Reflexion
Erstellt:
Lesezeit: 3-5 Minuten
Verbundene Dokumente: 10
Stadtbahnverlängerung von Preungesheim zum Frankfurter Berg
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 18.02.2005, M 34 Betreff: Stadtbahnverlängerung von Preungesheim zum Frankfurter Berg Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 10.10.1996, § 6908 (M 67) H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 32 vom 18.02.2005, Gesamtverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2005, § 10477, dokumentiert. I. Der vorgelegten Planung einer Stadtbahnstreckenverlängerung der U 5 von der Endhaltestelle Preungesheim bis zum S-Bahnhaltepunkt Frankfurter Berg durch die Homburger Landstraße wird zugestimmt. II.1. Der Magistrat wird beauftragt, dazu ein Planfeststellungsverfahren einzuleiten und die Baureifplanung zu erstellen. Die hierzu erforderlichen Haushaltsmittel stehen in der Produktgruppe 16.11 Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs unter dem Sachkonto 962500 bereit. 2. Der Magistrat wird beauftragt, die Haushaltsvoraussetzungen auf der Grundlage der Vorplanung zu schaffen und die Finanzierung des Vorhabens unter Berücksichtigung von Zuwendungen nach GVFG und FAG sowie Verwendung von Stellplatzablösegeldern in den künftigen Haushalten einzustellen. 3. Der Magistrat wird beauftragt, nach Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses eine Bau- und Finanzierungsvorlage zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Baumaßnahme ist anschließend umgehend einzuleiten und zügig durchzuführen. Begründung: A - Zielsetzung Mit dem Beschluss § 6908 vom 10.10.1996 zu den Untersuchungen zur Fortschreibung des Generalverkehrsplans 1976/82 - Teil Gesamtnetz Schiene 2000 in Frankfurt am Main - wurde von der Stadtverordnetenversammlung entschieden, für die Stadtbahnverlängerung der U 5-Strecke von der Endhaltestelle Preungesheim zum Frankfurter Berg die Vorplanung zu erstellen und ein Planfeststellungsverfahren einzuleiten. Durch diese Maßnahme soll die Siedlung Frankfurter Berg und das Stadtentwicklungsgebiet "Edwards-Kaserne" durch den schienengebundenen ÖPNV erschlossen werden. Darüber hinaus werden durch die Verknüpfung der S-Bahnlinie S 6 und der Stadtbahnlinie U 5 an der Station Frankfurter Berg verbesserte Umsteigebeziehungen geschaffen, welche - gesamtstädtisch gesehen - die Attraktivität des ÖPNV steigern. Ziel der Verkehrsplanung ist es, durch ein vernetztes ÖPNV-System möglichst große Teile des Gesamtverkehrsaufkommens durch den ÖPNV abzuwickeln. Durch den geplanten Stadtbahnanschluss wird das Angebot des ÖPNV in diesem Sinne maßgeblich verbessert werden. B - Alternativen Im Laufe des Planungsprozesses wurden verschiedene Alternativen untersucht. Eine auf ganzer Länge westlich der Homburger Landstraße verlaufende Trasse wurde aufgrund der erheblichen Inanspruchnahme von Flächen der im Eigentum des Bundes befindlichen Bundesgrenzschutzkaserne und von 24 bebauten Privatgrundstücken verworfen. Im Bereich der Endhaltestelle Frankfurter Berg - Verknüpfung der S-Bahnlinie S 6 mit der Stadtbahnlinie U 5 - wurden ebenfalls Alternativlösungen erarbeitet. Die favorisierte, in den Anlagen dargestellte Lösung ist mit der DB AG abgestimmt und bereits im Planfeststellungsverfahren zum viergleisigen Ausbau der S-Bahnstrecke berücksichtigt. C - Lösung Die Neubaulänge der durchgehend 2-gleisigen, oberirdischen Stadtbahnstrecke beträgt rund 1.700 m, wobei insgesamt 4 Haltestellen (Umbau der jetzigen Endhaltestelle Preungesheim sowie der Haltestellen August-Schanz-Straße, Berkersheimer Weg und Frankfurter Berg) geplant sind. Der Anschluss an das vorhandene Schienennetz erfolgt an der derzeitigen Endhaltestelle Preungesheim. Die Trasse verläuft von dieser Station bis zur Einmündung der Jean-Monnet-Straße auf der Westseite der Homburger Landstraße. Zur Aufrechterhaltung der Anbindung der Grundstücke Homburger Landstraße 273 - 289 ist der Bau einer Anliegerstraße von 5,50 m Breite (als Mischverkehrsfläche) parallel zur Stadtbahn vorgesehen. Sie wird unmittelbar nördlich der Stadtbahnstation Preungesheim an die Gießener Straße angebunden. Die Querung der Straße mit der Stadtbahn wird signalisiert. Zu einem späteren Zeitpunkt kann bei erhöhtem Fußgängeraufkommen ein 2,00 m breiter Gehweg an die Anliegerstraße angefügt werden. Im Bereich der Kreuzung Homburger Landstraße / Jean-Monnet-Straße erfolgt der Wechsel der Stadtbahntrasse auf die Ostseite des Straßenquerschnitts, auf der sie bis zur geplanten Endhaltestelle an der S-Bahn-Station Frankfurter Berg verbleibt. Der Straßenquerschnitt der Homburger Landstraße beinhaltet im vorgenannten Neubaubereich neben dem Bahnkörper der Stadtbahn jeweils pro Fahrtrichtung einen in der Regel 3,25 m breiten Fahrstreifen und an den Knotenpunkten die notwendigen Abbiegespuren, um einen Stadtbahn bedingten Rückstau in der Homburger Landstraße zu vermeiden. An beiden Seiten des Straßenraumes sind Radfahrstreifen (1,60 m Breite) sowie Geh-wege (2,00 - 2,50 m Breite) vorgesehen. Im Bereich des ehemaligen Verwaltungsgebäudes Homburger Landstraße Nr. 364 - 374 wird die Breite des östlich der Stadtbahntrasse vorgesehenen Gehweges in Teilbereichen auf bis zu 1,50 m reduziert, um dieses Gebäude erhalten zu können. Zwischen dem Kaiserkronenweg und der August-Schanz-Straße werden auf der Westseite der Homburger Landstraße Parkstände errichtet. Die Zufahrt von der Homburger Landstraße zur Julius-Brecht-Straße wird geschlossen und durch eine Wendeanlage ersetzt. Im gesamten Planungsabschnitt wurden die in der Frankfurter Radverkehrskonzeption vorgesehenen Radverkehrsanlagen berücksichtigt. Eine Fortführung dieser Route in Richtung Süden durch die Gießener Straße wird derzeit in einem von der Stadtbahnplanung unabhängigen Verfahren erarbeitet. Die Weiterführung in Richtung Bonames über die Omegabrücke, eventuell durch eine Fahrbahnverbreiterung und die Anlage von Schutzstreifen, ist in einem ebenfalls von der Stadtbahnplanung unabhängigen Verfahren vorgesehen. Eine Verknüpfung über den parallel zum Endhaltestellenbahnsteig verlaufenden 2,50 m breiten Geh- und Radweg über die Bahnanlagenquerung und anschließend über Schieberampen oder Aufzug ist zusätzlich möglich. Stadtbahnstationen: Für die Länge der barrierefrei ausgestalteten Bahnsteige wurde ein "3-Wagenzug" zu-grunde gelegt. Die erforderliche Bahnsteiglänge beträgt daher ohne Rampen 80 m. Die Möglichkeit einer Verlängerung auf 105 m ("Vierwagenzug") wurde in der Planung berücksichtigt. Da die Linie U 5 in der Eckenheimer Landstraße derzeit auf einem straßenbündigen Bahnkörper am Individualverkehr teilnimmt, ist die Zuglänge nach § 55 der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab) auf 75 m begrenzt und somit ein Betrieb mit "4-Wagenzügen" derzeit nicht zulässig. Die Höhe der Bahnsteigkanten beträgt einheitlich 0,80 m über Schienenoberkante. (Die Anhebung der Bahnsteige aller Stadtbahnstationen im weiteren Streckenverlauf der Linie U 5 ist bis zur Inbetriebnahme der Verlängerung vorgesehen.) Stadtbahnstation Preungesheim: Die vorhandenen Bahnsteiganlagen an der derzeitigen Endstation Preungesheim werden durch einen Außen- und einen Mittelbahnsteig ersetzt. Die Streckengleise können so zwischen den beiden Bahnsteigen, ohne Aufweitung des Gleisabstandes, in Richtung Norden fortgeführt werden. Der Außenbahnsteig wird auf der Ostseite angeordnet. Auf der Westseite des Mittelbahnsteiges wird zusätzlich zu den Streckengleisen ein Kehrgleis vorgesehen. Dies ermöglicht für schwache Nachfragezeiten eine Taktverlängerung im Streckenabschnitt bis zur Station Frankfurter Berg durch das Enden einzelner Züge an dieser Station. Stadtbahnstation August-Schanz-Straße und Stadtbahnstation Berkersheimer Weg: An beiden Stationen sind Seitenbahnsteige vorgesehen. In den Bahnsteigbereichen wird dabei der am östlichen Rand des Straßenquerschnitts vorgesehene Gehweg auf das Niveau der Bahnsteige angehoben. Bei der Station Berkersheimer Weg werden die Baumstandorte in den westlichen Bahnsteig integriert. Stadtbahnstation Frankfurter Berg: Die zukünftige Endstation der Stadtbahnlinie U5 wird in Parallellage zur "alten" Homburger Landstraße liegen und einen Mittelbahnsteig erhalten. Die Gleise im Stationsbereich werden ohne Längsneigung ausgeführt, sodass das nörd-liche Bahnsteigende so hoch über der quer dazu verlaufenden Bahnstrecke liegt, dass ein Überqueren dieser Gleise nahezu ohne Überwindung weiterer Höhendifferenzen über eine Brücke möglich ist. Von dieser Brücke werden Treppen und Aufzüge unmittelbar auf den Bahnsteig der S-Bahn-Station Frankfurter Berg und in nördliche Richtung führen. Auf der Westseite der Endstation ist zur Überwindung der Höhendifferenz zum angrenzenden Gelände eine Stützmauer vorgesehen, die einen Abstand von mindestens 6 m zu der dort vorhandenen Lindenallee einhält. Auf der östlichen Seite wird der Höhenunterschied durch eine Böschung in Richtung Kleingartenanlage überbrückt. Der Magistrat tritt wegen der Reduzierung der Kleingartenflächen auf Flur 12, Flurstück 70/17 mit dem betroffenen Kleingartenverein und der Stadtgruppe der Kleingärtner in Kontakt. In dem Stationsbauwerk werden auch die erforderlichen Sozial- und Technikräume und die Bahnstromversorgung untergebracht. Zur Realisierung der Stadtbahntrasse sind folgende Eingriffe in stadteigene oder private Liegenschaften erforderlich: Städt. Liegenschaften: Flur 12, Flurstück70/17 Kleingartenanlage Flur 14, Flurstück 373/2 Flur 14, Flurstück 373/3 Abbruch der Häuser Homburger Landstraße 275 u. 277 Flur 14, Flurstück 744/378 Abbruch des Hauses Homburger Landstraße 273 Flur 14, Flurstück 382/3 Private Liegenschaften: Flur 12, Flurstück 14/2 Flur 12, Flurstück 22/35 Flur 12, Flurstück 18/5 Flur 12, Flurstück 18/3 Flur 14, Flurstück 185/12 Flur 14, Flurstück 184/12 Flur 14, Flurstück 183/12 Flur 14, Flurstück 615/12 Flur 14, Flurstück 616/12 Flur 14, Flurstück 192/12 Flur 14, Flurstück 357/4 Flur 14, Flurstück 364/4 Flur 16, Flurstück 47/0 Flur 16, Flurstück 46/0 Flur 16, Flurstück 39/0 Flur 16, Flurstück 38/0 Flur 16, Flurstück 37/0 Flur 16, Flurstück 36/0 Flur 16, Flurstück 23/1 Nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens und Vorliegen des Baurechtes ist hier Grunderwerb vorzunehmen. Da im Zuge der Stadtbahntrassenplanung ein Teil der heutigen Baumstandorte gefährdet ist beziehungsweise ganz entfallen muss, wurde in Kooperation mit dem Grünflächenamt ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens über den Baumzustand und den Einfluss der Baumaßnahme auf den Baumbestand beauftragt. Dieses führt zu den folgenden zentralen Ergebnissen: Das Straßenbegleitgrün der Homburger Landstraße besteht im Planungsbereich überwiegend aus Linden. Dadurch entsteht in vielen Straßenabschnitten ein Alleencharakter. Dieser wird allerdings teilweise durch Lücken beziehungsweise andere Baumgattungen unterbrochen. Das mittlere Alter aller Bäume beträgt 55 Jahre, das der Linden 74 Jahre. Ohne Berücksichtigung der jungen Linden und der Linden mittleren Alters entsteht ein Durchschnittsalter der Linden von 92 Jahren. Die durchschnittliche Lebenserwartung eines Stadtbaumes liegt bei 80 Jahren. Im vorliegenden Fall haben die Altbaum-Linden ihr statistisches Alter um 12 Jahre überschritten. Typisch für Alleen ist der Generationswechsel. Abgängige Bäume, Bäume, die statische Probleme bereiten, werden Zug um Zug ausgewechselt. Dadurch bleibt die Allee langfristig in ihrer Funktion erhalten. Nach Aussage des Gutachters ist unter diesem Gesichtspunkt und unter Berücksichtigung der Untersuchungsergebnisse ein Auswechseln der im Gutachten ermittelten 51 Problembäume in der Homburger Landstraße sinnvoll. Auf der Grundlage des erstellten Gutachtens wird daher vom Magistrat vorgeschlagen, die Chance zu nutzen und im Zuge des Stadtbahnneubaues die Lindenallee zu erneuern, vorhandene andere Baumgattungen zu ersetzen und Lücken in der Allee, dort wo es möglich ist, zu schließen. Nach derzeitigem Planungs- und Erkenntnisstand sind im beplanten Abschnitt der Homburger Landstraße mindestens 18 neue Lindenstandorte möglich. 53 Bäume müssen gefällt und an der gleichen Stelle neue Linden gepflanzt werden sowie 51 Bäume gefällt und an anderer Stelle ein Ausgleich geschaffen werden. 31 Baumstandorte mit in der Regel anderen Baumgattungen müssen ebenfalls entfallen und eine Ausgleichsregelung (Ersatzpflanzung an anderer Stelle oder Ausgleichszahlung) getroffen werden. In Teilbereichen der Homburger Landstraße bringt die geplante Umbaumaßnahme Standortverbesserungen für die vorhandenen Alleebäume. In den als Anlage beigefügten Lageplänen ist die Homburger Landstraße in ihrer zukünftigen Ausgestaltung dargestellt. Eine Präzisierung der oben genannten Vorgehensweise ist im Zuge der für die Planfeststellung erforderlichen Umweltverträglichkeitsprüfung zu erarbeiten und das Ergebnis in die Bau- und Finanzierungsvorlage aufzunehmen. D - Kosten Die auf der Grundlage der Vorplanung kalkulierten Gesamtkosten des Projektes belaufen sich auf rund 32,2 Mio. €. Die Kosten werden zwischen dem Haushalt der Stadt Frankfurt und dem der Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main (VGF) gesplittet. Der städtische Anteil beträgt in der Produktgruppe 16.11 des städtischen Investitionsprogramms rund 11,8 Mio. €. Hierzu sind Zuwendungen nach GVFG in Höhe von 6,4 Mio. € und Zuwendungen nach FAG in Höhe von 1,1 Mio. € zu erwarten. Der bei der Stadt verbleibende Differenzbetrag von 4,3 Mio. € wird aus Stellplatzablösemitteln gemäß § 44, Absatz 2 HBO (neu) beglichen, so dass der städtische Haushalt durch diese Maßnahme nicht belastet wird. Der Anteil der VGF beträgt rund 20,4 Mio. €. Hierzu sind Zuwendungen nach GVFG in Höhe von 11,0 Mio. € und Zuwendungen nach FAG in Höhe von 1,8 Mio. € zu erwarten. Der Differenzbetrag von 7,6 Mio. € wird ebenfalls mit Stellplatzablösegeldern beglichen. Der Antrag zur Aufnahme in das Förderprogramm des Landes Hessen wurde bereits gestellt. In den Planungslisten des Magistrats zur Verwendung von Stellplatzablösemitteln ist die Maßnahme ebenfalls enthalten. Anlage 1 (ca. 258 KB) Anlage 2 (ca. 811 KB) Anlage 3 (ca. 837 KB) Anlage 4 (ca. 896 KB) Anlage 5 (ca. 893 KB) # Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 28.06.2005, OA 2032 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.07.2010, M 151 Antrag vom 13.03.2012, OF 197/10 Vortrag des Magistrats vom 19.04.2013, M 63 Antrag vom 08.02.2021, OF 1135/10 Anregung an den Magistrat vom 23.02.2021, OM 7265 Antrag vom 29.08.2022, OF 388/10 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Planen und Bauen Ausschuss für Umwelt, Energie, Brandschutz und Stadtgrün Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 23.02.2005 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 10 am 08.03.2005, TO I, TOP 21 Beschluss: a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 34 ebenfalls zurückzustellen. c) Der Ortsvorsteher wird beauftragt, zur nächsten Sitzung des Ortsbeirates einen Vertreter der Verwaltung einzuladen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 10 am 19.04.2005, TO I, TOP 8 Beschluss: a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt, da bei dieser Sitzung ein Vertreter des Stadtplanungsamtes anwesend sein wird. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 34 ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie, Brandschutz und Stadtgrün am 21.04.2005, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt, Energie, Brandschutz und Stadtgrün die Beratung der Vorlage M 34 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP 41. Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen am 02.05.2005, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 34 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP 40. Sitzung des Verkehrsausschusses am 03.05.2005, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 34 wird bis zur Beratung des Gesamtverkehrsplans in der Sitzung des Ausschusses am 13.09.2005 zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.05.2005, TO II, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 34 wird bis zur Beratung des Gesamtverkehrsplans in der Sitzung des Ausschusses am 20.09.2005 zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG 40. Sitzung des OBR 10 am 31.05.2005, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 34 ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen am 06.06.2005, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 34 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 12.09.2005 zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP 41. Sitzung des OBR 10 am 28.06.2005, TO I, TOP 9 Beschluss: Der Vorlage M 34 wird unter Hinweis auf OA 2032 zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen am 12.09.2005, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen und Bauen die Beratung der Vorlage M 34 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen und Bauen die Beratung der Vorlage OA 2032 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP 43. Sitzung des Verkehrsausschusses am 13.09.2005, TO I, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 34 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 08.11.2005 zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 2032 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 08.11.2005 zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.09.2005, TO II, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 34 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 15.11.2005 zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 2032 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 15.11.2005 zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG 45. Sitzung des Verkehrsausschusses am 08.11.2005, TO I, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 34 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 2032 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.11.2005, TO II, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 34 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 2032 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG 46. Sitzung des Verkehrsausschusses am 06.12.2005, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 34 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 2032 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP, FAG und REP; GRÜNE (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 2071) zu 2. SPD, GRÜNE, FAG und REP gegen CDU und FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Die Linke., BFF und E.L. (M 34 und OA 2032 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 34 = Ablehnung, OA 2032 = Annahme) 48. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.12.2005, TO II, TOP 1 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 34 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 2032 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP, FAG und REP; GRÜNE (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 2071) zu 2. SPD, GRÜNE, FAG und REP gegen CDU und FDP (= vereinfachtes Verfahren) 50. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2005, TO II, TOP 21 Beschluss: 1. Der Vorlage M 34 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 2032 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP, FAG, REP, Die Linke., BFF und E.L. gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); GRÜNE (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 2071) zu 2. SPD, GRÜNE, FAG, REP, Die Linke., BFF, ÖkoLinX-ARL und E.L. gegen CDU und FDP (= vereinfachtes Verfahren) Aktenzeichen: 61 10
Vorplanung zur Anbindung der Julius-Brecht-Straße an die Homburger Landstraße im Zusammenhang mit der Verlängerung der U 5 und der städtebaulichen Erweiterung der Siedlung Frankfurter Berg
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 26.07.2010, M 151 Betreff: Vorplanung zur Anbindung der Julius-Brecht-Straße an die Homburger Landstraße im Zusammenhang mit der Verlängerung der U 5 und der städtebaulichen Erweiterung der Siedlung Frankfurter Berg Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.02.2005, § 10477 (M 34) I. Der Vorplanung zur Gestaltung des Knotenpunktes Homburger Landstraße / Julius-Brecht-Straße im Zusammenhang mit der Verlängerung der U-Bahnlinie 5 und dem städtebaulichen Wettbewerb "Hochhäuser Frankfurter Berg" wird zugestimmt. II. Es wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass die zusätzlichen Kosten für den Kreisverkehrsplatz auf rd. 70 T€ geschätzt werden. Dies stellt den Differenzbetrag dar, den die Maßnahme zzgl. zur bereits von der Stadtverordnetenversammlung im Zuge der Verlängerung der U 5 beschlossenen Planung eines Knotenpunktes ohne Anbindung der Julius-Brecht-Straße (M 34 vom 18.02.2005) kostet. Der gebietsinterne Ausbau der Julius-Brecht-Straße in veränderter Linienführung gemäß dem Wettbewerbsergebnis ist in dieser Schätzung nicht enthalten. Die zusätzlich entstehenden Kosten für die ergänzte Planung sollen im städtischen Haushalt und bei der Bau- und Finanzierungsvorlage zur Verlängerung der U 5 berücksichtigt werden. III. Es dient zur Kenntnis, dass im Falle der Realisierung des Kreisverkehrsplatzes 8 Bäume im Bereich des zukünftigen Anschlusses der Julius-Brecht-Straße zusätzlich gefällt werden müssen. Dem stehen die Möglichkeit von Neupflanzungen von Bäumen entlang der Julius-Brecht-Straße (neu) und der Erhalt von einem Baum im südlichen Bereich der Homburger Landstraße gegenüber. IV. Der Magistrat wird beauftragt, a) die verkehrliche Vorplanung für den Kreisverkehrsplatz in die Baumaßnahmen zur Verlängerung der Linie U 5 einfließen zu lassen, sowie zeitnah die baurechtlichen und finanziellen Voraussetzungen für den Bau der Julius-Brecht-Straße in veränderter Linienführung gem. Wettbewerbsergebnis Hochhäuser Frankfurter Berg zu schaffen und umzusetzen. b) zu prüfen, ob die Maßnahme zuwendungsfähig im Sinne der FAG/ GVFG Förderung ist und ggf. frühzeitig einen Antrag auf Förderung zu stellen. Des Weiteren ist zu prüfen, ob zur Finanzierung der Maßnahme Mittel aus der Stellplatzablöse hinzugezogen werden können. Begründung: A - Zielsetzung Die Planungen zur Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 bis zum Frankfurter Berg sahen eine Kappung der Anbindung der Julius-Brecht-Straße an die Homburger Landstraße vor. Sie sollte zukünftig in einem Wendehammer östlich der parallel zur Homburger Landstraße in Seitenlage verlaufenden Stadtbahnstrecke enden. Im städtebaulichen Wettbewerb "Hochhäuser Frankfurter Berg" wurde ein Konzept zur Neugestaltung der Siedlung ausgearbeitet. Um eine bestmögliche verkehrliche Anbindung der nachverdichteten Siedlung zu gewährleisten, wurde der Anschluss der Julius-Brecht-Straße an die Homburger Landstraße in Form eines Kreisverkehrsplatzes in modifizierter, nördlicher Lage neu entwickelt. Zukünftig wird die Anbindung der Siedlung über die Julius-Brecht-Straße aus südlicher und nördlicher Richtung möglich sein. Durch diese Anbindung der Julius-Brecht-Straße ergibt sich eine Optimierung der Verkehrsführung. Unnötige Umwege innerhalb der Wohnbebauung, welche durch die Abhängung dieser Straße entstehen würden, entfallen. Dem stehen allerdings aus nördlicher Richtung neu zufahrende Fahrzeuge entgegen. Dem hierdurch möglicherweise erhöhten Verkehrsaufkommen soll mittels verkehrsberuhigender Maßnahmen entgegengewirkt werden. Diese sind jedoch nicht Bestandteil dieser Vorplanung und werden im Zuge der Entwicklung der Hochhaussiedlung realisiert. B - Alternativen Entfällt. C - Lösung Der Außendurchmesser des Kreisverkehrsplatzes beträgt 33 m. Die Breite des inneren Kreisrings misst 7,50 m. In allen vier Knotenpunktsarmen sind Querungsmöglichkeiten für Fußgänger vorgesehen. Um die untergeordnete Funktion der Julius-Brecht-Straße sowie der Stichstraße Homburger Landstraße-Nord in die Wohnbebauung zu unterstreichen und eine geschwindigkeitsdämpfende Wirkung zu erzielen, wird dort das Niveau der Fahrbahn an den Querungsstellen angehoben. Fahrradfahrer werden im Kreisverkehr auf der Fahrbahn mitgeführt. Die Planung sieht eine Sicherung der Radfahrer mittels eines Schutzstreifens auch im nördlichen Teil der Homburger Landstraße in Fahrtrichtung Omegabrücke gemäß M 34 vom 18.02.2005 vor. Die Sicherung der den Kreisverkehr zentral querenden Stadtbahn erfolgt signalgeregelt Die Lösung ermöglicht der Buslinie 27 von Norden kommend die Option einer Kurzfahrt, da hier ein Wenden zukünftig möglich ist. Die Busse können in der Busbucht in Richtung Süden auf den Anschluss der U-Bahn warten. Beim Bau des Anschlusses der Julius-Brecht-Straße können Neupflanzungen von Bäumen in diesem Straßenverlauf vorgesehen werden. Die genaue Anzahl und Anordnung wird in der weiteren Planung der Siedlung festgelegt. Hinweis: D - Kosten Die auf der Grundlage der Vorplanung kalkulierten Kosten der Maßnahme Kreisverkehrsplatz Homburger Landstraße belaufen sich auf ca. 70 T€. Dies stellt den Betrag dar, den die Maßnahme zzgl. der bereits von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Planung (M 34 vom 18.02.2005) kosten würde. Der Anschluss der Julius-Brecht-Straße ist in dieser Schätzung nicht enthalten. Im Zuge einer Bau- und Finanzierungsvorlage ist zu prüfen, ob die Maßnahmen zuwendungsfähig im Sinne der FAG/GVFG-Förderung sind. Des Weiteren ist zu prüfen, ob zur Finanzierung der Maßnahme Mittel aus der Stellplatzablöse hinzugezogen werden können. Anlage Lageplan (ca. 1,8 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.02.2005, M 34 Antrag vom 01.11.2012, OF 354/10 Antrag vom 08.02.2021, OF 1135/10 Anregung an den Magistrat vom 23.02.2021, OM 7265 Antrag vom 29.08.2022, OF 388/10 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 04.08.2010 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 10 am 17.08.2010, TO I, TOP 24 Beschluss: a) Die Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 19.08.2010, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG 43. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 23.08.2010, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER 43. Sitzung des Verkehrsausschusses am 24.08.2010, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 151 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.08.2010, TO II, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER 46. Sitzung des OBR 10 am 14.09.2010, TO I, TOP 9 Beschluss: Der Vorlage M 151 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 16.09.2010, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 151 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme) 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.09.2010, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 151 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.09.2010, TO II, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 151 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.09.2010, TO II, TOP 32 Beschluss: Der Vorlage M 151 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ARL Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 8816, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.09.2010 Aktenzeichen: 61 1
Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 zum Frankfurter Berg
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 16.03.2018, B 94 Betreff: Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 zum Frankfurter Berg Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.06.2017, § 1429 Anlage 7 - EA 8/17 OBR 10 - Die Maßnahme ist Bestandteil des Gesamtverkehrsplans Frankfurt am Main (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2005, § 10477 (M 32). Mit gleichem Beschluss wurde auch die zugehörige Vorplanung beschlossen). Auf dieser Grundlage wurden bis 2011 die weiteren Planungsarbeiten in der Entwurfsphase fertiggestellt und zum vorläufigen Abschluss gebracht. In Zusammenhang mit der Bau- und Finanzierungsvorlage Stadtbahn Europaviertel wurde auch beschlossen, bis zum Abschluss der Baumaßnahme das Vorhaben der Verlängerung der Linie U5 zum Frankfurter Berg zurückzustellen. Eine Wiederaufnahme der Planung wird befürwortet und wurde inzwischen im Rahmen der städtischen Haushaltsberatungen beschlossen. Vor einem Baubeginn ist das Baurecht durch ein Planfeststellungsverfahren zu schaffen. Dafür müssen vorher die vorhandenen Planunterlagen auf ihre Aktualität in Bezug auf die verkehrlichen und städtebaulichen Randbedingungen sowie auf die derzeit gültigen Regelwerke überprüft werden. Eine Fertigstellung der Stadtbahnlinie zum Frankfurter Berg könnte voraussichtlich dennoch bis zum Jahr 2022 erfolgen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 07.03.2017, EA 8 Antrag vom 07.01.2019, OF 659/10 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4152 Antrag vom 11.11.2019, OF 875/10 Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5484 Antrag vom 08.02.2021, OF 1135/10 Anregung an den Magistrat vom 23.02.2021, OM 7265 Antrag vom 29.08.2022, OF 388/10 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 21.03.2018 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 10 am 17.04.2018, TO II, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 94 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des Verkehrsausschusses am 15.05.2018, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 94 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 2697, 21. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 15.05.2018 Aktenzeichen: 69 0
Infoveranstaltung zur Stadtbahnlinie U 5 zum Frankfurter Berg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5484 entstanden aus Vorlage: OF 875/10 vom 11.11.2019 Betreff: Infoveranstaltung zur Stadtbahnlinie U 5 zum Frankfurter Berg Vorgang: B 94/18; OM 4152/19 OBR 10; ST 945/19 Weiterhin herrscht großer Informationsbedarf bei den Bürgerinnen und Bürgern, insbesondere am Frankfurter Berg. Manche ablehnende Haltung vor Ort basiert auf Befürchtungen, die in Unkenntnis der Planungen bzw. des Bedarfes der Verlängerung der Strecke bis zum Frankfurter Berg entstanden sind. Der Presse war in dem Artikel "U 5-Ausbau: Strecke soll an beiden Enden verlängert werden" am 05.11.2019 u. a. zu entnehmen: "In den kommenden Wochen will der Magistrat seinen Vortrag veröffentlichen, damit die Stadtverordneten über das Projekt entscheiden können. Voraussichtlich von Dezember 2022 an sollen die ersten Züge auf dem neuen Abschnitt fahren." Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat um Stellungnahme zur Anregung vom 22.01.2019, OM 4152, gebeten. Der Magistrat wird nochmals explizit gebeten, dieses den Bürgerinnen und Bürgern sowie dem Ortsbeirat zeitnah in einer Informationsveranstaltung detailliert darzustellen. Diese sollte idealerweise in der Turnhalle der Albert-Schweitzer-Schule stattfinden. Das kann mitunter Verzögerungen im Planfeststellungsverfahren und nachfolgend beseitigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.03.2018, B 94 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4152 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2019, ST 945 Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2020, ST 528 Antrag vom 08.02.2021, OF 1135/10 Anregung an den Magistrat vom 23.02.2021, OM 7265 Antrag vom 29.08.2022, OF 388/10 Aktenzeichen: 92 10
Frühzeitige Infoveranstaltung zur Stadtbahnlinie U 5 zum Frankfurter Berg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2021, OM 7265 entstanden aus Vorlage: OF 1135/10 vom 08.02.2021 Betreff: Frühzeitige Infoveranstaltung zur Stadtbahnlinie U 5 zum Frankfurter Berg Vorgang: M 34/05; M 151/10; B 94/18; OM 4152/19 OBR 10; ST 945/19; OM 5484/19 OBR 10; ST 528/20 Der Presse war in dem Artikel "Für die neue Trasse müssten 100 Bäume fallen" am 19.01.2021 u. a. zu entnehmen: "Bis der Bau beginnt rechnet der Magistrat mit einer regen öffentlichen Diskussion." Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat nochmals explizit gebeten, den aktuellen Planungsstand den Bürgerinnen und Bürgern sowie dem Ortsbeirat zeitnah und frühzeitig in einer coronakonformen ersten Informationsveranstaltung detailliert darzustellen. Das kann mitunter Fehleinschätzungen im vermuteten und zum tatsächlichen Widerstand sowie Verzögerungen im Planfeststellungsverfahren und nachfolgend nivellieren bzw. beseitigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.02.2005, M 34 Vortrag des Magistrats vom 26.07.2010, M 151 Bericht des Magistrats vom 16.03.2018, B 94 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4152 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2019, ST 945 Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5484 Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2020, ST 528 Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1920 Antrag vom 11.11.2021, OF 155/10 Auskunftsersuchen vom 30.11.2021, V 253 Antrag vom 29.08.2022, OF 388/10 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 10 am 06.07.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 10 am 07.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 69 0
Planänderungen der Stadtbahnlinie U 5 zum Frankfurter Berg
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2022, OF 388/10 Betreff: Planänderungen der Stadtbahnlinie U 5 zum Frankfurter Berg Vorgang: M 34/05, M 151/10; B 94/18; OM 4152/19 OBR 10, OM 5484/19 OBR 10, ST 528/20, ST 1620/20; OM 7265/21 OBR 10, ST 1920/21 Der Ortsbeirat erhielt am 16.07.2022 überraschend die Information, dass der Magistrat die Trassenführung der Stadtbahnlinie U 5 zum Frankfurter Berg aktuell gänzlich neu plane. In Ermangelung verfügbaren Raumes vermutet der Ortsbeirat deshalb, dass die Schienen ab der Jean-Monnet-Straße nunmehr im Straßen- und nicht wie bislang bekannt im Gehwegbereich verlegt werden sollen. Es gibt gravierende Gründe Vorort, welche auch gegen solche Überlegungen sprechen und deshalb auf massive Ablehnung bei den Bürgerinnen und Bürgern am Frankfurter Berg stößt. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird dringend aufgefordert, im Rahmen einer zeitnahen OBR-Sitzung den Ortsbeirat 10 in die Hintergründe sowie die aktuellen Planungsüberlegungen einzubinden und frühzeitig dessen Expertise einzuholen bzw. zu berücksichtigen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.02.2005, M 34 Vortrag des Magistrats vom 26.07.2010, M 151 Bericht des Magistrats vom 16.03.2018, B 94 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4152 Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5484 Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2020, ST 528 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1620 Anregung an den Magistrat vom 23.02.2021, OM 7265 Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1920 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 10 am 13.09.2022, TO II, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 240 2022 Die Vorlage OF 388/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
Analyse wird durchgeführt...
Bitte warten Sie einen Moment