Reflexion
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Ausweitung der Umweltzone auf das gesamte Stadtgebiet
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.01.2017, NR 213 Betreff: Ausweitung der Umweltzone auf das gesamte Stadtgebiet Der Kommune kommt eine wichtige Aufgabe in der Gesundheitsvorsorge für die Bevölkerung durch die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen zu. Saubere Luft ist dabei eine der wichtigsten Voraussetzungen für ein gesundes Leben in der Stadt. Zum Erreichen der Standards der Luftqualitätsrahmenbedingungen der Europäischen Union und des Luftreinhaltungsplans des Bundes ist gerade an einem Verkehrsknotenpunkt wie Frankfurt am Main ein erheblicher Handlungsbedarf. Mit dem 1. Januar 2012 wurde in Frankfurt daher die dritte Stufe der Umweltzone eingerichtet. Danach dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette in die im Jahre 2008 eingerichtete Umweltzone Frankfurt einfahren. Ziel und positive Wirksamkeit dieser Maßnahme, die Verringerung der Feinstaub- und Stickstoffdioxidkonzentration und Gesundheitsschutz der Bevölkerung ist heute in der wissenschaftlichen Literatur unumstritten. Die derzeit etwa 110 Quadratkilometer große Frankfurter Umweltzone umfasst allerdings bei Weitem noch nicht das komplette Stadtgebiet. Die Fläche außerhalb des "Autobahnrings" sowie die Autobahnen selbst sind ausgenommen. Zudem wird die Umweltzone im Westen durch die A5 begrenzt, im Süden durch die A3 und im Osten und Norden durch die A 661. Die am Rande liegenden Stadtteile sind noch ausgenommen. Im Koalitionsvertrag von CDU, SPD und Grünen wurde daher vereinbart, die Umweltzone auf das gesamte Stadtgebiet auszuweiten. Rechtliche Grundlage der 3. Stufe der Umweltzone ist die 1. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein-Main, Teilplan Frankfurt am Main, der vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUELV) in Zusammenarbeit mit der Stadt Frankfurt am Main aufgestellt worden ist. Der Luftreinhalteplan ist am 14.11.2011 in Kraft getreten. Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, beim Hessischen Umweltministerium zu beantragen, dass die Frankfurter Umweltzone auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet wird. Ausnahmeregelungen werden auf der Grundlage der bisherigen Kriterien und im Benehmen mit Nachbarkommunen, Unternehmen und den zuständigen Landesdienststellen getroffen. Ausgenommen von der Umweltzone bleiben a) alle bisher schon geltenden Ausnahmen innerhalb des Autobahnrings und die Autobahnen A 5, A3, A661 und entsprechend der 1. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein- Main, Teilplan Frankfurt am Main, Anbindungen zu Ein- und Ausfahrten und Wendemöglichkeiten für Fahrzeuge im Bereich der Autobahnen, die Zufahrten zur Messe Frankfurt und zu an der Autobahn ausgeschilderten Park & Ride-Parkplätzen; b) Das Gelände des Flughafens Frankfurt sowie die von den Autobahnen auf direktem Weg zum Flughafen führenden Zu - und Abfahrtsstrecken und die von den Autobahnen auf dem direktesten nicht durch Wohngebiete führenden Weg zu den Gewerbegebieten wie Industriepark Höchst, Industriepark Griesheim und Industrie- und Gewerbegebiet Fechenheim führenden Zu - und Abfahrtsstrecken. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 01.02.2017, NR 231 Antrag vom 14.03.2017, NR 286 Anregung vom 13.02.2017, OA 119 Antrag vom 13.02.2017, OF 123/11 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 15.11.2018, OF 380/12 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 18.01.2017 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 4 am 07.02.2017, TO II, TOP 3 Beschluss: Der Vorlage NR 213 wird zugestimmt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, CDU, LINKE., ÖkoLinX-ARL und dFfm gegen FDP (= Ablehnung); Enthaltung BFF 9. Sitzung des OBR 13 am 07.02.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage NR 213 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 7 am 07.02.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Der Vorlage NR 213 wird zugestimmt. Abstimmung: SPD, CDU, FARBECHTE und GRÜNE gegen FDP, BFF und REP (= Ablehnung) 8. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 09.02.2017, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 213 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 231 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und FRAKTION (= Annahme); LINKE. (= Votum im Verkehrsausschuss) 9. Sitzung des OBR 8 am 09.02.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage NR 213 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen 1 CDU, FDP, BFF und REP (= Ablehnung) bei Enthaltung 4 CDU 9. Sitzung des OBR 15 am 10.02.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Der Vorlage NR 213 wird zugestimmt. Abstimmung: 1 CDU, SPD und GRÜNE gegen 3 CDU, BFF und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung) 9. Sitzung des OBR 5 am 10.02.2017, TO I, TOP 40 Beschluss: Der Vorlage NR 213 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen 4 SPD und FDP (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung) 9. Sitzung des OBR 14 am 13.02.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage NR 213 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen BFF (= Ablehnung) 9. Sitzung des OBR 11 am 13.02.2017, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung OA 119 2017 1. Die Vorlage NR 213 dient unter Hinweis auf OA 119 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 123/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Zurückweisung LINKE. zu 2. Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2017, TO II, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage NR 213 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 1 am 14.02.2017, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage NR 213 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., PARTEI und fraktionslos gegen FDP (= Zurückweisung) 9. Sitzung des OBR 6 am 14.02.2017, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage NR 213 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.02.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage NR 213 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 231 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 119 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 9. Sitzung des OBR 10 am 14.02.2017, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage NR 213 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE und BFF gegen FDP (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) 9. Sitzung des OBR 9 am 16.02.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: a) Die Vorlage NR 213 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP 9. Sitzung des OBR 3 am 16.02.2017, TO II, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage NR 213 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen FDP (= Ablehnung) 9. Sitzung des OBR 12 am 17.02.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage NR 213 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 16 am 07.03.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage NR 213 dient zur Kenntnis. Abstimmung: WBE, CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen BFF und LINKE. (= Zurückweisung) 9. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.03.2017, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 213 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 231 wird abgelehnt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 286 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Die Vorlage OA 119 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 186) sowie FDP und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und FRANKFURTER (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 10. Sitzung des OBR 9 am 16.03.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage NR 213 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen FDP, 1 LINKE. und BFF (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung) 10. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.03.2017, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 213 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 231 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 286 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 119 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 286) sowie FDP und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und FRANKFURTER (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und FRANKFURTER gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und FRAKTION (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (NR 213 und NR 286 = Annahme, NR 231 = Ziffern 1. und 3. Ablehnung, Ziffer 2. Annahme, OA 119 = Prüfung und Berichterstattung) 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.03.2017, TO II, TOP 8 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 213 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 231 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 286 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 119 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 5. Der Vorlage OA 26 wird im Rahmen der Vorlage NR 213 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 286) sowie FDP und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. Ziffern 1. und 3.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und FRANKFURTER (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und FRANKFURTER gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1190, 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.03.2017 Aktenzeichen: 79 1
Umweltzone auch für das Gewerbegebiet „Am Martinszehnten“
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2018, OF 380/12 Betreff: Umweltzone auch für das Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" Vorgang: NR 213/17 CDU/SPD/GRÜNE; Beschl. d. Stv.-V., § 1190/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen, dass die Umweltzone, die mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.01.2017 NR 213 auf das Stadtgebiet Frankfurt beschlossen wurde, ausgeweitet wird und auch künftig das Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" umfasst. Begründung: Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung sah zahlreiche Ausnahmen vor. Diese können aus dem beiliegenden Plan entnommen werden. Quelle: https://mainziel.de//verkehrsinfo.html?L=Umweltzone Vor dem Hintergrund der gesundheitlichen Belastungen durch Fahrzeugabgase für die Frankfurterinnen und Frankfurter und des Dieselurteils für Frankfurt am Main sind dringend weitere Maßnahmen zur Reduzierung zu ergreifen. Auch der Koalitionsvertrag von CDU, SPD und Grünen formuliert wie folgt: "Frankfurt ist als zentrales Verkehrsnetz stark durch Luftverschmutzung und Lärm beeinträchtigt. Die 2006 eingeführte Umweltzone konnte die Feinstaubbelastung zwar reduzieren. Dies reicht jedoch nicht aus. Wir streben daher an, die Umweltzone auf das gesamte Stadtgebiet auszuweiten und den Ausbau der Elektromobilität und anderer emissionsarmer Mobilitätsformen zu forcieren." (vgl. Seite 34 des Koalitionsvertrags zum Kapitel Gesundheit, Luft- und Lärmschutz). Eine Reduktion der Feinstaub- und Stickstoffdioxid-Belastung ist nur erreichbar, wenn auch das gesamte Stadtteilgebiet von Kalbach und Riedberg als Umweltzone ausgewiesen wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 16.01.2017, NR 213 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 12 am 30.11.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 380/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP, LINKE. und BFF gegen SPD (= Annahme); GRÜNE (= Enthaltung)
Beratung im Ortsbeirat: 4
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