Reflexion
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Moratorium von Rodungsarbeiten im Ortsbezirk 11 im Rahmen des Autobahnbaus Riederwaldtunnel A 66
S A C H S T A N D : Anregung vom 05.09.2022, OA 223 entstanden aus Vorlage: OF 317/11 vom 14.08.2022 Betreff: Moratorium von Rodungsarbeiten im Ortsbezirk 11 im Rahmen des Autobahnbaus Riederwaldtunnel A 66 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich mehrheitlich für ein Moratorium der Baumfällarbeiten auf der Trasse der Stadtautobahn A 66 Riederwaldtunnel im Frankfurter Stadtgebiet aus. Dies betrifft die Bäume im Fechenheimer Wald sowie die Kastanienbäume entlang der Straße Am Erlenbruch im Stadtteil Riederwald. Der Magistrat wird gebeten, in Gesprächen mit dem Verkehrsministerium des Bundes und der Autobahn GmbH darauf zu dringen, dass das oben beschriebene Moratorium von Baumfällungen umgesetzt wird und Gültigkeit hat, bis die endgültige Inbetriebnahme des Autobahnabschnitts A 66, Riederwaldtunnel, rechtlich gesichert ist. Begründung: Im Herbst dieses Jahres soll der Bau der Stadtautobahn A 66 Riederwaldtunnel im Osten Frankfurts beginnen. Dabei soll auch ein wertvoller Teil des Fechenheimer Waldes gerodet werden. Dieses Teilstück eines ursprünglichen Eichen-Hainbuchenwaldes (FFH-Lebensraumtyp 01.121) zeichnet sich durch seinen Artenreichtum aus. Das Frankfurter Arten- und Biotopschutzkonzept hat seine "herausragende Bedeutung" mit der höchsten vergebenen Bewertung hervorgehoben. Im Planfeststellungsbeschluss zur A 66 vom 18.12.2019 wird im Kapitel 10 "Vorbehalt weiterer Nebenbestimmungen" unter der Überschrift "XIII Zusagen der Vorhabenträgerin" auf Seite 105 festgestellt: "Eine endgültige Inbetriebnahme der A 66 für den Individualverkehr erfolgt erst, wenn die notwendigen Lärmschutzmaßnahmen an der A 661 nach der hier vorliegenden schalltechnischen Unterlage 11a umgesetzt sind." Diese rechtlichen Voraussetzungen liegen noch nicht vor. Trotz der geplanten Lärmschutzmaßnahmen sollen an über 600 Immissionsorten allein in Bornheim, Seckbach, Riederwald die Grenzwerte immer noch teils erheblich überschritten werden. Insbesondere die geplanten acht bis zehn Meter hohen Lärmschutzwände entlang der A 661 "zwischen" Bornheim und Seckbach stoßen aus stadt- und landschaftsplanerischen sowie ökologischen und klimatischen Gründen auf Widerstand. Daher sind Klagen mit Sicherheit zu erwarten. Vom Bund wird eine komplette Einhausung gefordert. Der Ausgang dieses laufenden Planänderungsverfahrens (PÄV) - hier hat kürzlich erst der Erörterungstermin stattgefunden - ist noch völlig offen und es ist mit langen Klageverfahren und der Neuplanung mit Einhausung zu rechnen. Es ist aus Klimaschutzgründen und aus Gründen des Schutzes der Biodiversität zu verhindern, dass der Fechenheimer Wald und die Bäume der stadtbildprägenden sogenannten Kastanienallee entlang der Ernst-May-Siedlung Riederwald gefällt werden, bevor die schallschutztechnischen Voraussetzungen zur Inbetriebnahme der A 66 und den Anschluss an die A 661 erfüllt sind und rechtlichen Bestand haben. Der Fechenheimer Wald und die übrigen genannten Baumbestände sollen so lange geschützt und stehen bleiben, bis die rechtlichen Voraussetzungen des Lärmschutzes definitiv Bestand haben. Bis dahin ist das wertvolle Biotop des Fechenheimer Waldes und die Kastanienbäume zu schützen, damit die wichtigen Biotop-Funktionen so lange wie möglich erhalten bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 26.10.2022, OF 401/3 Anregung an den Magistrat vom 08.12.2022, OM 3261 Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 469 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 14.09.2022 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 06.10.2022, TO I, TOP 29 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 223 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) Volt (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 10.10.2022, TO I, TOP 31 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 223 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE. und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.10.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: a) Die Vorlage OA 223 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Schwichtenberg, Dr. Mehler-Würzbach, Zieran und Schlimme dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2384, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.10.2022 Aktenzeichen: 61 12
Klimafolgen für das Nordend durch den Riederwaldtunnel
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.10.2022, OF 401/3 Betreff: Klimafolgen für das Nordend durch den Riederwaldtunnel Vorgang: OA 223/22 OBR 11 Der Magistrat wird aufgefordert, - dem Ortsbeirat 3 ein Gutachten vorzulegen, welches die klimatologischen Auswirkungen des Mehrverkehrs in Folge des Baus des Riederwaldtunnels bzw. des Erlenbrucher Dreiecks auf das Nordend aufzeigt. - dem Ortsbeirat 3 Maßnahmen zur Abfederung der Folgen dieser klimatologischen Auswirkungen für das Nordend vorzulegen. - das Bundesverkehrsministerium um Auskunft zu ersuchen, ob die klimatologischen Auswirkungen mit den Klimaschutzvorgaben des Bundes, auf Basis des Bundes-Klimaschutzgesetzes, vereinbar sind. Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird aufgefordert, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass bis zur Klärung der angesprochenen Fragen ein Bau- und Rodungsmoratorium verhängt wird. Der Ortsbeirat 3 unterstützt hierbei ausdrücklich das durch den Ortsbeirat 11 in der OA 223 geforderte Moratorium. Begründung: Für den Ortsbezirk 3 würde die Inbetriebnahme der Autobahnverbindung laut dem im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens erstellten Verkehrsgutachten auf einigen Straßen, z.B. auf der schon heute stark belasteten Friedberger Landstraße, eine deutliche Zunahme des Verkehrs bedeuten. Die damit verbundenen Belastungen sollten im Hinblick auf die zukünftigen Klimaverhältnisse neu bewertet werden. Der Magistrat soll transparent machen, mit welchen Folgen das Nordend aufgrund der klimatologischen Auswirkungen rechnen muss und mit welchen Maßnahmen im Nordend sich an diese Folgen angepasst werden soll. Ein Bau- und Rodungsmoratorium soll verhindern, dass bereits erste Eingriffe mit negativen Klimafolgen für das Nordend umgesetzt werden, ohne dass eine abschließende Bewertung des Bundesverkehrsministeriums bzgl. der Vereinbarkeit der Verkehrsmaßnahme mit dem Klimaschutz vorliegt. Hierbei folgt der Ortsbeirat 3 den Forderungen des Ortsbeirats 11. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 05.09.2022, OA 223 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 3 am 10.11.2022, TO I, TOP 16 Die CDU-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, wer - entgegen dem normalen Usus - der Abstimmung über die Zurückstellung zustimmt. Beschluss: Der Geschäftsordnungsantrag wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Folglich wird die Vorlage OF 401/3 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und Volt gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Abstimmung über Zurückstellung) 16. Sitzung des OBR 3 am 08.12.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3261 2022 Die Vorlage OF 401/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE und LINKE. gegen CDU, SPD und FDP (= Ablehnung)
Beratung im Ortsbeirat: 4
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