Reflexion
Erstellt:
Lesezeit: 3-5 Minuten
Verbundene Dokumente: 1
Entfernen von Schild 283 (absolutes Halteverbot) vor Leonhardsgasse 2
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.09.2018, OF 413/11 Betreff: Entfernen von Schild 283 (absolutes Halteverbot) vor Leonhardsgasse 2 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das neuangebrachte Schild 283 (absolutes Halteverbot) vor Leonhardsgasse 2 zu entfernen. Das bereits früher vorhandene Schild 286 (eingeschränktes Halteverbot) mit dem Zusatz: "Werktags 7 - 17 Uhr" ist beizubehalten. Begründung: In der Anregung des Ortsbeirats an den Magistrat OM 3166 2018 wurde für den Bereich des Fußgängerüberwegs ein Poller gefordert um den Fußgängerüberweg vor dem beparken zu schützen. Nun wurde der komplette Bereich vor obiger Liegenschaft durch Anbringen des Schildes 283 zum absoluten Halteverbot erklärt. Dies entspricht nicht der Anregung des Ortsbeirates und sorgt für einen unnötigen Verlust der knappen Parkplätze. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 11 am 17.09.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3680 2018 Die Vorlage OF 413/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Entfernen des Verkehrsschildes 283 (absolutes Halteverbot) vor der Leonhardsgasse 2
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.09.2018, OM 3680 entstanden aus Vorlage: OF 413/11 vom 02.09.2018 Betreff: Entfernen des Verkehrsschildes 283 (absolutes Halteverbot) vor der Leonhardsgasse 2 Vorgang: OM 3166/18 OBR 11 Der Magistrat wird aufgefordert, das neu angebrachte Verkehrsschild 283 (absolutes Halteverbot) vor der Leonhardsgasse 2 zu entfernen. Das bereits früher vorhandene Verkehrsschild 286 (eingeschränktes Halteverbot) mit dem Zusatz: "Werktags 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr" ist beizubehalten. Begründung: In der Anregung des Ortsbeirats an den Magistrat, OM 3166, wurde für den Bereich des Fußgängerüberwegs ein Poller gefordert, um den Fußgängerüberweg vor dem Beparken zu schützen. Nun wurde der komplette Bereich vor obiger Liegenschaft durch Anbringen des Verkehrsschildes 283 zum absoluten Halteverbot erklärt. Dies entspricht nicht der Anregung des Ortsbeirates und sorgt für einen unnötigen Verlust der knappen Parkplätze. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.05.2018, OM 3166 Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2018, ST 2275
Beratung im Ortsbeirat: 4
Analyse wird durchgeführt...
Bitte warten Sie einen Moment