Reflexion
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Welche Vereinbarungen gibt es zwischen Magistrat und Netzbetreibern bezüglich der Absperrungen auf den Gehwegen und Parkflächen in der Eschborner Landstraße?
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 174 Betreff: Welche Vereinbarungen gibt es zwischen Magistrat und Netzbetreibern bezüglich der Absperrungen auf den Gehwegen und Parkflächen in der Eschborner Landstraße? Rein vorsorglich wird auf § 12 Absatz 3 Nr. 4 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) hingewiesen, wonach das Parken über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen unzulässig ist, wo durch Verkehrszeichen 315 StVO oder eine Parkflächenmarkierung das Parken auf Gehwegen erlaubt ist. Somit fallen keine Parkplätze weg. Zu 1.: Sofern für die Absperrmaßnahme keine Genehmigung vorliegt, wird der/die Verantwortliche der Baumaßnahme entsprechend angezeigt. Zu 2. - 4.: Seitens des Magistrats gibt es keine speziellen Vereinbarungen mit den Netzbetreibern zum Parken auf den Gehwegen und Parkflächen in der Eschborner Landstraße. Sofern die Fahrzeuge keine Sonderrechte nach § 35, Absatz 7, StVO oder durch andere Ausnahmegenehmigung (zum Beispiel weiß-rot-weiße Warntafeln) in Anspruch nehmen, werden sie regulär verwarnt. Zu 5.: Wenn Firmen einen Antrag auf Sperrung öffentlicher Verkehrsfläche stellen, wird für die Ausstellung der verkehrsrechtlichen Anordnung eine Verwaltungsgebühr erhoben. Allgemein lässt sich zu diesen Fragen hinzufügen, dass jeder, der Eingriffe im öffentlichen Verkehrsraum vornehmen will, eine verkehrsrechtliche Anordnung benötigt. In der Regel muss ein Verkehrszeichenplan vorgelegt werden, der die Sperrung dokumentiert. Die gesetzlichen Vorgaben sind jederzeit einzuhalten und zu beachten. Es werden stichprobenartige Baustellenkontrollen durchgeführt und bei Beschwerden wird der Außendienst tätig. Bisher wurden zum genannten Sachverhalt noch keine Beschwerden gemeldet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 27.10.2020, V 1811 Antrag vom 15.05.2022, OF 381/2
Mülleimerdeckel im neuen Rebstockpark
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 482 entstanden aus Vorlage: OF 112/2 vom 19.06.2021 Betreff: Mülleimerdeckel im neuen Rebstockpark Der Magistrat wird gebeten, alle vorhandenen Mülleimer im neuen Rebstockpark mit krähensicheren Deckeln auszustatten. Begründung: Die gut genutzten Mülleimer werden, bevor diese geleert werden, regelmäßig von Raben und Elstern, die hier Essensreste suchen und finden, leer geräumt. Der neue Rebstockpark wird zu jeder Uhrzeit von Joggern und Spaziergängern genutzt, die Vermüllung um die Mülleimer herum schmälert den Erholungswert und die Lebensqualität, die ein solch schöner Park den Anwohnern bieten soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2021, ST 1794 Antrag vom 15.05.2022, OF 381/2 Anregung an den Magistrat vom 30.05.2022, OM 2258 Aktenzeichen: 67 0
Änderungsantrag: Mülleimerdeckel im neuen Rebstockpark
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2022, OF 381/2 Betreff: Änderungsantrag: Mülleimerdeckel im neuen Rebstockpark Vorgang: OM 482/21 OBR 2; ST 1794/21 Der Ortsbeirat möge beschließen den Antrag vom 16.6.2021 "Müllereimerdeckel im neuen Rebstockpark" wie folgt abzuändern: Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, an 3 Stellen im neuen Rebstockpark Müllgaragen zu platzieren: - Straße zum Messeparkhaus/ Ecke Wilhelmine-Reichard-Weg - August-Euler-Straße/ Ecke Wilhelmine-Reichard-Weg (am Spielplatz) - Im Park, mitte der 1.Querstraße (siehe Foto) alle anderen, vorhandenen Mülleimer im neuen Rebstockpark mit Deckel auszustatten. Begründung: Die gut genutzten Mülleimer werden, bevor diese geleert werden, regelmäßig von Raben und Elstern, die hier Essensreste suchen und finden, leergeräumt. Der neue Rebstockpark wird zu jeder Uhrzeit von Joggern und Spaziergängern genutzt, die Vermüllung um die die Mülleimer herum schmälert den Erholungswert und die Lebensqualität, die ein solch schöner Park den Anwohnern sein soll. Zusatz: an den genannten 3 Stellen halten sich Parknutzer auf, Picknicken oder Essen ihre Pizza dort. Entsprechend groß ist der Müllanfall. Die vorhandenen Müllbehältnisse reichen nicht aus, um die Masse an Müll aufzunehmen. Foto: Google maps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 174 Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 482 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2022, TO II, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2258 2022 Die Vorlage OF 381/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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