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Reflexion

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Errichtung einer Sporthalle auf dem Sportgelände Babenhäuser Landstraße

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2012, OF 375/5 Betreff: Errichtung einer Sporthalle auf dem Sportgelände Babenhäuser Landstraße Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob die Möglichkeit besteht, auf dem Sportgelände Babenhäuser Landstraße, an der Stelle der ehemaligen Schützenhütte des Vereins TARAS, eine Sporthalle zu errichten. Begründung: Auf der Sportanlage Bäbenhäuser Landstraße besitzt die Turngemeinde Sachsenhausen die ehemalige Schützenhütte des früheren Schützenvereins TARAS. Der Verein möchte gerne die Räumlichkeiten als Geschäftsstelle nutzen und den größeren Raum als Gymnastik-Übungsraum einrichten. Mittelfristig besteht der Wunsch, an dieser Stelle die Hütte zu vergrößern bzw. sogar den Neubau einer Sporthalle in angemessener Größe zu realisieren. Das Sportamt hat in einem Gespräch mit dem Verein Zustimmung signalisiert. Die Naturschutzbehörde hat hingegen mit dem Argument, dass das Gelände in der Schutzzone 1 liege und es keinen Bebauungsplan gäbe, die Zustimmung verweigert. Für die Errichtung einer solchen Sporthalle gibt es jedoch zahlreiche Argumente. Die Turngemeinde Sachsenhausen existiert über hundert Jahre und betreibt seitdem eine erfolgreiche Sport- und Jugendarbeit in Sachsenhausen. Auf der anderen Seite besitzt sie keine eigene Turnhalle und muß hohe Nutzungsentgelte für Sporthallen der Schulen bezahlen. Dies übersteigt die finanziellen Möglichkeiten des Vereins. Auf der Sportanlage Babenhäuser Landstraße sind gute Voraussetzungen für die Errichtung einer solchen Sporthalle, zumal sich dort bereits eine kleine Halle befindet. Die Sportanlage verfügt über eine sehr gute Infrastruktur. Der Hinweis der Naturschutzbehörde auf die fehlenden rechtlichen Möglichkeiten der Errichtung einer solchen Halle, sind nicht zwingend. Auch wenn das Gelände in der Schutzzone 1 liegt und ein Bebauungsplan nicht existiert, schließt dies die Errichtung einer Sporthalle nicht aus. Der Magistrat möchte deshalb eine eigene Beurteilung der Rechtslage abgeben. Er soll dem Ortsbeirat Auskunft geben, ob nach seiner Auffassung die Errichtung einer Sporthalle nach dem jetzigen Recht möglich ist. Falls dies nicht der Fall ist, sollte der Magistrat mitteilen, welche rechtlichen Voraussetzungen für die Genehmigung eines solchen Vorhabens geschaffen werden müssen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 17.10.2012, OF 408/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 5 am 24.08.2012, TO I, TOP 62 Beschluss: Die Vorlage OF 375/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 5 am 28.09.2012, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 375/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 5 am 02.11.2012, TO I, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 539 2012 1. Die Vorlage OF 375/5 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 408/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, FAG und FDP (= Annahme) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, FAG und FDP (= Ablehnung)

Errichtung einer Sporthalle in der Nähe des Sportgeländes Babenhäuser Landstraße

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2012, OF 408/5 Betreff: Errichtung einer Sporthalle in der Nähe des Sportgeländes Babenhäuser Landstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob die Stadt der Turngemeinde Sachsenhausen ein Gelände in unmittelbarer Nähe zur Sportanlage in der Babenhäuser Landstraße, aber außerhalb der Grüngürtelschutzzone zur Verfügung stellen kann, auf der der Verein eine Sporthalle errichten kann. Dabei ist auch zu untersuchen, ob ein entsprechendes Gelände nach Aufstellung oder ggfls. Änderung eines Bebauungsplans bereitgestellt werden kann. Begründung: Bevor der Ortsbeirat die durchaus naheliegende Idee unterstützt, die Errichtung einer Sporthalle direkt auf dem Gelände der Sportanlage Babenhäuser Landstraße zu verfolgen, müssen alle sinnvollen Alternativen außerhalb der Grüngürtelschutzzone untersucht werden. Für die Errichtung einer solchen Sporthalle gibt es zahlreiche Argumente. Die Turngemeinde Sachsenhausen existiert über hundert Jahre und betreibt seitdem eine erfolgreiche Sport- und Jugendarbeit in Sachsenhausen. Auf der anderen Seite besitzt sie keine eigene Turnhalle und muss hohe Nutzungsentgelte für Sporthallen der Schulen bezahlen. Dies übersteigt die finanziellen Möglichkeiten des Vereins. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 24.08.2012, OF 375/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 5 am 02.11.2012, TO I, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 539 2012 1. Die Vorlage OF 375/5 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 408/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, FAG und FDP (= Annahme) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, FAG und FDP (= Ablehnung)

Beratung im Ortsbeirat: 4