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Reflexion

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Kleingarten an der Böschung des Bahndamms der Main-Weser-Strecke

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2012, ST 460 Betreff: Kleingarten an der Böschung des Bahndamms der Main-Weser-Strecke Auf Anfrage des Magistrats hat die Deutsche Bahn AG (DB AG) Folgendes mitgeteilt: Zu 1 Der abgelagerte Müll wird bei nächster Gelegenheit beseitigt. Zu 2. und 4. Grundsätzlich ist Unbefugten ein Betreten der im Eigentum der DB AG befindlichen Flächen und Bahnanlagen nicht erlaubt. Eine Verpflichtung in bestimmten Gebieten Eisenbahngelände gegenüber anderem Gelände einzufrieden besteht ebenso wenig wie eine Beräumung. Der Zaun befindet sich nicht im Eigentum der DB Netz AG. An dem im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main befindliche Grundstück (Flurstück 69/8) werden derzeit die Treppenanlage und der Zaun erneuert. Der restliche Teil wird nach Abschluss der Arbeiten vom Liegenschaftsamt wieder hergerichtet. zu 3. Bei dem genannten Weg handelt es sich um keine öffentliche Verkehrsfläche, sondern um einen "Trampelpfad". Äste und Sträucher, die auf diesen Pfad ragen, waren bei einer Ortsbegehung nicht zu erkennen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.11.2011, OM 583 Antrag vom 08.06.2012, OF 393/9

Kleingarten an der Böschung des Bahndamms der Main-Weser-Bahnstrecke

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.06.2012, OF 393/9 Betreff: Kleingarten an der Böschung des Bahndamms der Main-Weser-Bahnstrecke Vorgang: ST 460/12 Der Magistrat wird gebeten, sich erneut mit der DB AG ins Benehmen zu setzen, um durch die baldige Entmüllung des Grundstücks die Voraussetzung für eine erfolgreiche Ratten-Bekämpfung zu schaffen; den Wirtschaftsweg, der in diesem Bereich parallel zum Bahndamm verläuft, fußgängergerecht zurück zu verwandeln bzw. wieder in den alten Zustand zu versetzen. Begründung: Wie von Spaziergängern berichtet, wurden Ratten beobachtet, die von dem Bahngrundstück Weg auf den großen Kinderspielplatz an der Höllbergstraße nehmen. Ratten-Bekämpfung wird im Stadtgebiet Frankfurt zwar durch das städtische Amt 32.22.2 ausgeübt. Es macht jedoch wenig Sinn, mit einer Bekämpfung zu beginnen, so lange die Bahn nicht entmüllt hat. Offensichtlich ist jedoch die mit ST 460 angekündigte Säuberungsaktion noch nicht erfolgt. Bei dem parallelen Weg handelt es sich nicht um einen "Trampelpfad" (ST 460) sondern um einen Wirtschaftsweg, ausgewiesen im amtlichen Stadtplan Frankfurt am Main. Der Weg befindet sich im Eigentum der Stadt Frankfurt; zuständig ist das Amt für Straßenbau und Erschließung. Derzeit ist der Weg durch wilden Bewuchs eingeengt und nähert sich wirklich dem Begriff "Trampelpfad". Breit gemacht haben sich dort u. a. Brennnesseln, die in einer Höhe von 1,8O bis 2,00 m in den Weg einwachsen. Der Weg wird von Spaziergängern, von Erholungssuchenden stark frequentiert. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2012, ST 460 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 9 am 21.06.2012, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1339 2012 Die Vorlage OF 393/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4