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Reflexion

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Das Stadtgebiet von Autoverkehr entlasten: Standortuntersuchungen für P+R-Plätze weiterführen

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 306 Betreff: Das Stadtgebiet von Autoverkehr entlasten: Standortuntersuchungen für P+R-Plätze weiterführen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.12.2017, § 2102 - NR 450/17 CDU/SPD/GRÜNE, B 240/18 - 1. Wirkungen eines stadtnahen P+R-Angebots Der Magistrat tritt nach wie vor dafür ein, dass grundsätzlich ein P+R-Angebot so nah wie möglich am Wohnort der Pendler verortet werden sollte, damit ein möglichst großer Teil des Weges mit dem ÖPNV zurückgelegt wird. Ein zielortnahes P+R-Angebot schwächt hingegen das regionale ÖPNV-Angebot und wirkt damit kontraproduktiv zu den verkehrs- und umweltpolitischen Zielsetzungen der Stadt Frankfurt am Main. Gerade die derzeit viel diskutierte Stickoxid-Belastung in der Stadt ist durch eine hohe regionale Hintergrundbelastung geprägt. Die regionale Dimension darf daher nicht unbeachtet bleiben. Gleichwohl ist damit zu rechnen, dass Pendler zu einer erhöhten Parkraumnachfrage bei attraktiven ÖPNV-Stationen innerhalb der Tarifzone Frankfurt a.M. beitragen. Um die Wohngebiete nicht zusätzlich zu belasten, ist daher an einigen Stellen ein ergänzendes P+R-Angebot sinnvoll. 2. Sachstand zu den 2010 beschlossenen Standorten Der Magistrat hat mit Bericht B 287 im Jahr 2010 der Stadtverordnetenversammlung den Ergebnisbericht "Park-and-Ride in Frankfurt am Main, Standortuntersuchung" vorgelegt. Mit Beschluss vom 30.09.2010, § 8831, hat die Stadtverordnetenversammlung die Vorlage zur Kenntnis genommen und den Vorschlag des Magistrats, welche Standorte vertieft zu untersuchen seien, modifiziert. Zu diesen acht beschlossenen Standorten stellt sich der aktuelle Sachstand wie folgt dar: Kaiserlei: Die Rahmenplanung Kaiserlei wurde inzwischen gemeinsam mit der Stadt Offenbach fortgeschrieben. Es ist erkennbar, dass die Verkehrsabwicklung ein maßgeblicher limitierender Faktor für die städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich ist. Vor diesem Hintergrund wurden stadtübergreifend deutliche Stellplatzeinschränkungen für den Bereich Kaiserlei festgesetzt. Ein zusätzliches P+R-Angebot an dieser Stelle würde die prognostizierte Verkehrskapazität der geplanten Verkehrsanlagen überschreiten und kann daher bis auf Weiteres nicht in Aussicht genommen werden. In Abhängigkeit der weiteren Entwicklung zur geplanten Multifunktionshalle wird ein P+R-Angebot im Bereich Kaiserlei zu einem späteren Zeitpunkt ggf. erneut bewertet. Das Projekt Multifunktionshalle befindet sich derzeit in einem Verfahrensstand, der noch keine seriösen Aussagen zur künftigen P+R-Situation im Bereich des Kaiserlei zulässt. Neu-Isenburg: Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung 2010 standen am P+R-Platz Stadtgrenze Neu-Isenburg noch ausreichende Kapazitätsreserven zur Verfügung. Nach der Durchbindung der Linie 17 durch die Stresemannallee zur Stadtgrenze Neu-Isenburg ist die P+R-Nachfrage hier deutlich gestiegen. Aufgrund der Vollauslastung bzw. zeitweisen Überlastung wäre ein Ausbau ausgesprochen wünschenswert; ein Ausbau der bestehenden Anlage ist jedoch aufgrund der Lage im Wald forst- und naturschutzrechtlich limitiert. Geeignete Erweiterungsmöglichkeiten außerhalb des Waldes stehen nicht zur Verfügung. Daher wird die Erweiterung des P+R-Platzes Neu-Isenburg nicht mehr weiterverfolgt. Tank- und Rastanlage Taunusblick: Alle bisherigen Untersuchungen zur Stadtbahnverlängerung bis zu einer potenziellen P+R-Großanlage an der T+R Taunusblick bzw. darüber hinaus nach Steinbach haben gezeigt, dass die Fahrgastpotenziale bei Weitem nicht ausreichen, um die Investition und den Betrieb einer Stadtbahnverlängerung volkswirtschaftlich zu rechtfertigen. Die Untersuchungen haben zudem gezeigt, dass sich die potenziellen Nutzer zu einem erheblichen Teil aus Verkehrsteilnehmern rekrutieren würden, die heute auf der Relation Mittelhessen - Frankfurt mit dem Regionalzug unterwegs sind. Da darüber hinaus die Autobahnverwaltung die Schaffung einer P+R-Großanlage u.a. mit Hinweis auf die Bestimmungen des Fernstraßengesetzes ablehnt, wird das Vorhaben nicht mehr weiterverfolgt. Eschborn-Süd: Nach nachvollziehbarer Einschätzung der Stadt Eschborn (auf deren Gemarkung das bestehende P+R-Parkdeck steht), ist die bestehende hohe Nachfrage weit überwiegend den Beschäftigten im Umfeld zuzuordnen und nicht dem P+R-Verkehr. Eine Erweiterung des Standorts ist deshalb - auch mit Blick auf die bereits sehr angespannte verkehrliche Situation in den Gewerbegebieten Eschborn-Süd/Frankfurt-Sossenheim - nicht zielführend und wird daher nicht mehr weiterverfolgt. Fechenheim: Ein P+R-Angebot kann hier nur im Zusammenhang mit der geplanten Nordmainischen S-Bahn im Umfeld der geplanten S-Bahn-Station Fechenheim zwischen verlängerter Ernst-Heinckel-Straße und Cassellastraße geschaffen werden. Der Magistrat prüft im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens B 895, ob Flächen für ein P+R-Angebot ausgewiesen werden können. Mertonviertel: Bei diesem möglichen Standort handelte es sich zunächst um die Aufstockung eines privaten Parkhauses an der Lurgiallee. Der Eigentümer wurde angeschrieben, zeigte jedoch kein Interesse. Mittlerweile ist ein Eigentümerwechsel erfolgt. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 922 "Nördlich Lurgiallee" wird der Magistrat erneut die Chancen für ein P+R-Angebot an dieser Stelle ausloten. Rebstockbad: Für die infrage kommenden Flächen sehen bestehende Bebauungspläne jeweils höherwertige Nutzungen vor. Im Zusammenhang mit Abstimmungen zur Anpassung der Planungen des Rebstockbereiches wird das Thema P+R noch einmal erörtert werden; die Aussichten auf Umsetzung sind jedoch eher gering. Unterliederbach: Der Eigentümer der Fläche, die HLB Basis AG, betreibt selbst keine P+R-Anlagen. Da Teile der Fläche wiederkehrend von der HLB als Baustelleneinrichtungsfläche benötigt werden, ist eine Erweiterung des bestehenden P+R-Angebots an dieser Stelle nicht möglich und wird somit nicht weiterverfolgt. 3. Erneute Bewertung von 2010 verworfenen Standorten Weitere vom Magistrat 2010 vorgeschlagene Standorte sollten lt. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung seinerzeit nicht weiter vertieft werden, waren aber zwischenzeitlich wiederholt Gegenstand von Anregungen der Ortsbeiräte. Friedberger Landstraße: Der Makro-Standort Friedberger Landstraße ist als Schnittstelle zwischen dem übergeordneten Straßennetz (A 661, B 521) und dem lokalen Schienenverkehrsangebot (Straßenbahn Friedberger Landstraße) grundsätzlich gut geeignet für ein P+R-Angebot. Die seinerzeit im Fokus stehenden Flächen am Bodenweg werden mittlerweile mit einer anderen städtebaulichen Zielsetzung beplant. Weitere Flächen in geeigneter Zuordnung zu den bestehenden Haltestellen sind nicht verfügbar. Sofern sich jedoch im Rahmen der Fortschreibung des Gesamtverkehrsplanes die Idee einer neuen Straßenbahnstrecke bis zur BG Unfallklinik oder sogar darüber hinaus bis Bad Vilbel verfestigen sollte, wäre die Möglichkeit zur Einrichtung eines P+R-Platzes auf den Flächen an der Friedberger Landstraße nordöstlich der A 661 erneut zu überprüfen. Preungesheim: Auch der Makro-Standort Preungesheim ist als Schnittstelle zwischen A 661 und Stadtbahn U5 grundsätzlich gut geeignet für eine Aufstockung des bestehenden P+R-Angebots. Die vom Magistrat seinerzeit in den Fokus genommene Fläche des Verkehrsgrün zwischen Homburger Landstraße und Gießener Landstraße wurde vom Ortsbeirat abgelehnt. Der Vorschlag des Ortsbeirates, die bestehenden P+R-Flächen unter der Autobahnbrücke durch ein Parkdeck aufzustocken, wurde vom Eigentümer der Flächen (HessenMobil) kategorisch abgelehnt. Dieser Standort wird daher nicht mehr weiterverfolgt. 4. Erweiterung des P+R-Haus Borsigallee Das P+R-Haus ist mittlerweile voll belegt und eine Erweiterung wäre sinnvoll und gewünscht. Die grundsätzlich bestehende Erweiterungsoption kann in den nächsten Jahren jedoch nicht umgesetzt werden, da die das Parkhaus umgebenden Außenflächen als Baustelleneinrichtung für den Bau des Riederwaldtunnels verplant sind. Eine Nutzung zur Erweiterung des Parkhauses ist mindestens bis zur Fertigstellung des Tunnels nicht möglich. 5. Berücksichtigung der weiteren Stadtentwicklung Die seit 2010 vollzogene bzw. die aus heutiger Sicht absehbare Stadtentwicklung hat keine unmittelbare Auswirkung auf die Bewertung der Eignung von P+R-Standorten. Mittelbar ergeben sich jedoch dann Auswirkungen, wenn die Stadtentwicklung auch zu einer Weiterentwicklung des schienengebundenen Nahverkehrsnetzes in Frankfurt am Main. führt. Die Fortschreibung des Gesamtverkehrsplans steht noch ganz am Anfang, die Frage geeigneter P+R-Standorte wird aber integriert mitbetrachtet. Da sowohl zu den oben genannten Standorten, als auch zu möglichen neuen Standorten keine schnelle Veränderung der Sachstände zu erwarten ist, wird der Magistrat zu diesem Vorgang zukünftig in einem jährlichen Turnus berichten. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 07.10.2019, OF 412/7 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 08.11.2017, NR 450 Bericht des Magistrats vom 06.08.2018, B 240 Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5218 Bericht des Magistrats vom 06.03.2020, B 105 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2, 3, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11 Versandpaket: 28.08.2019 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 6 am 10.09.2019, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage B 306 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2019, TO II, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 306 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 7 am 10.09.2019, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage B 306 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 8 am 12.09.2019, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage B 306 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2019, TO I, TOP 66 Beschluss: a) Die Vorlage B 306 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO II, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage B 306 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 11 am 16.09.2019, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 306 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP gegen GRÜNE (= Zurückweisung) 34. Sitzung des OBR 9 am 19.09.2019, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 306 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 3 am 19.09.2019, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 306 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 7 am 22.10.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5218 2019 1. Die Vorlage B 306 dient unter Hinweis auf OM 5218 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 412/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, CDU, FDP und fraktionslos gegen FARBECHTE (= Ablehnung); GRÜNE (= Enthaltung) 35. Sitzung des OBR 3 am 31.10.2019, TO I, TOP 24 Beschluss: a) Die Vorlage B 306 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des Verkehrsausschusses am 03.12.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 306 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Kenntnis) sowie LINKE. und FDP (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis) 36. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 306 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2020, TO I, TOP 27 Beschluss: a) Die Vorlage B 306 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 306 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 3 am 28.05.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 306 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4883, 35. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 03.12.2019 Aktenzeichen: 61 10

Chance der Verbesserung des Park-and-ride-Angebots im Frankfurter Nordwesten nicht unnötig aufgeben

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2019, OF 412/7 Betreff: Chance der Verbesserung des Park-and-ride-Angebots im Frankfurter Nordwesten nicht unnötig aufgeben Aus Sicht des Ortsbeirats 7 ist der P&R-Platz Taunusblick nach wie vor ein wichtiger Teil des ÖPNV-Angebots im Frankfurter Nordwesten, insbesondere dann, wenn der P&R-Platz an die U7, RTW und ggf. S5 angebunden wird. Daher lehnt der OBR7 die B306, Punkt "Tank- und Rastanlage Taunusblick" ("nicht Weiterverfolgung des Vorhabens P&R Taunusblick") ab und bittet den Magistrat eindringlich, das Vorhaben doch weiter zu verfolgen. Der Ortsbeirat 7 beauftragt deshalb den Magistrat: 1. Eine erneute Machbarkeitsstudie für den P&R-Platz Taunusblick zu beauftragen, aber unter Berücksichtigung der aktuellen und zukünftigen Entwicklung Wohnen, ÖPNV-Ausbau und Reduzierung des Individualverkehrs in Frankfurt Rhein-Main sowie einer Anbindung an die Verlängerte U7, RTW und ggf. S5. 2. Eine erneute Offenlegung der bisherigen Machbarkeitsstudien zu veranlassen (dem Ortsbeirat 7 ist nur die - sicher überholte - B62 aus 2010 bekannt). Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 306 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 7 am 22.10.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5218 2019 1. Die Vorlage B 306 dient unter Hinweis auf OM 5218 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 412/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, CDU, FDP und fraktionslos gegen FARBECHTE (= Ablehnung); GRÜNE (= Enthaltung)

Beratung im Ortsbeirat: 4