betrieb 48), 6 Gruppen, 72 Plätze (in Betrieb seit 01.10.2014) - Ginnheim/Dornbusch, Raimundstraße 108; Träger: Arbeiterwohlfahrt; 6 Gruppen, 72 Plätze (in Betrieb seit 01.11.2014) - Fechenheim, Dieburger Straße 6, Träger: Sozialpädagogischer Verein zur familienergänzenden Erziehung e.V.; 6 Gruppen, 72 Plätze (in Betrieb seit 01.11.2014) Folgende vier Krippen-Neubauten befinden sich zurzeit in Bau und werden voraussichtlich alle im Laufe des Jahres 2015/16 in Betrieb gehen: - Ostend, Oskar-von-Miller-Straße 34; Träger: Verein zur Unterstützung berufstätiger Eltern e.V.; 5 Gruppen, 60 Plätze - Eckenheim-Süd, Feuerwehrstraße, Träger: Kita Frankfurt (Betrieb 48); 6 Gruppen, 72 Plätze - Höchst/Unterliederbach, Königsteiner Straße 58, Träger: Caritasverband; 6 Gruppen, 72 Plätze - Nordend, Lenaustraße, Träger: Verein zur Unterstützung berufstätiger Eltern e.V.; 5 Gruppen, 60 Plätze 4.2 Ausbauplanung im Bereich Kindergarten Für die Planung von Kita-Neubauten, wie für die Entscheidung über neue Sofortprogramm-Projekte, wird mit dem Schwerpunkt Kindergarten eine Priorisierung nach Stadtteilen erarbeitet, die jährlich fortgeschrieben wird. Aus einer Gesamtbetrachtung unterschiedlicher Versorgungsaspekte in den einzelnen Planungsbezirken (Versorgungsgrade, Bestandsdaten, Entwicklung der Kinderzahlen, eingeleitete und geplante Erweiterungsprojekte, Neubaugebiete, Mitversorgung durch oder für andere Planungsbezirke) ergibt sich für 2014 / 2015 folgendes Bild: Planungsbezirke in denen das Angebot bereits zum heutigen Zeitpunkt als bedarfsdeckend beschrieben werden kann (Planungsbezirke ohne Handlungsbedarf): - Bornheim - Hausen - Bonames - Seckbach - Heddernheim - Harheim - Höchst - Berkersheim - Nieder-Erlenbach Planungsbezirke in denen nach Umsetzung von in Planung/Bau befindlichen Projekten das Angebot bedarfsdeckend sein wird - Gallus - Oberrad - Dornbusch - Bergen-Enkheim - Nied - Preungesheim - Fechenheim - Zeilsheim - Nieder-Eschbach - Sachsenhausen - Sindlingen - - Kalbach/Riedberg Planungsbezirke in denen weiterhin das Angebot ausgebaut werden muss, um bedarfsgerecht zu sein (Planungsbezirke mit hohem Handlungsbedarf): - Bahnhof/Gutleut - Niederrad -Schwanheim/Goldstein - Bockenheim - Niederursel - Ginnheim - Westend - Griesheim - Eschersheim - Innenstadt/Altstadt - Sossenheim - Eckenheim - Nordend - Unterliederbach - Frankfurter Berg - Ostend - Rödelheim - Riederwald - Praunheim In einigen Planungsbezirken lässt sich eine überdurchschnittliche Entwicklung beim Anstieg der Kinderzahlen verzeichnen. Hierzu zählen insbesondere die Planungsbezirke - Bornheim - Ostend - Sachsenhausen - Bockenheim (vor allem Neubaugebiet Rebstock, Schulbezirk Rebstockschule) - Nordend - Gallus (vor allem Neubaugebiet Europaviertel) - Westend - Kalbach/Riedberg (vor allem Neubaugebiet Riedberg) - Eschersheim - Dornbusch Während in einigen dieser Bezirke der entstehende Bedarf durch ein gut ausgebautes Angebot im Kindergartenbereich (noch) kein Problem darstellt (z.B. im Gallus), besteht in anderen Bezirken hoher Handlungsbedarf. Im Ostend, in Niederursel, Riederwald, Ginnheim, Praunheim, Sossenheim , Unterliederbach, Griesheim, Innenstadt/Altstadt, Nordend, Westend und Bockenheim muss über entsprechende Erweiterungen und Ausbauplanungen der Versorgungsgrad weiter angehoben werden. Im Neubaugebiet Riedberg (Kalbach) sind wegen Verzögerungen bei den geplanten Neubauten Zwischen- und Übergangslösungen umgesetzt worden. In Bockenheim, Gallus, Ostend, Niederrad, Bergen-Enkheim, Fechenheim, Schwanheim, Nied, Griesheim, Höchst, Sossenheim, Zeilsheim, Sindlingen, Rödelheim, Praunheim, Niederursel, Nieder-Eschbach, Sachsenhausen und im Nordend sind 2015/16 mehrere Sofortprogramm-Projekte in Planung. Im Jahr 2014 konnten zwei Kita-Neubauten in Betrieb genommen werden, die die Versorgungssituation im Kindergartenbereich verbessert haben: - Kita "Sonnenwind" (Lindenviertel III), Windhorststraße 80 (Höchst) - IFZ-Kita Frankfurter Berg, Wacholderweg 3 (Frankfurter Berg) In Zeilsheim, Ostend, Nordend, Fechenheim, Nied, Unterliederbach, Preungesheim, Kalbach/Riedberg, Europaviertel und Sachsenhausen sind Kita-Neubauten in Bau oder in Planung, die eine Verbesserung der Versorgung im Kindergartenbereich bewirken werden. Auf dem Riedberg wird im Sommer 2015 der nächste Kita-Neubau fertiggestellt (Ginsterhöhe II, Annette-Kolb-Weg 8). In den Neubaugebieten Europaviertel sind 4 und im Rebstock 2 weitere Kita-Neubauten in Planung. Jeweils ein Kita-Neubau ist für die Neubaugebiete Leuchte (Bergen-Enkheim), Silogebiet (Unterliederbach), Gießener Straße ehemaliges Postgelände (Preungesheim) und Henninger-Areal (Sachsenhausen) vorgesehen. In manchen Regionen können Versorgungslücken durch Angebote in benachbarten Planungsbezirken etwas abgemildert werden. Z.B. werden in Hausen, einem rein rechnerisch überversorgtem Planungsbezirk, auch Kinder aus Rödelheim und Praunheim versorgt, in Höchst (ebenfalls rechnerisch überversorgt) Kinder aus Nied, Unterliederbach und Sossenheim oder in Berkersheim (ebenfalls rechnerisch überversorgt) Kinder vom Frankfurter Berg. 4.3 Ausbauplanung im Bereich der Angebote für Grundschulkinder Im Bereich der Angebote für Schulkinder sind zur Bedarfsdeckung weiterhin umfangreiche Ausbauplanungen erforderlich. Begründet ist dies auf dem Zuwachs an Kindern dieser Altersgruppe und den Bedarfen der Eltern, die in der Inanspruchnahme von Ganztagsplätzen im Kindergarten sichtbar werden. In der Grundschule besteht vor allem im Zeitraum von 11.30 Uhr - 17.00 Uhr ein großer Betreuungsbedarf. Neben dem jährlichen Ausbau der Erweiterten Schulischen Betreuung um 600 Plätze, wird die Stadt Frankfurt am Main die Entwicklung von Schulen zu ganztägig arbeitenden Schulen auch weiterhin nachdrücklich unterstützen (siehe Kapitel 3.4). Für das Schuljahr 2016/2017 sollen weitere Grundschulen / Schulen mit Grundstufe für die Teilnahme am "Pakt für den Nachmittag" gewonnen werden. Im Schuljahr 2015/2016 soll an den folgenden Grundschulen/Schulen mit Grundstufen eine Erweiterten Schulischen Betreuung neu eingerichtet bzw. erweitert werden: 1. August-Gräser-Schule (Schwanheim) 2. Berkersheimer Schule (Berkersheim) 3. Dahlmannschule (Ostend) 4. Franckeschule (Bockenheim) 5. Friedrich-List-Schule (Nied) 6. Georg-Büchner-Schule (Bockenheim) 7. Grundschule Harheim (Harheim) 8. Grundschule Rebstock (Bockenheim) 9. Grundschule Riedberg II (Riedberg) 10. Günderrodeschule (Gallus) 11. Hellerhofschule (Gallus) 12. Henri-Dunant-Schule (Sossenheim Auslagerung Höchst) 13. Holzhausenschule (Westend) 14. Hostatosch. in Kooperation m. Kasinoschule (Höchst) 15. Karl-von-Ibell-Schule (Unterliederbach) 16. Karmeliterschule in Koop. m. Weißfrauensch. (Bahnhofsviertel) 17. Kerschensteinerschule (Hausen) 18. Ludwig-Richter-Schule (Eschersheim) 19. Münzenbergerschule (Eckenheim) 20. Robert-Schumann-Schule (Heddernheim) 21.Römerstadtschule (Heddernheim) 22. Schule am Erlenbach ( Nieder-Erlenbach) 23. Textorschule (Sachsenhausen) 24. Willemerschule (Sachsenhausen) Derzeit existieren verschiedene, vornehmlich kommunal finanzierte, Steuerungselemente zur Ganztagsschulentwicklung (vgl. Kapitel 3.4). Das Ziel ist, diese parallel existierenden Programme und die dazugehörigen Ressourcen zeitnah zusammenzuführen und in einem neuen Gesamtkonzept für eine ganztägige arbeitende Grundschule zu vereinen. Es soll ein einheitliches Strukturmodell des Ganztags in Frankfurter Grundschulen entstehen, das in enger Zusammenarbeit mit den Bildungs- und Betreuungsstrukturen im Stadtteil an einem einheitlichen Bildungsverständnis ausgerichtet ist und die vorhandene Expertise der Kooperationspartnerinnen und -partner der offenen Jugendarbeit, der Jugendhilfe und der Anbietenden von Freizeitaktivitäten im Stadtteil einbindet. Dieses soll langfristig an allen Frankfurter Grundschulen umgesetzt werden. 5. Umsetzungsvorbehalt Die vorstehende Ausbauplanung enthält Ausweitungen gegenüber der beschlossenen mittelfristigen Finanzplanung 2015 - 2018. Über diesen Mehrbedarf ist im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2017 und der mittelfristigen Finanzplanung 2017 - 2020 zu entscheiden. Für die Planung und Umsetzung des Platzausbaus sind die Regelungen des SGB VIII § 24 und die in den jeweiligen Haushaltsplänen enthaltenen Platzentwicklungen unter Einbeziehung von evtl. Überschreitungsvermerken maßgebend. Anlage 1a_Versorgung_Kinder_unter_3_Jahre_2013 (ca. 13 KB) Anlage 1b_Versorgung_Kinder_unter_3_Jahren_2014 (ca. 23 KB) Anlage 2a_Kindergartenversorgung_2013 (ca. 13 KB) Anlage 2b_Kindergartenversorgung_2014 (ca. 12 KB) Anlage 3a_Schulkinderversorgung_2013 (ca. 19 KB) Anlage 3b_Schulkinderversorgung_2014 (ca. 19 KB) Anlage 4a_Veraenderung_Kita-Platzangebot (ca. 23 KB) Anlage 4b_Veraenderung_Kita-Platzangebot (ca. 34 KB) Anlage 5_Kita-Neubauten_ab_2014 (ca. 12 KB) Anlage 6a_Bestandserhebung_der_Kitas_1_11_2013 (ca. 613 KB) Anlage 6b_Bestandserhebung_der_Kitas_1_11_2014 (ca. 576 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 13.11.2015, OA 689 Antrag vom 16.11.2015, OF 375/11 Antrag vom 30.10.2015, OF 499/12 Antrag vom 14.11.2015, OF 592/7 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.01.2014, B 15 Antrag vom 13.11.2015, OF 1536/6 Auskunftsersuchen vom 16.11.2015, V 1518 Anregung an den Magistrat vom 01.12.2015, OM 4770 Bericht des Magistrats vom 25.11.2016, B 310 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 14.10.2015 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR 2 am 02.11.2015, TO II, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 379 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 16 am 03.11.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 379 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE und WBE gegen SPD (= Zurückweisung) bei Enthaltung BFF 45. Sitzung des OBR 13 am 03.11.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 379 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 4 am 03.11.2015, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 379 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und fraktionslos gegen FDP (= Zurückweisung) 46. Sitzung des OBR 10 am 03.11.2015, TO II, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 379 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 6 am 03.11.2015, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage B 379 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 1 am 03.11.2015, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 379 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 48. Sitzung des OBR 7 am 03.11.2015, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 379 wird auf Wunsch der die farbechten - LINKE. bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 9 am 05.11.2015, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 379 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE. 45. Sitzung des OBR 8 am 05.11.2015, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 379 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 15 am 06.11.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 379 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 5 am 06.11.2015, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage B 379 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 14 am 09.11.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 379 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 3 am 12.11.2015, TO II, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 379 wird auf Wunsch der SPD bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 12 am 13.11.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung OA 689 2015 1. Die Vorlage B 379 dient unter Hinweis auf OA 689 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 499/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der dritten Zeile des Tenors das Wohnbauprojekt der ABG eingefügt wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 11 am 16.11.2015, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1518 2015 1. Die Vorlage B 379 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 375/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 31. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 30.11.2015, TO I, TOP 4 Beschluss: 1. Die Vorlage B 379 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 689 wird zugestimmt. 49. Sitzung des OBR 7 am 01.12.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Die Vorlage B 379 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 592/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung FARBECHTE und FDP zu 2. CDU, GRÜNE, BFF und REP gegen FARBECHTE und fraktionslos (= Annahme) bei Enthaltung SPD und FDP 45. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 07.12.2015, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 379 dient zur Kenntnis. 2. a) Der Ziffer 1. der Vorlage OA 689 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 689 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und BFF zu 2. a) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und BFF b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP und Stv. Ochs (B 379 = Kenntnis, OA 689 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (B 379 = Zurückweisung, OA 689 = Ziffer 1. Ablehnung, Ziffer 2. Annahme) REP, AGP und Stv. Dr. Dr. Rahn (B 379 = Kenntnis, OA 689 = Annahme) Stv. Krebs (B 379 = Kenntnis, OA 689 = Enthaltung) 47. Sitzung des OBR 3 am 10.12.2015, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 379 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.12.2015, TO II, TOP 43 Beschluss: 1. Die Vorlage B 379 dient zur Kenntnis. 2. a) Der Ziffer 1. der Vorlage OA 689 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 689 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF, REP, AGP, Stv. Ochs und Stv. Krebs gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. a) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF, REP und AGP gegen FDP und Stv. Ochs (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); Stv. Krebs (= Enthaltung) b) CDU, GRÜNE, FDP und Stv. Ochs gegen SPD, LINKE., BFF, ÖkoLinX-ARL, REP und AGP (= Annahme); Stv. Krebs (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Stv. Dr. Dr. Rahn (B 379 = Kenntnis, OA 689 = Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6655, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.12.2015 Aktenzeichen: 40 4

Stand und Perspektiven der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung für Frankfurt am Main -.Fortschreibung 2015 - Kinderfreundliche Stadt: Zukunftsorientierte Planung der Betreuung der Kinder unter drei Jahren

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2015, OF 375/11 Betreff: Stand und Perspektiven der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung für Frankfurt am Main - Fortschreibung 2015 - Kinderfreundliche Stadt: Zukunftsorientierte Planung der Betreuung der Kinder unter drei Jahren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, inwieweit räumliche Überkapazitäten in Kindertagesstätten von anderen Einrichtungen wie Grundschulen genutzt werden können. Speziell an Überkapazitäten in der Kindertagesstätte Fechenheim, in der Dieburger Straße und die räumliche Enge in der Freiligrathschule in der Fachfeldstraße. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 09.10.2015, B 379 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 11 am 16.11.2015, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1518 2015 1. Die Vorlage B 379 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 375/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4