Reflexion
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Beabsichtigter viergleisiger Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke; hier: Kreuzungsbauwerke
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 27.04.2017, V 441 entstanden aus Vorlage: OF 249/9 vom 22.03.2017 Betreff: Beabsichtigter viergleisiger Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke; hier: Kreuzungsbauwerke Der Magistrat wird um Auskunft über die neuen veränderten Planungen für die folgenden Kreuzungsbauwerke, jeweils Beseitigungen von Bahnübergängen, gebeten: - Bahnübergang 99, Berkersheimer Bahnstraße; - Bahnübergang 101, Am Lachegraben; - Bahnübergang 102, Lachweg. Begründung: Die Beseitigungen dieser Bahnübergänge und deren teilweiser Ersatz sind zwar Bestandteile des Planfeststellungsbeschlusses vom April 2004, sind jedoch auch durch die Stadt Frankfurt am Main genehmigungspflichtig, weil sie in innerörtliche Verkehrsverbindungen eingreifen. Demzufolge sind auch Planänderungen zu diesen Fragen genehmigungsbedürftig durch die zuständigen Institutionen unserer Stadt. Der Bahnübergang B 99, Berkersheimer Bahnstraße, fällt gebietsmäßig zwar nicht in den Bereich des Ortsbezirkes 9, ist jedoch trotzdem Fragegegenstand, weil er in seiner Bedeutung über die Ortsbezirksgrenze hinausgeht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1777 Antrag vom 15.01.2018, OF 400/9 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 454 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1891 Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1721 Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2020, ST 526 Auskunftsersuchen vom 16.02.2023, V 611 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 9 am 24.08.2017, TO I, TOP 3 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 69
Zukünftige Zufahrmöglichkeiten zu den Liegenschaften Berkersheimer Weg 201, 203, 205 und deren Garagen
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 18.05.2017, V 451 entstanden aus Vorlage: OF 247/9 vom 16.03.2014 Betreff: Zukünftige Zufahrmöglichkeiten zu den Liegenschaften Berkersheimer Weg 201, 203, 205 und deren Garagen Im Zuge des beabsichtigten Ausbaus der Main-Weser-Bahnstrecke auf vier Gleise ist bekanntlich auch eine Bahnunterführung am Lachweg vorgesehen. Um eine Sohle von circa elf Metern unter den Gleisen zu erreichen, muss das Endstück des Berkersheimer Weges wohl etwa ab der Kreuzung mit der Zehnmorgenstraße in einem zu errechnenden Winkel, fortschreitend abgesenkt werden. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat - evtl. nachdem er sich mit der DB AG bzw. der DB Netz AG ins Benehmen gesetzt hat - um Auskunft gebeten, wie die Zufahrmöglichkeiten zu den drei erwähnten Grundstücken, Berkersheimer Weg 201, 203 und 205 gewährleistet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1776 Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2485 Antrag vom 15.01.2018, OF 400/9 Auskunftsersuchen vom 16.02.2023, V 611 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 61 1
Zukünftige Zufahrtsmöglichkeiten zu den Liegenschaften Berkersheimer Weg 201, 203, 205 und deren Garagen
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2485 Betreff: Zukünftige Zufahrtsmöglichkeiten zu den Liegenschaften Berkersheimer Weg 201, 203, 205 und deren Garagen Auszug aus dem Erläuterungsbericht zur Entwurfsplanung: "Der östliche Trog kreuzt die bisherige Trassierung des Berkersheimer Weges. Von der Einmündung der Kobbachstraße bis zum Ende des Troges verläuft das neue Bauwerk nördlich der bestehenden Straße. Dies wird bedingt durch den in diesem Bereich südlich des Troges liegenden Ast des Berkersheimer Weges. Diese einstreifige Straße mit einer Breite von ≥ 3,0 m dient der Anbindung der Kobbachstraße südlich des Bauwerkes an den Berkersheimer Weg. Parallel zum Trog angrenzend an die Grundstücke der Häuser Nr. 201, 203 und 205 des Berkersheimer Weges werden Parkbuchten sowie ein Geh- und Radweg vorgesehen." Die Grundstückseinfahrten sind in der Planung berücksichtigt (s. Dreieckssymbol): Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.05.2017, V 451 Antrag vom 15.01.2018, OF 400/9 Auskunftsersuchen vom 16.02.2023, V 611
Vorstellung der Pläne für die Bahnunterführung am Lachweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.01.2018, OF 400/9 Betreff: Vorstellung der Pläne für die Bahnunterführung am Lachweg Vorgang: V 441/17 OBR 9; ST 1777/17; V 451/17 OBR 9; ST 2485/17 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Ortsvorsteher wird gebeten, zeitnah das Verkehrsdezernat einzuladen, um dem Ortsbeirat und interessierten Bürgern die Pläne für den Bau der Bahnunterführung am Lachweg vorzustellen. Begründung: Die Maßnahmen zur Beseitigung des Bahnübergangs am Lachweg sollen Anfang 2019 erfolgen. Trotz diverser Anfragen des Ortsbeirats u.a. zur Erreichbarkeit einiger Grundstücke am Berkersheimer Weg, ist noch unklar, wie genau die geplante Unterführung umgesetzt wird. Diese Baumaßnahme stellt einen großen Eingriff in den bisherigen Straßenverlauf dar und wird eine längere Sperrung dieses wichtigen Übergangs mit sich bringen. Zudem wird die Beseitigung des Bahnübergangs (keine lange Wartezeiten mehr!) wahrscheinlich zu einer Zunahme des Verkehrs in diesem Bereich führen. Es ist daher von großem öffentlichem Interesse, zu erfahren wie die geplante Unterführung aussehen wird, wann und wie lange der Übergang gesperrt bleiben soll und wie einem zu erwartenden erhöhten Verkehrsaufkommen begegnet wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 27.04.2017, V 441 Auskunftsersuchen vom 18.05.2017, V 451 Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1777 Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2485 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 9 am 25.01.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 400/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 399/9 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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