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Reflexion

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Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Fortschreibung der Potenzialstudie zur Fortführung der Einhausung der BAB 661 vom 08.10.2012

S A C H S T A N D : Etatanregung vom 14.03.2022, EA 4 entstanden aus Vorlage: OF 194/11 vom 11.02.2022 Betreff: Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Fortschreibung der Potenzialstudie zur Fortführung der Einhausung der BAB 661 vom 08.10.2012 Vorgang: EA 54/20 OBR 11 H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 29 vom 18.02.2022, Entwurf Haushalt 2022 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2022 - 2025. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.02.2022, § 1832, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Fortschreibung der Potenzialstudie zur Fortführung der Einhausung BAB 661 bis zum Erlenbruch der Grontmij GmbH vom 8. Oktober 2012 werden die notwendigen Mittel in den Haushalt 2022 eingestellt. Bei der Fortschreibung ist eine Volleinhausung der BAB 661 in dem Abschnitt zwischen der Seckbacher Galerie und dem Ratsweg sowie des gesamten Dreiecks Erlenbruch bis zum Tunnelmund zu untersuchen. Zusätzlich sind von der Stadt Frankfurt und der hessischen Landesregierung die erforderlichen Planungs- und Investitionsmittel für eine Volleinhausung beim Bund einzufordern. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2022 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2023 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Die am 8. Oktober 2012 veröffentlichte Potenzialstudie betrachtete nur den Abschnitt zwischen Seckbacher Galerie und dem Dreieck Erlenbruch. Notwendig ist aber eine darüberhinausgehende Volleinhausung bis zum Ratsweg. Mitgeltende Unterlagen: Potenzialstudie zur Fortführung der Einhausung der A 661 bis zum Erlenbruch der Grontmij GmbH vom 8. Oktober 2012. https://frankfurt.de/-/media/frankfurtde/service-und-r athaus/verwaltung/aemter-und-institutionen/amt-fuer-strassenbau-und-erschliessun g/pdf/praes_studie.ashx Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 20.01.2020, EA 54 Antrag vom 03.04.2023, OF 399/11 Etatanregung vom 24.04.2023, EA 4 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 07.04.2022 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 31.05.2022, TO I, TOP 46 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 4 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung mit Kosten) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme)

Haushalt 2023 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Fortschreibung der Potenzialstudie zur Fortführung der Einhausung BAB A 661 vom 08.10.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2023, OF 399/11 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Fortschreibung der Potenzialstudie zur Fortführung der Einhausung BAB A 661 vom 08.10.2012 Vorgang: EA 4/22 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Fortschreibung der Potenzialstudie zur Fortführung der Einhausung BAB A 661 bis zum Erlenbruch, der Grontmij GmbH, vom 8. Oktober 2012 werden die notwendigen Mittel in den Haushalt 2023 eingestellt. Bei der Fortschreibung ist eine Volleinhausung der BAB A 661 in dem Abschnitt zwischen der Seckbacher Galerie und dem Ratsweg sowie des gesamten Dreiecks Erlenbruch bis zum Tunnelmund zu untersuchen. Zusätzlich sind von der Stadt Frankfurt und der hessischen Landesregierung die erforderlichen Planungs- und Investitionsmittel für eine Volleinhausung beim Bund einzufordern. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2023 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2024 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Die am 8. Oktober 2012 veröffentlichte Potenzialstudie betrachtete nur den Abschnitt zwischen Seckbacher Galerie und dem Dreieck Erlenbruch. Notwendig ist aber eine darüberhinausgehende Volleinhausung bis zum Ratsweg. Mitgeltende Unterlagen: Potenzialstudie zur Fortführung der Einhausung BAB A661 bis zum Erlenbruch, der Grontmij GmbH, vom 8. Oktober 2012 Anlage 1 (ca. 2,3 MB) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 14.03.2022, EA 4 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 4 2023 Die Vorlage OF 399/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Fortschreibung der Potenzialstudie zur Fortführung der Einhausung BAB 661 vom 08.10.2012

S A C H S T A N D : Etatanregung vom 24.04.2023, EA 4 entstanden aus Vorlage: OF 399/11 vom 03.04.2023 Betreff: Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Fortschreibung der Potenzialstudie zur Fortführung der Einhausung BAB 661 vom 08.10.2012 Vorgang: EA 4/22 OBR 11 H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 46 vom 24.03.2023, Entwurf Haushalt 2023 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2023 - 2026. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Fortschreibung der Potenzialstudie zur Fortführung der Einhausung BAB 661 bis zum Erlenbruch der Grontmij GmbH vom 8. Oktober 2012 werden die notwendigen Mittel in den Haushalt 2023 eingestellt. Bei der Fortschreibung ist eine Volleinhausung der BAB 661 in dem Abschnitt zwischen der Seckbacher Galerie und dem Ratsweg sowie des gesamten Dreiecks Erlenbruch bis zum Tunnelmund zu untersuchen. Zusätzlich sind von der Stadt Frankfurt und der hessischen Landesregierung die erforderlichen Planungs- und Investitionsmittel für eine Volleinhausung beim Bund einzufordern. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2023 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2024 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Die am 8. Oktober 2012 veröffentlichte Potenzialstudie betrachtete nur den Abschnitt zwischen Seckbacher Galerie und dem Dreieck Erlenbruch. Notwendig ist aber eine darüberhinausgehende Volleinhausung bis zum Ratsweg. Anlage 1 (ca. 2,3 MB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 14.03.2022, EA 4 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 15.05.2023 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.07.2023, TO I, TOP 48 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 4 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme)

Beratung im Ortsbeirat: 4