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Bessere Anbindung Bockenheim/City West/Rebstockviertel für den Fahrradverkehr
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.08.2016, OM 392 entstanden aus Vorlage: OF 66/2 vom 27.06.2016 Betreff: Bessere Anbindung Bockenheim/City West/Rebstockviertel für den Fahrradverkehr Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zu prüfen und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit im Rahmen einer Bürgerfragestunde zu berichten: 1. Eine legale und sichere Radverkehrsführung durch bauliche Veränderungen, Markierungen und Ampelschaltungen von der Robert-Meyer-Straße (Westend/Innenstadt) durch die Bahnunterführung in die Voltastraße/Kreuznacher Straße und umgekehrt. 2. E inen barrierefreien Weg (eine Rampe für Radfahrer) neben den Treppenstufen des Fußgängerweges von der Ludwig-Landmann-Straße (Rödelheim) in die Solmsstraße/Franklinstraße und umgekehrt. Begründung: Bessere Ausgestaltung der Fahrradwegeverbindungen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1536 Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1070 Antrag vom 05.10.2017, OF 385/2 Antrag vom 05.10.2017, OF 386/2 Anregung an den Magistrat vom 23.10.2017, OM 2255 Anregung an den Magistrat vom 23.10.2017, OM 2256 Aktenzeichen: 32 1
Bessere Anbindung Bockenheim/City West/ Rebstockviertel für den Fahrradverkehr
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1070 Betreff: Bessere Anbindung Bockenheim/City West/ Rebstockviertel für den Fahrradverkehr Zu 1.: Die angeregte Verbesserung der Radverbindung zwischen Robert-Mayer-Straße und Voltastraße ist allein durch verkehrsregelnde Maßnahmen nicht herzustellen. Ein fahrradfreundlicher Umbau des Knotenpunktes, der auch die vom OBR angeregte Radverkehrsführung einschließt, kann im Zuge der Planungen zur Radroute 11 berücksichtigt werden. Zu 2.: Aufgrund der vorhandenen Höhenverhältnisse zwischen der Solmsstraße und der Ludwig-Landmann-Straße würde eine Fuß- und Radwege-Verbindung eine Länge von mindestens 60 Meter betragen und eine kontinuierliche Steigung von circa acht Prozent aufweisen. Diese Steigung liegt deutlich über der für die barrierefreie Ausbildung von Rampen für mobilitätseingeschränkte Personen maximal zulässigen Steigung von sechs Prozent. Unter Berücksichtigung einer sechsprozentigen Steigung würde die Länge circa 80 Meter betragen. Hinzu kämen Zwischenpodeste, die aufgrund der Gesamtlänge zwischen den Steigungsabschnitten erforderlich wären. Eine barrierefreie Ausbildung der Fuß- und Radwege-Verbindung zwischen der Solmsstraße und der Ludwig-Landmann-Straße ist innerhalb der zur Verfügung stehenden Entwicklungslänge demnach leider nicht möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.08.2016, OM 392 Antrag vom 05.10.2017, OF 385/2 Antrag vom 05.10.2017, OF 386/2 Anregung an den Magistrat vom 23.10.2017, OM 2255 Anregung an den Magistrat vom 23.10.2017, OM 2256
Einfacherer Zugang Solmsstraße/Ludwig-Landmann-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2017, OF 386/2 Betreff: Einfacherer Zugang Solmsstraße/Ludwig-Landmann-Straße Vorgang: OM 392/16 OBR 2; ST 1070/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 2 fordert den Magistrat auf, an der Treppe Solmsstraße / Ludwig-Landmann-Straße eine Möglichkeit zu schaffen, diesen Bereich mit Fahrrädern, Kinderwägen, Rollatoren und ähnlichen Mobilitätshilfsmitteln einfacher passierbar zu machen. Dazu könnte eine Rampe mit größerer Steigung gebaut werden, die zwar nicht den Anforderungen an vollständige Barrierefreiheit entspricht, aber trotzdem eine große Erleichterung für die genannten Gruppen darstellen würde. Begründung: Für Radfahrer ist diese Stelle wegen des alternativ zu fahrenden Umwegs ein Ärgernis. Das gilt auch für andere Verkehrsteilnehmer, die "mit Rädern" unterwegs sind. Der Magistra hat in der ST 1070 mitgeteilt, dass eine barrierefreie Rampe an diese Stelle baulich nicht möglich ist. Deswegen wird jetzt gefordert, zumindest für einen Teil der von der Treffe Betroffenen eine Lösung zu schaffen. Antragsteller: CDU FDP Piraten Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.08.2016, OM 392 Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1070 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 2 am 23.10.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2256 2017 Die Vorlage OF 386/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, 3 SPD, 2 GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen 2 GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 SPD und BFF
Beratung im Ortsbeirat: 4
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