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Sicheres Radfahren in der Schellingstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.09.2022, OF 383/3 Betreff: Sicheres Radfahren in der Schellingstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Schellingstraße / Musikantenweg folgende Maßnahmen umzusetzen, um die Sicherheit für Radfahrende in der als Fahrradstraße ausgewiesenen Schellingstraße zu erhöhen: 1. Anbringen von gut sichtbaren Spurtrennern ab der Kreuzung Schellingstraße / Musikantenweg in Richtung Süd-Osten auf der bereits vorhandenen Markierung für die Radspur 2. Anbringen der Verkehrszeichen 367 (Einfahrt verboten) und 1022-10 (Radverkehr frei) an der Kreuzung Schellingstraße / Musikantenweg in Richtung Süd-Osten - an dem bereits vorhandenen Schild mit dem Verkehrszeichen 244.1 (Fahrradstraße) 3. Aufbringen von einem Fahrtrichtungspfeil (Verkehrszeichen 297) auf der Fahrbahn der Schellingstraße an der Kreuzung zum Musikantenweg für die aus Richtung Süd-Osten kommenden Kraftfahrzeuge Begründung: An der Kreuzung werden regelmäßig im bestehenden Haltverbot auf der Nordseite regelwidrig Kraftfahrzeuge abgestellt. Dadurch muss der Kraftverkehr auf die Fahrradspur ausweichen, was zu gefährlichen Begegnungen zwischen Kraftverkehr und Radverkehr an dieser Kreuzung führt. Die in Punkt 1 geforderten Spurtrenner sollen die Radspur in Richtung Süd-Osten freihalten. Anwohner*innen berichten an dieser Stelle wiederholt von Kraftfahrzeugen, die die Schellingstraße aus Richtung Westen entgegen der Einbahnstraße befahren. Offensichtlich wird die einseitige Befahrbarkeit der Schellingstraße nicht ausreichend wahrgenommen. Hierzu sollen die Punkte 2 und 3 den Kraftfahrer*innen mehr Orientierung bieten. Alle drei Punkte dienen einer erhöhten Sicherheit für den Radverkehr in der Schellingstraße. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 3 am 13.10.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2974 2022 Die Vorlage OF 383/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Sicheres Fahrradfahren in der Schellingstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2974 entstanden aus Vorlage: OF 383/3 vom 20.09.2022 Betreff: Sicheres Fahrradfahren in der Schellingstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Schellingstraße/Ecke Musikantenweg folgende Maßnahmen umzusetzen, um die Sicherheit für Fahrradfahrende in der als Fahrradstraße ausgewiesenen Schellingstraße zu erhöhen: 1. Anbringen von gut sichtbaren Spurtrennern ab der Kreuzung Schellingstraße/Ecke Musikantenweg in Richtung Südosten auf der bereits vorhandenen Markierung für die Fahrradspur; 2. Anbringen der Verkehrszeichen Nr. 267 "Einfahrt verboten" und Nr. 1022-10 "Radverkehr frei" an der Kreuzung Schellingstraße/Ecke Musikantenweg in Richtung Südosten an dem bereits vorhandenen Schild mit dem Verkehrszeichen Nr. 244.1 "Fahrradstraße"; 3. Aufbringen von einem Fahrtrichtungspfeil (Verkehrszeichen Nr. 297) auf der Fahrbahn der Schellingstraße an der Kreuzung zum Musikantenweg für die aus Richtung Südosten kommenden Kraftfahrzeuge. Begründung: An der Kreuzung werden regelmäßig im bestehenden Haltverbot auf der Nordseite regelwidrig Kraftfahrzeuge abgestellt. Dadurch muss der Kraftverkehr auf die Fahrradspur ausweichen, was zu gefährlichen Begegnungen zwischen Kraftverkehr und Fahrradverkehr an dieser Kreuzung führt. Die in Punkt 1. geforderten Spurtrenner sollen die Fahrradspur in Richtung Südosten frei halten. Anwohnerinnen und Anwohner berichten an dieser Stelle wiederholt von Kraftfahrzeugen, die die Schellingstraße aus Richtung Westen entgegen der Einbahnstraße befahren. Offensichtlich wird die einseitige Befahrbarkeit der Schellingstraße nicht ausreichend wahrgenommen. Hierzu sollen die Punkte 2. und 3. den Kraftfahrerinnen und Kraftfahrern mehr Orientierung bieten. Alle drei Punkte dienen einer erhöhten Sicherheit für den Fahrradverkehr in der Schellingstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 337 Aktenzeichen: 66 2
Beratung im Ortsbeirat: 4
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