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Reflexion

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Belastungen durch Funkanlagen Königsberger Straße, Tilsiter Straße u.a.

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2014, OF 395/7 Betreff: Belastungen durch Funkanlagen Königsberger Straße, Tilsiter Straße u.a. Im März sind in dem og. Bereich eine Reihe neuer Funkmasten errichtet worden. Die unmittelbaren Anwohner machen sich nun große Sorgen hinsichtlich der Strahlen- bzw. E-Smogbelastung. Die Obere Immissionsschutzbehörde hat Anwohnern auf Nachfrage bestätigt, dass bislang keine Strahlungsmessungen durchgefühlt worden sind. Von einem Anwohner wurden private Messungen veranlasst, die hinsichtlich der gemessenen Strahlungen eine starke bis extreme Auffälligkeit konstatiert. Der Orfsbeirat bittet den Magistrat daher um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Werden die gesetzlich festgelegten Mindestabstände der Anlagen zum umgebenden Wohngebiet eingehalten ? 2. In welcher Form hat der Betreiber der Anlagen nachgewiesen, dass im umliegenden Wohngebiet die gesetzliche festgelegten Grenzwerte eingehalten werden ? 3. Wie kann ein solcher Nachweis eingefordert werden, sofern der Betreiber einen entsprechenden Nachweis bisher nicht erbracht hat ? Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 7 am 13.05.2014, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1022 2014 Die Vorlage OF 395/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass als Ziffer 4 die Frage "Wie sieht das Zulassungsverfahren aus und welche Bedingungen sind daran geknüpft?" ergänzt wird. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FARBECHTE, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen FDP und REP (= Ablehnung)

Belastungen durch Funkanlagen in der Königsberger Straße, Tilsiter Straße u.a.

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 13.05.2014, V 1022 entstanden aus Vorlage: OF 395/7 vom 11.05.2014 Betreff: Belastungen durch Funkanlagen in der Königsberger Straße, Tilsiter Straße u.a. Im März sind in dem o. g. Bereich eine Reihe neuer Funkmasten errichtet worden. Die unmittelbaren Anwohner machen sich nun große Sorgen hinsichtlich der Strahlen- bzw. E-Smogbelastung. Die Obere Immissionsschutzbehörde hat Anwohnern auf Nachfrage bestätigt, dass bislang keine Strahlungsmessungen durchgefühlt worden sind. Von einem Anwohner wurden private Messungen veranlasst, die hinsichtlich der gemessenen Strahlungen eine starke bis extreme Auffälligkeit konstatiert. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat daher um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Werden die gesetzlich festgelegten Mindestabstände der Anlagen zum umgebenden Wohngebiet eingehalten? 2. In welcher Form hat der Betreiber der Anlagen nachgewiesen, dass im umliegenden Wohngebiet die gesetzlich festgelegten Grenzwerte eingehalten werden? 3. Wie kann ein solcher Nachweis eingefordert werden, sofern der Betreiber einen entsprechenden Nachweis bisher nicht erbracht hat? 4. Wie sieht das Zulassungsverfahren aus und welche Bedingungen sind daran geknüpft? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2014, ST 958 Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 289 Aktenzeichen: 79 2

Beratung im Ortsbeirat: 4