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Reflexion

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Sport- und Freizeitgelände östlich der Altenhöferallee

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2015, OM 4099 entstanden aus Vorlage: OF 423/12 vom 01.03.2015 Betreff: Sport- und Freizeitgelände östlich der Altenhöferallee Der Magistrat wird aufgefordert, im Zuge der weiteren Entwicklung der Sport- und Freizeitflächen am östlichen Ende der Altenhöferallee das vons eiten der Hessen Agentur letztmalig am 24.11.2014 in Aussicht gestellte Treffen der Vereine, Schulen, Jugendeinrichtungen und dem Ortsbeirat unter der Federführung des Sportamtes der Stadt Frankfurt am Main baldmöglichst durchzuführen. Begründung: In der Sitzung der Ortsbeiräte 8 und 12 bei der Hessen Agentur am 24.11.2014 wurde berichtet, dass im Zuge der Planung des obigen Geländes eine Kick-Off-Veranstaltung zeitnah mit den genannten Beteiligten stattfinden soll. Den Vertretern des Ortsbeirates ist bisher kein Termin in Aussicht gestellt worden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2015, ST 1179 Antrag vom 22.01.2019, OF 399/12 Auskunftsersuchen vom 22.02.2019, V 1190 Aktenzeichen: 52 2

Sportanlage östlich der Altenhöferallee

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.11.2015, OM 4726 entstanden aus Vorlage: OF 498/12 vom 30.10.2015 Betreff: Sportanlage östlich der Altenhöferallee Der Magistrat wird aufgefordert, den am 15.10.2015 während eines gemeinsamen Termins mit Vertreterinnen und Vertretern der Schulen, der Sport- und Freizeiteinrichtungen und Sportverbänden vorgestellten Vorentwurf für eine Sportanlage östlich der Altenhöferallee, bestehend unter anderem aus einem Großspielfeld, zwei Kleinspielfeldern, einer vierbahnigen 400-Meter-Laufbahn und einem Funktionsgebäude, abschließend planerisch fertigzustellen. Der Einbeziehung der im Bebauungsplan Nr. 803 Ä 4 ausgewiesenen Kleingartenfläche für die Errichtung der Sportanlage wird zugestimmt. Um nach Klärung noch offener naturschutzrechtlicher Belange (Feldhamsterschutz) eine zügige Errichtung der geplanten Sportanlage sicherzustellen, sind schon jetzt die notwendigen finanziellen Mittel für den Haushaltsplanentwurf 2017 anzumelden. Da der im Rahmen der Erörterungsgespräche vorgetragene Wunsch zur Verbesserung der ganzjährigen Nutzung von Spielfeldern, eine Kaltlufthalle auf den Sportflächen östlich der Altenhöferallee zu errichten, aus Gründen des Landschaftsschutzes nicht zu verwirklichen ist, wird der Magistrat gebeten, beim weiteren Planungsprozess zu prüfen, ob in Abstimmung mit dem SC Riedberg auf dem bestehenden Sportgelände westlich der Altenhöferallee eine Kaltlufthalle errichtet werden kann. Begründung: Die in dem zweiten Abstimmungsgespräch am 15.10.2015 vorgestellte Vorentwurfsplanung für die Errichtung von Sportanlagen auf den bereitgestellten Flächen östlich der Altenhöferallee wurde von fast allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern positiv beurteilt. Vor allem das Angebot an Sportflächen für die Leichtathletik, für die bisher ein deutliches Defizit besteht, wurde vonseiten der Schulen und Sportvereine begrüßt. Alle Beteiligten wünschen sich eine zügige bauliche Umsetzung und hoffen, dass von der Stadt die dafür notwendigen Vorbereitungen getroffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.02.2016, ST 396 Antrag vom 26.04.2016, OF 16/12 Anregung vom 29.04.2016, OA 4 Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 711 Antrag vom 22.01.2019, OF 399/12 Auskunftsersuchen vom 22.02.2019, V 1190 Aktenzeichen: 52 2

Sport- und Freizeitgelände östlich der Altenhöferallee (Feldhamster) Vortrag des Magistrats vom 04.03.2016, M 56

S A C H S T A N D : Anregung vom 29.04.2016, OA 3 entstanden aus Vorlage: OF 6/12 vom 16.04.2016 Betreff: Sport- und Freizeitgelände östlich der Altenhöferallee (Feldhamster) Vortrag des Magistrats vom 04.03.2016, M 56 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Grundlage der zweiten Veranstaltung zur Planung und Entwicklung der Sportanlage östlich der Altenhöferallee am 15.10.2015 1. zu prüfen, ob eine Umsiedelung des vom Aussterben bedrohten Feldhamsters zu seinen Artgenossen nördlich der L 3019 möglich ist oder, sofern eine Umsiedlung aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist, welche Alternativen bestehen und sodann 2. die Umsetzung dieser wichtigen Sportfläche zeitnah zu realisieren. Begründung: Mit der zweiten Veranstaltung zur Sportanlage am 15.10.2015 wurde auf Einladung der HA Stadteinwicklungsgesellschaft mbH unter Beteiligung u. a. aller Schulen und Kindertagesstätten auf dem Riedberg, des Sportamtes, vieler Vereine und des Ortsbeirates die konkrete Ausgestaltung der Sportanlage entwickelt. Bereits hier wurde von dem Feldhamster gesprochen. Nach dem Protokoll, welches die Ortsbeiratsfraktionen am 06.04.2016 erhalten haben, erscheint es so, als würde nun die Kartierung erst für 2016 in Auftrag gegeben. Da es sich aber abzeichnet, dass der Bedarf an Sportflächen schon heute mit der bestehenden Sportanlage westlich der Altenhöferallee nicht zu decken ist, muss nun auch die Möglichkeit der Umsiedelung der Feldhamsterfamilien in die Überlegungen einbezogen werden. Hierzu soll selbstverständlich der Tierschutz für dieses Tier des Jahres 2016 an erster Stelle stehen, aber da die Möglichkeit der Umsiedelung in dem Protokoll nicht erwähnt wurde, ist diese nun zu prüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.03.2016, M 56 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2016, ST 1160 Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 711 Antrag vom 22.01.2019, OF 399/12 Auskunftsersuchen vom 22.02.2019, V 1190 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 04.05.2016 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.05.2016, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 56 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.05.2016, TO II, TOP 29 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 56 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER 1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.06.2016, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 56 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 3 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. AfD und FDP; CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) sowie BFF und FRANKFURTER (= Enthaltung) zu 2. AfD, BFF und FRANKFURTER gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren); CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. AfD, BFF und FRANKFURTER gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren); CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 55, OA 3 und OA 4 = Annahme) 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.06.2016, TO I, TOP 17 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 56 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 3 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 4 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung); BFF und FRANKFURTER (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 56, OA 3 und OA 4 = Ablehnung) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.06.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Der Vorlage M 56 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 3 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. a) Die Vorlage OA 4 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Wolfgang Hübner, Tafel-Stein, Yilmaz, Baier, Pawlik und Schenk dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF und FRANKFURTER (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 3. zu a) CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 68, 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.05.2016 § 233, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.06.2016 Aktenzeichen: 79 2

Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme „Am Riedberg“ hier: Sport- und Freizeitgelände östlich der Altenhöferallee - Bebauungsplan Nr. 803 Ä 4 - Riedberg - Altkönigblick Vortrag des Magistrats vom 04.03.2016, M 56

S A C H S T A N D : Anregung vom 29.04.2016, OA 4 entstanden aus Vorlage: OF 16/12 vom 26.04.2016 Betreff: Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme "Am Riedberg" hier: Sport- und Freizeitgelände östlich der Altenhöferallee - Bebauungsplan Nr. 803 Ä 4 - Riedberg - Altkönigblick Vortrag des Magistrats vom 04.03.2016, M 56 Vorgang: OM 4726/15 OBR 12 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 56 wird mit der Maßgabe zugestimmt, 1. dass die unter Ziffer XI. a) fallende Maßnahme in Anlage 3 (60 020) auch tatsächlich unter Sicherstellung der Deckung der Finanzierung realisiert wird; 2. dass, sollte der zeitlich vorgesehene Zeitrahmen (Anlage 3 der Vorlage M 56) nicht eingehalten werden können, dies keinen Einfluss auf die einzelnen Maßnahmen hat und diese auch über das Jahr 2017 hinaus realisiert werden; 3. dass, sollte die Realisierung der Sportflächenerweiterung wegen der Feldhamster an dieser Stelle nicht möglich sein, jedoch ein geeignetes alternatives Grundstück auf dem Riedberg gesucht wird , statt auf die Baumaßnahme zu verzichten. Begründung: Mit Protokoll der HA Stadtentwicklungsgesellschaft mbH vom 15.10.2015, welches den Fraktionen seit dem 06.04.2016 vorliegt, wurde die zusammenfassende Planungsstudie im Rahmen der zweiten Veranstaltung für die Sportanlage östlich der Altenhöferallee aufgelistet. Demnach wurde als Ausstattung der städtische Standard für eine klassische ungedeckte Sportanlage zugrunde gelegt. Diese umfasst ein Funktionsgebäude mit vier Umkleidekabinen und zwei Duschen, vier Bahnen für eine 400-Meter-Laufbahn, Weitsprung-, Hochsprung- und Kugelstoßeinrichtung, Fußballgroß- und -kleinspielfeld, Multifunktions- und Minispielfelder, 42 Parkplätze, Beleuchtungs- und Beregnungsanlagen sowie Ballfangzäune. Da als Planungszeitraum ein Jahr und für die Bauzeit ebenfalls ein Jahr veranschlagt werden, zeitgleich aber von Kartierungen der Feldhamstervorkommen gesprochen wird, muss die Notwendigkeit hier deutlich betont werden. Auch wenn die Satzung der Entwicklungsmaßnahme aufgehoben wird, entwickelt sich der Riedberg weiter. Es werden ca. weitere 5.000 Bürger an den Riedberg ziehen. Die bereits realisierte Sportanlage am Riedberg hat nach Aussage des betreuenden Vereins SC Riedberg schon jetzt die Belastungsgrenze erreicht. Zeitweise trainieren bis zu zehn Mannschaften gleichzeitig auf einem Kunstrasenplatz. Das Neubaugebiet Riedberg hat mit seinen zwei Grundschulen und zwei weiterführenden Schulen sowie zwölf Kindertagesstätten, Kirchengemeinden sowie einem Kinder- und Jugendhaus neben einer jungen Wohnbevölkerung auch einen hohen Bedarf an Sportflächen. Neben einem seit rund fünf Jahren bestehenden Sportverein hat sich nun ein weiterer gegründet. Aus dem nahen Umfeld des Riedbergs gibt es ebenfalls Vereine, die insbesondere die Leichtathletikflächen neben den Schulen nutzen können. Damit ist diese zweite Sportanlage östlich der Altenhöferallee auch über den Riedberg hinaus von Bedeutung. Daher ist unbeachtlich von der im Mittelbedarf noch umzusetzenden Maßnahme hier eine Realisierung - gegebenenfalls auch über den angestrebten Zeitraum bis 2017 hinaus - dringend erforderlich. Bereits mit der Anregung OM 4726 hat der Ortsbeirat die Notwendigkeit einer Realisierung bekundet. Und es sollte zudem ein geeignetes alternatives Grundstück im Bereich des Riedbergs gesucht werden, statt auf die Baumaßnahme zu verzichten, wenn die Feldhamster - Feldhamster gehören zu den nach Artikel 12 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU (Richtlinie 92/43/EWG des Europäischen Rates vom 21.05.1992) geschützten Tierarten - dies langfristig verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.03.2016, M 56 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.11.2015, OM 4726 Stellungnahme des Magistrats vom 19.09.2016, ST 1241 Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 711 Antrag vom 22.01.2019, OF 399/12 Auskunftsersuchen vom 22.02.2019, V 1190 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 04.05.2016 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.05.2016, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 56 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.05.2016, TO II, TOP 29 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 56 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER 1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.06.2016, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 56 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 3 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. AfD und FDP; CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) sowie BFF und FRANKFURTER (= Enthaltung) zu 2. AfD, BFF und FRANKFURTER gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren); CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. AfD, BFF und FRANKFURTER gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren); CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 55, OA 3 und OA 4 = Annahme) 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.06.2016, TO I, TOP 17 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 56 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 3 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 4 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung); BFF und FRANKFURTER (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 56, OA 3 und OA 4 = Ablehnung) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.06.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Der Vorlage M 56 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 3 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. a) Die Vorlage OA 4 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Wolfgang Hübner, Tafel-Stein, Yilmaz, Baier, Pawlik und Schenk dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF und FRANKFURTER (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 3. zu a) CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 68, 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.05.2016 § 233, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.06.2016 Aktenzeichen: 61 00

Sport- und Freizeitgelände östlich der Altenhöferallee (Feldhamster)

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2016, ST 1160 Betreff: Sport- und Freizeitgelände östlich der Altenhöferallee (Feldhamster) Die geplante Sportflächenerweiterung östlich der Altenhöferallee - gegenüber der bestehenden Anlage - war in der jüngeren Vergangenheit durch eine Feldhamsterpopulation in ihrer Planung und Umsetzung in Frage gestellt. Mit der Frühjahreskartierung 2016 wurde festgestellt, dass die Feldhamsterpopulation im Niedergang begriffen ist und keine Zukunft mehr hat. Es wird jetzt noch die Sommerkartierung abgewartet, jedoch sind keine gravierenden Änderungen dieses Ergebnisses zu erwarten. Die Sportfläche kann aller Voraussicht nach am vorgesehenen Standort ohne artenschutzrechtliche Einschränkungen geplant und realisiert werden. Sobald mit Abschluss der Sommerkartierung die artenschutzrechtlichen Belange geklärt sind, wird der Magistrat die Planung auf der Basis des am 15.10.2015 vorgestellten Vorentwurfes intensivieren und die erforderlichen Schritte veranlassen, um den Bau der Sportanlage östliche der Altenhöferallee voranzutreiben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 29.04.2016, OA 3 Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 711 Antrag vom 22.01.2019, OF 399/12 Auskunftsersuchen vom 22.02.2019, V 1190

Sport- und Freizeitfläche östlich der Altenhöferallee

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 14.09.2018, V 999 entstanden aus Vorlage: OF 349/12 vom 23.08.2018 Betreff: Sport- und Freizeitfläche östlich der Altenhöferallee Vorgang: OM 1853/17 OBR 12;ST 2079/17 In der o. g. Stellungnahme teilt der Magistrat mit, dass das erforderliche Vergabeverfahren, welches detailliert beschrieben wurde, noch nicht gestartet werden konnte. Sobald sich die Planung verfestigt und in die Bauphase übergegangen wird, werden weitere Gespräche mit den Vereinen vor Ort aufgenommen, um gemeinsam Modelle zur Betreuung der Sportanlage zu entwickeln. Weiterhin wird auf die öffentliche Ausschreibung im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main vom 1 3.02.2018, Nr. 7, verwiesen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, ob und welche Entwicklungsfortschritte seit der letzten Stellungnahme im Oktober 2017 sowie der Ausschreibung bis heute eingetreten sind. Begründung: Seit Jahren ist das Bestreben, eine weitere Sportanlage östlich der Altenhöferallee zu errichten, vorhanden. Tatsächliche Fortschritte sind nicht ersichtlich. Da jedoch der Bedarf an Sportflächen - bedingt durch den starken Zuzug von Bewohnern - beträchtlich ist, reichen die bestehenden Angebote nicht aus. Die Stadt muss nun Planungszusagen umsetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.06.2017, OM 1853 Stellungnahme des Magistrats vom 23.10.2017, ST 2079 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2019, ST 45 Antrag vom 22.01.2019, OF 399/12 Auskunftsersuchen vom 22.02.2019, V 1190 Anregung an den Magistrat vom 14.06.2019, OM 4749 Aktenzeichen: 52 2

Sportanlage östlich der Altenhöferallee endlich bauen

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.01.2019, OF 399/12 Betreff: Sportanlage östlich der Altenhöferallee endlich bauen Vorgang: OM 4099/15 OBR 12; ST 1179/15; OM 4726/15 OBR 12; ST 396/16; OA 3/16 OBR 12; OA 4/16 OBR 12; ST 1160/16; V 999/18 OBR 12; ST 45/19 In der Stellungnahme ST 45 vom 14.01.2019 legt der Magistrat den Zeitplan für die Errichtung der Sportanlage östlich der Altenhöferallee dar. Es wird damit gerechnet, dass die Fertigstellung nicht vor Oktober 2021 erfolgt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Warum verzögert sich die Fertigstellung im Vergleich zum ursprünglichen Plan (siehe z.B. ST 1241 vom 19.06.2016) so erheblich? 2. Welche Maßnahmen werden getroffen, um den schon jetzt bestehenden zusätzlichen Bedarf an Sportflächen bis zum Zeitpunkt der Fertigstellung zu überbrücken? Begründung: Die zusätzliche Sportfläche östlich der Altenhöferallee wird im Stadtteil Kalbach-Riedberg dringend benötigt. Schon jetzt sind die Sportflächen im Stadtteil komplett ausgelastet und Angebote fallen aus. Die Nachfrage nach Sportangeboten wird in Zukunft sicherlich steigen, was zu weiteren Problemen führt. Bereits 2015 wurde die erste Planung vorgestellt (siehe ST 1179 / 2015 und ST 396 / 2016), bevor der Bau sich aufgrund von Feldhamsterfunden verzögerte. In der ST 1160 / 2016 wurde festgestellt, dass die Sportanlage nun geplant und realisiert werden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.04.2015, OM 4099 Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2015, ST 1179 Anregung an den Magistrat vom 13.11.2015, OM 4726 Stellungnahme des Magistrats vom 29.02.2016, ST 396 Anregung vom 29.04.2016, OA 3 Anregung vom 29.04.2016, OA 4 Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2016, ST 1160 Auskunftsersuchen vom 14.09.2018, V 999 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2019, ST 45 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 22.02.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1190 2019 Die Vorlage OF 399/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff wie folgt ergänzt wird: "- erneutes Auskunftsersuchen" Abstimmung: Einstimmige Annahme

Sportanlage östlich der Altenhöferallee endlich bauen - erneutes Auskunftsersuchen

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 22.02.2019, V 1190 entstanden aus Vorlage: OF 399/12 vom 22.01.2019 Betreff: Sportanlage östlich der Altenhöferallee endlich bauen - erneutes Auskunftsersuchen Vorgang: OM 4099/15 OBR 12; ST 1179/15; OM 4726/15 OBR 12; ST 396/16; OA 3/16 OBR 12; OA 4/16 OBR 12; ST 1160/16; ST 1241/16; V 999/18 OBR 12; ST 45/19 In seiner Stellungnahme vom 14.01.2019, ST 45, legt der Magistrat den Zeitplan für die Errichtung der Sportanlage östlich der Altenhöferallee dar. Es wird damit gerechnet, dass die Fertigstellung nicht vor Oktober 2021 erfolgt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Warum verzögert sich die Fertigstellung im Vergleich zum ursprünglichen Plan (siehe z. B. ST 1241) so erheblich? 2. Welche Maßnahmen werden getroffen, um den schon jetzt bestehenden zusätzlichen Bedarf an Sportflächen bis zum Zeitpunkt der Fertigstellung zu überbrücken? Begründung: Die zusätzliche Sportfläche östlich der Altenhöferallee wird im Stadtteil Kalbach-Riedberg dringend benötigt. Schon jetzt sind die Sportflächen im Stadtteil komplett ausgelastet und Angebote fallen aus. Die Nachfrage nach Sportangeboten wird in Zukunft sicherlich steigen, was zu weiteren Problemen führt. Bereits 2015 wurde die erste Planung vorgestellt (siehe ST 1179 und ST 396), bevor der Bau sich aufgrund von Feldhamsterfunden verzögerte. In der Vorlage ST 1160 wurde festgestellt, dass die Sportanlage nun geplant und realisiert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.04.2015, OM 4099 Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2015, ST 1179 Anregung an den Magistrat vom 13.11.2015, OM 4726 Stellungnahme des Magistrats vom 29.02.2016, ST 396 Anregung vom 29.04.2016, OA 3 Anregung vom 29.04.2016, OA 4 Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2016, ST 1160 Stellungnahme des Magistrats vom 19.09.2016, ST 1241 Auskunftsersuchen vom 14.09.2018, V 999 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2019, ST 45 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2019, ST 1123 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 52 2

Beratung im Ortsbeirat: 4