Skip to main content

Reflexion

Erstellt:

Lesezeit: 3-5 Minuten

Verbundene Dokumente: 7

Am Park-and-ride-Parkhaus Borsigallee von zwei Charge Point Operators einen Schnellladepark für Frankfurter Bürger und Besucher der Stadt Frankfurt einrichten lassen

S A C H S T A N D : Anregung vom 10.01.2022, OA 120 entstanden aus Vorlage: OF 156/11 vom 15.12.2021 Betreff: Am Park-and-ride-Parkhaus Borsigallee von zwei Charge Point Operators einen Schnellladepark für Frankfurter Bürger und Besucher der Stadt Frankfurt einrichten lassen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mit zwei Charge Point Operators auf dem Gelände des Park-and-ride-Parkhauses Borsigallee einen Schnellladepark für E-Fahrzeuge einzurichten. Begründung: Am Park-and-ride-Parkhaus Borsigallee wird zukünftig direkt anliegend ein neuer Autobahnanschluss entstehen. Bereits heute befindet sich dort, 100 Meter entfernt, ein Autobahnanschluss. Es gibt keinerlei Schnellladeinfrastruktur mit mehr als 100 kW Leistung in Frankfurt. Normale Schnelllader haben jetzt bereits 250 bis 350 kW Ladeleistung, Tendenz steigend. Schnelllader sind eine Alternative, wenn z. B. keine Langsamlader zur Verfügung stehen oder man längere Strecken fahren möchte oder man einfach keine sechs Stunden Zeit hat, um das Fahrzeug zu laden. Diese Schnelllader findet man inzwischen gut verteilt überall und bei vielen Tank- und Rastanlagen. Sie sind z. B. wichtig für Personen, die nach Frankfurt kommen, beruflich oder privat, um nicht irgendwo ihr Auto weit entfernt vom eigentlichen Ziel stundenlang abzustellen. Genauso wichtig sind diese Schnelllader für Menschen, die in Apartments wohnen und durch ihre Vermieter keine eigene Wallbox zur Verfügung gestellt bekommen. Ein Schnelllader alleine hat eine Kontaktrate im oberen zweistelligen bis dreistelligen Bereich am Tag. Diese werden in Gruppen á acht, zwölf oder 16 Stück aufgestellt. Ein normaler, gängiger, bekannter Ladepunkt in der Stadt hingegen hat im Durchschnitt nur zwei bis drei Ladekontakte. Dort wird langsam geladen, in der Regel in vier bis sechs Stunden (11 kW maximal). Keiner möchte stundenlang beim Auto bleiben und dort aufladen. Ein Schnelllader alleine kann 35 Wallboxen ersetzen. Der Vorteil des Standortes ist die vorzügliche Erreichbarkeit von allen östlichen Stadtteilen, sogar Bornheim, die umliegende profitierende gewerbliche Infrastruktur mit Einzelhandelsangeboten wie Lebensmittelsupermarkt, Tierbedarf, Fahrzeugwäsche, Schnellrestaurant, Fahrradgeschäft und Hessen-Center sowie einem kleinen verbliebenen Teil Natur mit Resteichenwald hinter der Autobahn. Fast jedes fünfte neu zugelassene Auto ist inzwischen ein rein elektrisch betriebenes Fahrzeug. Tendenz stark steigend. Ab spätestens 2025 wird sich jeder überlegen, überhaupt noch ein Auslaufmodell "Verbrenner" zu kaufen. Quelle: openchargemap.com Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.05.2022, B 205 Anregung an den Magistrat vom 27.06.2022, OM 2332 Bericht des Magistrats vom 25.11.2022, B 445 Antrag vom 09.01.2023, OF 376/11 Auskunftsersuchen vom 16.01.2023, V 575 Bericht des Magistrats vom 26.05.2023, B 219 Bericht des Magistrats vom 19.01.2024, B 37 Antrag vom 04.02.2024, OF 552/11 Anregung vom 05.02.2024, OA 437 Bericht des Magistrats vom 21.06.2024, B 250 Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 48 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 19.01.2022 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 08.02.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 120 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und LINKE. (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 14.02.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 120 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 1262, 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 14.02.2022

Freiflächen am Park-and-ride-Parkhaus Borsigallee zu einem Ladepark für EMobilität entwickeln

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2022, OM 2332 entstanden aus Vorlage: OF 297/11 vom 25.06.2022 Betreff: Freiflächen am Park-and-ride-Parkhaus Borsigallee zu einem Ladepark für E-Mobilität entwickeln Vorgang: OA 120/22 OBR 11; B 205/22 Der Magistrat wird gebeten, für die Freiflächen der Park-and-ride-Anlage Borsigallee umgehend ein Nutzungskonzept für elektromobile Schnellladeinfrastruktur mit Schnellladesäulen (>150kW) zu entwickeln. Die Mainova soll im Projekt nicht als CPO (ChargePointOperator) auftreten und nicht die fehlende Infrastruktur in Frankfurt ausbauen. Wenn möglich sollten dort aus marktwirtschaftlicher Sicht europaweit operierende Unternehmen (CPOs) die Ladeinfrastruktur betreiben. Die Parkhaus-Betriebsgesellschaft m.b.H. soll beauftragt werden, ein generelles Konzept für die kommenden fünf Jahre zu entwickeln, damit der Fortschritt der Mobilität in Frankfurt zukünftig gesichert werden kann. Die ABG soll mit der Wirtschaftsförderung Frankfurt, Bereich Mobilität, gemeinsam für die ABG und deren Töchter notwendige Konzepte für den urbanen Raum in Frankfurt entwickeln. Begründung: Seit Jahren scheint die ABG und deren Tochter PBG die Entwicklung in Bezug auf die Elektromobilität in Frankfurt zu verdrängen oder nicht wahrzunehmen. Es gibt weder ein mehrjähriges nach "vorne schauendes" Konzept der ABG für den Ausbau der Ladeinfrastruktur im Bereich der eigenen Immobilien noch gibt es ein Konzept der PBG, sich um die Schnellladeinfrastruktur auf ihren Parkplätzen zu kümmern. Da sich der Markt der Fahrzeuge ändert, wird es zukünftig immer wichtiger, während der Standzeiten von Fahrzeugen diese an Steckdosen anschließen zu können, sei es z. B., um regenerative Energien tagsüber zu speichern oder um einfach nur mobil zu bleiben. In der Anregung vom 10.01.2022, OA 120, ging es darum, ungenutzte Freiflächen am Park-and-ride-Parkhaus Borsigallee und dem anliegenden Autobahnanschluss sinnvoll zu nutzen. Es gab mindestens zwei Interessenten an den Flächen, die von der ABG bzw. der PBG abgewiesen worden sind. Im Bericht wurde angeführt, man wolle den Betrieb von Elektroladeinfrastruktur in Parkgaragen prüfen. Das war nicht das Thema der Anregung. Es geht um einen Ladepark auf den Freiflächen um das Park-and-ride-Parkhaus herum. Ein Ladepark ist zum Laden für 10 bis 25 Minuten und zusätzlich durch die höhere Anzahl an Ladeplätzen mit einer sehr hohen Garantie, dort jederzeit einen freien Ladeplatz zu bekommen. Es scheint, als ob AC Ladepunkte (langsam) mit DC-Schnellladesäulen verwechselt wurden. Ein schnelles "Hin und Weg" ist wichtig. Keiner möchte dazu in Parkhäuser fahren, wenn nicht unbedingt notwendig. Im Bericht des Magistrats vom 16.05.2022, B 205, wird sich weiter zurückgezogen auf den Vorwand, "die Autobahnanschlüsse und die Ausgestaltung der Zu- und Abfahrt der Autobahn seien noch nicht final bestimmt" und Stromversorgungsinfrastruktur in diesem Bereich für Schnellladeinfrastruktur müsse ohnehin noch geprüft werden. Die Wahrheit sieht anders aus: Die Autobahnanschlüsse sind bereits im Planfeststellungsbeschluss zum Riederwaldtunnel vor mehr als zehn Jahren "betoniert" worden. Es ist höchst unwahrscheinlich, dass die Autobahngesellschaft des Bundes jetzt auch nur das geringste Interesse hat, für die ABG eine neue und jetzt vierte Änderung im Planfeststellungsbeschluss des Riederwaldtunnels aufzulegen. Sollte es trotzdem möglich sein, die Ausfahrten der Autobahn und des Riederwaldtunnel jetzt noch zu verändern, sollte die ABG mit der PBG gerade jetzt "etwas in Schwung kommen" und die Planungen sofort in Angriff nehmen und nicht die letzte Möglichkeit einer Optimierung versäumen. Hätte man die Anregung, die zum Bericht geführt hat, genauer gelesen, wäre aufgefallen, dass es bereits für die nötigen Energiemengen eine positive Vorprüfung gegeben hat. Die nötigen Energiemengen liegen dort in der Tat vor. Die Rechenzentren haben sich dort im Umfeld gut sichtbar angesiedelt und die Stromversorgung ist an dem Standort nach Aussagen der NRM mit 2 MW bereits ad hoc umsetzbar. Ohne diese Information wären zwei der größten Betreiber an Schnellladepunkten in Europa nie auf die ABG/PBG zugekommen. Viele neue Starkstromleitungen sind in den letzten Jahren genau in diesem Bereich dazugekommen, um den Ausbau der Rechenzentren für mindestens die nächsten zwanzig Jahre zu gewährleisten. Eine Leitung von mindestens 50 kV geht sogar direkt am oder im Grundstück am Waldrand entlang. Der Bedarf einer E-Tankstelle an Strom wirkt ohnehin dahin gehend geradezu lächerlich, wenn man sieht, was im Vergleich dazu in unserem weltgrößten Cluster an Rechenzentren an Strom verbraucht wird. Die Rechenzentren in den Stadtteilen verbrauchen schon heute mehr Strom als der Frankfurter Flughafen und sind der größte Stromverbraucher in Frankfurt. Genau dort, zwischen den Rechenzentren, steht das Park-and-ride-Parkhaus, vor dem ein E-Ladepark eine wichtige Ergänzung für Frankfurts E-Mobilität wäre. Nochmals wird darauf hingewiesen, dass die Stadt Frankfurt zu wenig Schnelllademöglichkeiten >150 kW an einem Ort hat. Keiner möchte zu einer Tankstelle fahren, an der nur eine oder zwei Ladesäulen sind. Die Gefahr, an dieser anstehen zu müssen, ist viel zu groß. Daher bauen die professionellen Anbieter von Ladepunkten (CPOs) viele Säulen an einem Ort zusammen. Wenn in zwölf Jahren (ab 01.01.2035) keine Verbrennerfahrzeuge mehr verkauft werden dürfen, wird bereits Jahre vorher kein Unternehmer, geschweige denn Privatpersonen, Verbrennerfahrzeuge kaufen wollen, da der Wertverlust enorm hoch sein wird und die Betriebskosten unverhältnis hoch sein werden. In Norwegen kann man nur noch für ein paar Jahre Verbrennerfahrzeuge kaufen. Unter den zwanzig meist verkauften Autos befinden sich inzwischen nur noch zwei Fahrzeuge mit konventionellen Motoren. Die Mainova soll kein ChargePointOperator werden. Der Mainova fehlt dazu die Internationalität. Die Mainova müsste in ganz Europa Ladeinfrastruktur anbieten, um damit erfolgreich zu sein. Die NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH (Tochter der Mainova) wird mit dem Verkauf der Energie an die CPOs der Profiteur sein. Genauso wenig sollte die PBG Ladepunktanbieter werden. Die Flächen sollten Dritten zur Verfügung gestellt werde, um dort entsprechende Angebote in Eigenverantwortung aufzubauen. So sieht es der einstige Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 10.01.2022, OA 120 Bericht des Magistrats vom 16.05.2022, B 205 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2377 Antrag vom 09.01.2023, OF 376/11 Auskunftsersuchen vom 16.01.2023, V 575 Aktenzeichen: 60 10

Freiflächen am Park-and-ride-Parkhaus Borsigallee zu einem Ladepark für E Mobilität entwickeln

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2377 Betreff: Freiflächen am Park-and-ride-Parkhaus Borsigallee zu einem Ladepark für E Mobilität entwickeln Die Parkhaus Betriebsgesellschaft (PBG mbH) hat zusammen mit der Mainova ein umfängliches Konzept bis 2030 zur Ausgestaltung von Parkgaragen mit Elektroladeinfrastruktur von über 300 Ladepunkten erarbeitet und mit den notwendigen Arbeitspaketen bereits begonnen. Dass es sich hierbei um die Ausgestaltung mit AC Laden handelt, ist insbesondere den umfänglichen und kostenintensiven Vorgaben und Auflagen für DC Laden (sog. Schnelllader) in Gebäuden geschuldet. Die vom Ortsbeirat vorgetragene Situation potentieller Leitungskapazitäten mögen im Bereich des Parkhauses Borsigallee zutreffen, sind jedoch im Innenstadtbereich für die Gestaltung in den von der PBG betriebenen Parkgaragen weit von der Realität entfernt. Im Rahmen des Ausbaus der Ladeinfrastruktur sind standortabhängig zusätzlich Leitungen und Transformatoren sowie ein intelligentes Lastmanagement notwendig, um allein den Bedarf mit max. 11 KW AC Laden je Ladepunkt zu erreichen. Der grundsätzliche Bedarf an Schnellladeinfrastruktur in einem P&R Parkhaus ist ebenfalls in Frage zu stellen. Die Standzeiten der Fahrzeuge ist gegenüber z.B. einem Innenstadtparkhaus oder dem Parkhaus eines Einkaufszentrums im Sinne des Zweckes des Parkhauses sehr lange. So wären mit einer AC Ladestruktur und intelligentem Lastmanagement sicher eine große Anzahl an sinnvollen Ladepunkten möglich. Zudem stellt sich die Frage, welche nutzbaren Freiflächen des Parkhauses Borsigallee der Ortsbeirat genau sieht. Nach den uns vorliegenden Plänen sind innerhalb der Grundstücksgrenzen der FAAG die Freiflächen direkt am Gebäude Feuerwehrangriffswege. Darüber hinaus sieht die Parkhaus Betriebsgesellschaft mbH auf dem Grundstück keine Freiflächen, die für einen Ladepark in Frage kämen. Die westlich direkt an das Grundstück angrenzende Fläche ist im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main. Gegebenenfalls könnte hier, falls ein Betreiber gefunden werden kann, ein Schnellladepark errichtet werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.06.2022, OM 2332 Antrag vom 09.01.2023, OF 376/11 Auskunftsersuchen vom 16.01.2023, V 575 Antrag vom 04.02.2024, OF 552/11 Anregung vom 05.02.2024, OA 437

Prüfungszeiten für das Revisionsamt sicherstellen

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 09.12.2022, B 455 Betreff: Prüfungszeiten für das Revisionsamt sicherstellen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 22.09.2022, § 2106 - NR 430/22 CDU - Eine Beschlussvorlage für den Magistrat bedarf nach den "Besonderen Bestimmungen für Vorlagen an den Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung" der Stellungnahme eines anderen Dezernates bzw. eines Zentralamtes, wenn die vorgeschlagenen Festlegungen oder Aussagen nicht ohne dessen Beteiligung möglich erscheinen. Die Beteiligung ist dann geboten, wenn der Zuständigkeitsbereich eines anderen Dezernates bzw. eines Zentralamtes berührt ist. Im Falle des Revisionsamtes ist dies insbesondere dann der Fall, wenn eine Vorlage z. B. nach der Revisionsordnung einer Prüfung bedarf. Gemäß den Besonderen Bestimmungen ist eine Vorlage nicht beschlussreif, wenn die erforderlichen Stellungnahmen fehlen. Liegen innerhalb von einem Monat nach der Voranmeldung einer Vorlage die erforderlichen Stellungnahmen nicht vor, ist nach den Besonderen Bestimmungen davon auszugehen, dass eine Beschlussfassung über die Vorlage erfolgen kann. In der Geschäftsordnung des Magistrats ist geregelt, dass verspätet eingegangene Vorlagen auf die Tagesordnung des Magistrats genommen werden, wenn ihre Behandlung dringend notwendig erscheint. Die Notwendigkeit der Behandlung ist vom antragstellenden Magistratsmitglied schriftlich zu begründen. Demnach ist dem Revisionsamt wie allen anderen Zentralämtern im Falle einer Beteiligung ein Monat Prüfzeit eingeräumt. Davon kann nur in explizit zu begründenden Einzelfällen abgewichen werden. Der Magistrat nimmt den Antrag zum Anlass, die antragstellenden Dezernate auf die städtischen Regularien und insbesondere den einzurechnenden zeitlichen Vorlauf bei der Gremienbeschlussfassung hinweisen, damit eine eilige und damit die Prüfzeit der Zentralämter einschränkende Behandlung von Vorlagen auf unabweisbare Ausnahmefälle beschränkt bleibt, die zudem in jedem Falle einer aussagekräftigen Begründung bedarf. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 29.06.2022, NR 430 Antrag vom 09.01.2023, OF 376/11 Auskunftsersuchen vom 16.01.2023, V 575 Zuständige Ausschüsse: Sonderausschuss für Controlling und Revision Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 14.12.2022 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Sonderausschusses für Controlling und Revision am 16.01.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 455 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Kenntnis) 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2023, TO II, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 455 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 2742, 14. Sitzung des Sonderausschusses für Controlling und Revision vom 16.01.2023 Aktenzeichen: 14 1

Freiflächen am Park-and-ride-Parkhaus Borsigallee zu einem Ladepark für E-Mobilität entwickeln

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2023, OF 376/11 Betreff: Freiflächen am Park-and-ride-Parkhaus Borsigallee zu einem Ladepark für E-Mobilität entwickeln Vorgang: OA 120/22 OBR 11; B 205/22; OM 2332/22 OBR 11; ST 2377/22; B 445/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: Warum schreibt der Magistrat in seiner Stellungnahme ST2377/B445 über sehr kleine Heimladeinfrastruktur zum Dauerladen, wenn es im Antrag um einen Ladepark mit mindestens 8 Parkplätzen für Schnelllader (15-30 Minuten) geht? Warum schreibt der Magistrat von fehlenden Leitungskapazitäten im Innenstadtbereich und von der generellen Ausgestaltung von Parkhäusern mit AC Ladern bis 2030, wenn es um die Freifläche der Liegenschaft Borsigallee und einen Schnellladepark (8Plätze) am Stadtrand geht? Warum schreibt der Magistrat in seiner Stellungnahme ST2377 über Ladestellen "im" Parkhaus, wenn es ausdrücklich schon in der Überschrift um die "Freiflächen" des Geländes Borsigallee geht? Warum möchte der Magistrat ohne eine erforderliche europaweite Ausschreibung, so der Magistrat, diese Flächen einfach an die Mainova vergeben? Ist der Magistrat sich sicher, die Mainova könnte besser als europaweit operierende Ladenetzbetreiber einen solchen Standort wirtschaftlich betreiben? In der OA120/22 vom Januar 2022 wurde bereits erwähnt, eine Vorprüfung für die Verfügbarkeit von ausreichenden Leitungskapazitäten hat bereits bei der NRM stattgefunden, sonst hätte es keinen Antrag gegeben. Hat der Magistrat bereits seine eigene Prüfung für diesen Ort abgeschlossen? Einst plante man auf den Freiflächen des P+R Geländes ein weiteres P+R Parkhaus und jetzt findet man draußen keinen Platz mehr für 8 Parkplätze, ist das richtig? Begründung: Im vorliegenden Vorgang geht es nur um Schnellladeinfrastruktur auf den "Freiflächen" des P+R Parkhausgelände Borsigallee. Als Antwort kommt an den Ortsbeirat eine völlig sachfremde Abhandlung über Heimladestationen im Innenbereich des Parkhauses. Es entsteht der Eindruck der textliche Teil des Antrags ist nicht gänzlich aufgenommen worden. Es geht nicht um ein Angebot, welches an die Pendler und die Nutzer des Parkhauses gerichtet ist. Es geht nicht um Ladeinfrastruktur im Innenstadtbereich und es geht auch nicht um die elektrische Versorgung der Heimladeboxen für Pendler im Park+Ride Parkhaus. Schnellladeparks sind Stop+Go Stationen und befinden sich üblicherweise an Autobahnabfahrten oder gut gelegenen Orten wie Einkaufszentren und Hotels. Diese Schnellladeparks fehlen im Randbereich der Stadt Frankfurt. Man findet solche in Eschborn, Wiesbaden, Langenselbold, aber keine in Frankfurt. Die Nutzer von Ladeparks zum Schnellladen wollen dafür eigentlich nicht in ein Parkhaus fahren, wenn es nicht sein muss. Zum klassischen Tanken möchte ebenfalls niemand in ein Parkhaus fahren müssen. Die Mainova stellt bisher nur einzelne Schnellladesäulen auf, die grundsätzlich solitär stehend nur wenig Akzeptanz finden und sich dazu meist an schlechten und unattraktiven Orten befinden. Aller Wahrscheinlichkeit nach werden diese Säulen irgendwann abgebaut, weil sich Schnellladeparks mit vielen Ladepunkten durchsetzen werden. Fastned, Tesla, Innogy etc. bauen nur noch Standorte mit mindestens 8 Lade-Plätzen. Wer schnell Laden will, möchte nicht in der Schlange stehen müssen. Mainova wird zudem sehr wahrscheinlich nie zum ChargePointOperator (COP) mit großer Relevanz in Europa werden und nur regional operieren. Dadurch wird Mainova auf viele Kunden mit teureren Roamingverträgen angewiesen sein. Roaming ist teurer und daher unattraktiver. Jetzt ist die Zeit, den Standort an der Borsigallee zu stärken und zu sichern. Jetzt gibt es Fördermittel und heute werden die Investitionen der COP für die Zukunft gemacht. Diese zukünftigen Standorte werden bestimmen, wohin Menschen fahren und wo sie sich für einige Zeit aufhalten werden. Dies wird lokal ebenfalls zur Stärkung der Ökonomie führen. Hotels, Geschäfte, Restaurants und Betriebe werden davon profitieren. Deswegen ist es so wichtig, solche Lade-Angebote in diesem Bereich zu haben. Dies wird ohne Risiko durch die erzielten Mieten weitere Mittel für die Stadtkasse generieren und positive Synergien im Umfeld bewirken. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 25.11.2022, B 445 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 10.01.2022, OA 120 Bericht des Magistrats vom 16.05.2022, B 205 Anregung an den Magistrat vom 27.06.2022, OM 2332 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2377 Bericht des Magistrats vom 09.12.2022, B 455 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 11 am 16.01.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 575 2023 1. Die Vorlage B 445 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 376/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU zu 2. 1 GRÜNE, SPD und LINKE. gegen BFF und FDP (= Ablehnung); 3 GRÜNE und CDU (= Enthaltung)

Freiflächen am Park-and-ride-Parkhaus Borsigallee zu einem Ladepark für E-Mobilität entwickeln

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 16.01.2023, V 575 entstanden aus Vorlage: OF 376/11 vom 09.01.2023 Betreff: Freiflächen am Park-and-ride-Parkhaus Borsigallee zu einem Ladepark für E-Mobilität entwickeln Vorgang: OA 120/22 OBR 11; B 205/22; OM 2332/22 OBR 11; ST 2377/22; B 445/22 Der Magistrat wird um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: 1. Warum schreibt der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 2377 und im Bericht B 445 über sehr kleine Heimladeinfrastruktur zum Dauerladen, wenn es im Antrag um einen Ladepark mit mindestens acht Parkplätzen für Schnelllader (15-30 Minuten) geht? 2. Warum schreibt der Magistrat von fehlenden Leitungskapazitäten im Innenstadtbereich und von der generellen Ausgestaltung von Parkhäusern mit AC Ladern bis 2030, wenn es um die Freifläche der Liegenschaft Borsigallee und einen Schnellladepark (acht Plätze) am Stadtrand geht? 3. Warum schreibt der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 2377 über Ladestellen "im" Parkhaus, wenn es ausdrücklich schon in der Überschrift um die "Freiflächen" des Geländes Borsigallee geht? 4. Warum möchte der Magistrat ohne eine erforderliche europaweite Ausschreibung, so der Magistrat, diese Flächen einfach an die Mainova vergeben? 5. Ist der Magistrat sich sicher, die Mainova könnte besser als europaweit operierender Ladenetzbetreiber einen solchen Standort wirtschaftlich betreiben? 6. In der OA 120 von Januar 2022 wurde bereits erwähnt, eine Vorprüfung für die Verfügbarkeit von ausreichenden Leitungskapazitäten hat bereits bei der NRM stattgefunden, sonst hätte es keinen Antrag gegeben. Hat der Magistrat bereits seine eigene Prüfung für diesen Ort abgeschlossen? 7. Einst plante man auf den Freiflächen des Park-and-ride-Geländes ein weiteres Park-and-ride-Parkhaus und jetzt findet man draußen keinen Platz mehr für acht Parkplätze, ist das richtig? Begründung: Im vorliegenden Vorgang geht es nur um Schnellladeinfrastruktur auf den "Freiflächen" des Park-and-ride-Parkhausgeländes Borsigallee. Als Antwort erhielt der Ortsbeirat eine völlig sachfremde Abhandlung über Heimladestationen im Innenbereich des Parkhauses. Es entsteht der Eindruck, der textliche Teil des Antrags ist nicht gänzlich aufgenommen worden. Es geht nicht um ein Angebot, welches an die Pendler und die Nutzer des Parkhauses gerichtet ist. Es geht nicht um Ladeinfrastruktur im Innenstadtbereich und es geht auch nicht um die elektrische Versorgung der Heimladeboxen für Pendler im Park-and-ride-Parkhaus. Schnellladeparks sind Stop-and-go-Stationen und befinden sich üblicherweise an Autobahnabfahrten oder gut gelegenen Orten wie Einkaufszentren und Hotels. Diese Schnellladeparks fehlen im Randbereich der Stadt Frankfurt. Man findet solche in Eschborn, Wiesbaden, Langenselbold, aber keine in Frankfurt. Die Nutzer von Ladeparks zum Schnellladen wollen dafür eigentlich nicht in ein Parkhaus fahren, wenn es nicht sein muss. Zum klassischen Tanken möchte ebenfalls niemand in ein Parkhaus fahren müssen. Die Mainova stellt bisher nur einzelne Schnellladesäulen auf, die grundsätzlich solitär stehend nur wenig Akzeptanz finden und sich dazu meist an schlechten und unattraktiven Orten befinden. Aller Wahrscheinlichkeit nach werden diese Säulen irgendwann abgebaut, weil sich Schnellladeparks mit vielen Ladepunkten durchsetzen werden. Fastned, Tesla, Innogy etc. bauen nur noch Standorte mit mindestens acht Ladeplätzen. Wer schnell Laden will, möchte nicht in der Schlange stehen müssen. Mainova wird zudem sehr wahrscheinlich nie zum ChargePointOperator (COP) mit großer Relevanz in Europa werden und nur regional operieren. Dadurch wird die Mainova auf viele Kunden mit teureren Roamingverträgen angewiesen sein. Roaming ist teurer und daher unattraktiver. Jetzt ist die Zeit, den Standort an der Borsigallee zu stärken und zu sichern. Jetzt gibt es Fördermittel und heute werden die Investitionen der COP für die Zukunft gemacht. Diese zukünftigen Standorte werden bestimmen, wohin Menschen fahren und wo sie sich für einige Zeit aufhalten werden. Dies wird lokal ebenfalls zur Stärkung der Ökonomie führen. Hotels, Geschäfte, Restaurants und Betriebe werden davon profitieren. Deswegen ist es so wichtig, solche Ladeangebote in diesem Bereich zu haben. Dies wird ohne Risiko, durch die erzielten Mieten, weitere Mittel für die Stadtkasse generieren und positive Synergien im Umfeld bewirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 10.01.2022, OA 120 Bericht des Magistrats vom 16.05.2022, B 205 Anregung an den Magistrat vom 27.06.2022, OM 2332 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2377 Bericht des Magistrats vom 09.12.2022, B 455 Stellungnahme des Magistrats vom 17.04.2023, ST 954 Stellungnahme des Magistrats vom 06.11.2023, ST 2314

Beratung im Ortsbeirat: 4