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Reflexion

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Schutz eines Grünstreifens in der Julius-Brecht-Straße

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2022, OM 2049 entstanden aus Vorlage: OF 293/10 vom 18.04.2022 Betreff: Schutz eines Grünstreifens in der Julius-Brecht-Straße In dem südlichen Kurvenbereich neben der Julius-Brecht-Straße 3 werden immer häufiger Fahrzeuge abgestellt. Trotz absolutem Halteverbot parkende Kfz verengen die Fahrbahn dermaßen, dass dort ein Begegnungsverkehr oft kaum möglich ist. Das hat zur Folge, dass manche Fahrzeugführer ihre Fahrzeuge halbseitig auf dem Grünstreifen abstellen. Dies führt wiederum dazu, das die dortigen Anpflanzungen zerstört sowie der Boden unnötig verdichtet wird. Der Magistrat wird daher gebeten, den vorgenannten Grünstreifen (siehe Bild) durch Findlinge, Stämme oder sonstige geeignete Maßnahmen zu schützen und die unansehnlichen Flächen neu zu bepflanzen. Die Maßnahmen sollten sehr nahe der Bordsteinkante ausgeführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1810 Antrag vom 29.08.2022, OF 389/10 Anregung an den Magistrat vom 13.09.2022, OM 2695 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 67 0

Verkehrszeichen 283-30 in der Julius-Brecht-Straße

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2022, OF 389/10 Betreff: Verkehrszeichen 283-30 in der Julius-Brecht-Straße Vorgang: OM 2049/22 OBR 10; ST 1810/22 Das Verkehrszeichen 283-10 (neben der Julius-Brecht-Str. 3) befindet sich hinter einer Hecke auf Privatgrund und ist mitunter übersehbar. Das Verkehrszeichen 283-20 ist insbesondere bei entsprechenden Pflanzenwuchs nur bedingt sichtbar. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, als Ergänzung und zur Verdeutlichung des absoluten Halteverbots ein Verkehrszeichen 283-30, wie im Bild dargestellt aufzustellen und die Einhaltung konsequenter zu überwachen. Eine bessere Positionierung des VZ 283-10 möge bitte ebenfalls erwogen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.05.2022, OM 2049 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1810 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 10 am 13.09.2022, TO II, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2695 2022 Die Vorlage OF 389/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4