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Reflexion

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Haushalt 2022 Muttersprachliche Drogensozialarbeit für Farsi sprechende geflüchtete Menschen sowie Migrantinnen und Migranten weiterhin sicherstellen

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.03.2022, OF 391/1 Betreff: Haushalt 2022 Muttersprachliche Drogensozialarbeit für Farsi sprechende geflüchtete Menschen sowie Migrantinnen und Migranten weiterhin sicherstellen Die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert, zur Aufrechterhaltung eines Angebotes für Farsi sprechende Menschen in der Drogensozialarbeit im Bahnhofsviertel 80.930,98€ / Jahr durch die AIDSHilfe Frankfurt e.V. im Haushalt (für Personalkosten einer Sozialarbeiterstelle inkl. Sachkosten und Ausstattung) einstellen zu lassen. Begründung: Die Drogenhilfe in Frankfurt bietet differenzierte Hilfen für unterschiedliche Nutzer*innen. Seit einigen Jahren wird jedoch neben anderen Gruppen eine neue Klient*innengruppe Farsi sprechender Personen aus dem Iran oder Afghanistan mit nur punktuellen und sporadischen Bezügen zum Hilfesystem sichtbar. Viele werden auffällig, da sie nicht leistungsberechtigt sind. Die bislang eingesetzte Farsi sprechende Mitarbeiterin hat mit ihrer Sprachkompetenz eine Ausnahmeposition im Frankfurter Drogenhilfesystem inne. Zudem ist sie ausgebildet in vielfältigen Methoden der sozialen Arbeit und hat spezifische berufliche und Streetwork Erfahrung. Bisher ist das fast unüberwindliche Problem die mangelnde deutsche Sprachkenntnis, die nur unzureichend mit Dolmetscherdiensten aufgefangen werden kann. Oftmals benutzen diese Menschen Drogen zur Selbstmedikation ihrer traumatischen (Flucht-)Erlebnisse. Erschwerend kommen kulturelle und Mentalitätsunterschiede im Umgang mit Terminen und Behörden hinzu. Auch ein anderes Verständnis der Geschlechterrollen und eine Skepsis zum Drogenhilfesystem sowie erlebte Stigmatisierung, Diskriminierung sowie ein fehlendes soziales Netzwerk oder familiäres Umfeld erschweren den Zugang. Bewährte und erfahrene Sozialarbeiterinnen leisten Einzelfallhilfe in der Muttersprache der Klientinnen. Zudem agieren sie kulturadäquat und verfügen über weitreichende Kenntnisse der Hilfesuchenden im Herkunftsland, kennen deren Struktur und wirtschaftliche wie soziale Situation aus eigener Erfahrung. Während die Drogenhilfe einer Reihe von Gruppierungen muttersprachliche Hilfsangebote machen kann, ist dies für Farsi sprechende Personen offensichtlich nicht vorgesehen. Da diese Menschen aber in besonders hohem Maße von Flucht und Vertreibung betroffen sind, sollte das von der AIDS-Hilfe Frankfurt e.V. sicher gestellte Angebot in ausreichendem Maße finanziert werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 47 Beschluss: Etatanregung EA 90 2022 Die Vorlage OF 391/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff das Wort "geflüchtete" gestrichen wird. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und BFF gegen FDP (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI (= Enthaltung)

Produktbereich: 19 Gesundheit Produktgruppe: 19.05 Drogen-, Sucht- und Präventionsthemen Muttersprachliche Drogensozialarbeit für Farsi sprechende Menschen sowie Migrantinnen und Migranten weiterhin sicherstellen

S A C H S T A N D : Etatanregung vom 15.03.2022, EA 90 entstanden aus Vorlage: OF 391/1 vom 15.03.2022 Betreff: Produktbereich: 19 Gesundheit Produktgruppe: 19.05 Drogen-, Sucht- und Präventionsthemen Muttersprachliche Drogensozialarbeit für Farsi sprechende Menschen sowie Migrantinnen und Migranten weiterhin sicherstellen Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 29 vom 18.02.2022, Entwurf Haushalt 2022 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2022 - 2025. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.02.2022, § 1832, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Zur Aufrechterhaltung eines Angebotes für Farsi sprechende Menschen in der Drogensozialarbeit im Bahnhofsviertel sollen 80.930,98 Euro/Jahr durch die AIDS- Hilfe Frankfurt e. V. im Haushalt 2022 (für Personalkosten einer Sozialarbeiterstelle inkl. Sachkosten und Ausstattung) eingestellt werden. Begründung: Die Drogenhilfe in Frankfurt bietet differenzierte Hilfen für unterschiedliche Nutzerinnen und Nutzer. Seit einigen Jahren wird jedoch neben anderen Gruppen eine neue Klientinnen- und Klientengruppe Farsi sprechender Personen aus dem Iran oder Afghanistan mit nur punktuellen und sporadischen Bezügen zum Hilfesystem sichtbar. Viele werden auffällig, da sie nicht leistungsberechtigt sind. Die bislang eingesetzte Farsi sprechende Mitarbeiterin hat mit ihrer Sprachkompetenz eine Ausnahmeposition im Frankfurter Drogenhilfesystem inne. Zudem ist sie ausgebildet in vielfältigen Methoden der sozialen Arbeit und hat spezifische berufliche und Streetwork-Erfahrung. Bisher ist das fast unüberwindliche Problem die mangelnde deutsche Sprachkenntnis, die nur unzureichend mit Dolmetscherdiensten aufgefangen werden kann. Oftmals benutzen diese Menschen Drogen zur Selbstmedikation ihrer traumatischen (Flucht-)Erlebnisse. Erschwerend kommen kulturelle und Mentalitätsunterschiede im Umgang mit Terminen und Behörden hinzu. Auch ein anderes Verständnis der Geschlechterrollen und eine Skepsis zum Drogenhilfesystem sowie erlebte Stigmatisierung, Diskriminierung sowie ein fehlendes soziales Netzwerk oder familiäres Umfeld erschweren den Zugang. Bewährte und erfahrene Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter leisten Einzelfallhilfe in der Muttersprache der Klientinnen und Klienten. Zudem agieren sie kulturadäquat und verfügen über weitreichende Kenntnisse der Hilfesuchenden im Herkunftsland, kennen deren Struktur und wirtschaftliche wie soziale Situation aus eigener Erfahrung. Während die Drogenhilfe einer Reihe von Gruppierungen muttersprachliche Hilfsangebote machen kann, ist dies für Farsi sprechende Personen offensichtlich nicht vorgesehen. Da diese Menschen aber in besonders hohem Maße von Flucht und Vertreibung betroffen sind, sollte das von der AIDS-Hilfe Frankfurt e. V. sichergestellte Angebot in ausreichendem Maße finanziert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 07.04.2022 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 24.05.2022, TO I, TOP 63 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 90 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Ausgabe aus vorhandenen Mitteln zu leisten ist) und LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren)

Beratung im Ortsbeirat: 4