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Reflexion

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Erneuerte Hausener Brücke für Radfahrende sicher gestalten

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5120 entstanden aus Vorlage: OF 367/7 vom 06.02.2024 Betreff: Erneuerte Hausener Brücke für Radfahrende sicher gestalten Vorgang: B 27/21 Im Dezember 2023 wurde die erneuerte Hausener Brücke für den Verkehr freigegeben. Bereits in der Planungsphase hatte der Ortsbeirat Anregungen und Fragen zur Gestaltung der Brücke sowie zur Aufteilung des Verkehrsraums gestellt, die u. a. in der B 27 beantwortet wurden. Hier wird ausgeführt: "In jedem Fall wird jedoch die Brücke von Anfang an radverkehrsfreundlich gestaltet" und "Für den gegenläufigen Radverkehr wird auf der Fahrbahn ein gesicherter Bereich von rund 2,00 Metern Breite geschaffen. Dieser Bereich wird mittels Schutzelementen (0,25 Meter Breite) von der Restfahrbahn (rund 3,25 Meter Breite) baulich getrennt." In ämterübergreifender Abstimmung, u. a. mit dem Radfahrbüro, wurden jetzt einige Verbesserungen angekündigt, allerdings ohne die versprochene bauliche Absicherung für Radfahrende in Gegenfahrtrichtung. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, den für den gegenläufigen Radverkehr baulich getrennten Radweg über die Brücke herzustellen, wie in der B 27 ausgeführt, um eine sichere Überquerung der Brücke für Radfahrende zu ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 27 Antrag vom 14.05.2024, OF 404/7 Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5508 Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1201 Antrag vom 12.11.2024, OF 451/7 Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6176 Aktenzeichen: 66-2

Verkehrsberuhigung an der Hausener Niddabrücke

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2024, OF 404/7 Betreff: Verkehrsberuhigung an der Hausener Niddabrücke Vorgang: OM 5120/24 Seit der Fertigstellung und Eröffnung der neuen Hausener Niddabrücke (Hans-Busch-Brücke) mehren sich Beschwerden über den motorisierten Verkehr an dieser Stelle. Berichten zufolge wird das erlaubte Tempo 30 deutlich überschritten und die Einbahnstraßenregelung häufig ignoriert. Das ist einerseits ein Problem für alle, die ohne Auto die Brücke überqueren wollen, andererseits auch für die, die auf dem Weg parallel zur Nidda per Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind. Es ist zu beachten, dass dieser Bereich zum Schulweg der Kerschensteiner Schule gehört und damit die Sicherheit der Kinder auf diesem gefährdet wird. Weiterhin sind insbesondere am Hausener Weg 120 (Wohnanlage für Studierende und Geflüchtete) gefährliche Situationen vorgekommen, z.B. für dort spielende Kinder und Zufußgehende. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. Die OM 5120/24 schnellstmöglich umzusetzen. 2. Zu prüfen und zu berichten, mit welchen Maßnahmen (z.B. erhöhte Kontrollen, Stoppschilder, (Rot-)Markierungen, Aufplasterungen, Anhebungen der Fahrbahn, Bodenwellen, versetzte mobile Begrünungen auf der Brücke) eine weitere Entschärfung der Situation erreicht werden kann. 3. Autofahrer*innen frühzeitiger auf den Schulweg zur Kerschensteiner Schule hinzuweisen 4. Das kurze Stück zwischen der Brücke und dem Friedhofsparkplatz dem verkehrsberuhigten Bereich hinzuzuschlagen und diesen entsprechend zu erweitern. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5120 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 7 am 28.05.2024, TO I, TOP 13 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Ziffern 1. und 4. getrennt vom Rest der Vorlage OF 404/7 abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5508 2024 Die Vorlage OF 404/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer zwei vor der Klammer "Sofortmaßnahmen zu ergreifen" und nach der Klammer "um die Situation zu entschärfen" lautet. Abstimmung: Ziffern 1. und 4.: GRÜNE, SPD und farbechte/Linke gegen CDU (= Ablehnung); FDP, BFF und FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Rest der Vorlage: Annahme bei Enthaltung BFF

Beratung im Ortsbeirat: 4