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Beschluss zur Modernisierung von Bahnhöfen und Verkehrsstationen im Stadtgebiet und zum barrierefreien Umbau unterirdischer S-Bahn-Stationen
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 16.05.2014, M 96 Betreff: Beschluss zur Modernisierung von Bahnhöfen und Verkehrsstationen im Stadtgebiet und zum barrierefreien Umbau unterirdischer S-Bahn-Stationen I. Es dient zur Kenntnis, dass 1. die Stadt Frankfurt am Main und die Deutsche Bahn AG beabsichtigen, bei der Modernisierung und dem barrierefreien Umbau von Bahnhöfen und Verkehrsstationen zu kooperieren. 2. als gemeinsames Projekt die Verkehrsstation Frankfurt-Ostbahnhof (Regionalbahnhalt) aufgewertet und darauf aufbauend im Anschluss barrierefrei umgebaut werden soll. 3. die Verkehrsstation Galluswarte, die S-Bahnstation Ostendstraße sowie die unterirdischen S-Bahnstationen Hauptbahnhof Tief, Hauptwache, Konstablerwache, Lokalbahnhof, Mühlberg und Flughafen-Regionalbahnhof barrierefrei umgebaut werden sollen. II. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass 1. die unter Ziffer I. genannten Maßnahmen in den Rahmenvertrag über die Modernisierung und Qualitätsverbesserung von Personenbahnhöfen im Rahmen des "Bahnhofsmodernisierungsprogramms Hessen" aufgenommen wurden. 2. im aktuellen Investitionsprogramm 2014-2017 für Maßnahmen der "Verbesserung Bahnhöfe und Umfeld" Gesamtausgaben von 50 Mio. € veranschlagt sind, die sich derzeit wie folgt auf drei Maßnahmen verteilen: Bahnhof Höchst: 6,5 Mio. € (PG 13.01, Projekt Nr. 5.006015), Ostbahnhof: 3,5 Mio. € (5.006016) und Hauptbahnhof: 40 Mio. € (5.006017). III. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt zu: 1. Für die unter Ziffer I. benannten Zwecke werden städtische Investitionsmittel i. H. v. insgesamt maximal 6 Mio. € als Zuschüsse zur Verfügung gestellt; sie sind gemäß Ziffer II. 2. bereits im Haushalt veranschlagt. 2. Der Magistrat wird ermächtigt, für die Aufwertung und den barrierefreien Umbau der Verkehrsstation Frankfurt-Ostbahnhof und den barrierefreien Umbau der Verkehrsstation Galluswarte, der S-Bahnstation Ostendstraße sowie der unterirdischen S-Bahnstationen Hauptbahnhof Tief, Hauptwache, Konstablerwache, Lokalbahnhof, Mühlberg und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof mit der Deutschen Bahn AG jeweils Realisierungs- und Finanzierungsverträge abzuschließen. 3. Der städtische Finanzierungsanteil zur Durchführung der Maßnahme Ostbahnhof i. H. v. 3,5 Mio. € und der weiteren Maßnahmen i. H. v. 2,5 Mio. € wird bewilligt. Die hierfür benötigten und im Haushalt unter den Projekt Nr. 5.006016 (Ostbahnhof) und 5.006017 (Hauptbahnhof) bereitstehenden Mittel werden in Höhe der oben genannten Beträge freigegeben. 4. Eine Anpassung der Veranschlagungen an die Gegebenheiten aus diesem Beschluss unter Einhaltung des Gesamtbetrages von 50 Mio. € erfolgt im Haushalt 2015/2016. IV. Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen. Begründung: A. Zielsetzung Die Verkehrsstationen Frankfurt-Ostbahnhof, Galluswarte, Hauptbahnhof Tief, Hauptwache, Konstablerwache, Ostendstraße, Lokalbahnhof, Mühlberg und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof haben sämtlich wichtige Funktionen für die Verkehrserschließung für Einwohner, Pendler und Besucher der Stadt. Die Stationen weisen funktionale und gestalterische Mängel auf und bedürfen einer Aufwertung. Mit Ratifizierung der UN-Konvention des Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, Barrieren abzubauen, um Menschen mit Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe am öffentlichen Leben zu ermöglichen. Von großer Bedeutung ist dabei eine einheitliche barrierefreie Gestaltung möglichst vieler wichtiger Stationen, um behinderten Menschen eine selbstbestimmte Mobilität zu ermöglichen. Zusätzlich dient der Abbau von Barrieren ebenso Menschen mit temporärer eingeschränkter Mobilität, sei es durch das Mitführen von Kinderwägen bzw. schwerem Gepäck oder von Fahrradfahrern, die im Rahmen von kombinierten Verkehrskonzepten mit dem ÖPNV unterwegs sind. B. Lösung Die Umbaumaßnahme wird die Attraktivität der Bahnhöfe deutlich steigern. Der Nutzen für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste ist durch den barrierefreien Zugang zu den Bahnsteigen durch Aufzüge deutlich verbessert. Das taktile Leitsystem für Blinde und Sehbehinderte sowie die Erneuerung des Wegeleit- und Fahrgastinformationssystems führt zu einer Verbesserung der Übersichtlichkeit in den Verkehrsstationen. Für die im Folgenden erläuterten Maßnahmen bzw. Projekte liegen (mit Ausnahme der Verkehrsstation Ostbahnhof) noch keine Entwürfe vor, die Planungen befinden sich im Stadium der Grundlagenermittlung. Die genannten Kosten sind daher als Grobkostenschätzungen auf Grundlage vergleichbarer Projekte zu verstehen. Für die verschiedenen Maßnahmen sollen durch die Vereinbarung zwischen Stadt und DB ergänzend zur Rahmenvereinbarung zwischen DB und Land Budgets festgelegt werden, innerhalb derer im Rahmen der Planungen - etwa durch Auswahl geeigneter Materialien und Standards - die Maßnahmen abzuwickeln sind. Daher werden hier die funktionalen Ziele der Maßnahmen beschrieben. a) Ostbahnhof Der Ostbahnhof hat eine wichtige Bedeutung für die Erschließung des Ostends. Durch die Veränderung des Gebietes mit Ansiedlung EZB, Bauprojekte im Bereich der Ferdinand-Happ-Straße und der alten Feuerwache u. w. entsteht zusätzlicher Verkehr, für den auch das ÖPNV-Angebot zu verbessern ist. Bereits jetzt ist der Ostbahnhof Umsteigestation zur U-Bahn, mittelfristig wird nach einer möglichen Verwirklichung des Baus der Nordmainischen S-Bahn eine weitere Umsteige-beziehung entstehen. Da nicht mehr alle Bahnsteiganlagen benötigt werden, soll die nicht mehr erforderliche Infrastruktur einschließlich der Bahnsteigdächer zurückgebaut werden. Der Mittelbahnsteig wird erneuert, erhält eine neue Überdachung und Beleuchtung und wird mit einem Blindenleitsystem ausgestattet. Die Unterführung wird saniert und attraktiv gestaltet. Da hierfür Sperrzeiten für den Eisenbahnverkehr im Sommer 2014 vorgenommen werden müssen, ist mit dieser Maßnahme vorab zu beginnen. Der barrierefreie Ausbau erfolgt in einem zweiten Schritt, gemäß der Vereinbarung zum Rahmenvertrag mit dem Land Hessen. Hierfür sind Mittel des Landes vorgesehen. Es soll voraussichtlich eine Verbindung zwischen dem verbleibenden aufgewerteten Regionalbahnsteig und dem über der U-Bahnstation der VGF vorhandenen Fußgängerdurchstich durch den Bahndamm hergestellt werden. Eine erste Studie unter Mitwirkung der Stadt, dem RMV und der DB AG ist abgeschlossen worden und bildet die Grundlage für die anstehenden Planungen. Die Realisierung für diesen zweiten Abschnitt ist ab 2017 geplant. Die neu zu bauende S-Bahnstation wird beim Bau der Nord-Mainischen S-Bahn ebenfalls barrierefrei angebunden. b) Galluswarte Durch die dynamische Entwicklung des Stadtteils ist mit zusätzlichen Fahrgästen zu rechnen. Derzeit ist der Ausgang Richtung Norden (Kölner Straße) sehr schmal und unkomfortabel. Dieser Ausgang soll verbreitert und in diesem Bereich ein Aufzug eingebaut werden. Auch hier wird ein taktiles Leitsystem eingebaut. Die Leitsysteme für Blinde führen mit Rillenplatten jeweils von den Bahnsteigkanten zu den Treppen oder Aufzügen, an Abzweigungen oder Gefahrenstellen werden Noppenplatten als Aufmerksamkeitsbereiche eingebaut. Durch den Farbkontrast erleichtern die hellen Platten auch Sehbehinderten die Orientierung. c) S-Bahnstation Ostendstraße Die S-Bahnstation soll barrierefrei ausgebaut werden. Neben einem Aufzug soll wie oben beschrieben ein taktiles Leitsystem installiert werden. Da ein durchgehender Aufzug von der sehr tief liegenden Station bis an die Oberfläche erhebliche Kosten verursacht, ist derzeit geplant zwei Aufzüge mit einer Zwischenebene zu installieren. Hierdurch werden erhebliche Kosten gespart. d) Unterirdische Verkehrsstationen: Hauptbahnhof Tief, Hauptwache, Konstablerwache, Lokal-bahnhof, Mühlberg und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof In den o.g. Stationen wird jeweils ein durchgehendes taktiles Leitsystem eingebaut (s.o.). Die vorhandenen Aufzüge werden in das Leitsystem eingebunden. Im Rahmen der Brandschutzsanierung werden auch die Beleuchtung und die Beschilderungen erneuert. Dadurch wird das Gesamtbild aufgewertet und die verbesserte Beleuchtung kann das Sicherheitsgefühl verbessern. In den Stationen wird jeweils geprüft, ob nicht mehr notwendige Einbauten entfernt werden können, falls notwendig wird das Mobiliar (Bänke etc.) erneuert. Die unterirdische S-Bahnstation Taunusanlage wird derzeit bereits als Gemeinschaftsprojekt von Stadt und DB AG umgestaltet und ist somit nicht durch den Beschluss berührt. C. Alternativen Der Rahmenvertrag über die Modernisierung und Qualitätsverbesserung von Personenbahnhöfen im Rahmen des "Bahnhofsmodernisierungsprogramms Hessen" zwischen der Deutschen Bahn AG, dem Land Hessen und den Aufgabenträgern RMV, NVV und VRN setzt eine Finanzierungsbeteiligung der Stadt Frankfurt am Main voraus. Sollte diese Beteiligung nicht erfolgen, so werden sich die Maßnahmen voraussichtlich auf einen Zeitraum nach 2019 verschieben. Es ist davon auszugehen, dass nach Ablauf der GVFG-Förderung im Jahr 2019 eine finanzielle Beteiligung des Landes bei dieser Maßnahme nicht mehr erfolgt. D. Kosten 1. Gesamtinvestitionsbedarf (Anteil Stadt Frankfurt am Main): Investitionskostenzuschuss 6.000.000 € Im Folgenden sind die veranschlagten Gesamtkosten der Einzelprojekte sowie die Finanzierungsanteile von Stadt, DB AG und Land erläutert. Die DB AG wird Vorhabenträgerin der Maßnahmen, sodass nach derzeitigem Stand keine Umsatzsteuer zu zahlen ist. Die Kosten werden daher netto (ohne Umsatzsteuer) eingestellt. Die genannten Gesamtkosten umfassen die Planungs- und Baukosten. Die Anlagen verbleiben im Eigentum und in der Unterhaltspflicht der DB AG. Da es sich um Maßnahmen der DB AG handelt, wird diese bei den zuständigen Landesbehörden Zuschussanträge nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) sowie dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) stellen. Da die Fördermittelanträge von der DB AG gestellt werden, hat die Stadt insoweit keine eigene Antragsmöglichkeit. Die für die Maßnahme abzuschließenden Realisierungs- und Finanzierungsvereinbarungen werden die Kostenbeteiligung des Landes und den Anteil der Stadt als Maximalbetrag beinhalten. Sollten sich aus den Maßnahmen Minderkosten ergeben, sind diese auf andere Projekte übertragbar. Die Gesamtkosten der einzelnen Maßnahmen und Finanzierungsanteile im Überblick: a) Ostbahnhof Gesamtkosten: 4.350.000 € Anteil Stadt: 3.500.000 € Anteil DB: - Anteil Land: 850.000 € b) Galluswarte Gesamtkosten: 1.000.000 € Anteil Stadt: 450.000 € Anteil DB: - Anteil Land: 550.000 € c) S-Bahnstation Ostendstraße Gesamtkosten: 1.350.000 € Anteil Stadt: 550.000 € Anteil DB: - Anteil Land: 800.000 € d) Unterirdische S-Bahnstationen (für die Stationen Hauptbahnhof Tief, Hauptwache, Konstablerwache, Lokalbahnhof, Mühlberg und Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof wird ein Gesamtbudget vorgesehen, aus dem die Mittel nach Ausarbeitung der Vorplanung verteilt werden) Gesamtkosten: 7.000.000 € Anteil Stadt: 1.500.000 € Anteil DB: 2.500.000 € Anteil Land: 3.000.000 € 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: 2014 (Planungs- und Baukosten Ostbahnhof) 3.500.000 € ab 2017 (Planungs- und Baukosten der übrigen Maßnahmen) 2.500.000 € Insgesamt: 6.000.000 € 3. Folgeinvestitionen: keine 4. Jahresfolgekosten: a) Persönliche Ausgaben keine (Infrastruktur ist im Eigentum der DB AG) b) Sachkosten Abschreibung auf immaterielles Anlagevermögen (Investitionskostenzuschuss) (lineare AfA bei 50 Jahren betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer) In den Jahren 2014-2016 (3,5 Mio. €) 70.000 € In den Jahren 2017-2063 (6,0 Mio. €) 120.000 € In den Jahren 2064-2066 (2,5 Mio. €) 50.000 € Bauunterhaltungskosten keine (Infrastruktur ist im Eigentum der DB AG) c) Kapitalkosten Kalkulatorische Verzinsung (6,0 Mio. € x 4,00 % / 2) 120.000 € Durchschnittliche Jahresfolgekosten: 240.000 € 5. Jahreserträge: keine 6. Leistungen Dritter: keine Die Stadt Frankfurt am Main wird bei den zuständigen Landesbehörden keinen Zuschussantrag nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) sowie dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) stellen, da die Fördermittel bereits von der DB AG in Anspruch genommen werden und dies bei der Berechnung des städtischen Kostenanteils bereits berücksichtigt ist. Die für die Maßnahme abzuschließende Realisierungs- und Finanzierungsvereinbarung beinhaltet die Kostenbeteiligung des Landes. 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: keine 8. Sonstiges: - Anlage 1_Bauwerksplan_Personenunterfuehrung (ca. 523 KB) Anlage 2_Lageplan_Bauabschnitte_I_und_II (ca. 1,1 MB) Anlage 3_Erlaeuterungsbericht (ca. 202 KB) Anlage 4_Uebersicht_Kostenanteil (ca. 110 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 14.06.2014, OF 393/4 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.07.2014, OM 3333 Antrag vom 13.09.2016, OF 56/4 Auskunftsersuchen vom 04.10.2016, V 184 Vortrag des Magistrats vom 11.09.2020, M 140 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 4, 5 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 21.05.2014 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung der KAV am 02.06.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Beratung der Vorlage M 96 wird zurückgestellt. 31. Sitzung des OBR 4 am 03.06.2014, TO II, TOP 1 Beschluss: a) Die Vorlage M 96 wird wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 5 am 13.06.2014, TO I, TOP 42 Beschluss: Der Vorlage M 96 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FAG 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.06.2014, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 96 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Realisierungs- und Finanzierungsverträge der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen sind) 30. Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.06.2014, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 96 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Realisierungs- und Finanzierungsverträge der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen sind) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) NPD und REP (= Annahme) 32. Sitzung des OBR 1 am 17.06.2014, TO I, TOP 45 Beschluss: Der Vorlage M 96 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.06.2014, TO II, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 96 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Realisierungs- und Finanzierungsverträge der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen sind) 32. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.06.2014, TO II, TOP 41 Beschluss: Der Vorlage M 96 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Realisierungs- und Finanzierungsverträge der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen sind) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, RÖMER, NPD und REP (= Annahme) 19. Sitzung der KAV am 07.07.2014, TO I, TOP 1 Beschluss: Die Beratung der Vorlage M 96 wird zurückgestellt. 32. Sitzung des OBR 4 am 15.07.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3333 2014 1. Dem Antrag, sich mit der Vorlage M 96 nicht zu befassen, wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 393/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung 1 SPD zu 2. Annahme bei Enthaltung GRÜNE 21. Sitzung der KAV am 29.09.2014, TO I, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 96 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 4755, 32. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.06.2014 Aktenzeichen: 69
chsenhausenFraktion: SPDTitel/Betreff: Über Umplanung Aufzug Ostendstraße informieren
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2014, OF 393/4 Betreff: Über Umplanung Aufzug Ostendstraße informieren Der Magistrat wird gebeten dem Ortsbeirat darzulegen, wie die Umplanung des dringend benötigten Aufzugs sich im Detail darstellt. Mit großem Interesse hat der Ortsbeirat die Passagen in der M96 zu Kenntnis genommen, dass eine deutlich kostengünstigere Lösung für einen barrierefreien Zugang zur S-Bahnstation Ostendstraße vorbereitet wird. Die nun veranschlagten Gesamtkosten von 1,35 Mio. Euro erscheinen im Verhältnis zu den bislang im Raum stehenden Kosten von mind. 6,2 Mio. Euro (u. a. in der B 894 vom Dezember 2007 und der ST 586 vom April 2008 (mit der Aussage "die durch die aufwendige und komplizierte Konstruktion der einzig möglichen Variante eines nachträglichen Aufzugseinbaus in die Tunnelstation begründet wären")) für einen durchgehenden Aufzug erstaunlich gering. Der Ortsbeirat möchte daher über die veränderten Planungen (Lage der Aufzüge und Zwischenebene, wie es nun zu dieser überraschenden Wendung kam) möglichst bald informiert werden, auch wenn die Umsetzung nach der vorhandenen Kostenplanung erst ab 2017 in Angriff genommen wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 16.05.2014, M 96 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 4 am 15.07.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3333 2014 1. Dem Antrag, sich mit der Vorlage M 96 nicht zu befassen, wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 393/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung 1 SPD zu 2. Annahme bei Enthaltung GRÜNE
Über Umplanung Aufzug Ostendstraße informieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.07.2014, OM 3333 entstanden aus Vorlage: OF 393/4 vom 14.06.2014 Betreff: Über Umplanung Aufzug Ostendstraße informieren Vorgang: B 894/07; ST 586/08; M 96/14 Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat darzulegen, wie sich die Umplanung des dringend benötigten Aufzugs im Detail darstellt. Mit großem Interesse hat der Ortsbeirat die Passagen im Vortrag des Magistrats vom 16.05.2014, M 96, zu Kenntnis genommen, dass eine deutlich kostengünstigere Lösung für einen barrierefreien Zugang zur S-Bahn-Station Ostendstraße vorbereitet wird. Die nun veranschlagten Gesamtkosten von 1,35 Millionen Euro erscheinen im Verhältnis zu den bislang im Raum stehenden Kosten von mind. 6,2 Millionen Euro (unter anderem im Bericht des Magistrats vom 05.12.2007, B 894, und der Stellungnahme des Magistrats vom 23.04.2008, ST 586 (mit der Aussage "die durch die aufwendige und komplizierte Konstruktion der einzig möglichen Variante eines nachträglichen Aufzugseinbaus in die Tunnelstation begründet wären"), für einen durchgehenden Aufzug erstaunlich gering. Der Ortsbeirat möchte daher über die veränderten Planungen (Lage der Aufzüge und Zwischenebene, wie es nun zu dieser überraschenden Wendung kam) möglichst bald informiert werden, auch wenn die Umsetzung nach der vorhandenen Kostenplanung erst ab 2017 in Angriff genommen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.12.2007, B 894 Stellungnahme des Magistrats vom 23.04.2008, ST 586 Vortrag des Magistrats vom 16.05.2014, M 96 Stellungnahme des Magistrats vom 12.12.2014, ST 1553 Antrag vom 13.09.2016, OF 56/4 Auskunftsersuchen vom 04.10.2016, V 184 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 4 am 02.12.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 0
Beratung im Ortsbeirat: 4
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