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Eingangsbereich sichern - Entfernung eines Parkplatzes vor der Buchhandlung Buchplatz
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2022, OF 396/5 Betreff: Eingangsbereich sichern - Entfernung eines Parkplatzes vor der Buchhandlung Buchplatz Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den direkt vor dem Eingangsbereich der Buchhandlung Buchplatz, Ziegelhüttenweg 2, Frankfurt-Sachsenhausen ausgewiesenen Parkplatz zu entfernen und wieder dem Gehweg zuzuordnen. Das Parken auf dem Gehweg soll in der Länge des aktuell ausgewiesenen Parkplatzes künftig entfallen. Um verbindlich das Parken von PKWs auf dieser Fläche zu unterbinden und den Eingangsbereich für die Buchhandlung angemessen und sicher zu gestalten, soll die Anbringung der Poller in diesem Bereich des Ziegelhüttenweges entsprechend verlängert werden. Begründung: Der Eingangsbereich vor der Buchhandlung ist durch das Gehwegparken sehr beengt. Es entstehen regelmäßig gefährliche Situationen, da rückwärts eingeparkt wird und insbesondere Kinder übersehen werden können. Diese sind regelmäßig zu offenen Vorlesungen auch in Gruppen zu Gast in der Buchhandlung. Darüber hinaus zahlt der Inhaber der Buchhandlung für die genehmigte Aufstellung von Werbematerial, Blumenkübeln sowie Kartenständern auf dem Gehweg direkt vor dem Ladengeschäft eine Gebühr an die Stadt. Es ist ihm ein Anliegen, die beengte und gefährliche Situation auf dem Gehweg sowie den Zugang zum Ladengeschäft zu verbessern. Der zu entfernende Parkplatz ist für Menschen mit Behinderung ausgewiesen. Nach vorliegenden Informationen wurde dieser vor mehr als 10 Jahren für einen Bewohner des Hauses eingerichtet, der dort mittlerweile nicht mehr ansässig ist. Sofern Bedarf in unmittelbarer Nähe besteht, ist ein entsprechender Parkplatz gegenüber oder vor dem bisher gekennzeichneten Bereich einzurichten. Es handelt sich bei dem aktuell ausgewiesenen Parkplatz nicht um einen personenbezogenen Parkplatz. Anlage: Fotodokumentation Quelle: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 04.04.2022, OF 443/5 Antrag vom 14.05.2022, OF 444/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 5 am 25.03.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 396/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 5 am 06.05.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 396/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 443/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 5 am 03.06.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2302 2022 1. Die Vorlage OF 396/5 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 443/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 444/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Neue Markierung und Beschilderung für Parkstreifen im Ziegelhüttenweg (vor Buchhandlung „Buchplatz“)
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2022, OF 443/5 Betreff: Neue Markierung und Beschilderung für Parkstreifen im Ziegelhüttenweg (vor Buchhandlung "Buchplatz") Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, 1. im Ziegelhüttenweg vor der Buchhandlung "Buchplatz" die Beschilderung für einen nicht mehr benötigten Behindertenparkplatz zu entfernen. 2. die Markierung und Beschilderung des bestehenden Parkstreifens entsprechend anzupassen; wobei darauf zu achten ist, dass im Eingangsbereich der Buchhandlung "Buchplatz" ein ausreichender Abstand zum Parkstreifen besteht. Begründung: Gegenwärtig ist im Ziegelhüttenweg vor der Buchhandlung "Buchplatz" ein Behindertenparkplatz eingerichtet, der wegen Wegzug des betreffenden Anwohners nicht mehr als solcher benötigt wird. Diesem Umstand sollte durch eine Entfernung der Beschilderung und eine entsprechende Anpassung der Parkflächenmarkierung Rechnung getragen werden. Die Parkflächenmarkierung ist ohnehin erneuerungsbedürftig. Bei dieser Gelegenheit sollte berücksichtigt werden, dass der derzeit noch als Behindertenparkplatz ausgewiesene Teil des Parkstreifens einen sehr geringen Abstand zum Eingangsbereich der Buchhandlung "Buchplatz" aufweist. Der Inhaber und Kunden berichten von Gefahrensituationen, die vermieden werden könnten, wenn die Parkflächenmarkierung in ausreichendem Abstand zum Eingangsbereich der Buchhandlung angebracht wird ("Schritt 1"). Das Verkehsschild, das derzeit noch den Parkstreifen neben dem Behindertenparkplatz ausweist, ist entsprechend zu versetzen; die Parkplatzbeschilderung an dem Laternenmast kann vollständig entfallen ("Schritt 2"). Siehe Visualisierung auf der nächsten Seite. Ein Wegfall der vollständigen Parkfläche des bisherigen Behindertenparkplatzes ist nicht angemessen. Vielmehr ist der überwiegende Teil der Parkfläche dem bestehenden Parkstreifen zuzuschlagen. Bild 1: Verschiebung Parkstreifen/Parkflächenmarkierung ("Schritt 1") Bild 2: Entfernung und Versetzung der Beschilderung ("Schritt 2") Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 07.03.2022, OF 396/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 5 am 06.05.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 396/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 443/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 5 am 03.06.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2302 2022 1. Die Vorlage OF 396/5 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 443/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 444/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 5 am 01.07.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 443/5 wurde zurückgezogen.
Verlegung eines Behindertenparkplatzes vor der Buchhandlung „Buchplatz“
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2022, OF 444/5 Betreff: Verlegung eines Behindertenparkplatzes vor der Buchhandlung "Buchplatz" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, das Parken vor der Liegenschaft Ziegelhüttenweg 2 neu zu beordnen. Der Behindertenparkplatz ist auf die südliche Straßenseite zu verlegen. Der Fußweg vor der Buchhandlung ist in angemessener Länge zum Schutz gegen Falschparker abzupollern. Begründung: Gegenwärtig ist im Ziegelhüttenweg vor der Buchhandlung "Buchplatz" ein Behindertenparkplatz eingerichtet, der nicht den Anforderungen an Behindertenparkplätzen entspricht und zudem den Gehweg vor der Buchhandlung zu stark einengt. Die Parkflächenmarkierung ist ohnehin erneuerungsbedürftig. Bei dieser Gelegenheit sollte berücksichtigt werden, dass der derzeit noch als Behindertenparkplatz ausgewiesene Teil des Parkstreifens einen sehr geringen Abstand zum Eingangsbereich der Buchhandlung "Buchplatz" aufweist. Der Inhaber und Kunden berichten von Gefahrensituationen, die vermieden werden könnten, wenn die Parkflächenmarkierung in ausreichendem Abstand zum Eingangsbereich der Buchhandlung angebracht wird ("Schritt 1"). Das Verkehrsschild, das derzeit noch den Parkstreifen neben dem Behindertenparkplatz ausweist, ist entsprechend zu versetzen; die Parkplatzbeschilderung an dem Laternenmast kann vollständig entfallen ("Schritt 2"). Siehe Visualisierung auf der nächsten Seite. Ein Wegfall der vollständigen Parkfläche des bisherigen Behindertenparkplatzes ist nicht angemessen. Vielmehr ist der überwiegende Teil der Parkfläche dem bestehenden Parkstreifen zuzuschlagen. Anlage: Fotodokumentation Quelle: privat Bild 1: Verschiebung Parkstreifen/Parkflächenmarkierung ("Schritt 1") Bild 2: Entfernung und Versetzung der Beschilderung ("Schritt 2") Antragsteller: GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 07.03.2022, OF 396/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 5 am 03.06.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2302 2022 1. Die Vorlage OF 396/5 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 443/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 444/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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