Skip to main content

Reflexion

Erstellt:

Lesezeit: 3-5 Minuten

Verbundene Dokumente: 2

Vorplanung „Elisabethenstraße“

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 14.09.2012, M 207 Betreff: Vorplanung "Elisabethenstraße" Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 24.02.2011, § 9523 (M 19) I. Der Planung zur Umgestaltung der Elisabethenstraße wird entsprechend der Plananlage zugestimmt. II. Der Magistrat wird beauftragt, auf dieser Grundlage die weiteren Planungsschritte des Projektes Elisabethenstraße voranzutreiben. III. Es dient zur Kenntnis, dass a) die Gesamtkosten der Maßnahme auf rd. 2.700.000 € geschätzt werden, b) für die Maßnahme der Neugestaltung der Elisabethenstraße im Haushalt 2010/11 finanzielle Mittel in Höhe von 1.900.000 € im Investitionsprogramm Schöneres Frankfurt veranschlagt waren. Nicht verbrauchte Haushaltsmittel werden in das Folgejahr übertragen. IV. Der Magistrat wird beauftragt, die für die Umsetzung der Maßnahme benötigten zusätzlichen Mittel zu gegebener Zeit im Haushalt zu beordnen. V. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zu gegebener Zeit eine Bau- und Finanzierungsvorlage erstellen wird. Begründung: A - Zielsetzung Die Umgestaltung der Elisabethenstraße ist Bestandteil des Investitionsprogramms Schöneres Frankfurt und soll gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 9523 vom 24.02.2011 zur Magistratsvorlage M 19 "Programm Schöneres Frankfurt - Maßnahmen bis 2014" mit Priorität umgesetzt werden. Zielsetzung in diesem Straßenabschnitt ist eine stadträumliche Aufwertung, die Verbesserung der Aufenthaltsqualität und der Funktionalität sowie die grundhafte Erneuerung des Straßenkörpers. Insbesondere sind die Verhältnisse und Dimensionen der Straße den Bedürfnissen der jeweiligen Nutzer anzupassen. Darüber hinaus besteht in der Elisabethenstraße ein hoher Bedarf an Stellflächen für Anliefer- und Kundenverkehr der anliegenden Geschäfte. Durch die Schaffung von Anlieferzonen und zusätzlichen Stellplätzen in der Elisabethenstraße wird dem Bedarf Rechnung getragen. Dadurch soll vor allem das gegenwärtige zeitweilige Parken in zweiter Reihe und damit eine Behinderung des fließenden Verkehrs verhindert werden. B - Alternativen Im Zuge des Planungsprozesses wurden verschiedene Varianten erarbeitet. Hierbei wurde gezielt darauf geachtet, gestalterische Aspekte mit den technisch funktionalen Anforderungen in der Elisabethenstraße in Einklang zu bringen. Auf Grundlage des Gestaltungskonzeptes wurden im Folgenden die Möglichkeiten der Umsetzung geprüft. Es stellte sich heraus, dass für die Pflanzung von Bäumen aufgrund der Trassenlage der Leitungen ein äußerst enger Spielraum besteht. Deshalb wurde bereits vor Vorlage dieses Vortrages die Lage der Leitungsstrassen erkundet und deren Verlegbarkeit geklärt. Darüber hinaus wurde mit den betroffenen Ämtern und Institutionen intensiv über die verkehrlichen Be-lange bezüglich der Materialien und des Straßenraumprofils gesprochen. Im Ergebnis können die Flächen für den motorisierten Verkehr verringert werden, ohne die Leistungsfähigkeit der Straße wesentlich zu reduzieren. Durch die Prüfung der gestalterischen und technischen Alternativen ist die grundsätzliche Umsetzbarkeit der vorgelegten Variante gesichert. C - Lösung Verkehr Die Elisabethenstraße hat eine Haupterschließungsfunktion für den Stadtteil Sachsenhausen. In dem Straßenraum treffen alle Arten von Verkehrsteilnehmern aufeinander, u. a. fahren hier die Buslinien 30 und 36. Ein wichtiges Planungsziel ist es deshalb, die Bedürfnisse der unterschiedlichen Verkehrsnutzer aufeinander abzustimmen und in die gestalterische Planung zu integrieren. Wesentliches Element der Planung ist der Verzicht auf die stadteinwärts führende Busspur. Dadurch ergibt sich ein Flächengewinn, der für die Verbreiterung der Gehwege, Baumpflanzungen und neue Stellplätze genutzt werden kann. Durch die Verschmälerung der Fahrbahn können auch die Mittelinseln als Querungshilfen für Fußgänger entfallen. Insgesamt werden ca. 23 Stellplätze (Bestand 16) geschaffen. Im Bereich Einmündung Fritschengäßchen sollen 2 Behindertenstellplätze ausgewiesen werden. Die Anzahl der Taxi-Warte-Plätze erhöht sich von 3 auf 5. Für Fahrradfahrer werden Schutzstreifen auf der Fahrbahn vorgesehen. In Fahrtrichtung stadtauswärts erfolgt die Führung gemeinsam mit dem Busverkehr. Die Fahrtrichtung Innenstadt weist geringere motorisierte Verkehrsbewegungen auf als die in Richtung Süden / Lokalbahnhof. Aus diesem Grund kann die Busspur Richtung Innenstadt entfallen. Um einen geregelten Fahrplan zu gewährleisten, erhält der Bus ab Haltestelle Affentorplatz ein ampelgesteuertes Vorfahrtssignal, um ungehindert die nächste Haltestelle Elisabethenstraße zu erreichen. Die Busspur Richtung Lokalbahnhof bleibt erhalten. Gestaltung Die wesentlichen Elemente der Gestaltung der Elisabethenstraße und Paradiesgasse sind die Begrünung, die Erneuerung der Oberflächen sowie die Neuaufteilung des Straßenraumes. Die Materialien werden sich an den bisher in Frankfurt erstellten Flächen orientieren. In den Gehwegflächen sollen Betonsteine 40 x 40 cm, diagonal verlegt, Verwendung finden. Zufahrten zwischen Fahrbahnrand und Gehweghinterkante bzw. Überfahrten sollen farblich angepasst an die Gehwegbereiche ausgeführt werden. Die Bauweise und die Oberflächengestaltung sind im Rahmen der Entwurfsplanung noch festzulegen. Dabei sollen die gestalterischen und technischen Anforderungen an Funktionalität, Dauerhaftigkeit und Nachhaltigkeit berücksichtigt werden. Parkbuchten sind in Natursteingroßpflaster vorgesehen. Die Fahrbahnausbildung erfolgt in Asphalt. Das Fritschengäßchen wird als Mischverkehrsfläche ausgeführt. Zur Gliederung der Fläche soll in der Mittellage Großsteinpflaster die Fahrspur markieren. An den Randbereichen soll ebenfalls Betonsteinpflaster 40 x 40 cm, diagonal verlegt, zum Einsatz kommen. Durch diese Gliederung der Straßenfläche soll die Enge der Gasse verdeutlicht und ggf. ein Beparken verhindert werden. Begrünung Gegenwärtig befinden sich im Planbereich keine Straßenbäume. Im Zuge der Umgestaltung ist die Pflanzung von insgesamt 14 Bäumen, davon 2 im Mündungsbereich Wallstraße, geplant. Die Baumsorte ist im weiteren Verlauf der Planung in Abstimmung mit dem zuständigen Fachamt auszuwählen. Um die Realisierung der Bäume zu gewährleisten, ist es notwendig, Wasserleitungen im nördlichen Bereich der Elisabethenstraße zu verlegen. Die Pflanzungen sollen dazu beitragen, den Straßenraum besser zu gliedern und der Elisabethenstraße insgesamt ein freundlicheres Erscheinungsbild zu geben. Darüber hinaus werden die Bäume einen Beitrag für das lokale Kleinklima leisten. Vor allem im Sommer wird durch die Schattenbildung das Aufheizen des Straßenabschnittes reduziert. Beleuchtung Am Rand von Alt-Sachsenhausen besitzt die Elisabethenstraße eine wichtige Erschließungsfunktion auch in den Abend- und Nachtstunden. Deshalb ist die Anpassung der Straßenbeleuchtung an die heutigen technischen Beleuchtungsstandards zwingend geboten. Aufgrund der besonderen Lage zum historischen Quartier soll die Straßenbeleuchtung aber auch gestalterische Aspekte besonders berücksichtigen. Die Beleuchtung soll dem Stand der Technik angepasst werden. Es ist vorgesehen, den Leuchtentyp Vektor von Selux zu verwenden, der u. a. auch am Mainufer verwendet wurde. Lichtsignalanlagen Wie die Straßenbeleuchtung entsprechen auch die Signalanlagen im Verlauf der Straße nicht mehr dem Stand der Technik. Aufgrund der Querschnittsänderung ist der Abbau der alten Anlagen notwendig. In diesem Zusammenhang sollen die Signalanlagen erneuert werden. Barrierefreiheit Durch die weitestgehend geschlossene Bebauung der Elisabethenstraße ist eine Orientierung über die innere Leitlinie (entlang der Gebäudekanten) für Menschen mit Seheinschränkungen zum überwiegenden Teil gegeben. An den Kreuzungspunkten und Überwegen werden, entsprechend dem Arbeitsplan zur Barrierefreiheit, Leitelemente vorgesehen. Hauseingänge werden, sofern technisch möglich, ebenerdig ausgeführt. Im Zuge der Baumaßnahme plant die VGF, die Bushaltestellen ebenfalls barrierefrei auszubauen. Sonstige Ausstattung Aufgrund der eingeschränkten räumlichen Situation im Verlauf der Straße sind zunächst keine Bänke oder andere Sitzmöglichkeiten vorgesehen. Ein vorrangiges Ziel der Projekte im Programm "Schöneres Frankfurt" ist die Attraktivierung des öffentlichen Raumes und die Schaffung von Übersichtlichkeit. Schaltkästen sollen deshalb verlegt und ggf. unter-irdisch ausgeführt werden. Dies scheint insbesondere in der Elisabethenstraße geboten, da die Schaltkästen hier an prominenter Stelle (u. a. an der Einfahrt in die Kleine Rittergasse) positioniert sind und in ihrem Erscheinungsbild im öffentlichen Raum störend wirken. Buswartehallen Im Verlauf der Elisabethenstraße befinden sich aufgrund der räumlichen Gegebenheiten (Breite der Gehwege, Hauseingänge, Zufahrten) keine Wartehallen an den Bushalte-stellen. Im Bereich Affentorplatz (Richtung Lokalbahnhof) soll im Zuge des barrierefreien Umbaus der Haltestelle die alte Wartehalle gegen ein moderneres Modell ausgetauscht werden (außerhalb des Planes). D - Kosten Die auf der Grundlage der Vorplanung kalkulierten Gesamtkosten des Projektes belaufen sich auf rund 2.700.000 €/brutto. Darin sind 2.004.000 €/netto reine Baukosten und 231.000 €/netto Nebenkosten enthalten. Finanzierung Im Haushalt 2010/11 waren Investitionsmittel in Höhe von 1,9 Mio. € veranschlagt. Nicht verausgabte Restmittel werden in das folgende Haushaltsjahr übertragen. Die darüber hinaus benötigten Investitionsmittel in Höhe von voraussichtlich 800.000 € sind zu gegebener Zeit im Haushalt zu beordnen. Der ursprüngliche Haushaltsansatz basierte auf einer groben pauschalen Kostenannahme, die über den Flächenansatz und einem geschätzten Preis je m2 ermittelt wurde. Die aktuelle Kostenschätzung basiert auf der vorliegenden Vorplanung und berücksichtigt u. a. auch im Vorfeld der Planung nicht näher kalkulierbare Kosten für Leitungsverlegungen und den grundhaften Ausbau des Straßenkörpers, der erst nach der Bodenuntersuchung festgelegt werden konnte. Anlage _Lageplan (ca. 1,7 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 09.10.2012, NR 395 Antrag vom 14.10.2012, OF 409/5 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.01.2011, M 19 Anregung an den Magistrat vom 02.11.2012, OM 1686 Vortrag des Magistrats vom 27.03.2017, M 69 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 19.09.2012 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 5 am 02.11.2012, TO I, TOP 48 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1686 2012 1. Der Vorlage M 207 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 395 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 409/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung FAG zu 2. CDU, GRÜNE, FAG und FDP gegen SPD (= Kenntnis) zu 3. Annahme bei Enthaltung FDP 14. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 05.11.2012, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 395 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und Piraten gegen FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass die weitere Planung konsequent unter dem Aspekt der Kostenreduzierung erfolgt) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 395); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und Piraten gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie RÖMER (= Annahme); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 15. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.11.2012, TO I, TOP 31 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 395 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und Piraten gegen FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass die weitere Planung unter dem Aspekt der Kostenreduzierung erfolgt) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 395) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und Piraten gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 207 = Annahme, NR 395 = Prüfung und Berichterstattung) NPD (M 207 = Ablehnung, NR 395 Prüfung und Berichterstattung) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.11.2012, TO II, TOP 36 Beschluss: 1. Der Vorlage M 207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 395 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., Piraten und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass die weitere Planung unter dem Aspekt der Kostenreduzierung erfolgt) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 395) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und Piraten gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) sowie RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: NPD (M 207 = Ablehnung, NR 395 = Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 2391, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.11.2012 Aktenzeichen: 60 10

Vorplanung Elisabethenstraße

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2012, OF 409/5 Betreff: Vorplanung Elisabethenstraße Der Magistrat wird gebeten, bei der weiteren Planung zur Umgestaltung der Elisabethenstraße/ Paradiesgasse folgende Änderungen zu berücksichtigen: - Ausweitung des Planungsgebietes bis zur Einmündung Brückenstraße/ Elisabethenstraße - Ergänzung der Lichtsignalanlage (LSA) Brückenstraße/ Elisabethenstraße, um die südliche Brückenstraße für den Radverkehr zu öffnen und das Abbiiegen in die Elisabethenstraße zu ermöglichen - Ergänzung der ampelgesicherten Fußgängerüberwege in diesem Bereich mit taktilen Leitelementen für sehbehinderte Verkehrsteilnehmer - Optimierung für den links abbiegenden Radverkehr in die nördliche Paradiesgasse bzw. Kleine Rittergasse durch eine entsprechende Ausgestaltung der dortigen LSA und einer Aufstellfläche. Begründung: Das Planungsgebiet endet im Westen kurz vor der Kreuzung Elisabethenstraße/Brückenstraße. Durch eine Ausweitung des Planungsgebietes bis einschließlich der Einmündung südliche Brückenstraße/Elisabethenstraße und einer Ergänzung der dortigen LSA könnte die wichtige Radverkehrsverbindung von der südlichen Brückenstraße in die Elisabethenstraße hergestellt werden. Ebenfalls sollten die Fußgängerüberwege in diesem Bereich auch für mobilitäts- und sehbehinderte Menschen optimiert werden, da sie nahe der ebenfalls behindertengerecht umgebauten Bushaltestelle gelegen sind. Weiter könnte durch eine entsprechenden Ausgestaltung der LSA Elisabethenstraße/Paradiesgasse das Linksabbiegen des Radverkehrs von der Elisabethenstraße in die nördliche Paradiesgasse bzw. Kleine Rittergasse erleichtert werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.09.2012, M 207 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 5 am 02.11.2012, TO I, TOP 48 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1686 2012 1. Der Vorlage M 207 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 395 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 409/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung FAG zu 2. CDU, GRÜNE, FAG und FDP gegen SPD (= Kenntnis) zu 3. Annahme bei Enthaltung FDP

Beratung im Ortsbeirat: 4