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Aufstellen eines Hinweisschildes (Achtung Wohngebiet Seckbach gesperrt für Lkw über 7,5 t verboten. Anlieger frei) in der Vilbeler Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2018, OF 412/11 Betreff: Aufstellen eines Hinweisschildes (Achtung Wohngebiet Seckbach gesperrt für Lkw über 7,5 t verboten. Anlieger frei) in der Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ein Hinweisschild (Achtung Wohngebiet Seckbach gesperrt für LKW über 7,5 t verboten. Anlieger frei) in der Vilbeler Landstraße an geeigneter Stelle aufzustellen. Begründung: Auf der Seckbacher Landstraße befindet sich derzeit das unten als Lichtbild angefügte Verkehrshinweisschild. Es steht zusätzlich bald noch in der Heinz-Herbert-Karry-Straße Höhe Hausnummer 1. Nun muss auch der östliche Durchfahrtsverkehr nach Seckbach bedacht werden. Zu diesem Zweck ist es notwendig ein gleiches Schild (ggf. andere Pfeilrichtung für den verbotenen Verkehr) ebenfalls in der Vilbeler Landstraße aufzustellen, um den LKW-Verkehr ordnungsgemäß in Richtung Bergen weiterzuleiten, um die unzähligen Fahrzeugführer von LKWs über 7,5 t rechtzeitig zu warnen, nicht durch das Wohngebiet Seckbach zu fahren. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 11 am 17.09.2018, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3679 2018 Die Vorlage OF 412/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Aufstellen eines Hinweisschildes (Achtung - Wohngebiet Seckbach - gesperrt für Lkw über 7,5 t Anlieger frei) in der Vilbeler Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.09.2018, OM 3679 entstanden aus Vorlage: OF 412/11 vom 03.09.2018 Betreff: Aufstellen eines Hinweisschildes (Achtung - Wohngebiet Seckbach - gesperrt für Lkw über 7,5 t - Anlieger frei) in der Vilbeler Landstraße Der Magistrat wird aufgefordert, ein Hinweisschild (Achtung - Wohngebiet Seckbach - gesperrt für Lkw über 7,5 t - Anlieger frei) in der Vilbeler Landstraße an geeigneter Stelle aufstellen zu lassen. Begründung: Auf der Seckbacher Landstraße befindet sich derzeit das unten als Lichtbild angefügte Verkehrshinweisschild. Es steht zusätzlich bald noch ein Schild in der Heinz-Herbert-Karry-Straße, Höhe Hausnummer 1. Nun muss auch der östliche Durchfahrtsverkehr nach Seckbach bedacht werden. Zu diesem Zweck ist es notwendig, ein gleiches Schild (ggf. andere Pfeilrichtung für den verbotenen Verkehr) ebenfalls in der Vilbeler Landstraße aufzustellen, um den Lkw-Verkehr ordnungsgemäß in Richtung Bergen weiterzuleiten, sowie die unzähligen Fahrzeugführer von Lkws über 7,5 Tonnen rechtzeitig zu warnen, nicht durch das Wohngebiet Seckbach zu fahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2018, ST 2274 Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2018, ST 2297
Beratung im Ortsbeirat: 4
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