Reflexion
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Verkehrsberuhigter Bereich am Frankfurter Berg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2009 entstanden aus Vorlage: OF 335/10 vom 02.08.2017 Betreff: Verkehrsberuhigter Bereich am Frankfurter Berg Der Magistrat wird gebeten , den Bereich der Straße An der Lindenallee einschließlich der vorgelagerten Sackgasse der Homburger Landstraße bis zum Kurvenbereich am südlichen Anfang der Omega-Brücke künftig als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen. Begründung: Da es sich hier um reine Wohnstraßen ohne Durchgangsverkehr handelt, sollte es möglich sein, den Bereich als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2178 Antrag vom 20.11.2017, OF 412/10 Anregung an den Magistrat vom 05.12.2017, OM 2539 Aktenzeichen: 32 1
Ausweisung der Straßen An der Lindenallee und Teile der Homburger Landstraße als Tempo30Zone
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2017, OF 412/10 Betreff: Ausweisung der Straßen An der Lindenallee und Teile der Homburger Landstraße als Tempo-30-Zone Vorgang: OM 2009/17 OBR 10; ST 2178/17 Der Magistrat hat in seiner Antwort ST 2178 vom 10.11.2017 auf einen Antrag des Ortsbeirats vom 22.08.2017 zur Ausweisung von Tempo 30-Zonen am Frankfurter Berg darauf hingewiesen, dass die Straße "An der Lindenallee" als Tempo 30-Zone ausgewiesen werden kann. Dies vorausgeschickt, fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf die Straße "An der Lindenallee", einschließlich der vorgelagerten Sackgasse der Homburger Landstraße bis zur Verkehrsinsel am südlichen Anfang der Omega Brücke als Tempo 30-Zone auszuweisen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2009 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2178 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 10 am 05.12.2017, TO II, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2539 2017 Die Vorlage OF 412/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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