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Reflexion

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Verbesserte Aufenthaltsqualität und Sicherheit auf der unteren Berger Straße

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1272 entstanden aus Vorlage: OF 91/3 vom 26.08.2021 Betreff: Verbesserte Aufenthaltsqualität und Sicherheit auf der unteren Berger Straße Der Magistrat wird gebeten, auf der Ostseite der unteren Berger Straße zwischen Höhenstraße und Anlagenring das bestehende Schrägparken für Fahrzeuge zukünftig vollständig in Parallelparken am Straßenrand zu ändern. Im Zuge dieser Maßnahme sollen alle Straßenecken auf der gesamten unteren Berger Straße auf illegale Parkmöglichkeiten und Hindernisse auf den Bürgersteigen überprüft werden, um so nach deren Beseitigung übersichtliche und sichere Querungsmöglichkeiten für Fußgänger, insbesondere mobilitätseingeschränkte Personen, zu schaffen. Sommergärten, die zu Verengungen auf dem Bürgersteig führen, sollen ganz oder teilweise auf einzelne Parkplätze am Straßenrand verlagert werden. Fehlende Ruhebänke sollen ergänzt werden. Am Straßenrand sollen außerdem, soweit noch nötig, fehlende Lieferzonen eingerichtet und Fahrradbügel installiert werden. Die gepflasterten Straßenschwellen auf der unteren Berger Straße sollen in ihrer Funktion erhalten und instand gesetzt werden, um schnelles Fahren von Autos und auch Fahrradfahrern zu verhindern. Eventuell sollen Fahrradschutzstreifen im Straßenraum am Rande markiert werden. Alle Maßnahmen sollen schrittweise und in Absprache mit Geschäftsleuten, Anwohnern und dem Ortsbeirat erfolgen. Entsprechende Vorschläge sollen von den verantwortlichen Ämtern erarbeitet und vorgestellt werden. Begründung: Die Anregung verfolgt folgende Ziele: - Reduzierung des stehenden Verkehrs durch Änderung von Schrägparken in Parallelparken und Nutzung einzelner Parkplätze für Sommergärten, Lieferzonen und Fahrradbügel; - einfache und sichere Querungsmöglichkeiten und Barrierefreiheit für Fußgänger an allen Straßenecken im gesamten Straßenverlauf; - mehr Platz für Geschäftsauslagen und größere Aufenthaltsqualität auf den Bürgersteigen durch (teilweise) Verlagerung von größeren Sommergärten auf den Straßenrand; - mehr Sicherheit für Fahrradfahrer, vor allem beim Fahren entgegen der Einbahnstraße, durch breiteren Straßenraum und ggf. Markierung von Schutzstreifen, kein plötzliches gefährliches Zurückstechen von schrägparkenden Fahrzeugen mehr; - Reduzierung des Fahrradfahrens auf dem Bürgersteig durch größere Sicherheit für Fahrradfahrer auf der dann breiteren Straße, damit erhöhte Sicherheit für Fußgänger auf dem Bürgersteig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 785 Antrag vom 28.09.2022, OF 387/3 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2364 Antrag vom 09.01.2023, OF 431/3 Anregung an den Magistrat vom 23.02.2023, OM 3601 Stellungnahme des Magistrats vom 23.05.2023, ST 1156 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 10 Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1555 Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 551 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4