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Erweiterung Spielplatz Am Burglehen, Fechenheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2018, OF 409/11 Betreff: Erweiterung Spielplatz Am Burglehen, Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten dem Ortsbeirat die folgenden Fragen beantworten: im Rahmen des Projektes aktive Kernbereiche ist von Anwohnern, wie auch Akteuren der aktiven Kernbereiche / lokale Nachbarschaften die Idee entwickelt worden den vor einigen Jahren entstandenen Kinderspielplatz am Burglehen in Fechenheim auf Grund der hohen Akzeptanz und Nachfrage zu erweitern. Sowohl Nachbarn als auch Akteure der lokalen Partnerschaft, fragten in mehreren Gesprächen bei der Bauaufsicht nach, wie man zu einer solchen Erweiterung stünde und in wieweit davon abgesehen werden könnte die im Sinne der Kinder beanspruchte Fläche nicht mehr weiter als Reklamefläche zu nutzen. Die Bauaufsicht hatte nun in mehreren Gesprächen verlauten lassen, dass sie zu dem genannten Vorhaben positiv stehen würde und man kein Interesse habe und davon absehen wolle eine weitere Baugenehmigung dieser Fläche für Werbetafeln, die in Kürze anstand, zu erteilen. Entgegen dem Inhalt dieser Gespräche wurde nun für die besagte Fläche ohne eine weitere Kommunikation und in Kenntnissetzung der Anwohner und Akteure der lokalen Partnerschaft, eine erneute Baugenehmigung als Werbefläche erteilt und damit eine Erweiterung des Spielplatzes auf Jahre hinaus unmöglich gemacht. Aus welchen Gründen wurde die Fläche nun erneut entgegen aller mündlichen Absprachen als Werbefläche baugenehmigt? Waren der Vorrang wirtschaftlicher Interessen der Stadt in Form vermiet-/verpachtbarer Werbeflächen vor der Erweiterung der Fläche eines Kinderspielplatzes Grund dieser Entscheidung? Warum wurden die den städtischen Behörden bekannten Akteure innerhalb der lokalen Partnerschaft (u.a. Vertreter des Ortsbeirates, der Vereine, der Ämter und Bürger) nicht von der Absicht dieser Entscheidung in Kenntnis gesetzt? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 11 am 17.09.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1001 2018 Die Vorlage OF 409/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Erweiterung des Spielplatzes am Burglehen in Fechenheim
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 17.09.2018, V 1001 entstanden aus Vorlage: OF 409/11 vom 01.09.2018 Betreff: Erweiterung des Spielplatzes am Burglehen in Fechenheim Im Rahmen des Projektes aktive Kernbereiche ist von Anwohnern, wie auch Akteuren der aktiven Kernbereiche/lokale Partnerschaften die Idee entwickelt worden, den vor einigen Jahren entstandenen Kinderspielplatz am Burglehen in Fechenheim, aufgrund der hohen Akzeptanz und Nachfrage, zu erweitern. Sowohl Nachbarn als auch Akteure der lokalen Partnerschaft fragten in mehreren Gesprächen bei der Bauaufsicht nach, wie man zu einer solchen Erweiterung stünde und inwieweit davon abgesehen werden könnte, die im Sinne der Kinder beanspruchte Fläche nicht mehr weiter als Reklamefläche zu nutzen. Die Bauaufsicht hatte nun in mehreren Gesprächen verlauten lassen, dass sie zu dem genannten Vorhaben positiv stehen würde, man kein Interesse habe und davon absehen wolle, eine weitere Baugenehmigung dieser Fläche für Werbetafeln, die in Kürze anstand, zu erteilen. Entgegen dem Inhalt dieser Gespräche wurde nun für die besagte Fläche, ohne eine weitere Kommunikation und in Kenntnissetzung der Anwohner und Akteure der lokalen Partnerschaft, eine erneute Baugenehmigung als Werbefläche erteilt und damit eine Erweiterung des Spielplatzes auf Jahre hinaus unmöglich gemacht. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: - Aus welchen Gründen wurde die Fläche nun erneut, entgegen aller mündlichen Absprachen, als Werbefläche baugenehmigt? - Waren der Vorrang wirtschaftlicher Interessen der Stadt, in Form vermiet-/verpachtbarer Werbeflächen, vor der Erweiterung der Fläche eines Kinderspielplatzes Grund dieser Entscheidung? - Warum wurden die den städtischen Behörden bekannten Akteure innerhalb der lokalen Partnerschaft (u. a. Vertreter des Ortsbeirates, der Vereine, der Ämter und Bürger) nicht von der Absicht dieser Entscheidung in Kenntnis gesetzt? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2018, ST 2330
Beratung im Ortsbeirat: 4
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